Richtigstellung

Es ist uns wichtig, richtig zu stellen, dass die Darstellung des neu im Massel-Verlag erschienenen – und lesenswerten Buches – „The Great Weset, Alternativen in Medien und Recht“ von Walter van Rossum, ein Mitglied unseres Vereins habe vor einigen Läden in Grafing bei München Plakate angebracht mit der Aufschrift „Juden werden hier nicht bedient“, nicht richtig ist. Tatsächlich erfolgte diese Tat im juristischen Sinne durch eine einzelne andere Person, die nicht in Verbindung zu unserem Verein steht.

Der entsprechende Passus befindet sich im Buch auf den Seiten 177 f. und wird in den folgenden Auflagen berichtigt.

Sie gelangen hier zum Buch: http://www.the-great-weset.de

Offener Brief an ein Wuppertaler Krankenhaus

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt die Zeit stehen. Für die Angehörigen und jene, die sich von so einem Tod berühren lassen. Der Urheber des folgenden Briefs hat dies in den wenig rühmlichen, vergangenen Monaten erlebt. Er begleitete seine Frau während ihres Sterbeprozesses. Doch dem nicht genug. Aller Erfahrungen der vergangenen drei Jahre zum Trotz, bleibt es in ethischer Hinsicht unfassbar, dass Menschen es mit sich vereinbaren konnten, Angehörigen dieser Sterbenden den Zugang in Krankenhäuser – zu Ihren Liebsten – zu verwehren. Die Begründungen kennen wir. Die letzten Wochen – allein gelassen. Das ist geschehen. So auch dem Urheber des folgenden Textes. Mit diesem Brief erinnert er uns daran, dass wir alle Verantwortung tragen. Vor allem dafür, wie mit unseren Schwächsten umgegangen wird. Lassen wir nicht zu, dass sich eine solche Verdrehung menschlicher und christlicher Tugenden wiederholt – oder in Wahrheit: perpetuiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau S. wurde in Ihrem Haus in der Zeit vom 05.05.2021 bis 26.05.2021 behandelt und nach dreiwöchigem Aufenthalt an das Klinikum Carnaper Straße übergeben. Nach dem bei Ihnen erfolgten Eingriff und der daraus abgeleiteten Diagnose war aus medizinischer Sicht unstrittig, dass ein Überleben in höchstem Maße unwahrscheinlich war. Die medizinische Vorgeschichte war Ihnen aufgrund der Patientenakte bekannt. Meine Frau hat die anschließende Chemotherapie nicht mehr retten können. Nach dem zweiten Durchgang eröffnete uns die Onkologie, dass es außer Palliativversorgung keine weitere Alternative gab, ich habe sie daher nach Hause geholt. Ich bin zutiefst dankbar dafür, dass ich zusammen mit Familienangehörigen meine Frau im Sterbeprozess in der eigenen Wohnung begleiten konnte und zumindest in dieser Phase nicht länger auf externe Unterbringung angewiesen war.

Ich selber wurde in Ihrem Haus in meinem bisherigen Leben mehrfach versorgt, insgesamt, und da schließe ich die Versorgung meiner Frau aus rein medizinischer Sicht ein, kann ich mich diesbezüglich nicht beklagen. Insofern fühle und fühlte ich mich, bzw. uns bislang grundsätzlich gut aufgehoben. Skandalös und schlicht unfassbar jedoch ist die Tatsache, dass auch Ihr Haus, im Verlauf der vermeintlichen Pandemie, Angehörige, deren Partner unzweifelhaft hochgradig vom Tode bedroht waren, den Zugang zum Krankenhaus verweigert hat.

