Alles Gute zum Geburtstag!

Oh Schreck! – unser Verein wird ein Jahr alt

Da kam er herangeeilt, oder war es geschlichen? – der achte Mai, Geburtstag unseres Grundgesetzes. Aber nicht nur der! Es ist eben auch der Geburtstag unseres Vereins Aus Liebe zum Grundgesetz.

Es war eine Gründung in gewisser Eile, am achten Mai des vergangenen Jahres. Unser Anliegen war, dem ganzen Spuk um die Idee einer hoch-pathogenen Bedrohung in Virusform, bei simultaner Ausschaltung unserer Grundrechte ein zeitnahes und endgültiges Ende zu setzen. Am liebsten schon im März, doch es musste unsere eigene Betroffenheit zunächst in Tatkraft kanalisiert werden. Und dann verflog der April über alle Vorbereitungen im Nu.

Bei allen finsteren Vorahnungen war es unsere Hoffnung, dass unser Verein kein Jahr alt werden würde. Doch die Monate lehrten uns schnell eines Besseren. Der Blick auf dasjenige, das sich immer mehr als das große Ganze offenbart, zeigt, wie naiv dieses Ansinnen war. Wie leicht ließe sich lachen, über diesen Zug. Doch schauen wir lieber darauf, was Naivität hervorzubringen vermag. Denn wäre uns im letzten Frühling bis zum bitteren Ende gewahr gewesen, was sich entwickeln würde – man denke an die mittlerweile ständige Rechtsprechung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und die Strafverfolgung von Richtern, die aus dem Konsens über die Rechtmäßigkeit der „Corona-Verordnungen“ ausscheren – hätte sich niemand aufgemacht, um für seine Werte zu kämpfen.

Oft genug ist es bloß der Naive, der Berge zu versetzen vermag. Denn in seinem gar kindlichen Glauben kann wahr werden, was ohne Hoffnung aussichtslos bleibt.

Die wichtigste Lehre für uns erscheint mir fundamental. Sie ergibt sich aus der Betrachtung der großen Hoffnung, die viele Menschen auf den juristischen Weg setzten:

Wie galant wäre es, könnten wir dem Wahnsinn am Ende wirklich auf diesem Wege ein Ende setzen. Wir bewegen mit unserem Verein ein kleines Rädchen, doch dann bewegen sich da ja auch noch ein paar größere: Natürlich auch die Sammelklage, die Reiner Fuellmich und sein kanadischer Kollege Michael Swinwood mittlerweile in zweiter Instanz vor einem kanadischen Gericht anhängig gemacht haben.

Doch was mahlen die Mühlen der Justiz gemächlich! Und wenn in Gerichtsverfahren schon seit jeher Geduld gefordert war, so scheint das Abwarten heute besonders unerträglich. Und dies in ganz schlüssiger Weise! Denn jeden Tag, indem wir mehr oder weniger dazu gezwungen werden, Dinge mitzumachen oder wenigstens in ihrer Gültigkeit zu akzeptieren, fällt das Kind in den Brunnen. Die Schäden sind längst entstanden. Manche von ihnen sind irreversibel.

Wir müssen also anerkennen, dass uns die Justiz alleine nicht aus der Patsche hilft. Wie klar ist nun aber zu erkennen, was der Wert einer unabhängigen Justiz ist! Was vor 2020 mehr als ein theoretisches Problem erschien, zeigt sich nun in seinem ganzen Ausmaß. Der seit Juni 2020 amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, lässt uns in aller Deutlichkeit Anteil daran nehmen, wohin die Reise in diesem Land gehen soll.

Wer also immer noch an einem Ende der Causa Corona, einem gar baldigen möglicherweise, Interesse besitzt, kann sich nicht einzig auf Gerichtsentscheidungen verlassen. Er hat einzustehen: für sich, für seine Kinder und Angehörigen, die das nicht mehr für sich selbst tun können.

Er muss die Komfort-Zone verlassen.

Das führt in die Übernahme von Verantwortung. Die Übung dieser Qualität kann langfristig nur zu bejubeln sein. Hätten wir sie als Kollektiv längst zur Genüge getan, wären wir heute nicht da, wo wir stehen. Die echte Übernahme von Verantwortung eignet sich also auch zur Vorbeugung einer Wiederholung weiterer pandemischer Schauspiele.

Aus diesem Grund schaue ich heute mit einem Lächeln auf diesen Tag – in dem ich den Schmerz, den wir ein Jahr lang ertragen haben, annehme.

