Die aktuellen sogenannten Corona-„Lockerungen“ ab dem 06.05.2020 begrüßen wir. Die gerichtliche Berurteilung der Verfassungsmäßigkeit aller bis heute getroffenen Maßnahmen ist in Hinblick auf einen erneut angestrebten „Lockdown“, bzw. anderer freiheitsbeschränkender und dabei möglicherweise verfassungswidriger Maßnahmen weiterhin unser Ziel.
Die konkrete rechtliche Strategie ist in Entstehung. Wir werden Sie in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung informieren.