1) Mitgliedschaft – Kann man Mitglied im Verein werden? Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Anfragen nach einer möglichen Mitgliedschaft in unserem Verein! Das zeigt uns, dass wir uns für das gleiche Ziel einbringen. Das ist großartig und hilft uns, auch unter widrigen Umständen weiter tätig zu sein. Der Verein wurde gegründet aus unserem dringenden Bedürfnis, uns konstruktiv für unsere Demokratie einzubringen und so gründlich und bald, wie möglich, eine Klage gegen entwürdigende Gesetze und Verordnungen auf den Weg zu bringen. Der Vereinszweck besteht deswegen in der Sammlung von Spenden, die direkt in die Finanzierung des Rechtswegs fließen sollen. Die Aufnahme von Mitgliedern bringt rechtliche Verpflichtungen mit sich, die zum einen unsere Kapazitäten in diesem natürlich ehrenamtlichen Projekt sprengen würden und andererseits auch unseren vollen Einsatz in Sachen Klage-Vorbereitung verlangsamen würde. Aus diesem Grund freuen wir uns von Herzen, wenn Sie uns unterstützen, indem Sie unsere Initiative verbreiten und uns bei der Vernetzung helfen. Je mehr Vernetzung, desto größer unser Gewicht auf der anderen Seite – desto unwahrscheinlicher die Realisierung der zweiten, dritten und siebten Welle. Herzlichen Dank.
2) Transparenz – Wie kann nachvollzogen werden, für was die Spenden verwendet werden? Die Spenden werden zur Unterstützung, Förderung und Finanzierung von rechtlichen Schritten gegen „Corona Maßnahmen“ (u. a. die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen) des Freistaats Bayerns, gemäß §§ 3-5 der Vereinssatzung eingesetzt.
3) Spendenquittung – Kann eine Spendenquittung ausgestellt werden? Eine Spendenquittung kann nur ausgestellt werden, wenn die Gemeinnützigkeit des Vereins in einem Verfahren festgestellt wurde. Um diese Feststellung erreichen zu können, entstehen neben der Kosten für die Vereinsgründung weitere Kosten, wobei der Ausgang des Verfahrens bei unserem Vereinszweck – Sammlung von Spenden zur Finanzierung des Rechtswegs – zugleich wenig erfolgsversprechend ist. Wir freuen uns aus diesen Gründen, wenn Sie Verständnis dafür haben, wenn wir eine Spendenquittung nicht ausstellen können. Vielen Dank.
4) Welches Klageziel gibt es? Wir streben ein rechtliches Vorgehen an, das so global wie möglich und dabei so konkretisiert, wie nötig vorgeht, um in der Sache erfolgsversprechend zu sein. In einem ersten persönlichen Gespräch mit unserem Anwalt hat sich eine Strategie heraus kristallisiert, die diesem Anspruch genügt. Sobald wir das Mandat vergeben haben und dies nicht den Erfolg in der Sache verhindert, werden wir hier den jeweils aktuellen Stand bekannt geben.
5) Andere Gerichtsverfahren – Findet eine Prüfung statt, ob es ähnliche Gerichtsverfahren bereits gegeben hat? Wir wählen mit unseren Anwälten gemeinsam die erfolgsversprechendste Strategie, bei der die Frage, welche Urteile bereits ergingen und teilweise rechtskräftig wurden, freilich mit berücksichtigt wird.