Ich danke Ihnen und Euch für das entgegengebrachte Vertrauen: den lieben Mitgründerinnen und Mitgründern, die sich nicht lange bitten lassen mussten, den Unterstützern, die mit ihren Geldspenden möglich machten, dass wir Rechtsanwälte und Gerichtskosten finanzieren konnten und all diejenigen, die daran glauben, dass es Sinn macht, weiter zu machen.

Ein herzliches Vergelt`s Gott.

Lisa Marie Binder – Erster Vorstand

Plädoyer für die Liebe

Wir stehen auf und stehen ein für ein Leben in Würde und Freiheit.
Seit über einem Jahr mittlerweile.
Dafür haben wir uns gefunden und geeint, weil wir unser gemeinsames Ziel kennen.
Doch auf dem Weg dahin kracht es ab und an:
Die Frage nach dem Weg zum Ziel, führt mitunter zu Spaltung.

Die Energie, die für die Trennung genutzt wird, könnte gewinnbringender in unser gemeinsames Potential investiert werden.
Lassen Sie uns darauf schauen, welchen Schatz jeder Einzelne unter uns der Welt zu schenken hat.

Ich möchte Sie gerne für den Weg der Liebe begeistern!

Freiheitsversammlung Dachau am 10. April 2021

Wir lieben unser Leben in Würde und Freiheit!
Damit dieses wieder zügig Realität wird, haben sich am 10. April rund zweihundert Menschen bei kühlem Wind, doch Sonnenschein, versammelt, um für die Wiederherstellung unserer bürgerlichen Freiheiten einzustehen.


Danke an die Veranstalter der Freiheitsversammlung für den gewohnt schönen Rahmen!

Kurzer Ausschnitt aus der Rede

Einwilligung Minderjähriger in Vornahme der Selbsttests?

Wegen der mittlerweile bestehenden Testpflicht, die zur Voraussetzung zum Schulbesuch in Bayern gemacht wurde, verlangen manche Schulen die Einwilligung der minderjährigen Schüler. Dies führte mitunter zu Auseinandersetzungen in Familien, in denen unterschiedliche Auffassungen zum Umgang mit der Testpflicht herrschen.

Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit bedürfen grundsätzlich der Einwilligung der betroffenen Person. Die Frage, wann Einwilligungsfähigkeit einsetzt, richtet sich nach der individuellen Reife. Meist wird hier ein Zeitraum um das dreizehnte bis fünfzehnte Lebensjahr in Betracht kommen. Pauschaliert geht man von einer Einwilligugsfähigkeit ab vierzehn Jahren aus. Daher ist ab diesem Alter die Einwilligung der Kinder tatsächlich erforderlich, um nicht rechtswidrig zu handeln.

Wegen des Rechts der elterlichen Sorge, bedarf es darüber hinaus zusätzlich der Einwilligung durch die Eltern.

Beschluss des Familiengerichts Weimar im Kinderschutzverfahren nach Paragraf 1666 BGB:

Maskenpflicht, Abstandsregeln und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verboten

Der Beschluss – hier zum Herunterladen – wurde für sofort vollziehbar erklärt und ist somit ab morgen, 12. April 2021, umzusetzen. Der Präsenzunterricht ist aufrechtzuerhalten.

Erstmalig wurde vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen. Bestellte Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer.

Reichweite der Weimarer Entscheidung
– Wirkung nur für die am Verfahren beteiligten Schüler?

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Weimar äußerte sich mittlerweile Thüringens Bildungsministerium. Der Beschluss weise gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf und habe keine Auswirkungen auf die Corona-Regeln an Thüringer Schulen. Der Beschluss gälte nur für die am Verfahren beteiligten Schüler.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig ist anderer Auffassung: Da die Entscheidung des Gerichts gerade für alle Schüler der betroffenen Schulen getroffen wurde, habe es auch umfassende Wirkung an diesen beiden Schulen.

Laut Gutachten erfolge durch die vom Gericht untersuchten Maßnahmen eine bereits gegenwärtige Schädigung.

Masken schützten nicht, sondern gefährdeten die Gesundheit der Menschen in erheblicher Weise.

Eine Schädigung ginge aber auch von sozialer Distanzierung aus, die sich durch die Aerosol-Theorie jedenfalls nicht plausibel begründen ließe. Auf den Inhalt der Gutachten dürfte sich laut Ludwig jede Person in auch anderen Kontexten beziehen.

Es wird bereits tatkräftig Stellung gegen den Beschluss aus Weimar bezogen. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, GEW, ruft laut Tina Romdhani, aus dem Team der Klagepaten, ihre Kollegen dazu auf, trotz des Beschlusses aus Weimar gelassen zu bleiben.

