Zur Pressekonferenz um den Leak aus dem RKI

Ein Nachtrag zu unserem Beitrag vom 23.07.24

Die öffentlich-rechtlichen Medien greifen die Pressekonferenz auf und wiegeln ab, exemplarisch die Süddeutsche Zeitung. Sie titelt: „RKI-Protokolle: Es gibt da nichts zu verbergen. Eine Journalistin hat die Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts komplett entschwärzt ins Netz gestellt. Und wo ist jetzt der Skandal?“

Die Mutmaßungen über die Journalistin Aya Velazquez kochen hoch – auch in den alternativen Medien. Es gilt, die Angelegenheit weiter kritisch zu beobachten, insbesondere, was die Authentizität der geleakten Unterlagen betrifft. Gerade nun wird die außerordentliche Bedeutung der Arbeit Paul Schreyers evident. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist für diese Tage angekündigt.

In all diesen momentanen Unwägbarkeiten, gibt es Dinge, die mit näherungsweiser Gewissheit festgehalten werden können – unabhängig von den „geleakten“ Protokollen. Einige davon fasst Dr. med. Alexander Konietzky von ÄFI – hier im Zusammenhang mit dem Leak – zusammen:



Leak aus dem Robert-Koch-Institut:

Weitere gut eintausendfünfhundert Seiten der RKI-Protokolle ungeschwärzt veröffentlicht

Am heutigen Dienstag, den 23. Juli 24, veröffentlichte die Journalistin Aya Velazquez weitere gut eintausendfünfhundert ungeschwärzte und bislang unbekannte Seiten der RKI-Protokolle. Sie summieren sich zu den bisher gut zweieinhalbtausend Seiten der vom Mitherausgeber des Online-Magazins Multipolar, Paul Schreyer, freigeklagten RKI-Protokollen und enthalten unter anderem delikate Details zu den Bestrebungen des wissenschaftlichen Beraters der Bundes- und Landesregierungen, Christian Drosten, sowie zu den Kinder- und Booster-„Impfungen“.

Die Unterlagen lassen auf eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit schließen. Anders, als in der Öffentlichkeit dargestellt, ließ sich während der sogenannten „Pandemie“ nicht die Politik von den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Robert-Koch-Instituts (RKI) beraten – de facto erfolgten Anweisungen des Bundesgesundheitsministeriums an das RKI. So zum Beispiel beim Thema „Risikoeinschätzung“, dem Dreh- und Angelpunkt für alle erlassenen „Maßnahmen“. Andererseits erfuhr das RKI von politischen Entscheidungen mitunter erst auf Pressekonferenzen.

Christian Drosten

Christian Drosten zog im Sommer 2020 einen Textentwurf mit Empfehlungen für den Herbst zur Teststrategie zurück, weil dieser dem Regierungshandeln widersprach. Auch setzte er sich für eine externe Isolierung von positiv Getesteten ein. Aus einer Beratung des Berliner Senats mit Herrn Drosten entstand der Vorschlag, erkrankte Personen, die in überbelegten Wohnungen lebten, vier Tage aus dem häuslichen Umfeld herauszunehmen und an einen an einem anderen Ort zu isolieren.

Zur Rolle des RKI

Die anfänglich noch wissenschaftlich orientierte Arbeitsweise des RKI näherte sich mit den Jahren offenbar immer mehr dem gesellschaftlichen Konsens, der den Fokus auf den vorgeblichen medizinischen Notstand richtete. Dies zeigt sich zum Beispiel im Rahmen einer RKI-internen Diskussion zur Kommunikation über die „Gefahrenlage“ aus dem Juni 2021. Dass das Interesse der Behörde en gros in der öffentlichen Darstellung und weniger im Gesundheitsschutz der Bevölkerung lag, zeigt sich im auch hier angewandten politischen Kalkül. So fürchteten die Befürworter einer Herabstufung der Gefahrenlage, dass es ohne eine Rückstufung bei den damals aktuellen, niedrigen Fallzahlen keinen Eskalationsspielraum mehr gebe.

Hier gelangen Sie zur Pressekonferenz zum Thema rki-transparenzbericht.de aus Berlin mit der freien Journalistin Aya Velazquez, Professor Stefan Homburg und dem freien Journalisten Bastian Barucker:

https://www.youtube.com/watch?v=C58Q9q9XK3k

Nachtrag vom 26.07.24

Die öffentlich-rechtlichen Medien greifen die Pressekonferenz auf und wiegeln ab, exemplarisch die Süddeutsche Zeitung. Sie titelt: „RKI-Protokolle: Es gibt da nichts zu verbergen. Eine Journalistin hat die Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts komplett entschwärzt ins Netz gestellt. Und wo ist jetzt der Skandal?“

Die Mutmaßungen über die Journalistin Aya Velasquez kochen hoch – auch in den alternativen Medien. Es gilt, die Angelegenheit weiter kritisch zu beobachten, insbesondere, was die Authentizität der geleakten Unterlagen betrifft. Gerade nun wird die außerordentliche Bedeutung der Arbeit Paul Schreyers evident. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist für diese Tage angekündigt.

In all diesen momentanen Unwägbarkeiten, gibt es Dinge, die mit näherungsweiser Gewissheit festgehalten werden können – unabhängig von den „geleakten“ Protokollen. Einige davon fasst Dr. med. Alexander Konietzky von ÄFI – hier im Zusammenhang mit dem Leak – zusammen:

Weihnachtsbrief 2023

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Wir begehen das vierte Weihnachten nach der Zäsur CC, der Causa Corona. Da ein ordentlicher Verein Weihnachtsgrüße versendet, tun auch wir das, obwohl Weihnachtsbriefe zu versenden beim Anlass der Vereinsgründung im Mai 2020 nicht originär im Blickpunkt unseres Vorhabens stand. Dies gilt gerade dann, wenn die Tendenz an Momentum gewinnt, Weihnachten zu einer Nichtigkeit umdeuten zu wollen. Weihnachten halten wir aber nicht für trivial. Im Gegenteil. Unsere Wurzeln, die ja nicht nur unsere sind, hier, auf unserer Scholle, bieten das Fundament für alle Anstrengungen, die wir im Leben unternehmen wollen.

Die Zeiten waren schon schlechter – auch, wenn man mit Fug und Recht feststellen kann, dass sie noch einen gewissen Spielraum bieten für weitere Entwicklungen in Richtung Vollendung aller Wünsche. Man erlaube sich nur Hirngespinste wie Frieden und Respekt unter den Menschen. Weihnachtspäckchen auch von russischen Angehörigen und Freunden ins Land zu lassen, wäre ein freundlicher Anfang. Den momentanen Ist-Zustand umriss jüngst treffend Nicolas Riedl: Nachdem der Druck der Repression abgenommen hatte, zerbröckelten die Allianzen auf allen Seiten. Die einen meinten ihr Ziel bereits erreicht, die anderen gingen solide bereichert nach Hause. Spekulationen über Verstrickungen an allen Enden reißen nicht ab und vielerorts hoppelt man immer noch auf dem „totgerittenen Pferd“ des „Corona-Momentums“. Dort oben wird „fabuliert“ über ein „baldiges Habhaft-Werden und die Verurteilung der Corona-Täter.“ Nicolas Riedl bringt es auf den Punkt: „Viele der Corona-Oppositionellen sehen sich 2023 einer vielschichtigen Heimatlosigkeit ausgesetzt.“

Das wiegt schwer und ist doch nur ein Teil der Causa Corona. Gleichzeitig bewegt sich etwas, langsam zwar, aber doch. Darauf dürfen wir unseren Fokus legen, um mit Schwung und Ausdauer zugleich in die Zukunft zu gehen. Das eine haben Sie bereits gelesen: Es ist der Erfolg in dem von uns unterstützten Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht München. Das Verfahren wird vermutlich in nächster Instanz fortgesetzt, weil der Freistaat sich mit dem Urteil voraussichtlich nicht zufrieden gibt und Ihre ersten Ansätze, uns weiterhin zu unterstützen, bis heute sehr (!) hoffnungsvoll sind.

