Das Ende vom Märchen?

Angesichts des Wegfalls zahlreicher Maßnahmen, die auf das Konto von Pandemie und Wahnsinn gehen, stellt sich die Frage nach dem Fortgang der Tätigkeiten unseres Vereins. Noch stehen Entscheidungen der Gerichte aus. Noch ist unser Ziel der Sicherung von Grund- und Menschenrechten nicht erreicht. Wir bleiben dran.

Liebe Mitmenschen,

Die Schule unserer Kinder informierte uns soeben über die neueste Leistung des bayerischen Gesetzgebers. Noch eine Schulwoche lang spielen wir engagiert „gefährliche Pandemie“ und lassen unsere Kinder absolut gesundheitsförderliche Stäbchen in die Nasen schieben oder sie nach Herzenslust in Röhrchen spucken, danach wird die Teststation vor der Schule abgebaut. Erlauben Sie mir die Anmerkung, dass an der deutsch-österreichischen Grenze bereits letztes Wochenende kein Pandemie-Container mehr zu sichten war. Seien Sie ferner darüber informiert, dass diese Container lückenlos pandemiewährend Bestand hatten.

Wer sich weiterhin höchst freiwillig motiviert Nasenstäbchen einführen lassen möchte, sei unbesorgt und begebe sich zu medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, geschulten Personen und lasse sich dort mittels PCR- oder Antigentest untersuchen. Positiv getestete Personen müssen sich weiterhin unverzüglich nach der Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Allein, seit dem 13. April 2022, einem leicht bewölkten, dennoch schmucken Mittwoch vor elf Tagen, besteht keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Wiederum klingelt es munter und es höre, wer hören kann.

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, was freilich auch Schüler mit der sorgsamen Andacht ummantelt. Eine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen, kann nun aber nicht mehr ausgemacht werden.

Werte Liebhaber der Posse, gehen wir einen Moment in uns, um all derjenigen zu gedenken, die nun in größte Pein geraten. Im Stich gelassen von den großen Institutionen unserer Zeit – alleine hinter ihren virenfesten Gesichtsmoden. Man vermag sich Kummer und Drangsal nicht auszumalen. Nun, damit war zu kalkulieren. Ist es nicht erhellend, wie viel Rücksicht genommen wird, auf die geschundenen Seelen der Republik? Eines ist gewiss – dies sei gesagt in der Hoffnung, dass es am Ende wenigstens oft gut ausgehe – uns Therapeuten werden die Behandlungsaufträge nicht allzu schnell ausgehen. Nicht allzu alleine sind die Geängstigten wenigstens noch ein Weilchen in den Epizentren des Gutmenschentums. Kürzlich hatte ich, in einer Oase eines solchen Epizentrums, das Vergnügen, mit einem veritablen Münchener Musiker ein Gespräch zu führen. Ich glaube es nicht, so führte er aus, er habe nicht einen einzigen Moment lang eine verdammte Maske getragen. Wir haben dann eingeschlagen.

Und – bleiben wir das nun? Maßnahmenfrei für immer?

Liebe Liebhaber des schmissigen Schauspiels, das ist wohl nicht endgültig abzusehen. Vieles deutet allerdings auf ein einigermaßen zielgerichtetes Ausschleichen der Pandemie. Meine einleitenden Worte gelangen nun zu der rhetorischen Frage, ob sich damit die Initiative Aus Liebe zum Grundgesetz ihrem Ende neigt. Ich möchte Sie mit einem kurzen Hinweis auf die neueren Aktivitäten unserer Regierungen in Sachen Ukraine zur Antwort geleiten: Man ist dort des Erzählens noch nicht überdrüssig und nimmt nicht allzuviel Rücksicht auf die Würde des Menschen, die einem jeden Menschen immanent sind, sei er nun deutsch, ukrainisch oder russisch. Mag es an monetären Erwägungen hängen oder die Laune am Erzählen ihren Ursprung ausmachen – es gibt einiges zu tun, bevor sich eine Gewissheit einstellen kann, wir wären ein freies und selbstbestimmtes Volk. Dies Anliegen aber unterfüttert unser Grundgesetz.