„Lasst euch auf keine Diskussionen ein.“ Sollte die Situation vor der Schule verunsichern, rät die GEW dazu, die zuständige Polizeidienststelle zu informieren. „Das kostet nichts, sorgt aber für Aufmerksamkeit bei der Polizei und letztlich für eure Sicherheit.“

Schon im Januar machte das Amtsgericht Weimar in einer alternativen Entscheidung Furore. Der damals entscheidende Richter Matthias Guericke könne „voreingenommen“ und damit gerade nicht „unabhängig“ im eigentlichen Sinne gewesen sein, mutmaßt Focus Online in einem Bericht vom 25. Januar 2021.

Eine begründete Hoffnung aus der aktuellen Entscheidung aus Weimar ergibt sich aus der Annahme, dass folgende Gerichtsentscheidungen nur schwer an den Inhalten der der Entscheidung zugrunde gelegten Gutachten vorbei kommen werden.

Effektiver Rechtsschutz – eine Illusion?

In ihrem Artikel „Corona und die Illusion des effektiven Rechtsschutzes“, kostenpflichtig erschienen in der FAZ, üben Rechtsanwältin Jessica Hamed und ihr rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter Benjamin Stibi, differenziert Kritik an der Übung unserer Gerichte, im Eilverfahren lediglich summarische Prüfungen vorzunehmen.

Soweit dies einer durchschnittlich-gesellschaftlichen Situation gerecht werden kann, muss in unserer neuen Lebenswirklichkeit das Gegenteil erkannt werden.

In einer summarischen Prüfung wird die Sach- und Rechtslage grundsätzlich nicht „in ihrer vollen Komplexität ergründet. Angesichts des zermürbenden Umstandes, dass es alleine das Eilverfahren ist, das in der „Corona-Situation“, die unablässig neue Rechtslagen generiert, überhaupt irgendeinen Rechtsschutz in Aussicht stellt, hätten die Gerichtsentscheidungen laut den Autoren an Tiefe gewinnen müssen.

„In dieser Ausnahmesituation liegt es auf der Hand, dass es nicht akzeptabel ist, die eigentlichen Rechtsfragen zurückzustellen. Ihre Klärung muss vielmehr absolute Priorität haben.“

Angst hält uns gefangen

Hamed und Stibi sind der Ansicht, es wäre sowohl materiell-, als auch prozessrechtlich durchaus möglich, die drängenden Fragen erschöpfend zu klären.

Die Ursachen für das Untätigbleiben an wesentlichen Stellen, sehen sie im Glauben der Richter, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen, in der höchst problematischen Angst vor Verantwortung sowie dem öffentlichen Druck, der auf den Richtern lastet.

Angst bestimme nicht nur den gesellschaftlichen, sondern auch den juristischen Diskurs.

Dies verleihe dem Ausspruch „Im Namen des Volkes“ allerdings eine ganz neue Bedeutung: die Obergerichte zögen es vor, ihre Hauptsacheentscheidungen auf den Zeitpunkt nach der Krise hinauszuzögern.

Der Mut der Richter

Hoffnung, dass der Mut am Ende siegt, lässt sich dieser Tage aus einer Entscheidung in Österreich schöpfen.

In einer Klage der FPÖ gegen einen ablehnenden Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, bezüglich einer angemeldete Versammlung Anfang Januar, setzt sich das Verwaltungsgericht Wien am 24. März 2021 – in stimmungserhellender Manier – gerade substantiiert mit den wesentlichen Sach- und Rechtsfragen auseinander.

Der entscheidende Richter, Dr. Frank, stellt im Urteil fest, dass die Verwendung der Bezeichnungen „Fallzahlen“, „Testergebnisse“ sowie der „Anzahl der Infektionen“ durch die beteiligten Behörden ein Durcheinanderwerfen von Begriffen darstelle, die der wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht wird.

Selbst für die WHO sei die Anzahl der Infektionen, bzw. Erkrankten entscheidend und schlüssigerweise nicht die Anzahl der positiv Getesteten oder „sonstiger Fallzahlen“.

Auch wies die Behörde weder die CT-Werte der Testergebnisse aus, noch stellte sie klar, ob ein symptomlos Getesteter erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde.

Die WHO aber folge dem Erfinder der PCR-Tests, Dr. Cary Mullis, der mutatis mutandis die Ungeeignetheit der PCR-Tests zur Diagnostik in den Raum stelle.

Dieser nämlich sagt, wie bereits seit langem bekannt, für sich alleine gerade nichts über Krankheit oder Infektion eines Menschen aus.

Doch auch Antigentests wiesen bei Symptomlosigkeit hohe Fehlerquoten auf, so das Gericht. Insgesamt sei festzuhalten, dass die Informationen der Behörde keine validen und evidenzbasierten Aussagen zum Seuchengeschehen vorbrächten.