Vorgestern dann eine Überraschung: Es flatterte ein liegengebliebenes Dokument aus der Rechtsanwaltskanzlei in unser Postfach! Unserem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesministerium für Gesundheit vom 31. Juli 2020 wurde überwiegend stattgegeben und Auskünfte erteilt. Ich bitte um Nachsicht, dass wir die Antworten erst in den kommenden Tagen in Ruhe studieren und zusammenfassen werden. Ein erster und kurzer Überblick stimmte uns vorsichtig zuversichtlich.

Was dürfen wir von diesen kleinen und größeren Freuden halten? Mein sehr geschätzter Kollege Walter van Rossum hält sie für nicht unwesentlich auf unserem etwas holprigen Weg. Aus seiner Sicht gehe es nicht darum, „Siege“ davon zu tragen. Worauf es ankomme, sei es, „der Fälschung der Welt einen Versuch von Wahrheit entgegenzuhalten“.

Wir bedanken uns von ganzem Herzen für Ihre Unterstützung! Es ist ja tatsächlich so: Ohne Sie wären wir heute nicht genau da, wo wir stehen. Das ist ein Grund zur Freude.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten – ob alleine oder gemeinsam, mit Katze, Esel und Morgenstern! Möge sich die Weihnachtsbotschaft vom kleinen Kind in Windeln und seinen tapferen Eltern, die endlich doch einen Platz für sich und in den Herzen einiger Menschen gefunden haben, immer mehr verwirklichen.

Alles Gute für Sie und alle, die Ihnen lieb sind!

Herzlich,

im Namen des Vereins,

Lisa Marie Binder

Vorstand des Vereins Aus Liebe zum Grundgesetz

Quellen:

Niolas Riedl, „Der Corona-Tinnitus“, https://www.manova.news/artikel/der-corona-tinnitus

Berliner Zeitung, „Deutscher Zoll warnt: Weihnachtsgeschenke aus Russland werden beschlagnahmt“, https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/deutscher-zoll-warnt-weihnachtsgeschenke-aus-russland-werden-beschlagnahmt-li.2168869

B&B – Burchardt & Böttcher – Wir müssen reden, „B&Besuch: Sven B. im Gespräch mit Walter van Rossum“, https://www.youtube.com/watch?v=1CEWEB98wYc

Klage vor dem Verwaltungsgericht München erfolgreich

Die von unserem Verein „Aus Liebe zum Grundgesetz“ im Oktober 2020 gegen den Freistaat Bayern initiierte Klage war erfolgreich.

Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes war im angefochtenen Umfang rechtswidrig.

Unser großer und glücklicher Dank geht an den mit uns kooperierenden, stets besonnen und überaus klug arbeitenden Rechtsanwalt, Benjamin Böhm, er geht an Sie, die Sie uns in der Not finanziell unterstützt haben und er geht an all diejenigen, die Ihr Interesse an rechtlicher Aufklärung aufrecht erhalten.

Sollte der Freistaat Bayern Rechtsmittel einlegen und wir uns in die nächste Runde begeben wollen, brauchen wir Ihre Unterstützung! Unsere Mittel neigen sich dem Ende zu.

Herzlichen Dank!

Im Namen des Vereins,

Lisa Marie Binder

Erster Vorstand

Zum Urteil im Detail:

Die von unserem Verein „Aus Liebe zum Grundgesetz“ im Oktober 2020 gegen den Freistaat Bayern initiierte Klage war erfolgreich.

Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes war im angefochtenen Umfang rechtswidrig.

Die Allgemeinverfügung ordnete für Kontaktpersonen der Kategorie I sowie für Verdachtspersonen die häusliche Isolation an. Kontaktpersonen der Kategorie I waren solche Personen, denen vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontakts zu einem bestätigten Fall von Covid-19 nach den jeweils geltenden Kriterien des RKI Kontaktpersonen der Kategorie I sind. Verdachtspersonen hingegen waren Personen, die Erkrankungszeichen zeigten, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuteten und für die entweder eine Testung angeordnet war oder die aufgrund der Erkrankungszeichen nach ärztlicher Beratung eine Testung durchgeführt hatten.

Die nun für rechtswidrig erklärte Allgemeinverfügung sah für Kontaktpersonen der Kategorie I sowie für Verdachtspersonen jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen vor. Für Kontaktpersonen der Kategorie I war eine 14-tägige häusliche Isolation unter weitreichenden Kontaktbeschränkungen gegenüber weiteren Familienmitgliedern angeordnet. Verdachtspersonen mussten sich für 10 Tage in häusliche Isolation begeben und hatten die Möglichkeit, sich ab dem 10. Tag frei zu testen.

Die Klägerin war vom Gesundheitsamt als Kontaktperson I eingestuft worden. Der vom Gesundheitsamt angeordnete und am 5. Tag der häuslichen Isolation durchgeführte PCR-Test der Klägerin erwies sich als negativ. Da der Arzt die Klägerin als Verdachtsperson im Sinne der Allgemeinverfügung einstufte, war für die Klägerin unklar, welche Rechtsfolgen der für ihren Einzelfall anzuwendenden Allgemeinverfügung gelten sollten: diejenigen für Kontaktpersonen der Kategorie I oder diejenigen für Verdachtspersonen.

Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im angefochtenen Umfang, ist durchaus ein Erfolg, den der Freistaat Bayern, wie in der Mündlichen Verhandlung ersichtlich wurde, nicht ohne weiteres hinnehmen möchte. Er will sich das Zuordnen der Patienten in Kategorien durch Ärzte nicht zurechnen lassen. Dem widerspricht das Gericht in aller Deutlichkeit. Die Einstufung der Klägerin als Verdachtsperson durch den Arzt ist dem Beklagten auch dann zurechenbar, wenn der bescheinigende Arzt nicht als Beliehener mit hoheitlichen Rechten ausgestattet war. Das Handeln eines Privaten nämlich, kann einem Verwaltungsträger auch dann zugerechnet werden, wenn ihm keine hoheitlichen Befugnisse übertragen wurden, sondern er als Verwaltungshelfer gewissermaßen als verlängerter Arm der Behörde mit deren Wissen und Wollen und auf deren Veranlassung unterstützend beim Verwaltungsvollzug tätig geworden ist.

Im Klartext: Soweit der Freistaat auf seiner Meinung besteht, das richtige, falsche oder überhaupt irgendein Einordnen von Patienten durch einen Arzt in Kategorien habe mit ihm selbst nichts zu tun, erteilt ihm das Gericht eine klare Absage. Weder hält es für wahrscheinlich, dass Ärzte sich Formblätter mit Briefkopf des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und dem Staatwappen versehen, selbst generieren, noch, dass der hier in Frage kommende Arzt so offensichtlich fehlerhaft gehandelt hat, dass sein Ankreuzen und Zuordnen deshalb dem Freistaat nicht zuzurechnen sei.

Ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung bestand aus Klägersicht bereits deshalb, weil die Klägerin durch die Quarantäne psychisch stark belastet worden sei. Zudem bestehe Aufklärungsbedarf, ob sie als Kontaktperson der Kategorie I strengeren Vorgaben unterworfen worden sei, als dies bei der richtigen Einstufung als Verdachtsperson der Fall gewesen wäre. Im Übrigen bestünden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 30 IfSG als Ermächtigungsgrundlage für die Quarantäneanordnung. Die Allgemeinverfügung verstoße in Ziffer 2 gegen Art. 104 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung grundsätzlich nur der Richter zu entscheiden hat. Der PCR-Test, der bei der Patientin der Klägerin ein positives Ergebnis gezeigt habe, sei nicht dazu geeignet, mit hinreichender Sicherheit eine Ansteckungsgefahr nachzuweisen. Insofern fehle es an einer belastbaren Grundlage sowohl für die Anordnung einer Quarantäne als auch einer Testpflicht gemäß Ziffer 4.3 der Allgemeinverfügung.

Die letzten drei Jahre lassen die Beanspruchung manche dieser Argumente vor einem deutschen Gericht geradezu jungfräulich erscheinen. Im Oktober 2020, zum Zeitpunkt der Klageerhebung aber, durfte man allerdings auch als Jurist noch arglos davon ausgehen, dass solche Fragen nur eindeutige Entscheidungen hervorbringen würden.

Der Freistaat Bayern beantragte die Abweisung der Klage. Auch auf einen Hinweisbeschluss des Gerichts hin, hatte sich das Staatsministerium nicht vergleichsbereit gezeigt. Zur Begründung führte er auf richterlichen Hinweis im Juni 2023 zur Frage einander widersprechender Bescheinigungen aus: Die Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I und Verdachtsperson schlössen einander nicht aus, sondern seien nebeneinander gültig.

Ausführlich legte die Vorsitzende Richterin bereits in der Mündlichen Verhandlung dar, weshalb sich die Allgemeinverfügung im Verhältnis zur Klägerin ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 als unbestimmt und damit rechtswidrig erweist. Wegen der widersprüchlichen Einordnung als Kontaktperson der Kategorie I und als Verdachtsperson sei für die Klägerin die Dauer der Quarantäne nicht mehr mit der gebotenen Klarheit zu erkennen gewesen. Das aber verlangt der rechtsstaatlich garantierte Bestimmtheitsgrundsatz.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Staatsministerium hat noch die Möglichkeit Rechtsmittel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Wie sich vor Gericht gezeigt hat, besitzt das Staatsministerium ein gesteigertes Interesse daran, negative Schlagzeilen zu vermeiden. Medialer Aufruhr im Hinblick auf Fehler bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen scheinen nicht erwünscht. Dies gilt umso mehr, als die Verletzung rechtsstaatlicher Standards im Raum steht. Die Richterin hat dieser Haltung in der Mündlichen Verhandlung eine klare Absage erteilt: Wer Fehler gemacht habe, solle doch bitte zu ihnen stehen. 

Dieses Urteil verdeutlicht vier Dinge:

  1. Die Auseinandersetzung mit den wesentlichen Fragen in der Causa Corona, nämlich der Tauglichkeit eines PCR-Tests, der die Grundlage auch der hier in Zweifel gezogenen und für (in Teilen) als rechtswidrig erkannten Isolationsanordnung darstellte, oder der brisanten Frage der Ansteckungswahrscheinlichkeiten, wird, jedenfalls in naher Zukunft, nicht mehr erfolgen.
  2. Die Beschreitung des Rechtsweges ist der Allgemeinheit nur zuträglich, wenn sie gründlich und gewissenhaft erfolgt. Haben die Verwaltungsgerichtshöfe erst entschieden, ist die Chance auf eine richtungsändernde Entscheidung grundsätzlich verwirkt. Auf diese Weise kann das unsauber geführte Verfahren eines Einzelnen die Möglichkeit auf ein Urteil, das uns und unserem Grundgesetz in der Tat würdig ist, auf Dauer verunmöglichen. Das wichtigste Beispiel ist die Frage des PCR-Tests. Im September 2020 erhob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Test zum Goldstandard (!). Seitdem ist eine neuerliche Auseinandersetzung mit der Thematik de facto ausgeschlossen. Das Spektrum richtungsweisender Entscheidungen wird damit natürlicherweise auf ein Minimum reduziert.
  3. Die Reaktion der Richterin auf das klägerseits vorgetragene Begehr einer neuerlichen und besonders gründlichen Prüfung der Grundlagen aller Isolationsanordnungen, war ein lehrreiches Unterfangen. Hier traf das Verlangen nach rechtlicher Aufarbeitung auf schier unschuldiges Unverständnis. Was noch helfen könnte? Indem wir miteinander sprechen! Gespräche können Wunder wirken, wenn sie sich dort entwickeln, wo Offenheit und Interesse an Entwicklung aufeinandertreffen. In diesem Gericht schien die Voraussetzung günstig.
  4. Die Entscheidung zeigt, dass die Behörden sich bei der Zuhilfenahme von Ärztinnen und Ärzten nicht aus der Verantwortung ziehen können und widersprüchliche Entscheidungen des Staates nicht zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern bestehen bleiben dürfen.

Unser großer und glücklicher Dank geht an unseren stets besonnen und überaus klug arbeitenden Rechtsanwalt Benjamin Böhm, er geht an Sie, die Sie uns in der Not finanziell unterstützt haben und er geht an all diejenigen, die Ihr Interesse an rechtlicher Aufklärung nicht aufgeben.

Sollte der Freistaat Bayern Rechtsmittel einlegen und wir uns in die nächste Runde begeben wollen, brauchen wir Ihre Unterstützung! Unsere Mittel sind beinahe erschöpft.

Herzlichen Dank.

Im Namen des Vereins,

Lisa Marie Binder

Erster Vorstand

Verfassungswidrige Rechtspraxis

Zuerst erschienen am 30.09.2023 auf Manova.

Ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts kritisiert schwerwiegende Verstöße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in der Justiz der Corona-Jahre.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, pocht in seinem Vortrag am 18. September 2023 auf der 4. Konferenz der Denkfabrik R21 (1) auf die wesentlichen und tragischerweise in den Corona-Jahren vernachlässigten staatsrechtlichen Statuten unseres Rechtsstaats. Er hält eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung mit Blick auf eine mögliche Wiederholung vergleichbarer Situationen für unabdingbar. Damit meldet sich nach quälend langer Zeit ein Schwergewicht der deutschen Judikative zu Wort und vermag mittels der Dringlichkeit seiner Botschaft nicht nur all diejenigen zu trösten, die ihren Glauben an die Justiz noch nicht begraben wollen. Seine Worte mögen auch die Richterschaft daran erinnern, in allen bislang noch anhängigen Verfahren endlich saubere Verhältnismäßigkeitsprüfungen vorzunehmen, die nur auf der objektivierten Analyse der Gegebenheiten gründen kann, die seit 2020 bestanden haben. Nachzulesen sind diese seit März ebendieses Jahres in den epidemischen Bulletins (2) der Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten des Robert Koch-Instituts.

von Lisa Marie Binder

Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts von 2002 bis 2010, ein Schwergewicht der deutschen Judikatur, mahnt deutlich — und dringend erwartet — die Versäumnisse der Justiz in den Jahren seit 2020 in der Bundesrepublik Deutschland an. Die theoretischen Voraussetzungen, diese Versäumnisse zu erkennen, werden in den ersten Wochen des juristischen Studiums gesetzt. Die Redlichkeit, auf sie hinzuweisen, leider nicht. Dies ist offensichtlich der Grund dafür, dass bald vier Jahre ins Land ziehen mussten, bis in aller Klarheit vonseiten der juristisch-konservativen Seite festgestellt wird, was nicht nur die Politik, sondern eben auch die Justiz zu verantworten hat: nichts weniger als die Preisgabe des liberalen freiheitlichen Rechtsstaats.