Mein ganz persönliches Steckenpferd ist zudem die Begrenzung des Totalitarismus per se. Ich kann wenig Erleichterung empfinden, so lange gewiss ist, dass seine nächsten Auswüchse mit einem saloppen Händeklatschen reaktiviert werden können. Erinnern wir uns lediglich der Zustände in Schulen, Alten- und Pflege- und sonstigen sogenannten „sozialen“ Einrichtungen; gedenken wir einen Moment der Kirchen, mit den protestantischen „Ostern in der Tüte“-Aktionen und der jüngsten katholischen Erklärung seitens des Essener Bischofs Franz-Josef Overbeck, er halte es für geboten, dass Deutschland den ukrainischen Truppen auch mit Waffen helfe. – auch mit Waffen helfe.

Liebe Mitmenschen, nach einer konzentrierten Menge Zynismus, möchte ich meiner aufrichtigen Freude darüber Ausdruck verleihen, dass die unerträglichsten Zustände eines neuen Gesundheits-Totalitarismus für den Moment – hier bei uns in Bayern, nicht beispielsweise in Berlin, wo nach den Osterferien Kinder künftig täglich getestet werden müssen – in den Schrank gesperrt wurden. An dieser Stelle füge ich, in einer kurzen Revision, die gedanklich aussortierte einrichtungsbezogene Impfpflicht ein, die ebenso wie die sogenannte Masernimpfpflicht, die den Gesundheits-Totalitarismus einläutete, gewiss noch ein Weilchen Bestand haben soll. Ich verliere mich nicht in Illusionen darüber, wie erfolgreich unsere Bewegung für Demokratie und Menschenrecht war und ist, sondern halte die aktuellen Entwicklungen für das Ergebnis einiger mehrschichtiger Prozesse. Es ist dennoch überhaupt so wenig egal, wie zuvor, mit welcher Haltung wir diesen und den kommenden Entwicklungen begegnen!

Viel wird darüber spekuliert, ob wir uns nun in einer zeitgeschichtlich fundamentalen Erneuerungsphase befinden oder nicht. Der Blick in den Himmel jedenfalls bestätigte diese Ahnung: Wir haben das erste Viertel eines zwanzigjährigen Zyklus hinter uns gebracht, indem es auch um die Auflösung von Machtstrukturen geht. Ich möchte Sie ermuntern: es bedarf nicht immer der gesamten Zeitspanne eines Transits, bevor Ergebnisse vorzuweisen sind. Der Zeitpunkt der Erlösung hängt stark vom zunächst individuellen und dann kollektiven Bewusstheitsgrad ab. Wer sich anstecken lassen möchte, tue es: hier kann Freude aufkommen. Viele von uns könnten das noch erleben! Wie schön wäre es, würden unsere Kinder in einer Welt groß sein und werden, die allen beseelten Wesen dienlich ist! Dafür setzen wir uns weiter ein.

Mit herzlichen Grüßen,

Lisa Marie Binder

Anleitung zur Untersuchung auf magnetische Phänomene nach Covid-Injektionen

Die vierten Covid-„Impfungen“ stehen an. Unsere bisherigen Untersuchungen zeigen: Um den dritten Tag nach der Injektion können Phänomene auftreten, die höchstwahrscheinlich magnetischer Natur sind. Jetzt ist der Zeitpunkt günstig, diese zu untersuchen! Gerne können Sie dazu unsere Anleitung nutzen.

Erfahrungsberichte über sogenannte magnetische Phänomene lösten bei uns den Wunsch aus, selbst zu untersuchen, ob diese existieren. Erklärungsansätze könnten unter anderem in den Themen Magnetofektion und Magnetoproteinen zu finden sein. In meinem Beitrag „Magnetische Impfung“ auf Rubikon habe ich diese skizziert.

Unsere Ergebnisse zu diesen Phänomenen betrachten wir als ein Puzzlestein unter vielen Puzzleisteinen, die zusammengesetzt ein rundes Bild zum Thema Covid-Injektionen ergeben. Sollten wir nach unseren Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass Zusammenhänge zwischen magnetischen, nicht adhäsiven Phänomenen zu vorangegangenen Impfungen nicht auszuschließen sind, möchten wir Anlass für weitere und vertiefte Forschung bereiten.