Zur Erinnerung: Sie haben es mir, einem gesunden Menschen, frei von ‚Corona’, zugemutet, den Partner, der mich fünfunddreißig Jahre durch alle Höhen und Tiefen des Lebens begleitet hat, drei Wochen alleine zu lassen, dem unausweichlichen eigenen Ableben entgegensehend. Was Sie mit diesen ‚Vorschriften‘ mir persönlich, in meinem konkreten Fall und die deutsche Ärzteschaft allgemein gesprochen, vermutlich unzähligen anderen Menschen angetan haben, lässt sich nicht beschreiben. Aus rein ethischer Sicht haben Sie und alle Mitarbeiter, die diese Anweisungen befolgt haben, das eigene Berufsfeld komplett verfehlt, im Grunde genommen müssten Sie Ihre Arbeit niederlegen.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Sie mit dieser Vorgehensweise definitiv auch zur weiteren Verrohung unserer Gesellschaft beitragen. Vermutlich ist Ihnen dieser Aspekt gar nicht bewusst.

Ob diese schlichtweg menschenverachtende Vorgehensweise aus Regierungshörigkeit, Dummheit, Boshaftigkeit oder welchen Motiven auch immer erfolgte, ist dabei gleichgültig. Die deutsche Ärzteschaft blendet offensichtlich aus, dass sie selbst den vermeintlichen Erfolgsrezepten zur Bekämpfung der ‚Pandemie‘ nicht traut. Denn warum darf ein Besucher, der durch einen negativen Test seine Gesundheit bezüglich ‚Corona‘ nachgewiesen hat, nicht zu sterbenden Angehörigen, wenn er zusätzlich noch eine ‚Maske‘ trägt, die ja angeblich auch schützt? Die inzwischen auch in den Medien unüberhörbaren Hinweise bezüglich des katastrophalen Corona-Managements, der mitunter kontraproduktiven Verabreichung der Impfung, die offenbar mehr Gentherapie denn klassische Impfung ist, lässt die Hoffnung aufkeimen, dass unsere Gesellschaft allgemein, die deutsche Ärzteschaft insbesondere, langsam zur Besinnung kommt. Von der Politik darf man das wohl weniger erwarten.

Abschließend erlaube ich mir noch den Hinweis auf eine vergleichsweise kleine Gruppe Ihrer Kollegen, denen offensichtlich noch geläufig ist, was es wirklich bedeutet, den Beruf Arzt gewählt zu haben. Auf der Plattform Heidelberger-Ärzteerklärung.org finden Sie möglicherweise Orientierung auf dem Weg zurück zu Anstand, Menschlichkeit und eigenem Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen,
Jochen Becker

Am 11. Februar 2023 hat die Wuppertaler Rundschau Jochen Beckers Artikel auf Seite sechs veröffentlicht:

Aufruf der Ärzte für individuelle Impfentscheidung

‚2G geht gar nicht‘
Aus dem Newsletter #2

Wir erleben gerade Unvorstellbares!
Besuche in Restaurants, Theatern, Fußballstadien und Kinos (und wer weiß, was demnächst noch alles dazukommt) sind bald nur noch Menschen möglich, die sich gegen Covid-19 haben impfen lassen – jede Form von sozialer Teilhabe, von Sozialleben überhaupt ist in Zukunft an die Bereitschaft geknüpft, auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu verzichten.Schon die verniedlichend „3G-Regel“ genannte Verordnung verletzt zutiefst das Selbstbestimmungsrecht der Menschen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem Nachbarländer (Dänemark, Niederlande, Schweden, England) mit absolut vergleichbarer Situation sämtliche Pandemiemaßnahmen beenden.