„Der liberale freiheitliche Rechtsstaat darf nicht einem Staat geopfert werden, der, wenn auch aus hehren Gründen, Bürger mit einer Flut an Ge- und Verboten überzieht.“ Dies sei nicht nur eine Frage des Verfassungsrechts und der Verhältnismäßigkeitsprüfung, sondern zudem auch des praktischen Nutzens. Ein immer weiter in Anspruch genommener Verwaltungsapparat erzeugt begreiflicherweise eine Schwäche der Bürokratie; diese wiederum schwäche das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats.

Kein unwesentliches, sondern ein fundamentales Hindernis im Hinblick auf unsere demokratische Grundordnung, die sich eine Erosion auf ihren Grundfesten — der Souveränität des Volkes als Ausgangspunkt allen demokratischen Bestrebens — nicht leisten kann. Papier erinnert unsere politisch Verantwortlichen daran, dass es nicht die Aufgabe des Staats sei, den Menschen im Einzelnen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Nicht erst diese in die Realität überführte Neigung der Bevormundung muss als Anmaßung aufgefasst werden.

Vielmehr muss die Haltung der politisch Verantwortlichen entlarvt werden, die sich erlaubt, den Menschen vorzuschreiben, „was sie zu denken haben“, wie Papier festgestellt hat und damit zu verstehen gibt, dass er das Ausmaß dieser Anmaßung erfasst hat.

In unserem als demokratisch konstituierten Rechtsstaat, gemäß den Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, hätte sie keinen Platz finden dürfen.

Judikatur und insbesondere das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben die Anforderungen des Rechtsstaats nicht immer „hinreichend“ beachtet und durchgesetzt, so Papier. Insbesondere habe es unser Oberster Gerichtshof versäumt, eine differenzierende Betrachtung anzusetzen zwischen den einzelnen unterschiedlich schwer wirkenden Eingriffen, die auf Basis der seit 2020 erlassenen Normierungen ergingen. Deshalb mahnt Papier insbesondere die „fatalerweise“ fehlende unzureichende Evaluation und Schaffung einer relativ gesicherten Datenbasis an, auf die das BVerfG — und die Rechtsprechung insgesamt — von vornherein hätte drängen müssen. Der Umstand, dass es diese Evaluation nicht eingefordert hat, sei offensichtlich ein Grund dafür, dass die Erkenntnislage selbst am Ende der Pandemiezeit „nicht viel besser war als in den Anfangszeiten der epidemischen Lage“. Dies darf als eine Rüge in Richtung des amtierenden Präsidenten Stephan Harbarth aufgefasst werden, der im Juni 2020, nach der Amtszeit Andreas Voßkuhles, das Amt angetreten hat. Die Ergebnisse dieser ungenügend erfolgten Evaluation aber hätten die essenzielle Frage nach jeder Verhältnismäßigkeit der Eingriffe begründen können.

Denn obwohl Eingriffe in Grundrechte nicht per se unzulässig, sondern unbestritten auch in Krisenzeiten zulässig sind, gilt dies eben erstens nur unter engen Voraussetzungen, und zweitens — wie fatalerweise nur vonseiten weniger Juristen, wie Professor Dr. Thorsten Kingreen (3), und unseres Vereins Aus Liebe zum Grundgesetz sehr früh hervorgehoben — dürfen sie nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmt werden. Strikt zu wahren ist in diesem Zusammenhang das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Selbstverständlich auch dies Allgemeinplätze juristischer Grundausbildung.

Die Verlagerung grundrechtswesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf eine gesetzlich nicht angeleitete Exekutive kann mit Fug und Recht für verfassungswidrig gehalten werden.

Wenngleich gemäß Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) grundsätzlich Gesetze erlassen werden dürfen, die den Erlass von Rechtsverordnungen vorsehen, muss jedoch im Gesetz selbst Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmt werden. In diesem Artikel 80 GG reagierten die Verfassungsväter auf die „leidvollen Erfahrungen deutscher Verfassungsentwicklung“. Der Zweck der Norm liegt in der bereichsspezifischen Konkretisierung des Rechtsstaats-, Gewaltenteilungs- und Demokratieprinzips. Sie sollte diese „Ermächtigungsgesetzgebung“ verhindern, die sich einer relativ unauffälligen Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Exekutive bediente, und damit zugleich die Veränderung des Verfassungssystems mit weitreichenden Konsequenzen abwehren.

Dies bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht. Das Parlament darf sich nicht „durch eine Blankoermächtigung an die Exekutive seiner Verantwortung für die Gesetzgebung entledigen und damit selbst entmachten“ (4). Die Ermächtigungsgrundlagen in § 5 Absatz 2 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes aber kann als Blankovollmacht bezeichnet werden. Sie sah Ausnahmen und Abweichungen von allen Normen der dort bezeichneten Gesundheitsgesetze vor, ohne Differenzierungen festzulegen, und umfasste weitaus mehr als tausend Vorschriften. Diese Achsenverschiebung im horizontalen Gewaltengefüge, durch die Gesetzgebung der nicht angeleiteten Exekutive, wurde in der Öffentlichkeit faktisch nicht wahrgenommen. Sie war allerdings geeignet, unser Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip in existenzieller Weise zu bedrohen.

Hätte nach der Evaluation in angemessener Zeit die — fehlende oder weniger dringliche — Notwendigkeit zu jedwedem Erlass grundrechtseinschränkender Maßnahmen erkannt werden können, wäre spätestens in der verfassungsmäßig verlangten Verhältnismäßigkeitsprüfung über den verfolgten legitimen Zweck — Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheitsprüfung — die juristische Auseinandersetzung darüber erfolgt, ob diese Notwendigkeit überhaupt zu irgendeiner Zeit eine Angemessenheit der Maßnahmen hätte begründen können.

Kurz gesagt: Hätte die Evaluation das Ergebnis zutage gebracht, dass die abzuschätzende Gefahr nicht größer war als bei ähnlichen anderen gesundheitlichen Ereignissen, waren die ergriffenen Maßnahmen nicht notwendig. Nicht notwendige Maßnahmen können eine Angemessenheit nicht begründen. Damit sind sie unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Unmissverständlich weist Papier darauf hin: Der Begriff der Verhältnismäßigkeit ist kein politischer, er ist ein justiziabler Begriff.

Für diese Erkenntnis wollten oder konnten sich politisch Verantwortliche, nicht nur in Politik, Verwaltung und auf Gemeindeebene, wie auch Entscheidungsträger in Schulen oder Einrichtungen bisher offenbar nicht öffnen. Es bleibt abzuwarten, ob ihre Einschätzung, vermutlich gründend auf dem Vertrauen, das sie den politisch Verantwortlichen entgegengebracht haben, ihnen auf lange Sicht hin zum Vorteil gereicht.

In dieser notwendigen, indessen versäumten Evaluation hätte geprüft werden müssen, so Papier, ob eine Gefahr für das Gesundheitssystem vorlag; etwa durch Überlastung oder Kollabieren der intensivmedizinischen Versorgung. Es reiche eben nicht, „in lediglich abstrakter Weise den Zweck des Schutzes der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung festzustellen und wegen der zweifelsohne abstrakten Hochwertigkeit dieses Schutzgutes jedwede Freiheitsbeschränkung zu legitimieren“. In der vorauszugehenden Untersuchung hätte „eben schon präziser(!)“ geprüft werden müssen, ob diese Gefahr überhaupt gegeben war. Dabei darf gerade keine Disproportionalität zwischen Eingriffsnutzen und Eingriffsschaden zu konstatieren sein. Das Anforderungsprofil an die Rechtfertigung des Eingriffs hingegen muss mit zunehmender Dauer des Eingriffs wachsen.