Untersuchungszeitraum zeitlich begrenzt

Unsere Untersuchungen zeigten bisher, dass das Auftreten magnetischer Phänomene lediglich in zeitlich stark begrenzter Form wahrscheinlich ist. Um diese vorläufigen Ergebnisse konkretisieren zu können, sind Untersuchungen in breiterem Umfang notwendig. Sollten Sie mit Patienten in Kontakt stehen, die frisch einer Covid-Injektion unterzogen wurden und im Rahmen Ihrer ärztlichen, heilpraktischen, physiotherapeutischen oder pflegerischen Tätigkeit (soweit nicht weisungsgebunden und berechtigt, eigenständig Anamnesen erstellen zu dürfen) und sich dazu berufen fühlen, eine Untersuchung durchzuführen, können Sie diese Anleitung sowie die unten angefügten Dokumente nutzen.

Der von uns festgestellte Zeitraum des Auftretens – höchstwahrscheinlich – magnetischer Phänomene beschränkt sich auf die Stunden um den dritten Tag nach der Injektion. Aus diesem Grund sind die Untersuchungen nur in eng begrenzten Zeiträumen, nämlich innerhalb der ersten Woche nach der Injektion, sinnvoll.

Ausschluss adhäsiver Kräfte

Ein wesentlicher Punkt bei der Untersuchung ist der Ausschluss von Phänomenen, die auf Adhäsion beruhen. Diese oft mechanischen Verklammerungseffekte, sind eine maßgebliche Ursache für das Aneinanderhaften zweier Objekte, wie sie auftreten, wenn ein Wassertropfen zwischen zwei Glasplatten aufgebracht wird. Die Glasplatten haften dann aneinander. Um eine anhaftende Symptomatik von magnetischen Phänomenen abzugrenzen, muss die Haut vor der Untersuchung gründlich gereinigt und getrocknet werden.

Bündelung der Ergebnisse

Gerne können Sie uns Ihre Ergebnisse übermitteln – zur Wahrung der Patientendaten in anonymisierter Form. Wir kümmern uns um die Zusammenführung.

Einzelheiten finden Sie in der Anleitung zur Untersuchung. Gerne können Sie auch das Muster-Untersuchungsprotokoll sowie die Einverständniserklärung für Ihre Patienten nutzen:

Mit herzlichen Grüßen,
Lisa Marie Binder

„Stealth Omicron“ erinnert uns daran, dass die Pandemie-Erzählung nicht tot ist… sie schläft nur

Von Kit Knightly

Im Original erschienen unter dem Titel:

““Stealth Omicron” reminds us the pandemic narrative isn’t dead…it’s just sleeping” auf OffGuardian am 16. März 2022

In dieser Woche gab es mehrere rechtzeitige Hinweise darauf, dass die Covid-Geschichte noch nicht ausgestanden ist. Sie mag ihren Platz Eins an der Spitze der „Nachrichten“-Charts verloren haben, aber sie ist nicht tot. Sie ruht sich nur aus. Auch, wenn die großen roten Zahlen oben auf jeder Titelseite jetzt „Todesopfer“, statt „Fälle“ heißen, köchelt die Pandemie auf Sparflamme und kann jederzeit wieder zum Kochen gebracht werden.

In China wird ein enormer Anstieg von „Fällen“ gemeldet, so viele wie seit den glücklichen Tagen im März 2020 nicht mehr. Millionen chinesischer Bürger sind bereits wieder eingeschlossen, viele brauchen jetzt eine polizeiliche Genehmigung, um von einer Provinz in eine andere zu reisen. Große multinationale Unternehmen haben ihre Produktion zumindest für die nahe Zukunft eingestellt, wie die BBC warnte: Die Abriegelungen haben die Sorge geweckt, dass wichtige Lieferketten unterbrochen werden könnten. Ja, weitere Unterbrechungen der Lieferketten. Genau wie im Krieg. Witzig, wie die Nummer aufgeht.

