Kinder und COVID-19

Eine Bewegung kommt in Gang – Kinderärzte und Pädagogen schließen sich zusammen und wenden sich an die Öffentlichkeit.

Die pädagogisch-medizinische Arbeitsgruppe Witten/Herdecke setzt sich in der aktuellen Situation für den besonders vulnerablen Teil unserer Gesellschaft ein. In einem Positionspapier zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie 2020, stellt man fest, dass die aktuell geltenden und mitunter im vorauseilenden Gehorsam umgesetzten Maßnahmen in Kindergärten und Schulen, wie die Verwendung von Masken, Bewegungseinschränkungen und Abstandgebote sehr kritisch zu hinterfragen seien.

„Juristisch befinden wir uns da im direkten Gebiet der Kindeswohlgefährdung gegen unsere Kinder in der Schule und Kindergarten (…)“

pädagogisch-medizinische Arbeitsgruppe Witten/Herdecke

Diesem Positionspapier haben sich bislang über hundert weitere Pädagog*Innen und Ärzt*Innen angeschlossen.

Zur Einschätzung der Pathogenität von COVID-19 – internes Papier des BMI

Wie aus eine Analyse des Krisenmanagements im „Auswertungsbericht“ vom 7. Mai 2020 ergeht, das als internes Papier des BMI nun die Öffentlichkeit erreichte, wird seitens eines BMI-Mitarbeiters eine vernichtende Bilanz der bisherigen Regierungsstrategie im Umgang mit COVID-19 gezogen.

„Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU).“ Weiter „Die Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt.(…) Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren. Wir haben es aller Voraussicht nach mit einem über längere Zeit unerkannt gebliebenen globalen Fehlalarm zu tun. – Dieses Analyseergebnis ist von KM 4 auf wissenschaftliche Plausibilität überprüft worden und widerspricht im Wesentlichen nicht den vom RKI vorgelegten Daten und Risikobewertungen.“ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

Politische Konsequenzen wurden bereits gezogen: Das Bundesinnenministerium hat ein Arbeitsverbot gemäß dem Bundesbeamtengesetzgegen diesen Mitarbeiter verhängt, der in seiner offiziellen Funktion die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber Ländervertretern massiv kritisiert hat.

Aus einer am Sonntagabend erstellten Pressemitteilung erklärt das BMI, dass es sich bei der Analyse um eine „Privatmeinung und ggf. die Meinung anderer an dem Papier Beteiligter“ handle. Die ohne Auftrag und Autorisierung vorgenommene Analyse erfolgte außerhalb des sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI, für die er tätig war.

Die Haltbarkeit dieser Darstellung bleibt zu untersuchen. In einem Artikel von Dirk Maxeiner auf „achgut“ finden sich Hinweise , wonach eine Kommunikation zwischen dem Mitarbeiter der Abteilung „Kritische Infrastruktur“ und seinem Vorgesetzten seit 23.03.2020 stattfand und sogar Lob für die „Denkanstöße“ ausgesprochen wurde. Die Überlegungen seien „zutreffend und gelungen“.

Demonstration in Ebersberg am 9. Mai 2020

Heute Nachmittag fand am Alten Speicher in Ebersberg eine Demonstration für unsere Grundrechte statt. Geschätzt dreißig Frauen und Männer, darunter auch ein paar Kinder waren entsprechend der aktuellen Hygienevorschriften versammelt. Rund um den abgesperrte Bereich hingen Luftballons und Artikel, die geeignet waren, in einen Diskurs darüber einzusteigen, wie sich die aktuelle Situation darstellt. Es herrschte eine friedliche, aber nachdenkliche und sachliche Stimmung.

Die Veranstalterin hielt eine engagierte Rede. „Alternativlos“ sei keine geeignete Kategorie in einer Demokratie, so der Grundtenor. Im Anschluss hörten wir das Lied „Sei wachsam“ von Reinhard Mey und die kräftige Mai-Sonne, nach vorangegangenem Donnergrollen am Himmel, leistete ihren freundlichen Beitrag zur Kundgebung. Nach der offiziellen Ansprache gab mir die Veranstalterin Gelegenheit, der Öffentlichkeit unseren Verein und unsere Ziele vorzustellen. Es gab einiges Interesse an unserer Initiative. Außerdem wurde ein Austausch über die juristische Einordnung der Situation mit anwesenden Anwältinnen geführt.

Auch ein anwesender Bio-Landwirt hielt eine Rede und ermunterte uns, ganz genau so, wie eine Dame aus dem Arbeitskreis Gentechnik vom Bund Naturschutz, für unsere Belange einzustehen – es sei eine sehr geeignete Möglichkeit, seine Gegenwart zu gestalten.

Herzlichen Dank für die Organisation dieser Veranstaltung und der spontanen Ermöglichung einer kurzen Rede! Weiter so!

Vielen Dank

an Sie alle, die uns mit Ihrer Spende unterstützen! Vielen Dank für Ihre Spenden, die uns auch per Post erreichen! Vielen Dank für Ihre Nachrichten und unterstützenden Worte!