Die aber bloß abstrakte Befürchtung eines „konsenswidrigen“ Betriebs könne nicht zu einer prophylaktischen Versagung einer Bewilligung führen – erst recht, wenn Grund- und Freiheitsrechte betroffen sind, wie die Versammlungsfreiheit im konkreten Fall.

Auf dass dieser Leuchtturm mehr Mut im Feld erzeuge!


Hans-Jörg Karrenbrock zum Lockdown Nummer drei in Österreich

Hans-Jörg Karrenbrock, Sprecher und Schauspieler, der in Österreich lebt, gibt die entscheidende Antwort auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit:

„Ich persönlich verbitte mir, mir von einem Vierunddreißigjährigen, im Taumel der Macht, meine Grundrechte meine Freiheit und meine Würde nehmen zu lassen. Und ich verbitte es mir, weil es ihm nicht zusteht. Weil er kein Recht dazu hat. Weil er das Recht beugt, biegt und bricht. So wie alle anderen. Aber das macht es nicht richtiger. Nur weil es alle machen, bleibt es dennoch falsch.“

Mit den Maßnahmen und Maßregeln seien „wir, ganz normale Menschen“, nicht einverstanden. „Haben sie das gehört, da in Wien und Berlin und Paris und wo sie überall sitzen? Wir besitzen gesunden Hausverstand und sind durchaus in der Lage in heraufordernden Zeiten richtig und vernünftig zu handeln.“

Die notwendige Ansprache in Richtung Klerus spart Karrenbrock nicht aus: Die Kirche zelebrierte Eucharistiefeiern und spendete sämtliche Sakramente inmitten von Katastrophen und Kriegen und in Zeiten von Cholera, Pest und Lepra.

„Immer persönlich, die Hand auflegend. Immer segnend.“

Zum allerersten Mal seit 1987 Jahren verkrieche sich der Klerus angesichts eines „lächerlichen Virus“, den neununneunzig Komma neun Prozent der Bevölkerung ohne Schaden überstehen.“

„Lieber Herr Kardinal: eine Fernsehmesse ist kein Glaubensvollzug in Gemeinschaft.“  Obwohl Karrenbrock dies noch „durchwinken“ könne, bliebe eines nicht nachzusehen: dass die Kirche unisono einstimme, die Lösung der angeblichen Bedrohung läge nicht in Gottes schöpferischer Kraft – dem Immunsystem oder einer Herdenimmunität – sondern in einer höchst dubiosen „Impfung“.

Erinnern wir uns also:

„Wir haben die Regierenden mit keiner einzigen Wahlstimme ermächtig, unsere Leben zu zerstören, unsere körperliche und psychische Gesundheit, unsere Arbeit und materielle Grundlagen unseres Familienlebens, unsere Menschen und Freiheitsrechte.“

Entscheidend ist, so sieht es Herr Karrenbrock und so unterschreibe ich es:

„Es ist erst vorbei, wenn wir sagen, es ist vorbei.“

Und weil ab einem bestimmten Punkt nur die Kunst es vermag, die Menschen zu erreichen, ohne am Gesichtsverlust zu erkranken:

Die Verfassungsgebende Versammlung

Die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby von Marianne Grimmenstein hat am 24. November 2020 offiziell beim Bundestagspräsidenten eine Verfassungsgebende Versammlung angemeldet.

In meinem Artikel „Der notwendige Neustart“, heute erschienen auf RUBIKON, habe ich mich drei Fragen gewidmet:

„Brauchen wir erstens eine neue Verfassung? Sind wir zweitens ermächtigt, sie uns zu geben? Und drittens: Welcher Vorteil ergäbe sich direkt aus dem Prozedere der Verfassungsgebenden Versammlung?“

Grimmenstein vertritt die Ansicht, Teilnehmer der Verfassungsgebenden Versammlung genössen ihren besonderen Schutz und unterlägen damit nicht den möglicherweise verfassungswidrigen Verwaltungsakte, wie beispielsweise Testpflichten oder Schließungsanordnungen. Es bleibt spannend, zu beobachten, wie Behörden mit den Zurückweisungen ihrer Verwaltungsakte umgehen werden.

Wenn Sie der Verfassungsgebenden Versammlung beitreten möchten, können Sie das hier tun.

„Der Nazi“ – Ein Schauspiel in einem Akt

Liebesbrief an die Menschheit und Polizisten in diesem Land. Ein Schauspiel in einem Akt.

