Gutachten einer einundachtzig-köpfigen Autorengruppe resümiert: „Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig“

Am 9. März 2022 hat eine einundachtzig Köpfe starke Autorengruppe aus Wissenschaftlern und Hochschullehrern, unter ihnen Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker, ein siebzigseitiges Gutachten veröffentlicht, das den mit der Entscheidung über eine Impfpflicht mit einem sogenannten Covid-„Impf“-Präparat betrauten Bundestagsabgeordneten Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache an die Hand geben soll. Dieses wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt. Sie kommen in ihrer Arbeit zu dem Ergebnis, dass eine Impfpflicht weder geeignet, noch erforderlich oder angemessen ist, um den möglicherweise legitimen verfolgten Zweck zu erreichen.

Die Verabschiedung einer gesetzlich verankerten Impfpflicht gegen Covid-19 sei damit verfassungswidrig.

Zusammenfassung der Argumentation:

1) Als legitimer Zweck, der mit dem Gesetz verfolgt werden solle, kämen lediglich zwei Ziele in Frage: einerseits die Senkung der Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht, zum anderen die Verhinderung einer signifikanten Überlastung des Gesundheitswesens.

2) Die Geeignetheit einer Impfpflicht sei zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugten.

3) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht sei aus drei Gründen zu verneinen: Es sei erstens die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben, zweitens die Impfung nicht alternativlos, da hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung stünden und drittens eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden habe.

4) Eine Impfpflicht sei schließlich nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe seien nicht nur nicht sicher, sondern haben vielmehr ein bisher nie dagewesenes Risikopotential. Dieses ergäbe sich daraus,

a) dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde,

b) zweitens aus der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung,

c) drittens aus einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80%,

d) viertens aus der unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht,

e) fünftens aus dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen ließe.

Appell zur Klärung offener Fragen zu Nebenwirkungen

Da Reaktionen des Immunsystems auf die Impfung substanziell von den Reaktionen
auf eine natürliche Infektion abwichen und die COVID-19-„Impfungen“ im begründeten Ver-
dacht stünden, unerwünschte bzw. unerwartete Reaktionen des Immunsystems auszulösen oder zu einer allgemeinen Schwächung des Immunsystems zu führen, hält es die Autorengruppe für notwendig, wesentliche offene Fragen zu den festgestellten Nebenwirkungen nach den Covid-„Impfungen“ zu klären (hierunter exemplarisch):

1) Antibody dependent enhancement (ADE):

Den Verdacht, dass eine Spike-Protein-basierte Impfung zu ADE führen kann, müsse durch detaillierte Studien dringend von den dafür verantwortlichen Behörden durchgeführt werden. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

2) Autoimmunreaktionen:

Welche Antikörper durch die Impf-Spike-Proteine erzeugt werden, wie häufig Autoimmunreaktionen sind und ob diese im Zusammenhang mit Mehrfachimpfungen stehen, und welche Personengruppen durch Auto-Antikörper besonders gefährdet sind. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

In diesem Dokument lesen sie die differenzierte Begründung dieses Ergebnisses.

Ausstiegskonzept aus der „Corona-Pandemie“ vom Verein der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.

Zwanzig Mediziner und Wissenschaftler aus fünf verschiedenen deutschsprachigen Ländern – D-A-CH-ST-LIE – formulieren in ihrem „Offenen Brief“ zehn konkrete Forderungspunkte und entsprechende Lösungsvorschläge. Sie beruhen nicht nur auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern können zu einem sehr kurzfristigen und kostengünstigen Ausstieg aus der „Corona-Krise“ beitragen.

Diese Information erreicht postalisch in den kommenden Tagen alle politischen und administrativen Entscheidungsträger der Judikativen, der Exekutiven und der Legislativen im Bund, in den Ländern und auf Kommunalebene in den fünf betroffenen Ländern: alle Abgeordneten der Landtage und des Bundestags, Hochrangige Bedienstete von Polizei und Bundeswehr, Leitende Richter und Staatsanwälte, Leiter von Gesundheitsämtern, Landräte und Bürgermeister sowie die Chefredakteure und Intendanten der bekannten Medien.

Die Namen all der Entscheidungsträger, die dieses Schreiben dann erhalten haben werden, werden auf der MWGFD-Webseite veröffentlicht. Die Empfänger werden im juristischen Sinne „bösgläubig“ gemacht und können sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Unkenntnis berufen.