Dem Staat bei der Pandemiebekämpfung aber einen undifferenzierten, allgemeinen und letztlich unbegrenzten verfassungsrechtlichen Blankoscheck (5) für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes zu erteilen, wie in der Praxis geschehen, entspreche jedenfalls nicht unserer rechtsstaatlichen freiheitlichen Ordnung. Papier zog den Schluss, die Mottos, „Die Not kennt kein Gebot“ oder „Der — vermeintlich — gute Zweck heiligt jedes Mittel“, schienen „auch in diesem Lande bisweilen hintergründig die Politik“ zu bestimmen.

Ein wenig von der lange ersehnten Erleichterung finden wir, wenn Papier beschreibt, wie er das politisch-gesellschaftliche Klima in Deutschland erlebte. „Mich haben die autoritären Versuchungen überrascht, seitens der Politik, aber auch diejenigen, die im intellektuellen Bereich anzutreffen waren.“ Er erinnert an die sinngemäß zitierte Forderung des Philosophen Jürgen Habermas nach einem Rücktritt aller Freiheitsrechte zugunsten des Schutzes von auch nur „einem einzigen Leben“.

In aller Klarheit tritt Papier der Einschätzung des deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz entgegen, der die Wähler im Dezember 2021 über seine staatsrechtliche Auffassung in Kenntnis setzte: „Bei der Pandemiebekämpfung darf es keine roten Linien geben“, so Scholz gegenüber der Bild am Sonntag (6). „Solche Überlegungen sollten selbst in Notzeiten entschieden zurückgewiesen werden.“ Ohne jeden Zweifel gälten die Grundrechte auch dann. Schließlich betont er dasjenige, was die außerparlamentarische Opposition „all-wochenendlich“ sowie allen polizeilich aufgefahrenen Hindernissen zum Trotz auf ihren Versammlungen gebetsmühlenartig in den Gemeinden und Städten in Erinnerung zu rufen suchte: „Unsere verfassungsmäßige Ordnung kennt keine Notstandsverfassung, die eine vollständige oder auch nur partielle Suspendierung der Grundrechte gestattet.“

Wenn Papier dem Publikum schließlich seine persönliche Betroffenheit nicht vorenthält, untermauert das die Billigkeit der sowohl rational als auch affektiv begründeten Entscheidung derjenigen, die ihre Hochachtung vor dem Bundesverfassungsgericht nur sehr zögerlich aufgeben wollten. Offenbar betroffen nahm er Forderungen wie „Mehr Diktatur wagen“ vonseiten des Schriftstellers Thomas Brussig (7) — „das war ernst gemeint“, so Papier — zur Kenntnis wie auch andere Verlangen, die sich unter dem Primat der Demokratie, mitunter bereits begrifflich, nicht einordnen lassen.

„Auch die grundsätzlich berechtigten Forderungen nach effektiven Infektionsschutzmaßnahmen oder einer effektiveren Klimapolitik rechtfertigen nicht eine autokratische Regierungsstruktur, das heißt eine Suspendierung der Freiheitsrechte zugunsten eines auf Obrigkeitsreglementierung, Überwachung und eines die freien Bürgerinnen und Bürger des Landes als Untertanen behandelnden Fürsorgestaates.“


Quellen und Anmerkungen:

(1) Professor Hans-Jürgen Papier: „Deutschland zwischen Covid und Klima, Grundrechte unter Vorbehalt?“, Denkfabrik R21, 18. September 2023, https://www.youtube.com/watch?v=TuwtiqRUUPU.
(2) Beispielhaft: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/30-31_20.pdf?__blob=publicationFile.

(3) (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz), BT-Drucksache 19/20042.

(4) Vergleiche BVerfGE zum Urteil des Zweiten Senats vom 19. September 2018, 2 BvF 1/15, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/09/fs20180919_2bvf000115.html.
(5) Dieses Wort wurde von Hans-Jürgen Papier undeutlich gesprochen, eventuell besteht hier ein Verständnisfehler.
(6) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/pandemie-es-darf-keine-roten-linien-geben-bundeskanzler-scholz-schliesst-weihnachtslockdown-nicht-aus/27887104.html.
(7) „Man sollte die Corona-Leugner endlich beim Wort nehmen: Die Pandemie erfordert den Ausnahmezustand.“ Gastbeitrag von Thomas Brussig, https://www.sueddeutsche.de/kultur/corona-diktatur-thomas-brussig-1.5199495?reduced=true.

Richtigstellung

Es ist uns wichtig, richtig zu stellen, dass die Darstellung des neu im Massel-Verlag erschienenen – und lesenswerten Buches – „The Great Weset, Alternativen in Medien und Recht“ von Walter van Rossum, ein Mitglied unseres Vereins habe vor einigen Läden in Grafing bei München Plakate angebracht mit der Aufschrift „Juden werden hier nicht bedient“, nicht richtig ist. Tatsächlich erfolgte diese Tat im juristischen Sinne durch eine einzelne andere Person, die nicht in Verbindung zu unserem Verein steht.

Der entsprechende Passus befindet sich im Buch auf den Seiten 177 f. und wird in den folgenden Auflagen berichtigt.

Sie gelangen hier zum Buch: http://www.the-great-weset.de

Offener Brief an ein Wuppertaler Krankenhaus

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt die Zeit stehen. Für die Angehörigen und jene, die sich von so einem Tod berühren lassen. Der Urheber des folgenden Briefs hat dies in den wenig rühmlichen, vergangenen Monaten erlebt. Er begleitete seine Frau während ihres Sterbeprozesses. Doch dem nicht genug. Aller Erfahrungen der vergangenen drei Jahre zum Trotz, bleibt es in ethischer Hinsicht unfassbar, dass Menschen es mit sich vereinbaren konnten, Angehörigen dieser Sterbenden den Zugang in Krankenhäuser – zu Ihren Liebsten – zu verwehren. Die Begründungen kennen wir. Die letzten Wochen – allein gelassen. Das ist geschehen. So auch dem Urheber des folgenden Textes. Mit diesem Brief erinnert er uns daran, dass wir alle Verantwortung tragen. Vor allem dafür, wie mit unseren Schwächsten umgegangen wird. Lassen wir nicht zu, dass sich eine solche Verdrehung menschlicher und christlicher Tugenden wiederholt – oder in Wahrheit: perpetuiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau S. wurde in Ihrem Haus in der Zeit vom 05.05.2021 bis 26.05.2021 behandelt und nach dreiwöchigem Aufenthalt an das Klinikum Carnaper Straße übergeben. Nach dem bei Ihnen erfolgten Eingriff und der daraus abgeleiteten Diagnose war aus medizinischer Sicht unstrittig, dass ein Überleben in höchstem Maße unwahrscheinlich war. Die medizinische Vorgeschichte war Ihnen aufgrund der Patientenakte bekannt. Meine Frau hat die anschließende Chemotherapie nicht mehr retten können. Nach dem zweiten Durchgang eröffnete uns die Onkologie, dass es außer Palliativversorgung keine weitere Alternative gab, ich habe sie daher nach Hause geholt. Ich bin zutiefst dankbar dafür, dass ich zusammen mit Familienangehörigen meine Frau im Sterbeprozess in der eigenen Wohnung begleiten konnte und zumindest in dieser Phase nicht länger auf externe Unterbringung angewiesen war.