Die Polizei und Richterschaft lässt sich zum Werkzeug ideologisch-sturer Polit-Püppchen machen und verletzt dabei die intimsten Grundrechte der Menschen. Sie verschafft sich Zutritt zu ihren Wohnungen. Weil sie Menschen sind, hinter ihren Masken und Polizeigesichtern, gerät die Angelegenheit mitunter zur Posse. Eine mit Mehrwert, allerdings.

Von Lisa Marie Binder

Mit einem Vorwort von Jürgen Fliege:

Skandal im Sperrbezirk!

Die Maskenpflicht legte sich, wie ein alles unterdrückender, undurchdringlich zäher Nebel über das ganze Land. Beinahe final. Es war so weit gekommen, dass auch der Bioladeninhaber einer kleinen oberbayerischen Stadt denjenigen keinen Zutritt in seine Räumlichkeiten gewährte, der ein Attest vorweisen konnte und damit glaubhaft machte, dass er aus persönlichen, wie gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen könne. Weil das nebst Zustimmung auch Unmut hervorrief, fand sich bald ein Schild (ein Fotodruck aus dem jüdischen Museum Berlin?) neben der Ladentüre, das provozierend verlautbarte: „Juden werden hier nicht bedient“. Skandal oder Politkunst, wie sie der SPD-Altvater dieser Kunstform, Klaus Staeck, nicht besser hätte arrangieren können?

Der Urheber dieses Zitats, der laut Nachfrage und Vernehmung die Absicht verfolgt hatte, auf kritische Zustände in unserem Land hinzuweisen, in denen möglicherweise Unrecht das Recht ersetzt hatte, trat auch als Veranstalter einer Demonstration im Ort auf. Auf dieser leistete die Autorin, Vorstand und Gründerin des Vereins „Aus Liebe zum Grundgesetz“ ihren Redebeitrag. Ausgestattet mit den grundsätzlichen staatsrechtlichen Kenntnissen eines juristischen Studiums, wie der grundsätzlichen biologischen Kenntnisse um Krankheit und Gesundheit einer medizinischen Ausbildung zum Heilpraktiker für Klassische Homöopathie, war es ihr Grundanliegen des vergangenen Frühjahrs, dem pandemischen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Das verträgt sich mit der aktuellen Politik nur mittelmäßig.

So nimmt es dann auch nicht wunder, dass das Geständnis des Zitat-Urhebers der Polizei nicht genügte. Ein Mittäter stünde der Causa „Volksverhetzung“ besser zu Gesichte. Also suchte sie sie eben im Hause der Autorin. Motto: Wie gefangen, so gehangen oder umgekehrt! Es war dann ihr Gatte, Vater der drei kleineren bis größeren Kinder, „Israelkenner“ und Flüchtlingshelfer der ersten Stunde, der konstruierter Weise das Schildchen hätte gehaltenhaben sollen, oder wäre es gar die Tesakleberolle, während des vorgeblich staatsfeindlichen Aktes.

Pscht, pscht. Leise!

Die Polizei war in unserem Haus. Kam mit dem Morgengrauen. Sie haben ihn dingfest gemacht, den Nazi – also, zumindest für die Geschichte im Geschichtenheft, die den Menschen morgendlich auf den Frühstückstisch flattert. Dafür das Haus betreten, mit sechs starken Männern, einer geschickten Schreibkraft und tatsächlich: einem Durchsuchungsbefehl, richterlich gezeichnet. Weil die eine Nachbarin bereits ihr mobiles Gerät gezückt`, die Szenerie fleißig abgelichtet, sowie die Aufregung stiftende Kunde verbreitet, eine weitere in Aufruhr versetzt und die ganze Gemeinde ja eben schon in Schriftform in den besten Blättern dieser Zeit nachvollzogen hat, welch schändlich Gesindel sich in ihrer Gemeinde verdingt – sollte man fein ruhig bleiben und die Vorhänge zuziehen. Kein Wort! Die Pein wäre doch zu groß.

So denkt der Polizist oder der Staatsanwalt. Das ist die Idee, die hinter dem Kommando steckt, mit dem man vorrückt in die anmutigen Wohnräume von Familien, in denen die Kinder Zwerge und dicke Buchstaben in ihre Hefter malen, die Hasen hoppeln und die Kleinen gestillt werden. Aber, sie kommen ja nicht der Kinder wegen. Sie kommen, weil deren Eltern einfach immer „Nein“ sagen. Ein stures, unbeugsames, fast bereits unbelehrbares „Nein!“ zu den Maßnahmen, die von einem Wahn zeugen, so sagen diese. Einem Wahn, den eine Gruppe in die Welt gebracht hat, die offenbar selbst einem Wahn unterliegt, sage ich. Die diese Wahnidee weiterreichte an eine Gruppe politisch Verantwortlicher, die sogleich der Wahnidee verfielen. Ob mit oder ohne Schmiermittel werden wir sehen. Die den Wahn weiterreichte an ganze Bevölkerungen, die der Wahnidee verfielen, ohne Umschweife, ohne Zögern, einfach so, weil es das leichteste ist, was es gibt.