Hier gelangen Sie zum Offenen Brief

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Version mit Fakten, Argumenten und Daten

Der Verein MWGFD bittet um Ihre Unterstützung und Verbreitung dieser Information. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Initiative GemeinWohlLobby stellt Antrag auf Eilverfahren gegen Bundestagspräsidentin

Am 27. Januar stellte der Bevollmächtigte Claus Plantiko in der Verwaltungsstreitsache von Frau Marianne Grimmenstein-Balas und fünfzehn weiteren Antragstellern beim Verwaltungsgericht Berlin Antrag auf Eilverfahren wegen Herstellung verfassungsmäßiger Volksvertretung gegen die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas. 

Der Antrag zielt auf die sofortige Unterlassung, Abgeordnete aus dem Plenarsaal und den Räumlichkeiten der Ausschusssitzungen auszusperren, ungleiche Arbeitsbedingungen für statusgleiche Abgeordnete zu schaffen und ihnen das Tragen von FFP2-Masken im Bundestag mittels der angefochtenen Allgemeinverfügung vom 12. Jan. 2022 aufzuerlegen.

Dort gilt seit dem 12. Januar „2G Plus“, also eine Beschränkung des Zugangs auf Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen aktuellen Antigen-Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen müssen. Ungeimpfte und nicht Genesene dürfen das Geschehen im Plenarsaal nur noch von der Tribüne aus verfolgen, und von dort aus auch nur, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können. Zu einigen Tagesordnungspunkten wird ungeimpften Abgeordneten der Aufenthalt auf der Tribüne untersagt. Auch der Zutritt zu den Sitzungen der Ausschüsse wurde Ungeimpften und nicht Genesenen verboten.

Das bedeutet, dass alle Abgeordneten, die ungeimpft, ungetestet, ohne Auffrischungsimpfung oder inzwischen seit mehr als 6 Monaten genesen sind, den Plenarsaal und die Räumlichkeiten der Ausschusssitzungen nicht betreten dürfen. Neben der Zugangsbeschränkung ist geregelt, dass Abgeordnete im Bundestag ausschließlich FFP2- Masken tragen. In den Ausschüssen dürfen Abgeordnete diese Masken auch beim Sprechen nicht mehr abnehmen.

Diese Einschränkungen der Abgeordnetentätigkeit seien gemäß Plantiko rechtswidrig. Die Sortierung der Abgeordneten nach gesundheitlichen Merkmalen diskriminiere eine unbestimmte Anzahl von Abgeordneten bereits nach Artt. 3 und 20 GG und behindere ihre ordnungsgemäße Arbeit als Volksvertreter.

Auf diese Weise würden Abgeordnete noch schlechter behandelt als jeder Arbeitnehmer in Deutschland, für den zur Zeit die „3G-Regel“ gilt. Die mit der angefochtenen Allgemeinverfügung bewirkte Ungleichbehandlung einer unbestimmt großen Anzahl von Abgeordneten verletzten zugleich die Grundrechte der Antragsteller auf Demokratie, Art. 20 I GG, und auf die von ihnen ausgehende, Art. 20 II 1 GG, und über ihre nach Art. 38 I GG demokratisch gewählten Vertreter ausgeübte gesetzgebende Staatsgewalt. Zudem wirke die angefochtene Allgemeinverfügung diskriminierend und verletze die körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit der Abgeordneten. Dadurch sei ihre uneingeschränkte verfassungsmäßige Ausübung ihres Volksvertretungsauftrags nicht mehr möglich. Gleichzeitig sei das Recht der Antragsteller auf arbeitsfähige Abgeordnete, die sie im Bundestag uneingeschränkt vertreten können, verletzt. Die Antragsgegnerin drangsaliere faktisch die Abgeordneten mit ihrer angefochtenen Allgemeinverfügung über ihr Hausrecht nach Art. 40 II 1 GG und unternähme es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu ändern.

Hier gelangen Sie zum Antrag von Claus Plantiko.

Weihnachtsbrief 2021

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Mitmenschen,

Noch ein Weihnachten also. Der Weihnachtsbrief 2021. Das sind zwei Weihnachtsbriefe mehr, als erhofft.

Was die Erfüllung unseres Vereinszwecks betrifft, liegen wir richtig. Die von uns unterstützten Klagen sind bei Gericht anhängig und unsere Anträge bei den Ministerien in Bearbeitung. Die übrigen Spendengelder werden vermutlich für weitergehende Anträge in diesen Sachen benötigt.

Des Themas der Impfpflicht nehmen sich der Verein „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ und der Verein der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ juristisch an. Am vierten Dezember wurde eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. Parallel dazu sondiert man geeignete Antragsteller, um gegen die Covid-Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Bereichen vorzugehen, die für viele Menschen einem Berufsverbot gleichkommt.