Ich selber wurde in Ihrem Haus in meinem bisherigen Leben mehrfach versorgt, insgesamt, und da schließe ich die Versorgung meiner Frau aus rein medizinischer Sicht ein, kann ich mich diesbezüglich nicht beklagen. Insofern fühle und fühlte ich mich, bzw. uns bislang grundsätzlich gut aufgehoben. Skandalös und schlicht unfassbar jedoch ist die Tatsache, dass auch Ihr Haus, im Verlauf der vermeintlichen Pandemie, Angehörige, deren Partner unzweifelhaft hochgradig vom Tode bedroht waren, den Zugang zum Krankenhaus verweigert hat.

Zur Erinnerung: Sie haben es mir, einem gesunden Menschen, frei von ‚Corona’, zugemutet, den Partner, der mich fünfunddreißig Jahre durch alle Höhen und Tiefen des Lebens begleitet hat, drei Wochen alleine zu lassen, dem unausweichlichen eigenen Ableben entgegensehend. Was Sie mit diesen ‚Vorschriften‘ mir persönlich, in meinem konkreten Fall und die deutsche Ärzteschaft allgemein gesprochen, vermutlich unzähligen anderen Menschen angetan haben, lässt sich nicht beschreiben. Aus rein ethischer Sicht haben Sie und alle Mitarbeiter, die diese Anweisungen befolgt haben, das eigene Berufsfeld komplett verfehlt, im Grunde genommen müssten Sie Ihre Arbeit niederlegen.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Sie mit dieser Vorgehensweise definitiv auch zur weiteren Verrohung unserer Gesellschaft beitragen. Vermutlich ist Ihnen dieser Aspekt gar nicht bewusst.

Ob diese schlichtweg menschenverachtende Vorgehensweise aus Regierungshörigkeit, Dummheit, Boshaftigkeit oder welchen Motiven auch immer erfolgte, ist dabei gleichgültig. Die deutsche Ärzteschaft blendet offensichtlich aus, dass sie selbst den vermeintlichen Erfolgsrezepten zur Bekämpfung der ‚Pandemie‘ nicht traut. Denn warum darf ein Besucher, der durch einen negativen Test seine Gesundheit bezüglich ‚Corona‘ nachgewiesen hat, nicht zu sterbenden Angehörigen, wenn er zusätzlich noch eine ‚Maske‘ trägt, die ja angeblich auch schützt? Die inzwischen auch in den Medien unüberhörbaren Hinweise bezüglich des katastrophalen Corona-Managements, der mitunter kontraproduktiven Verabreichung der Impfung, die offenbar mehr Gentherapie denn klassische Impfung ist, lässt die Hoffnung aufkeimen, dass unsere Gesellschaft allgemein, die deutsche Ärzteschaft insbesondere, langsam zur Besinnung kommt. Von der Politik darf man das wohl weniger erwarten.

Abschließend erlaube ich mir noch den Hinweis auf eine vergleichsweise kleine Gruppe Ihrer Kollegen, denen offensichtlich noch geläufig ist, was es wirklich bedeutet, den Beruf Arzt gewählt zu haben. Auf der Plattform Heidelberger-Ärzteerklärung.org finden Sie möglicherweise Orientierung auf dem Weg zurück zu Anstand, Menschlichkeit und eigenem Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Becker

Am 11. Februar 2023 hat die Wuppertaler Rundschau Jochen Beckers Artikel auf Seite sechs veröffentlicht:

Weihnachtsbrief vom 25. Dezember 2022

Wieder Weihnachten. Ende November fragte ich mich anlässlich der Adventskalender-Initiative unserer demokratischen Kollegen vom Wir-Gemeinsam-Bündnis, ob das überhaupt geht: Weihnachten! Nach all dem, was wir erlebt haben.

Letztes Jahr saß das Geschehen uns noch direkt auf dem Schoß, gegen Frühling dann bald eher im Nacken und im Moment macht es sich ein wenig rar. Wir erholen uns nach dem Wahnsinn und vor dem nächsten Wahnsinn, den man gerne immer weiter über uns bringen möchte, weiter und weiter, ekstatisch beinahe und am liebsten bis in den Exzess.

Dieser Adventskalender unserer Kollegen gab vielen Menschen den Raum dafür, ganz konkret bei sich selbst danach zu forschen, was ihnen von drei Jahren, sensibel formuliert: möglicherweise, „künstlich“ geschaffenem Ausnahmezustand geblieben ist. Die Reflektionen waren nicht immer leicht zu lesen, aber ihre Überlegungen waren wichtig. Ich, für meinen Teil, versuche nach einer akuten Krise so bald wie möglich darauf zu blicken, was mich und uns Menschen auf unserem Weg weiterbringt. Ich versuche darauf zu blicken, was Zuversicht schafft. Deswegen erzählte ich von zwei Begegnungen, die dazu ermuntern, auf das Gute zu schielen, das existiert, wenn auch verborgen.

In der letzten Zeit begegnete ich Menschen, die sich von einer guten Hoffnung an das Leben und die Menschen verabschiedet haben. Ich leuchtete in den Gesprächen noch einmal nach hie und da, um in meinem Verständnis zu zeigen, dass neben allem Finsteren eben immer irgendwo ein Lichtlein lauert. Diese Menschen lehnten dankend ab. Sie bleiben bei sich, wo es finster ist. Und ich lasse sie.

Eine frisch zurück liegende Trauerfeier erlaubte mir, einen konkreteren Begriff davon zu erlangen, wie sehr es angebracht ist, Lebenswegen Respekt zu zollen. Sich eben nicht einzumischen. Wir alle gehen unseren Weg – falsche Abbiegungen und Umwege eingeschlossen. Das ist in Ordnung, weil es der Ordnung des Lebens entspricht. Aber wie gehen wir mit uns selbst um, wenn wir glauben, das Unrecht mit Händen zu greifen und uns doch nicht aufdrängen wollen? – Dann setzen wir uns noch einmal auseinander, mit diesem schmalen Grat zwischen dem Aufzeigen von Alternativen und der Idee, es besser zu wissen, die sich mitunter als Belehrung entpuppt. In aller Zurückhaltung sage ich deshalb: Wer sich aber aufmachen will, seinen Weg zu gehen, wer also offen dafür ist, neue Einsichten zu erlangen, der darf und kann es wagen, Lichter zu entzünden, obwohl uns das Dunkle umgibt.

Denn das tut es. Und da gibt es keinen Erlöser, scheinbar jedenfalls keinen tauglicheren als den alten Erlöser, dessen Geburtstag wir gestern feierten. Mir ist wohl bewusst, dass es nicht auf allzu viel Popularität stößt, diesen Auslöser des christlichen Weihnachtsfests abseits von Weihnachten ins Spiel zu bringen. Aber wo hilft Popularität? Gestern, an diesem Weihnachtsvormittag im Jahr 2022, veröffentliche Jens Wernicke, der Herausgeber und Gründer des Rubikon-Magazins einen Beitrag, den niemand in seiner Redaktion veröffentlicht sehen wollte. Das kann man gut nachvollziehen. Da brach der Autor mit vielen, jedenfalls ungeschriebenen, Regeln. Und während man den Aufsatz liest, wird man hin und hergeworfen. Man weiß und spürt, wie recht der Autor hat und möchte dennoch rufen: „Wieso hast du das hier geschrieben?“ Jens Wernicke ging diesen Schritt unbeirrt. Er sei nur der Wahrheit verpflichtet, sagte er sinngemäß. Und alleine schon aus diesem Grund möchte ich ihm zu seinem Mut gratulieren.