Und sie sagen „Nein“ zu diesen Masken. Sie ziehen sie einfach nicht an! Letzter Versuch: in ihrem Haus. Jetzt sollen sie gezwungen werden. Aber es gelingt nicht. Die Beamten müssen selbst maskiert bleiben, bis ihnen die Schamesröte ins Gesicht steigt.

Wahnzeit

In der Homöopathie, der ketzerischen Alternativmedizin zu dieser freilich rein der Naturwissenschaft verpflichteten Epoche, in der auf nichts gehört wird, als den Expertenrat, aber den richtigen eben, gibt es einen Schatz, der Abhilfe schaffen kann. Er gründet auf die Wahnideen der dem Wahn Verfallenen. Diese führt zum Heilmittel. Wenn der Wahn in sich zusammen gefallen sein wird, nachdem wir ihn noch in allen Facetten ausgelebt haben werden, kann dieser Schatz angezapft werden. Es wird diejenige Zeit sein, in der jede Scheinwahrheit über jedes gesundheitliche und damit menschliche Problem sichtbar sein wird. Und dieses Licht wird der Welt zu einem erleichterten Aufseufzen verhelfen.

Noch ist aber Wahnzeit. In dieser begegnet man denjenigen, die sich querstellen, mit Gewalt. Gewalt, die nur mit Autorität ausgeübt werden kann.

Denn wollen sie nicht hören – auf den Demonstrationen, in den Schulen, den Kindergärten und den Geschäften – dann ziehen sie eben das letzte Schwert. Sie marschieren ein, in die Schutzräume der sich Querstellenden, dorthin, wo sie sich zurückziehen könnten von dem Wahnsinn vor der Türe, an der die Menschen beinahe nur mehr ganz verhüllt hinter ihren so virendichten Gesichtsmasken vorüber gehen, in Sicherheit, wie sie so sehr hoffen.

Aber so kommt es eben nicht. Wer glaubt, man übe Gewalt aus, damit diese im Verlaufe zu Pein und Scham führe, offenbart nur seinen Charakter und verrät sich, unter Hinweisgabe auf sein Heilmittel, übrigens. Thuja occidentalis, beispielsweise, ein deutlicher Vertreter des sykotischen Miasmas, das der Welt große Übel beschert, drängt sich in diesem Gedanken auf. Doch im durchsuchten Haus leben nun eben nicht Vertreter dieser Spezies und so ist es in all den anderen Fällen, die sich in unserem Land abspielen – bei Ärzten, die sich nicht schuldig machen möchten an den Menschen, sondern lieber an unrechten Gesetzen. 

Vertreter der durchsuchten Spezies, halten ja eben nicht den Mund, verweigern sich dem „Wie Söder spricht, so soll es geschehen“, glauben stur an die Wahrhaftigkeit und reißen mit gewaltvollem Eintritt der Polizei in ihrem Haus zunächst einmal die Vorhänge auf. Es soll der Welt ja gerade gezeigt werden, welchen Unrechts sich der Staat, Tag für Tag, schuldig macht.

Auf diese Weise können sie also nicht geschlagen werden. Sie bleiben stehen und schweigen nicht. Und es wäre mir gar, als sei alles ohne Sinn, wenn diese Übergriffigkeit von staatlicher Seite nicht wenigstens lyrisch aufbereitet würde, so dass Sie diese nun geradezu bildhaft nachempfinden können. Denn am Ende werden nicht nur die Nachbarn, die derlei Spektakel in Echtzeit miterlebten, entsetzt sein, über die Verhältnislosigkeit angeordneter Maßnahmen; und es sind ja derer solcher Naturen, die sich nicht auf Demonstrationen begeben, wo das Unrecht die Menge schier überrollt. Nein, es darf das Entsetzen anschwellen, bis der letzte Mensch sich positionieren muss.

Mutig ins Abenteuer

Die staatliche Gewalt marschiert in einer Mannschaft auf. Noch studieren sie nicht die Wohnraumpläne, bevor sie ihren tollkühnen Coup planen. Sonst wüssten sie vorab, welch wenig eindrucksvolles Bild entsteht, wenn sie sich dann im zu kleinen, kläglich wenig imposanten Familien-Flur hintereinander aufstellen müssen, mit ihren polizeilichen Gewändern und Gesichtern, was unweigerlich den Eindruck einer verschlagenen Pfadfindergruppe gebiert, die sich so wagemutig in ihr Abenteuer gestürzt hat.