„2G“ bedeutet eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung, denn auch von Covid-19 Genesene (das „zweite G“) genießen die Privilegien uneingeschränkter Menschenrechte nur dann, wenn sie sich spätestens sechs Monate nach ihrer Erkrankung impfen lassen.Tatsache ist aber im September 2021 in Deutschland: Alle Menschen, die den Schutz einer Covid-19-Impfung für sich wünschen, hatten und haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.Eine Herdenimmunität kann und wird es mit den derzeit vorhandenen Impfstoffen nicht geben – damit fehlt jede Rechtfertigung dieser „Geiselnahme“ Ungeimpfter durch die Regierung.Daher fordern wir: die Grund- und Menschenrechte müssen sofort wieder für alle Menschen uneingeschränkt wieder gelten, unabhängig von einer Entscheidung für oder gegen die Covid-Impfung

Was können wir tun?
Wir zeigen Gesicht – Sie auch? Denn wenn 3G schon höchst zweifelhaft ist – 2G geht gar nicht! Deshalb haben wir den Hashtag #2Ggehtgarnicht ins Leben gerufen und fordern alle, die ebenfalls dieser Meinung sind, auf, sich an der Aktion zu beteiligen:
Schreiben Sie uns, warum Sie finden, dass 2G gar nicht geht – in einem Satz, kurz oder länger (maximal etwa 30 Wörter) und senden Sie diesen Text zusammen mit einem Foto von Ihnen an hallo@2ggehtgarnicht.de.

Wir veröffentlichen Ihr Foto und Ihr Statement auf unserem Instagram-Kanal (und später auf unserer neuen Website). Mit dem Zusenden von Foto und Statement erklären Sie Ihr Einverständnis dazu. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir dabei auch Ihren Namen nennen dürfen.

Teilen Sie diesen Aufruf – es gibt viele Menschen, denen ihre Grundrechte noch etwas bedeuten!

DANKE!

Zur Aktion  

ARD Extra vom 5. Oktober 2020: Korrekte Darstellung der Corona-Situation

Am 5. Oktober 2020 berichtet die ARD ab Minute 11.39 in einer seit März 2020 historischen, ausgewogenen und ins Verhältnis gerückten Weise über „die Zahlen“, die über unsere gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Gegenwart entscheiden – weil sie zur Entscheidungsgrundlage der Verordnungsgeber genutzt werden. Im folgenden der Beitrag:

Stiftung Corona-Ausschuss Bericht (kurz)

SARS-CoV2 und die Lockdown-Folgen Berlin – 14 September 2020

Der Corona-Ausschuss wurde im Juli 2020 von den Rechtsanwältinnen Antonia Fischer
und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus
Hoffmann aufgesetzt. Er sucht Antworten auf die juristischen Fragen, ob die Anti-Corona-
Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des
Gesundheitssystems („flatten the curve“) und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten –
dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht
worden sind. Dazu wurden im Zeitraum 14. Juli bis 21. August 2020 in insgesamt 13 Sitzungen ExpertInnen und ZeugInnen zur Sache befragt. Der vorliegende Kurzbericht stellt die bedeutsamsten Erkenntnisse der Sitzungen überblickshaft dar. Eine Langfassung ist in Arbeit, weitere Sitzungen folgen.

Offener Brief an die Herren Söder und Piazolo

Wider die Maskenpflicht an bayerischenSchulen – ein offener Brief.
Von Dr. med. Martin Hirte und Dr. med. Steffen Rabe, Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin aus München, vom 4. September 2020. Im Original hier zu lesen.

„Sehr geehrter Herr Dr. Söder, sehr geehrter Herr Prof. Piazolo,

wir wenden uns heute als Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin an Sie, um unserer Sorge wegen der in Bayern im Zuge der COVID-19-Pandemie an KiTas und Schulen ergriffenen und angekündigten Maßnahmen Ausdruck zu verleihen.

Mittlerweile wissen wir, dass die Gefährlichkeit desCoronavirus SARS CoV2 für die Gesamtbevölkerung zu Beginn der Pandemie wesentlich überschätzt wurde. Die Erkrankungs-und Sterberaten sind in Deutschland ebenso wie in anderen europäischen Ländern auf nahe Null abgesunken und bleiben dort –auch in Regionen ohne strenge Containment-Maßnahmen. Trotzdem werden weiter hohe Infektionszahlen suggeriert durch die von zahlreichen Fachleuten kritisierte enorme Steigerung derTestzahlen mit einem Test(RT-PCR), der in der Mehrzahl der Fälle weder eine Erkrankung noch Infektiosität anzeigt.