Verein gegründet

Heute, am achten Mai 2020, dem 71. Geburtstag unseres Grundgesetzes, haben wir in Liebe zu dieser Verfassung unseren Verein vor dem Notar gegründet. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird in den nächsten Tagen und Wochen vorgenommen.

„Als das Grundgesetz verkündet wurde, war noch nicht klar, welche Erfolgsgeschichte da ihren Anfang nahm“, betont die Bundeskanzlerin in ihrem Podcast, der am 18.05.2019 von der Bundesregierung vorgestellt wurde. Hoffen wir auf eine gute Fortschreibung dieser Geschichte. Und treten wir alle dafür in Aktion!

Thesenpapier 2.0 – Schrappe 2020

Die Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 – Datenbasis verbessern, Prävention gezielt weiterentwickeln, Bürgerrechte wahren – das Thesenpapier

Sechs hochrangige Experten aus Gesundheits- und Sozialpolitik, darunter ehemalige Mitglieder des Sachverständigenrates der Bundesregierung, darunter auch Prof. Dr. med. Klaus Püschel, legen ein Thesenpapier 2.0 vor. Auf Seite 67 des Dokuments nehmen die Experten Stellung zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Eingriffe der CORONA-Maßnahmen:

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung dürfe nicht mit der „Holzhammermethode“ (Hofmann 2020) erfolgen. Ein Eingriff müsse ein legitimes Ziel in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise verfolgen. Kohärenz sei notwendige „Begleitmusik zum infektionsschutzrechtlichen Tanz“ (Michl 2020).

Inwieweit Ausweispflichten, die Untersagung der Nutzung von Zweitwohnungen oder das Verbot touristischer Reisen geeignet seien, legitime Ziele des Infektionsschutzes zu erreichen, dürfe mehr als bezweifelt werden (Wissenschaftlicher Dienst 2020, 16f mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). Das gelte erst recht für das Verbot, die Grenzen eines Bundeslands zu überschreiten oder das Gebot, ein Bundesland zu verlassen. Die Ab- und Ausweisung an Ländergrenzen sollte im Jahr 30 der Wiedervereinigung politisch und juristisch tabu sein.
Vor allem aber sei mit zunehmender Dauer der Freiheitsbeschränkungen immer wieder zu prüfen, ob diese nicht außer Verhältnis zum verfolgten Zweck stünden.

Bei der Prüfung reiche es nicht aus, allein auf die Erkrankungs- und Todeszahlen abzustellen. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit begründe sicher besondere Schutzpflichten des Staates, sei aber nicht per se anderen Grundrechten übergeordnet.

Vor allem sei es nicht zulässig, Leben gegen Leben aufzurechnen. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit einer Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz seien Pflichtlektüre für alle, die (verfassungs-)rechtliche Überlegungen zur Corona-Pandemie anstellen.

(BVerfGE 115, 118 ff.)

Ansonsten wäre eine Debatte um ein Tempolimit auf Autobahnen schlicht überflüssig (Kingreen 2020). Daher sei kontinuierlich zu prüfen, inwieweit Ausnahmeregelungen von strikten Regulierungen ausgeweitet und die Zielsetzung der Regelungen durch Auflagen milderer Vorgaben erreicht werden könnten.

Wolfgang Schäuble im Berliner Tagesspiegel

Was gestern noch unausweichlich war, könne schon morgen fehlerhaft sein. Dies dämmere auch aufgeklärten Politikern (beispielhaft das Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Bundestags Wolfgang Schäuble im Berliner Tagesspiegel vom 26.4.2020), selbst wenn sie anschließend von Vereinfachern und Law and Order-Spezialisten bewusst missverstanden würde. Die skizzierten Anforderungen würden nicht nur für bereits beschlossene Maßnahmen, sondern erst recht für das, was in Erwägung gezogen wird, gelten. Das betreffe etwa die diskutierte Ausstellung von lmmunitätsausweisen oder den Einsatz von Tracing- und Tracking-Apps, deren Zulässigkeit aus Sicht der Experten von der technischen Ausgestaltung (zentrale oder dezentrale Speicherung der Daten) und der Freiwilligkeit der Anwendung abhängig sein wird.

Impfpflicht gegen COVID-19?

Ein Positionspapier der Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.

Aufgrund der Diskussion rund um eine Impfpflicht und einen Immunitätsnachweis in Sachen COVID-19, hat der Vorstand des Vereins zu dieser Frage ein lesenswertes Positionspapier verabschiedet.

Stellungnahme zur Pressekonferenz von Ministerpräsident Söder

Die aktuellen sogenannten Corona-„Lockerungen“ ab dem 06.05.2020 begrüßen wir. Die gerichtliche Berurteilung der Verfassungsmäßigkeit aller bis heute getroffenen Maßnahmen ist in Hinblick auf einen erneut angestrebten „Lockdown“, bzw. anderer freiheitsbeschränkender und dabei möglicherweise verfassungswidriger Maßnahmen weiterhin unser Ziel.

Die konkrete rechtliche Strategie ist in Entstehung. Wir werden Sie in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung informieren.