Bloomberg zufolge erlebt Europa nach einer „überstürzten Abschaffung“ der Beschränkungen ein „Covid-Wiederaufleben“, wobei Deutschland, die Schweiz und die Niederlande allesamt einen Anstieg der Fälle melden. Die „Covid-Wiederbelebung“ in Deutschland kommt nur wenige Tage vor dem Auslaufen der Notstandsbefugnisse der Regierung und kurz vor der geplanten Lockerung aller Beschränkungen. Witzig, wie die Nummer aufgeht. Das angebliche „Wiederaufleben“ ist das Werk von nicht nur einer, sondern von zwei „neuen“ Varianten. Erstens: Deltacron ist zurück. Sie nennen es eine „neue Variante“, aber in Wahrheit wurde das rekombinante Virus bereits Anfang Januar „entdeckt“. Damals wurde in den Mainstream-Artikeln in Frage gestellt, ob es überhaupt existiert oder nur ein Laborfehler war. Jetzt haben sie entschieden, dass es definitiv existiert.

Die Huffington Post berichtet über diese Geschichte mit der Schlagzeile: „Warum alle wieder über die Deltacron-Variante sprechen.“ In der Tat, warum? Es ist ein echtes Rätsel. Vielleicht ist man sich bewusst, dass „Deltacron“ wie ein Bösewicht aus Transformers klingt, aber man wirbt auch für eine andere neue Variante: „Omicron BA.2“. Dieser Name ist zwar definitiv nicht albern, aber auch nicht sehr einprägsam – deshalb haben sie auch einen coolen, gruselig klingenden Namen dafür gefunden: „Stealth Omicron“. Er heißt „Stealth Omicron“, „heimliches“ Omikron, weil ihm Marker fehlen, die durch PCR-Tests erkannt werden können. Das heißt, ein positiver Test auf diesen Virusstamm sieht genauso aus, wie ein positiver Test auf die anderen Stämme. Oh, und diese Variante ist auch nicht wirklich neu, sie wurde bereits im Dezember entdeckt, ohne großes Aufsehen zu erregen. Aber das war damals und das ist jetzt – und jetzt sind die Experten offenbar „besorgt“. In der Presse ist bereits zu lesen, dass es sich um die „ansteckendste Krankheit der Welt“ handeln könnte. Inzwischen hat der CEO von Pfizer erklärt, dass die neuen Varianten bedeuten, dass die Menschen eine vierte Impfung benötigen. Witzig, wie die Nummer aufgeht.

All dies soll uns nur daran erinnern, dass die Covid-Geschichte immer noch aktuell ist und sie jederzeit wieder auftauchen kann (und wahrscheinlich auch wird). Vielleicht genau dann, wenn sich die Ukraine und Russland auf ein Friedensabkommen einigen.

„Game of Thrones“ war dafür bekannt, dass die Staffelfinale abwechselnd mit einer ungeraden Zahl von Staffeln mit einer schockierenden Wendung endeten, und in geraden Staffeln mit einer epischen Schlacht. Vielleicht wird dies unsere neue Realität sein, in der wir von einer Pandemie zum Krieg, von einer Pandemie zum Krieg und so weiter und so fort taumeln.

Ein immerwährender Kreislauf verschiedener großer Erzählungen, die nur durch ihre gemeinsamen Konsequenzen verbunden sind: Mehr Macht für sie, weniger Freiheit für uns. Witzig, wie die Nummer aufgeht.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März 2022

Handreichungen von Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse

Der Verein der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (Newsletter vom 17.03.2022):
„Am 15. März 2022 ist das höchst problematische „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ in Kraft getreten. Damit müssen nun alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen oder sozialen Bereich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, die keine der vorgeschriebenen Nachweise vorlegen können.

Dem Gesundheitsamt obliegt es dann nach Einzelfallprüfung und entsprechender Fristsetzung ein Bußgeld, Betretungs- oder Beschäftigungsverbot zu verhängen. Bis zu einem Verbot dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Impfausweis, Genesenstatus oder Attest regulär weiterarbeiten, sodass es erst einmal nicht wie befürchtet zu Versorgungsengpässen kommen dürfte.