Die Schließung von KiTas und Schulen als epidemiologische Maßnahme konnte sich schon vor der COVID-19-Pandemie nicht auf eine wissenschaftliche Evidenz stützen. Zahlreiche jüngere Studien bestätigen erneut die Wirkungslosigkeit dieser Maßnahme. Dennoch sind –entgegen dem ausdrücklichen Rat der WHO und entgegen den aktuellen Forderungen von UNICEF3–partielle oder vollständige Schulschließungen in Deutschland weiterhin eine gängige politische Erstmaßnahme, wenn die positiven Testergebnisse über eine bestimmte Marke klettern.

In vielen europäischen Staaten wurden KiTas und Schulen schon im Frühsommer 2020 weitgehend ohne Einschränkungen wieder geöffnet. Dies führte nirgendwo zu relevanten COVID-19-Ausbrüchen, weder bei Schülern oder Lehrern der betroffenen Schulen, noch in den jeweiligen Regionen. Die wissenschaftliche Untersuchung dieser Strategien belegte nachdrücklich, dass KiTas und Schulen für die Verbreitung von COVID-19 keine wesentliche Rolle spielen. Dies wurde auch in Deutschland durch Studien der Universitäten in Leipzig und Dresden bestätigt.

Der neue Rahmenhygieneplan der bayerischen Staatsregierung erfüllt uns Kinderärzte, als Fachleute sowohl für Infektionskrankheiten als auch für die kindliche Entwicklung, mit großer Sorge. Er steht unter der Prämisse: „Mit der Umsetzung des Regelbetriebs in den Schulen ist weiterhin der Infektionsschutz für die gesamte Schulfamilie das oberste und dringlichste Ziel.“ Diese Wertigkeit widerspricht klar den obersten Bildungszielen, wie sie im Paragraphen 131 der bayerischen Verfassung formuliert sind, und ebenso den Bildungszielen der UN-Kinderrechtskonvention, die von der Bundesregierung 2010 uneingeschränkt ratifiziert wurde.

Gemäß des Rahmenhygieneplans sind von den Schülern unter anderem zu beachten: -das Berührenvon Augen, Nase und Mund zu vermeiden, -auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln) zu verzichten, -einen Mindestabstand von 1,5 meinzuhalten. Unbewusste Gesten wie das Berühren des eigenen Gesichtes sind schon für Erwachsene kaum zu kontrollieren – ihr Verbot führt bei Kindern, denen diese Kontrolle noch schwerer fällt, zwangsläufig zu Schuld-und Versagensgefühlen.

Die verordneten Verhaltensmaßregeln bremsen Kinder in den ihnen ureigensten zwischenmenschlichen Interaktionen und in ihrer sozialen Entwicklung und bringen sie –da sie ihren natürlichen Entwicklungsbedürfnissen diametral entgegenstehen -zwangsläufig in schwere psychische und soziale Konflikte. In letzter Konsequenz nehmen sie den Kindern ihre Würde.

Der schwerwiegendste Eingriff in die seelische Integrität der Schulkinder ist zweifelsohne die Maskenpflicht, die jetzt teilweise auch im Unterricht gilt. Die Wirksamkeit der so genannten „Alltagsmasken“ gegen die Ausbreitung respiratorischer Viren wie SARS-CoV-2 ist weiterhin hoch umstritten und wird in Übersichtsarbeiten renommierter Wissenschaftler angezweifelt. Untersuchungen zu körperlichen und seelischen Nebenwirkungen der Masken zeigen zudem, dass diese keineswegs immer harmlos sind. Die bisher einzige Übersichtsarbeit zu Masken bei Kindern aus dem Jahr 2011 spricht von möglichen Nebenwirkungen wie erhöhtem Atemwiderstand, Wärme- und Feuchtigkeitsansammlung, CO2-Rückhaltung, Klaustrophobie und Angstzuständen.