Kaum anders verhält es sich mit dieser Erlöser-Geschichte. Manch einer flieht im Nu, andere schimpfen, kommt man auf ihn zu sprechen. Das hat viele bekannte und nachvollziehbare Gründe. Am Ende aber scheint es die Angst vor dem eigenen Licht, das die Menschen bis ins Mark erschreckt! Das ist doch die Kernbotschaft seines Lebens. Nicht das Weihwasser, nicht die Devotionalien. Was, wenn die Menschen selbst ihr Licht zum Leuchten bringen könnten? Wäre das alte Leben länger gangbar? Dieser alte Erlöser, auch er hat dieses Dunkle nicht ins Jenseits befördert. Auch er zeigte Schattenanteile, war er doch Mensch, der nicht ohne Fehler sein kann. Können wir endlich begreifen, dass unser Erdendasein in der Polarität stattfindet?

Was wir erlebt haben und was viele unter uns zutiefst erschreckt hat, findet seinen Grund im Menschsein selbst. Menschen waren es, die diese „Neue Normalität“, die schrecklichste Erinnerungen wachrufen konnten, mit installiert und mächtig gemacht haben. Menschen, die wir liebten, die wir schätzten. Andere Menschen, Menschen fast überall. Wenn diese uns umgebenden Menschen auch diese Schrecklichkeiten nicht selbst ersonnen haben, weil dafür ein besonders erschreckendes Maß an Destruktivität gegenüber dem Leben im Menschen selbst Voraussetzung ist, reicht das Dazugehören- und das Alles-richtig-machen-Wollen längst dafür aus, das Grauen Realität werden zu lassen.

Ist das die Weihnachtsgeschichte?

Diese Überlegungen klingen ja so gar nicht nach Weihnachtsgeschichte, mögen Sie nun denken. Das ist schlüssig, außer sie mündeten in der Erkenntnis, dass der Mensch seinen freien Willen besitzt. Immerhin grenzt das Duden-Lexikon ihn von anderen Säugetieren unter anderem durch die Fähigkeit zu sittlichen Entscheidungen und zur Erkenntnis von Gut und Böse ab.

Gewiss, dieser Wille ist das Ziel vielerlei schwerwiegender Angriffe psychologischer und chemischer und auch sonstiger Art. Denken wir an die Summen, die in Marketing-Strategien fließen, um uns von neuen öffentlichen Ideen zu überzeugen: sogenanntes „Impfen als Exit-Strategie“ aus einer neu definierten „Pandemie“, „Viele und noch mehr Waffen für den Frieden“. Denken wir an den Einfluss frei verkäuflicher Substanzen in sogenannten Nahrungsmitteln, an Medikamente, an sogenannte „Adjuvantien“ in auch herkömmlichen Impfstoffen.

Dennoch: die Aufgabe der Vorstellung eines freien Willens betrachte ich als eine höchst untaugliche Idee, so lange uns unser Leben heilig ist: Der Moment, in dem wir sie aufgeben, lassen wir zu, dass sich diese verrückte Idee, der Mensch könne endgültig seines Willens beraubt werden, Bahn bricht. Das wünscht man sich. Daran wird gewirkt mit großem Aufwand.

Nein! Dem möchte ich mein Einverständnis nicht geben!

Spüren wir doch selbst hin – jeden Tag und jede Entscheidung auf` s Neue – wie wir uns entscheiden wollen. Noch einmal: Umwege eingerechnet! Es sind kleine Momente, in denen wir den einen oder anderen Weg einschlagen können. Und ginge es nur um ein liebes oder böses Wort zu unseren Nächsten – sagen wir nicht, „wir konnten nicht anders“. Sagen wir, wir haben uns entschieden.

Und so erlebe ich immer wieder, dass wir mit einem zwar irgendwie beschränkten, doch zugleich weitem Spielraum auf diese Welt kommen. Weit genug, um uns vollends zu fordern. Auf welchem Pol einer Skala zwischen erlöster und unerlöster Spielart einer jeden Angelegenheit wir uns niederlassen – dies bleibt uns überlassen, jedenfalls zumeist.

Wollen wir weiter daran bauen, diese Welt zu einem lebenswerten Ort zu machen, dürfen wir Schritt für Schritt weiter gehen. Je mehr wir dabei im Reinen mit uns selbst sind, desto eher finden sich andere Menschen mit ein. Schaut auf die unwiderstehliche Anziehungskraft eines glücklichen Menschen auf unsere Kleinsten!
Oh, wie sie mit dabei sind!

Das Leben meint es gut mit uns, sage ich. Man erkennt das daran, wenn man die unendliche Geduld betrachtet, die es uns schenkt. Diese wiederum erkennt man, wenn man ganz besonders genau hinschaut. Solch ein Zeichen sind auch die vielen Spenden, die gerade in den letzten Wochen als Reaktion auf mein Gespräch mit Wladislaw Jachtchenko eingegangen sind. Ich bedanke mich im Namen des Vereins noch einmal herzlich bei Ihnen.

Lassen Sie uns unseren Weg gemeinsam weiter gehen. Das schließt die kontinuierliche Überprüfung unserer eigenen An- und Absichten unbedingt mit ein. Aber auch den festen Glauben daran, dass uns in Fragen des Wirkens für das Leben stets geholfen wird.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten!

Herzlich,
Lisa Marie Binder
Erster Vorstand des Vereins

Gerichtsentscheidungen in zwei unterstützten Verfahren

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Liebe Mitmenschen ,

Zwei von uns unterstützte Verfahren sind mittlerweile gerichtlich entschieden worden.

In letzter Zeit werde ich immer wieder danach gefragt, ob unser Verein bereits erfolgreich Verfahren geführt habe. Das kann ich bis dato nicht bejahen. Bei erfolgreichem Ausgang der Verfahren würde man gerne darüber berichten, so höre ich.

Nun wären wir, liebe Mitmenschen, nicht in der uns bekannten Situation, ließe sich das, was wir die letzten Jahre erlebt haben, auf dem Rechtsweg klären. Wie einfach es wäre – lediglich kostenintensiv – und wie gut wir uns zurücklehnen könnten! So ist es eben nicht. Ebenso, wie es längst Zeit ist, dass die Menschen sich ihre Verantwortung für ihre Gesundheit weitestgehend zurückholen, ist es Zeit, an unserer Lebenswirklichkeit mitzuwirken. Das, was geschehen ist und auf anderen Ebenen weiter geschieht, ist nicht bloße „Politik“. Es ist die die Bestimmung unserer Lebenswirklichkeit bis in die intimsten Bereiche. Geändert werden kann sie auch durch uns. Über ein Hinschauen auf das, was ist, kann gegebenenfalls ein Nein erwachsen und schließlich eine Zuwendung zu dem, was wir uns für unser Leben wünschen. So wie der Beteiligung des eigenen Landes an einem Krieg widersprochen werden kann, kann auch einem Krieg gegen die Menschen selbst widersprochen werden.

Im Folgenden zeichne ich die Ergebnisse und Entscheidungsgründe der Gerichte nach. Sie sprechen für sich. Wenn sie bei Ihnen gerade Mut und Entschlossenheit mehren, freue ich mich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Die im Mai 2021 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde gemäß § 28b IfSG nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Inhaltlich zog der von uns mitunterstützte Anwalt die Rechtmäßigkeit der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Zweifel und widmete sich der Frage der Beschulung von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich.

Beschwerde gemäß § 304 StPO

Die im Juli 2021 eingelegte Beschwerde gemäß § 304 StPO wegen eines Durchsuchungsbeschlusses, der in einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung von der Staatsanwaltschaft München umgesetzt wurde, hat das Landgericht München I kostenpflichtig verworfen. Der von Anwaltsseite vorgetragenen Begründung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wurde nicht abgeholfen.