Es gibt jedoch keine einheitliche bundesweite Vorgehensweise bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die Bundesländer haben teils sehr unterschiedliche Vorgehensweisen angekündigt. Unser juristischer Beistand Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht von der Anwaltskanzlei Keller & Kollegen, hat deshalb die Umsetzungshinweise der einzelnen Bundesländer recherchiert und zusammengestellt.“

Den von Jan Matthias Hesse zusammengestellten Unterlagen entnehmen sie die jeweiligen Verfahren zur Umsetzung der Impfpflicht in den einzelnen Bundesländern.

In Bayern – ähnlich wie Nordrhein-Westfalen – wird die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umgesetzt:

Die Einrichtungen in Bayern melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte: „Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. (…)“

Hier gelangen Sie zu den Dokumenten:

Ärztinnen und Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.: Handreichungen einrichtungsbezogene Impfpflicht (individuelle-impfentscheidung.de)

Gutachten einer einundachtzig-köpfigen Autorengruppe resümiert: „Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig“

Am 9. März 2022 hat eine einundachtzig Köpfe starke Autorengruppe aus Wissenschaftlern und Hochschullehrern, unter ihnen Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker, ein siebzigseitiges Gutachten veröffentlicht, das den mit der Entscheidung über eine Impfpflicht mit einem sogenannten Covid-„Impf“-Präparat betrauten Bundestagsabgeordneten Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache an die Hand geben soll. Dieses wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt. Sie kommen in ihrer Arbeit zu dem Ergebnis, dass eine Impfpflicht weder geeignet, noch erforderlich oder angemessen ist, um den möglicherweise legitimen verfolgten Zweck zu erreichen.

Die Verabschiedung einer gesetzlich verankerten Impfpflicht gegen Covid-19 sei damit verfassungswidrig.

Zusammenfassung der Argumentation:

1) Als legitimer Zweck, der mit dem Gesetz verfolgt werden solle, kämen lediglich zwei Ziele in Frage: einerseits die Senkung der Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht, zum anderen die Verhinderung einer signifikanten Überlastung des Gesundheitswesens.

2) Die Geeignetheit einer Impfpflicht sei zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugten.

3) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht sei aus drei Gründen zu verneinen: Es sei erstens die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben, zweitens die Impfung nicht alternativlos, da hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung stünden und drittens eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden habe.

4) Eine Impfpflicht sei schließlich nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe seien nicht nur nicht sicher, sondern haben vielmehr ein bisher nie dagewesenes Risikopotential. Dieses ergäbe sich daraus,

a) dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde,

b) zweitens aus der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung,

c) drittens aus einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80%,

d) viertens aus der unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht,

e) fünftens aus dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen ließe.

Appell zur Klärung offener Fragen zu Nebenwirkungen

Da Reaktionen des Immunsystems auf die Impfung substanziell von den Reaktionen
auf eine natürliche Infektion abwichen und die COVID-19-„Impfungen“ im begründeten Ver-
dacht stünden, unerwünschte bzw. unerwartete Reaktionen des Immunsystems auszulösen oder zu einer allgemeinen Schwächung des Immunsystems zu führen, hält es die Autorengruppe für notwendig, wesentliche offene Fragen zu den festgestellten Nebenwirkungen nach den Covid-„Impfungen“ zu klären (hierunter exemplarisch):

1) Antibody dependent enhancement (ADE):

Den Verdacht, dass eine Spike-Protein-basierte Impfung zu ADE führen kann, müsse durch detaillierte Studien dringend von den dafür verantwortlichen Behörden durchgeführt werden. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

2) Autoimmunreaktionen:

Welche Antikörper durch die Impf-Spike-Proteine erzeugt werden, wie häufig Autoimmunreaktionen sind und ob diese im Zusammenhang mit Mehrfachimpfungen stehen, und welche Personengruppen durch Auto-Antikörper besonders gefährdet sind. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

In diesem Dokument lesen sie die differenzierte Begründung dieses Ergebnisses.

Ausstiegskonzept aus der „Corona-Pandemie“ vom Verein der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.