Gerade Kinder sind für eine zwischenmenschliche Kommunikation zwingend auf nonverbale Signale wie die Mimik des Gegenübers angewiesen. Die Behinderung des zwischenmenschlichen Austauschs durch Verdecken des Gesichts erschwert die Verständigung, verringert die Gesprächsbereitschaft und stört die emotionalen Beziehungen.

Ein normales Schulleben ist unter diesen Bedingungen nicht vorstellbar, und für viele Schüler wird der Schulalltag zur Qual. Es können weder „Herz und Charakter“ gebildet werden, noch können „die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung“ gebracht werden.

Zusammenfassend sind angesichts der unwesentlichenRolle, dieKiTas und Schulen für die Ausbreitung von COVID-19 spielen, die bisher ergriffenen und jetzt präzisierten Maßnahmenunverhältnismäßig. Das Recht der Kinder auf Bildung muss uneingeschränkte Priorität haben. Der mehr als fragwürdige Nutzen der von Kindern getragenen„Alltagsmasken“ steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu der damit verbundenen Belastung und den möglichen Risiken.

Wir fordern Sie daher auf, -die Maskenpflicht und die Abstandsregeln abzuschaffen, -von Quarantänemaßnahmen und Schließungen von Schulklassen oder Schulenabzusehen,-den Rahmenhygieneplan komplett zu überarbeiten im Sinne der obersten Bildungsziele der Bayerischen Verfassung, der UN-Kinderrechte und der WHO-Forderung nach oberster Priorität schulischer Bildung.

Sehr geehrter Herr Dr. Söder, sehr geehrter Herr Prof. Piazolo,

wegen der großen öffentlichen Bedeutung dieses Themas erlauben wir uns, diesen Brief an Sie bewusst als offenen Brief zu verfassen, ihn auf unseren jeweiligen Internetseiten zu veröffentlichen und ausgewählten Pressevertretern zur Kenntnis zu geben.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen, Dr. med. Martin Hirte und Dr. med. Steffen Rabe“

„Wir streiken!“

„Politik und Medien erklären den Ausnahmezustand zur „neuen Normalität“ und setzen auf die Gewöhnung an den totalitären Wahn — da machen wir nicht mit.“

von Roland Rottenfußer, erschienen am 27.06.20 im Online-Magazin RUBIKON

Ein Blick auf die psychische Verfassung unserer Gesamtgesellschaft – inklusive der tatsachenschaffenden Akteure in unserem Land. Wer sich müde fühlt in diesen Zeiten, wer nach Erklärungsansätzen sucht, weshalb die Menschen sich größtenteils auf eine passive Manier verständigen, findet hier Erklärungen.

„Sich einzugestehen, (…) dass man auf beispiellose Weise betrogen worden ist, dass das ganze Leid umsonst war, dass man durch Duldung gar zum Mitgestalter der rapiden Verwandlung unserer Realität in ein beklemmend-dystopisches Zerrbild von „Demokratie“ geworden ist — dies kann sehr schmerzhaft sein, zu schmerzhaft für viele. Daher halten sie sich an den narrativen Konstruktionen der Mächtigen fest wie an einer Holzplanke, um nicht mit dem Strudel des sinkenden Schiffs Freiheit nach unten gezogen zu werden. Corona-Opportunismus schützt vor schmerzlicher Selbsterkenntnis, schützt auch vor den Mühen und Gefahren des Kampfes gegen einen übermächtig erscheinenden Gegner.“