Die Erreichung unseres Vereinszwecks ist jedoch nicht der Maßstab unserer Anstrengungen! Wir wollen ein gutes Leben führen. Das geht am besten in einer Demokratie, die ihres Namens würdig ist. Das geht in Freiheit, Würde und Frieden. Was also können wir tun? Ich möchte daran festhalten, eines zu erinnern:

Ein System, das seinen eigenen Pfad verlassen hat, dessen es sich jedoch mit Leichtigkeit über ungeschriebene und verfasste Regeln erinnern könnte, speist seine Kraft einzig aus der Unterstützung der Menschen, die in ihm leben. Es kann nicht aus sich heraus existieren. Auch, wenn es den Anschein macht, es selbst sei mächtig, ist vielmehr richtig: die de-facto-Macht liegt bei den Vielen, die sich aus dem Irrtum über ihre tatsächliche Macht dem System unterwerfen.

Bleiben wir also bei uns!
Wir spüren genau hin, wo unsere Grenzen verlaufen und überschreiten sie nicht.

Wer des Abends in seiner Gemeinde und anderswo spazieren geht, erlebt die kleinen Zauber dieser Zeit. Sie beantworten die alte Frage, was „das“ wohl bringe. Der vehemente Versuch, die Menschen voneinander zu isolieren und zu spalten, gelingt nicht für immer. Da steht sie, die Menschenmenge, die nicht mehr kontrolliert werden kann: auf dem Münchener Marienplatz, mitten unter Menschen, die wenig ahnen.

Diese arglosen Menschen stoßen zu den Spaziergängern und beginnen, ihnen Fragen zu stellen. Auch einer Gruppe junger Menschen ist der Nachhauseweg von der Polizei versperrt. Was hier los sei, wollen sie wissen und können nicht fassen: auch diese Gefragten gingen tatsächlich spazieren! Konsterniert haken sie nach. Zögerliche Antworten lassen sie nicht gelten. Sie suchen nach Positionen, die ihrer Geschichte zuwiderlaufen. Man diskutiert. Das Bewusstsein für die eigene desolate Situation – isoliert, mit mäßiger Ausbildung und „geboostert“ ohnehin, scheint mit Händen zu greifen. Doch ihr Erstaunen lässt ihnen keine Ruhe mehr. Am Ende wünschen sich diese Spaziergänger und diese jungen Menschen, jeweils gestrandet am Rande ihrer Blase, alles Gute. Sie gehen in Frieden auseinander, doch an diesen Punkten beginnen die Welten, sich wieder ineinander zu verhaken.

Solche Begegnungen will man nicht in München oder Berlin, wenn eines nicht, dann das! Die Dinge, die umgesetzt werden wollen – behalten wir auch die Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission für ein „Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ im Auge – erklären den engagierten Versuch einer maximalen Spaltung. Nur sie erlaubt, dass entscheidende Teile der Bevölkerung die entscheidenden Fragen nicht stellen.

Sollte die „Pandemie“ in Zukunft für beendet erklärt werden, haben wir weiterhin allerhand zu tun. Es ist doch endlich Zeit, die Welt zu einem guten Ort für alle Wesen auf dieser Erde zu machen. Dazu braucht es aber uns!

Die Urvölker unserer Welt wissen achtsam mit ihren Gedanken umzugehen. Sie verwirklichen sich gar zu leicht. Wem das zu metaphysisch daherkommt, befasse sich mit den Studien der Physiker Russell Targ und Henry Stapp, die dieses Prinzip der Schöpferkraft mit einem Namen bezeichnen, den die Welt heute ertragen kann: „Remote Viewing“. Heraus kommt dasselbe: Gedanken, die wir bewusst formulieren sind wirkmächtig.

Wahr bleibt: Man kann nicht das ganze Volk für alle Zeiten an der Nase herumführen. Mit jedem Tag, an dem die Menschen weitergetrieben werden, gerne gleich einer Herde, kristallisiert sich ihn ihnen weiter die Erkenntnis heraus, welches Leben sie wirklich führen möchten. Wenn dieser Wunsch dann tief aus den Herzen sehr vieler Menschen kommt und stark genug ist, um Zeiten zu überdauern, kann er wohl verzögert, aber nicht aufgehalten werden.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest.

Impfpflicht für medizinische Einrichtungen

Stellungnahme der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung zur geplanten Impfpflicht gegen COVID-19 für medizinische Einrichtungen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-
19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pande-
mie beruht im Wesentlichen auf der Annahme eines relevanten Fremdschutzes – eines substanziell „reduzierten Übertragungsrisikos“ – durch die Impfung. Diese Annahme entspräche allerdings nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter der sogenannten „Delta-Variante“ von SARS-CoV-2.