Zwanzig Mediziner und Wissenschaftler aus fünf verschiedenen deutschsprachigen Ländern – D-A-CH-ST-LIE – formulieren in ihrem „Offenen Brief“ zehn konkrete Forderungspunkte und entsprechende Lösungsvorschläge. Sie beruhen nicht nur auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern können zu einem sehr kurzfristigen und kostengünstigen Ausstieg aus der „Corona-Krise“ beitragen.

Diese Information erreicht postalisch in den kommenden Tagen alle politischen und administrativen Entscheidungsträger der Judikativen, der Exekutiven und der Legislativen im Bund, in den Ländern und auf Kommunalebene in den fünf betroffenen Ländern: alle Abgeordneten der Landtage und des Bundestags, Hochrangige Bedienstete von Polizei und Bundeswehr, Leitende Richter und Staatsanwälte, Leiter von Gesundheitsämtern, Landräte und Bürgermeister sowie die Chefredakteure und Intendanten der bekannten Medien.

Die Namen all der Entscheidungsträger, die dieses Schreiben dann erhalten haben werden, werden auf der MWGFD-Webseite veröffentlicht. Die Empfänger werden im juristischen Sinne „bösgläubig“ gemacht und können sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Unkenntnis berufen.

Hier gelangen Sie zum Offenen Brief

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Version mit Fakten, Argumenten und Daten

Der Verein MWGFD bittet um Ihre Unterstützung und Verbreitung dieser Information. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Initiative GemeinWohlLobby stellt Antrag auf Eilverfahren gegen Bundestagspräsidentin

Am 27. Januar stellte der Bevollmächtigte Claus Plantiko in der Verwaltungsstreitsache von Frau Marianne Grimmenstein-Balas und fünfzehn weiteren Antragstellern beim Verwaltungsgericht Berlin Antrag auf Eilverfahren wegen Herstellung verfassungsmäßiger Volksvertretung gegen die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas. 

Der Antrag zielt auf die sofortige Unterlassung, Abgeordnete aus dem Plenarsaal und den Räumlichkeiten der Ausschusssitzungen auszusperren, ungleiche Arbeitsbedingungen für statusgleiche Abgeordnete zu schaffen und ihnen das Tragen von FFP2-Masken im Bundestag mittels der angefochtenen Allgemeinverfügung vom 12. Jan. 2022 aufzuerlegen.

Dort gilt seit dem 12. Januar „2G Plus“, also eine Beschränkung des Zugangs auf Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen aktuellen Antigen-Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen müssen. Ungeimpfte und nicht Genesene dürfen das Geschehen im Plenarsaal nur noch von der Tribüne aus verfolgen, und von dort aus auch nur, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können. Zu einigen Tagesordnungspunkten wird ungeimpften Abgeordneten der Aufenthalt auf der Tribüne untersagt. Auch der Zutritt zu den Sitzungen der Ausschüsse wurde Ungeimpften und nicht Genesenen verboten.

Das bedeutet, dass alle Abgeordneten, die ungeimpft, ungetestet, ohne Auffrischungsimpfung oder inzwischen seit mehr als 6 Monaten genesen sind, den Plenarsaal und die Räumlichkeiten der Ausschusssitzungen nicht betreten dürfen. Neben der Zugangsbeschränkung ist geregelt, dass Abgeordnete im Bundestag ausschließlich FFP2- Masken tragen. In den Ausschüssen dürfen Abgeordnete diese Masken auch beim Sprechen nicht mehr abnehmen.

Diese Einschränkungen der Abgeordnetentätigkeit seien gemäß Plantiko rechtswidrig. Die Sortierung der Abgeordneten nach gesundheitlichen Merkmalen diskriminiere eine unbestimmte Anzahl von Abgeordneten bereits nach Artt. 3 und 20 GG und behindere ihre ordnungsgemäße Arbeit als Volksvertreter.