Bei einer Maßnahme nach § 94 StPO muss der Tatverdacht in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein. Dies bezweifelte der Anwalt bereits wegen des fehlenden Anfangsverdachts, bzw. dem, wenn überhaupt gegebenen, äußerst geringen Verdachtsgrads. Selbst die Ermittlungsakte wies keinerlei Anhaltspunkte für eine mutmaßliche Tatbeteiligung des Beschwerdeführers auf.

Darüber hinaus wurde bezweifelte, ob mit dem vorgeworfenen Verhalten einerseits überhaupt strafbares Verhalten vorgelegen hätte und andererseits darauf hingewiesen, dass ein relativ geringer Verletzungserfolg vorgelegen und die Schuld des Beschwerdeführers sich bei Annahme einer Tatbestandsverwirklichung im alleruntersten Bereich der Strafandrohung bewegt hätte.

Die Art und Weise der Durchführung war, nach Darstellung des Anwalts, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit rechtlich anzuzweifeln und gab Anlass zur Frage, ob mit der Durchführung der Durchsuchung seitens der Ermittlungsbehörde nicht sachfremde Zwecke verfolgt worden sind, nämlich der Versuch, den Beschwerdeführer einzuschüchtern und in seinem Ansehen in der Nachbarschaft herabzusetzen. Die Durchsuchung erfolgte erkennbar öffentlichkeitswirksam.

Zudem erfolgte sie in den frühen Morgenstunden, so dass die kleinen Kinder des Beschwerdeführers die Durchsuchung miterlebten und damit ein traumatisches Erlebnis in der gemeinsamen Familienerfahrung nachwirke. Insgesamt stelle die Durchsuchungsanordnung einen gravierenden Eingriff in Art 6 I (Schutz von Ehe und Familie) und 13 I (Schutz der Wohnung) GG dar.

Landgericht München I weist Beschwerde zurück

Das Landgericht München I weist die Beschwerde als unbegründet zurück. Die Durchsuchungsanordnung sei verhältnismäßig. Sie stünde in einem angemessenen Verhältnis zu der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Straftat der Volksverhetzung. Bereits aus der Strafvorschrift des § 130 StGB ergäbe sich, dass es sich nach gesetzgeberischer Wertung um kein geringfügiges Delikt handle. Der Verdacht an der Mittäterschaft sei rechtmäßig . Das geschützte Rechtsgut sei der „öffentliche Frieden“. Die auch dem anderweitig Verfolgten – und Geständigen – zur Last gelegte Anbringung der Plakate in der Gemeinde, die laut Geständigem auf das, seinerseits empfundene, erfolgte Unrecht seit 2020 hinweisen sollten, sei in erheblichem Maße geeignet, diesen öffentlichen Frieden zu stören.

Die Art und Weise der Durchsuchung begegnete keine rechtsstaatlichen Bedenken, so auch nicht das Tragen von Schutzwesten mit der Aufschrift „Polizei“. Angesichts des im Raum stehenden Delikts sei bei einer Wohnungsdurchsuchung, angesichts des damit verbundenen Risikos auch der eingesetzten Beamten, eine Sicherung zum Eigenschutz erforderlich und verhältnismäßig.

Frieden schaffen WIR

Es ist so einfach. Wer will Krieg? Menschen möchten leben, sie sehnen sich nach der Erfüllung ihrer basalsten Bedürfnisse, nach Nahrung, materiell wie seelisch. Sie sehnen sich nicht nach Tod und Verderben, so lange die Aussicht besteht, dass sie ihr Leben in Würde und Freiheit entfalten können.

In welchem Gewand auch immer der Krieg inszeniert wird, in Kugelform mit biestigen Stacheln, der mir und Ihnen das Fürchten doch gewiss erst gelehrt hat, oder via ‚bösem‘ alten Feindbild aus dem europäischen Osten: Krieg ist das Ergebnis der interessengeleiteten Anstrengungen, deren Urhebern er dienlich ist.

Wer das nicht akzeptieren kann, greift sich weiter an den Kopf, ob all der hemmungslosen Verschwörungsbrutalitäten, die kein Faktencheck je bestätigen mag. Er wird auch nicht stutzig, wenn er ab deutschen Grenzen an der Maskierung teilnimmt oder sonstige Gehorsamsübungen absolviert, die ihm angeboten werden. Er wird auch die Ohren auf Durchzug stellen, wenn er Georg Friedmann, US-amerikanischen Geostrategen und ehemaligen Professor für Politikwissenschaft am Dickinson College in Carlisle, Pennsylvania zuhört, wie er ohne Entgleisung seiner Mimik erklärt, wie erfolgreiche Unterjochung im internationalen Kontext von der Hand geht und bitte immer weitergehen soll, darf, muss.

Nein, die Geostrategen dieser Welt zögern nicht, sie verstecken nicht und halten mit nichts hinter dem Berg, im Gegenteil, sie sagen verstörende Dinge öffentlich und sorgen für maximale mediale Verbreitung. Und ja, diese Abgebrühtheit ist geeignet, zu konsternieren und man versteht, dass, je traumatisierter das Individuum, desto unmöglicher, das offen Vorgetragene in seine Lebenswirklichkeit zu integrieren, geschweige denn, Schlüsse aus diesem Akt zu ziehen.


Und ginge es nicht um beinahe alles: die Würde, das Leben und die Liebe, die Liebe!, dann würde man lieber abwinken. Zu langweilig, banal, so redundant. Wie sehr erst gälte dies, wäre man schon betagt und dachte diese Gedanken seit Jahrzehnten? So aber rufe ich dazu auf: nehmen wir uns zusammen und tun, was wir doch tun können!

Was also bleibt, als neue, alte Blasen-Binsen-Weisheit? Mir nichts anderes, als vom Rande meiner Blase aus das Feld zu füttern, auf dass das Hintendreinsteigen genehmer wird, wie es ja auch in Bezug auf den 2020-er-Einfall bereits geschieht.

Zurück zu Ex-US-Präsident John F. Kennedy – denn immer wieder hat man zu ihm zurück zu kehren – der am 10. Juni 1963 in der sogenannten American University speech, ursprünglich „A Strategy of Peace“, an der American University in Washington, D.C., die simple Botschaft verkündete, dass der Zustand auf unserer Erde, dass fehlender Frieden, menschengemacht ist.

„First, examine our attitude toward peace itself. Too many of us think it is impossible. Too many think it is unreal. But that is a dangerous, defeatist belief. It leads to the conclusion that war is inevitable, that mankind is doomed, that we are gripped by forces we cannot control. We need not accept that view. Our problems are manmade. Therefore, they can be solved by man. And man can be as big as he wants. No problem of human destiny is beyond human beings. Man’s reason and spirit have often solved the seemingly unsolvable and we believe they can do it again.“

So simpel diese Aussage ist, so geneigt wir sind, sie müde beiseite zu wischen, so wichtig ist es, sie endlich zu verinnerlichen. Frieden fehlt dieser Erde, weil er bewusst verhindert wird.

Wenn der Unfrieden ein Werk der Menschen ist, kann der Frieden auch von Menschen auf die Erde gebracht werden.

Wie? Von mir und Dir und Ihnen und jetzt! Es gibt keine bessere Zeit.

Extrakt in deutscher Übersetzung vom ‚Chicago Council on Global Affairs‘ aus dem Februar 2015

Das ganze Spektakel des ‚Chicago Council on Global Affairs‘ aus dem Februar 2015