Und sie holen augenscheinlich zu wenig Informationen über die Innengestaltung der Wohnungen ein, die sie mit Gewalt betreten. Sonst könnten sie, das Übel von vornherein erahnend, das Anschwellen unerträglicher kognitiver Dissonanz dämpfen, die eintritt, wenn der Nazi gesucht wird, neben seiner Frau, in all ihrer wollenen Kleidung.

Vor den Regalen mit Literatur, in denen sie sich bilden könnten, bis ihnen schwindlig würde. Über Medizin beispielsweise, was weitreichende Konsequenzen hätte in dieser Zeit, mit dieser Wahnidee. Über das Recht. Was zwangläufig an unser Grundgesetz erinnern würde, unter Schmerzen allerdings. Oder über Nahrung, die das Hirn neben dem Körper ausreichend versorgt, mit all dem, was es benötigt. Die es auf eine Weise durchblutet, die den Geist so wach macht, dass das Denken gar leichtfiele. Zumindest gälte dies, würde man den eigenen Körper wegen der Anordnung der Selbstgeißelung mittels Maske, durch den vortrefflichen Arbeitgeber, welcher im Verlaufe der Grundrechtsverletzung noch zur Sprache kommen wird, mit seinen vorzüglichen Arbeitsverhältnissen, nicht planvoll, doch jedenfalls mit bedingtem Vorsatz schädigen.

Bildung bei der Hausdurchsuchung

Und während sie dann also suchen, mithilfe ihres extra mittransportierten informatischen Forensikers, der unglaublich geübt ist, in seinem Metier, das merkt man gleich – und dann sucht, so geschickt, nach den Schlagwörtern, auf die es ankommt: „Jude“! insbesondere, aber nichts finden kann, außer auf der Rückseite in diesem Regale, von dem ich sprach. Dort dann aber einiges, zum Beispiel auch davon, wie man sich verhalten könnte, befände man sich in einer Diktatur, weil Hannah Arendt das schon einmal gesagt hat und man es ja wenigstens jetzt einmal nachvollziehen könnte, wo man also gerade einmarschiert ist, in Häuser, in denen Menschen Ausgrenzung per se in Menschenrechte verwandeln möchten. Doch dieser liest dort aber gerade nicht, dafür aber wenigstens die anderen Beamten: heimlich und kichernd, über die Titel dieser Bücher.

Angesprochen, auf den Grund ihres Kicherns bei aktuell ernstem Nazi-Gesuche, als ich also wissen möchte, ob sie endlich Inspiration gefunden hätten, die uns allen in dieser Welt eine große Erleichterung verschaffen könnte, bleibt Enttäuschung zurück: es sei die vegetarische Kochkunst, die sie amüsiere, angepriesen auf einem Bücherrücken, so geben sie zu. Fürwahr, diese sei sehr gesund, das hätten auch sie bereits gehört.

Und ich verweise darauf, dass hier nur astrein nazi-artig gekocht würde: Roh-vegan mit Chia-Pudding. Und sie heben beschwichtigend die Hände, man wisse ja schon, habe ja bereits gesagt und so weiter.

Während die Beamten also dem Staatsschutz verhelfen, in unserem Heim, in dem sie nach Nazi-Hinweisen suchen, soll uns das Kichern recht sein. Ich sehe weiter zu, wie ihnen seltsam zumute wird, über die Zeit, in der ihr Kollege so gut sucht, aber nichts findet und sie sich nicht setzen wollen und auch nichts trinken und jede Gastfreundschaft ablehnen. Und dann bedient der gute Forensiker unseren Drucker, um einmal seinen Druck zu studieren, in unserem Schlafzimmer und es entspinnen sich Gespräche.

Der gute Job

Als ich mit einem Kind wieder zur Hausdurchsuchung stoße, wundere ich mich, dünkt mich doch, als unterhalte man sich über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, gegen aktuell mit Brachialität wütender Pandemien.

Da nutze ich den Augenblick und frage nach der ureigenen Meinung unter den Beamten des Staatsschutzes – welch vortrefflicher Moment!

Und dann erklärt man mir, die Zeiten seien hart, ohne Zweifel. Doch es wäre der Arbeitsplatz, der sichere, der unkündbare, der Wert besäße und dann, in einer Direktheit, die beinahe Verstörung hervorzurufen vermag: Man mache seinen Job.

Die Verstörung auf halbem Wege bewältigt, hake ich nach: Ob dies in ganzem Ernste gesprochen sei?, worauf man pariert, richtig wäre, die ganze Sache an irgendeinem Punkt zu bedenken. Und das lässt dann Hoffnung aufkeimen, die so zart ist, wie frisch gekeimtes Gerstengras, beispielsweise.