Auf diese Weise würden Abgeordnete noch schlechter behandelt als jeder Arbeitnehmer in Deutschland, für den zur Zeit die „3G-Regel“ gilt. Die mit der angefochtenen Allgemeinverfügung bewirkte Ungleichbehandlung einer unbestimmt großen Anzahl von Abgeordneten verletzten zugleich die Grundrechte der Antragsteller auf Demokratie, Art. 20 I GG, und auf die von ihnen ausgehende, Art. 20 II 1 GG, und über ihre nach Art. 38 I GG demokratisch gewählten Vertreter ausgeübte gesetzgebende Staatsgewalt. Zudem wirke die angefochtene Allgemeinverfügung diskriminierend und verletze die körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit der Abgeordneten. Dadurch sei ihre uneingeschränkte verfassungsmäßige Ausübung ihres Volksvertretungsauftrags nicht mehr möglich. Gleichzeitig sei das Recht der Antragsteller auf arbeitsfähige Abgeordnete, die sie im Bundestag uneingeschränkt vertreten können, verletzt. Die Antragsgegnerin drangsaliere faktisch die Abgeordneten mit ihrer angefochtenen Allgemeinverfügung über ihr Hausrecht nach Art. 40 II 1 GG und unternähme es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu ändern.

Hier gelangen Sie zum Antrag von Claus Plantiko.

Weihnachtsbrief 2021

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Mitmenschen,

Noch ein Weihnachten also. Der Weihnachtsbrief 2021. Das sind zwei Weihnachtsbriefe mehr, als erhofft.

Was die Erfüllung unseres Vereinszwecks betrifft, liegen wir richtig. Die von uns unterstützten Klagen sind bei Gericht anhängig und unsere Anträge bei den Ministerien in Bearbeitung. Die übrigen Spendengelder werden vermutlich für weitergehende Anträge in diesen Sachen benötigt.

Des Themas der Impfpflicht nehmen sich der Verein „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ und der Verein der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ juristisch an. Am vierten Dezember wurde eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. Parallel dazu sondiert man geeignete Antragsteller, um gegen die Covid-Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Bereichen vorzugehen, die für viele Menschen einem Berufsverbot gleichkommt.

Die Erreichung unseres Vereinszwecks ist jedoch nicht der Maßstab unserer Anstrengungen! Wir wollen ein gutes Leben führen. Das geht am besten in einer Demokratie, die ihres Namens würdig ist. Das geht in Freiheit, Würde und Frieden. Was also können wir tun? Ich möchte daran festhalten, eines zu erinnern:

Ein System, das seinen eigenen Pfad verlassen hat, dessen es sich jedoch mit Leichtigkeit über ungeschriebene und verfasste Regeln erinnern könnte, speist seine Kraft einzig aus der Unterstützung der Menschen, die in ihm leben. Es kann nicht aus sich heraus existieren. Auch, wenn es den Anschein macht, es selbst sei mächtig, ist vielmehr richtig: die de-facto-Macht liegt bei den Vielen, die sich aus dem Irrtum über ihre tatsächliche Macht dem System unterwerfen.

Bleiben wir also bei uns!
Wir spüren genau hin, wo unsere Grenzen verlaufen und überschreiten sie nicht.

Wer des Abends in seiner Gemeinde und anderswo spazieren geht, erlebt die kleinen Zauber dieser Zeit. Sie beantworten die alte Frage, was „das“ wohl bringe. Der vehemente Versuch, die Menschen voneinander zu isolieren und zu spalten, gelingt nicht für immer. Da steht sie, die Menschenmenge, die nicht mehr kontrolliert werden kann: auf dem Münchener Marienplatz, mitten unter Menschen, die wenig ahnen.

Diese arglosen Menschen stoßen zu den Spaziergängern und beginnen, ihnen Fragen zu stellen. Auch einer Gruppe junger Menschen ist der Nachhauseweg von der Polizei versperrt. Was hier los sei, wollen sie wissen und können nicht fassen: auch diese Gefragten gingen tatsächlich spazieren! Konsterniert haken sie nach. Zögerliche Antworten lassen sie nicht gelten. Sie suchen nach Positionen, die ihrer Geschichte zuwiderlaufen. Man diskutiert. Das Bewusstsein für die eigene desolate Situation – isoliert, mit mäßiger Ausbildung und „geboostert“ ohnehin, scheint mit Händen zu greifen. Doch ihr Erstaunen lässt ihnen keine Ruhe mehr. Am Ende wünschen sich diese Spaziergänger und diese jungen Menschen, jeweils gestrandet am Rande ihrer Blase, alles Gute. Sie gehen in Frieden auseinander, doch an diesen Punkten beginnen die Welten, sich wieder ineinander zu verhaken.