FAQ

1) MitgliedschaftKann man Mitglied im Verein werden? Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Anfragen nach einer möglichen Mitgliedschaft in unserem Verein! Das zeigt uns, dass wir uns für das gleiche Ziel einbringen. Das ist großartig und hilft uns, auch unter widrigen Umständen weiter tätig zu sein. Der Verein wurde gegründet aus unserem dringenden Bedürfnis, uns konstruktiv für unsere Demokratie einzubringen und so gründlich und bald, wie möglich, eine Klage gegen entwürdigende Gesetze und Verordnungen auf den Weg zu bringen. Der Vereinszweck besteht deswegen in der Sammlung von Spenden, die direkt in die Finanzierung des Rechtswegs fließen sollen. Die Aufnahme von Mitgliedern bringt rechtliche Verpflichtungen mit sich, die zum einen unsere Kapazitäten in diesem natürlich ehrenamtlichen Projekt sprengen würden und andererseits auch unseren vollen Einsatz in Sachen Klage-Vorbereitung verlangsamen würde. Aus diesem Grund freuen wir uns von Herzen, wenn Sie uns unterstützen, indem Sie unsere Initiative verbreiten und uns bei der Vernetzung helfen. Je mehr Vernetzung, desto größer unser Gewicht auf der anderen Seite – desto unwahrscheinlicher die Realisierung der zweiten, dritten und siebten Welle. Herzlichen Dank.

2) TransparenzWie kann nachvollzogen werden, für was die Spenden verwendet werden? Die Spenden werden zur Unterstützung, Förderung und Finanzierung von rechtlichen Schritten gegen „Corona Maßnahmen“ (u. a. die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen) des Freistaats Bayerns, gemäß §§ 3-5 der Vereinssatzung eingesetzt.

3) SpendenquittungKann eine Spendenquittung ausgestellt werden? Eine Spendenquittung kann nur ausgestellt werden, wenn die Gemeinnützigkeit des Vereins in einem Verfahren festgestellt wurde. Um diese Feststellung erreichen zu können, entstehen neben der Kosten für die Vereinsgründung weitere Kosten, wobei der Ausgang des Verfahrens bei unserem Vereinszweck – Sammlung von Spenden zur Finanzierung des Rechtswegs – zugleich wenig erfolgsversprechend ist. Wir freuen uns aus diesen Gründen, wenn Sie Verständnis dafür haben, wenn wir eine Spendenquittung nicht ausstellen können. Vielen Dank.

4) Welches Klageziel gibt es? Wir streben ein rechtliches Vorgehen an, das so global wie möglich und dabei so konkretisiert, wie nötig vorgeht, um in der Sache erfolgsversprechend zu sein. In einem ersten persönlichen Gespräch mit unserem Anwalt hat sich eine Strategie heraus kristallisiert, die diesem Anspruch genügt. Sobald wir das Mandat vergeben haben und dies nicht den Erfolg in der Sache verhindert, werden wir hier den jeweils aktuellen Stand bekannt geben.

5) Andere GerichtsverfahrenFindet eine Prüfung statt, ob es ähnliche Gerichtsverfahren bereits gegeben hat? Wir wählen mit unseren Anwälten gemeinsam die erfolgsversprechendste Strategie, bei der die Frage, welche Urteile bereits ergingen und teilweise rechtskräftig wurden, freilich mit berücksichtigt wird.

„Der Master-Plan“

Die Corona-Pandemie ist nur der Testfall für ein neues, milliardenschweres Geschäftsmodell“: Franz Ruppert, Dr. phil., Diplom-Psychologe, approbierter Psychologischer Psychotherapeut und Professor für Psychologie an der Katholischen Stiftungshochschule München, am 06. Juni 2020 im Online-Magzain RUBIKON zur Corona-Pandemie.

Insbesondere Rupperts Bitte darum, aus dem „Wahn“ aufzuwachen, kann ich mich anschließen. „Das Aufwachen aus diesem Wahn wird für uns alle umso bitterer werden, je mehr sein Ende hinausgezögert wird. Daher mein Vorschlag an alle Beteiligten: Bitte, tut es jetzt!“