Fairphone und Hühnersuppe

Und weil es allzu hübsch ist, in der buchstäblich kafkaesk herumwütenden Stimmung des Moments, spricht der Nazi dann von den syrischen Flüchtlingsbekanntschaften, der die durchsuchte Hausgemeinschaft in den ersten Monaten des Krieges jeweils Hühnersuppe kochte und Hebammen organisierte, denn man reiste mit vielen Kindern und hochschwanger auf diese Insel der Glückseligen hier, das ist sie doch!

Und während kaum ein Preis zu hoch ist, einen Nazi dingfest zu machen, gerade, wo nervenzehrende Grundrechtevereine dem Durchherrschen unnötig Steine in den Weg legen, über die Meinungsbildung, die liebe, die man ständig und auch nachts säubern muss, von falschem Gedankengut, nicht wahr, in dem man sich also aber auch wirklich sehr gut ins Zeug legt und einen Faktencheck nach dem anderen unter die Menschen bringt, wächst das Unbehagen beamtlicherseits.

Aber ich entfache einfach betörende Düfte ätherischer Essenzen, auf gut-alte Naziart, und komme ihnen auf diese Weise ein wenig entgegen. Und dann müssen sie etwas mitnehmen, so ist das, nach dem gewaltsamen Betreten von Wohnräumen in unserem Land, eine Beute braucht es, das zollen sie dem Gebieter. Und sie erwägen die Computer, aber das bringt eines der Mädchen zum Weinen, weil es vom Unterricht ausgeschlossen würde, auf diese Weise. Dem sehr guten, nebenbei, denn nichts anderes kann er sein, wie Schwab, der Hecht, ihn sich für unsere Kinder erdacht hat!

Und ich betrachte mit Spannung die Szenerie, sorge mich beileibe nicht um die Bildung, denn diese ist nicht mehr, aber die Männer haben ein Einsehen. Lassen dem Mädchen den Computer. Obwohl ihnen selbst das Glück eigener Kinder verwehrt wurde, so erfahre ich, erkennen sie nach einigen einfühlsamen, doch nachdrücklichen Fragen durchaus die Schande, die wir als Volk über unsere Kinder bringen – und ja nicht nur über sie.

Und irgendwann ziehen sie dann fort, die Beamten, in aller Gloria, mit unserem guten Blatt Druckerpapier und einem Mobiltelefon, natürlich!, auf dem sie in Zukunft mitlesen werden. Ein Fairphone ist es, muss ich anfügen, ohne auftrumpfen zu wollen, bei all dieser Korrektheit im Konsum, Gott bewahre!, doch gehört es eben zur Geschichte, dass die Schreibkraft, auch mit Unterstützung des Kollegen, vergeblich nach dem Gerätenamen suchte, weil dieser ihr so unbekannt war und ihm auch. Und dass der Nazi dann noch eine Sendung zum Thema Kinderausbeutung anfügen konnte, was natürlich ein froh-stimmend` Detail darstellt. Und wir versäumen natürlich nicht, ihnen allerlei Hilfreiches zuzusenden, auf das Fairphone, das nun zum allerersten Mal auf der polizeilichen Wache liegt, damit alles Wichtige zügiger verläuft, in diesem armen Land.

Und so sehen wir der Demokratie hier, nach allem und gerade jetzt, wo Sie diese Geschichte lesen, mit viel Zuversicht entgegen. Sie wird erwachsen!

Der eine oder andere oder vielleicht auch ganze Horden von Menschen, werden einfühlsame Trauma-Therapien nötig haben. Doch wir fangen einfach bereits jetzt damit an, vorsorglich, wer weiß, wie lange es noch geht. Lassen die kleinen Kinder Kastanien legen, zu Bildern oder was-auch-immer. Und wenn man dann hinschaut, sieht man ein hübsches Wort, gelegt von zwei kleinen Händen. P O L I Z E I, so steht es geschrieben, in Kastanien-Lettern.

Und irgendwann sprechen wir wieder voll Dankbarkeit von den Menschen, die diesen Beruf ausüben, weil sie es dann im Dienste der Menschen tun werden. Mit Sicherheit! Denn die ersten Polizisten wurden gerade sanft erweckt, ganz, als seien sie bald, so bald, gar nicht mehr imstande, weitere Wohnungen gewaltsam zu betreten. Denn die einprägsamen Bilder, die ihnen hier beschert wurden, sie wirken nach. Es geht nichts über Bilder! Wenn wir etwas gelernt haben in dieser Zeit, dann doch das …