Solche Begegnungen will man nicht in München oder Berlin, wenn eines nicht, dann das! Die Dinge, die umgesetzt werden wollen – behalten wir auch die Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission für ein „Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ im Auge – erklären den engagierten Versuch einer maximalen Spaltung. Nur sie erlaubt, dass entscheidende Teile der Bevölkerung die entscheidenden Fragen nicht stellen.

Sollte die „Pandemie“ in Zukunft für beendet erklärt werden, haben wir weiterhin allerhand zu tun. Es ist doch endlich Zeit, die Welt zu einem guten Ort für alle Wesen auf dieser Erde zu machen. Dazu braucht es aber uns!

Die Urvölker unserer Welt wissen achtsam mit ihren Gedanken umzugehen. Sie verwirklichen sich gar zu leicht. Wem das zu metaphysisch daherkommt, befasse sich mit den Studien der Physiker Russell Targ und Henry Stapp, die dieses Prinzip der Schöpferkraft mit einem Namen bezeichnen, den die Welt heute ertragen kann: „Remote Viewing“. Heraus kommt dasselbe: Gedanken, die wir bewusst formulieren sind wirkmächtig.

Wahr bleibt: Man kann nicht das ganze Volk für alle Zeiten an der Nase herumführen. Mit jedem Tag, an dem die Menschen weitergetrieben werden, gerne gleich einer Herde, kristallisiert sich ihn ihnen weiter die Erkenntnis heraus, welches Leben sie wirklich führen möchten. Wenn dieser Wunsch dann tief aus den Herzen sehr vieler Menschen kommt und stark genug ist, um Zeiten zu überdauern, kann er wohl verzögert, aber nicht aufgehalten werden.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest.

Impfpflicht für medizinische Einrichtungen

Stellungnahme der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung zur geplanten Impfpflicht gegen COVID-19 für medizinische Einrichtungen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-
19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pande-
mie beruht im Wesentlichen auf der Annahme eines relevanten Fremdschutzes – eines substanziell „reduzierten Übertragungsrisikos“ – durch die Impfung. Diese Annahme entspräche allerdings nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter der sogenannten „Delta-Variante“ von SARS-CoV-2.

Bei einer Ansteckung Covid-„Geimpfter“ sei das Risiko, diese Infektion an andere weiterzugeben, nach jetzigem Kenntnisstand, genauso groß, wie das Ansteckungsrisiko durch infizierte Ungeimpfte. Der von Prof. Dr. Christian Drosten in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15.11.2021 getätigte Hinweis auf dieses „substanzielle Risiko“ „Geimpfter“, unerkannt infiziert zu sein und damit ein Risiko für andere darzustellen, diese anzustecken, verdeutlicht das entscheidende Manko des Gesetzesentwurfs:

Dieses „substanzielle Risiko“ ist das Gegenteil eines relevanten Fremdschutzes.

Aus diesem Grund ermangelt es der Gesetzesinitiative mit dem vorgesehenen massiven Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Meinung von Dr. med. Steffen Rabe für den Verein der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung einerseits an jeder wissenschaftlichen Begründung und Rechtfertigung und unserer Meinung nach jedenfalls an der verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeit.

Zur Stellungnahme des Vereins der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung gelangen Sie hier.

Rechtliche Schritte gegen die de facto-Impfpflicht

Der Verein der Ärzte für individuelle Impfentscheidung bereitet momentan, gemeinsam mit seinem aus dem Vorgehen gegen die Masern-Impfpflicht erprobten juristischen Team – das wir unbedingt empfehlen möchten – gegen die sogenannten „2G“-Regeln vor, die sich als eine de facto-Impfpflicht gegen Covid-19 entpuppen.

Dr. med. Steffen Rabe stellt hier deren neue Initiative vor und bittet um Unterstützung.

Hier können Sie den Verein der Ärzte für individuelle Impfentscheidung in dieser Sache finanziell unterstützen.