Bei einer Ansteckung Covid-„Geimpfter“ sei das Risiko, diese Infektion an andere weiterzugeben, nach jetzigem Kenntnisstand, genauso groß, wie das Ansteckungsrisiko durch infizierte Ungeimpfte. Der von Prof. Dr. Christian Drosten in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15.11.2021 getätigte Hinweis auf dieses „substanzielle Risiko“ „Geimpfter“, unerkannt infiziert zu sein und damit ein Risiko für andere darzustellen, diese anzustecken, verdeutlicht das entscheidende Manko des Gesetzesentwurfs:

Dieses „substanzielle Risiko“ ist das Gegenteil eines relevanten Fremdschutzes.

Aus diesem Grund ermangelt es der Gesetzesinitiative mit dem vorgesehenen massiven Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Meinung von Dr. med. Steffen Rabe für den Verein der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung einerseits an jeder wissenschaftlichen Begründung und Rechtfertigung und unserer Meinung nach jedenfalls an der verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeit.

Zur Stellungnahme des Vereins der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung gelangen Sie hier.

Rechtliche Schritte gegen die de facto-Impfpflicht

Der Verein der Ärzte für individuelle Impfentscheidung bereitet momentan, gemeinsam mit seinem aus dem Vorgehen gegen die Masern-Impfpflicht erprobten juristischen Team – das wir unbedingt empfehlen möchten – gegen die sogenannten „2G“-Regeln vor, die sich als eine de facto-Impfpflicht gegen Covid-19 entpuppen.

Dr. med. Steffen Rabe stellt hier deren neue Initiative vor und bittet um Unterstützung.

Hier können Sie den Verein der Ärzte für individuelle Impfentscheidung in dieser Sache finanziell unterstützen.

Unterstützung einer Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO

Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO.

Wir sehen in dem gehäuft auftretenden Phänomen von Hausdurchsuchungen bei Ärzten, Rechtsanwälten, Richtern und Menschen, die sich für rechtsstaatliche Verhältnisse in unserem Land einsetzen, den politischen Willen, die Menschen auf Linie zu bringen. In unserer Unterstützung des Verfahrens möchten wir dazu beitragen, dass in einer historischen Dimension aufgearbeitet werden kann, was hier geschieht. Es soll die Rechtswidrigkeit einer de facto anlasslosen Anordnung einer Hausdurchsuchung mit allen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen festgestellt werden.

Das Anliegen besitzt also vorrangig präventiven Charakter, um diesem Grauen für die Zukunft zum Wohle aller Menschen in unserem Land Einhalt zu gebieten.

Ein erfolgreiches Urteil soll bezwecken, dass künftig sorgfältig abgewogen werden muss, wo Verbrechen tatsächlich stattfinden und wo Hausdurchsuchungen damit geboten sind. Nur auf diese Weise kann das besonders schützenswerten Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Grundgesetz Bestand haben. – Nur auf diese Weise kann dazu beigetragen werden, dass künftig Menschen, die anders denken und ihre Meinung kundtun, nicht in ihren Rechten verletzt werden.

Ich wünsche Ihnen gute und glückliche Momente in all dem Unrecht, das wir erleben! Besinnen wir uns auf das, was uns gut tut und Kraft spendet.

Aufruf der Ärzte für individuelle Impfentscheidung

‚2G geht gar nicht‘
Aus dem Newsletter #2

Wir erleben gerade Unvorstellbares!
Besuche in Restaurants, Theatern, Fußballstadien und Kinos (und wer weiß, was demnächst noch alles dazukommt) sind bald nur noch Menschen möglich, die sich gegen Covid-19 haben impfen lassen – jede Form von sozialer Teilhabe, von Sozialleben überhaupt ist in Zukunft an die Bereitschaft geknüpft, auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu verzichten.Schon die verniedlichend „3G-Regel“ genannte Verordnung verletzt zutiefst das Selbstbestimmungsrecht der Menschen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem Nachbarländer (Dänemark, Niederlande, Schweden, England) mit absolut vergleichbarer Situation sämtliche Pandemiemaßnahmen beenden.

„2G“ bedeutet eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung, denn auch von Covid-19 Genesene (das „zweite G“) genießen die Privilegien uneingeschränkter Menschenrechte nur dann, wenn sie sich spätestens sechs Monate nach ihrer Erkrankung impfen lassen.Tatsache ist aber im September 2021 in Deutschland: Alle Menschen, die den Schutz einer Covid-19-Impfung für sich wünschen, hatten und haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.Eine Herdenimmunität kann und wird es mit den derzeit vorhandenen Impfstoffen nicht geben – damit fehlt jede Rechtfertigung dieser „Geiselnahme“ Ungeimpfter durch die Regierung.Daher fordern wir: die Grund- und Menschenrechte müssen sofort wieder für alle Menschen uneingeschränkt wieder gelten, unabhängig von einer Entscheidung für oder gegen die Covid-Impfung

Was können wir tun?
Wir zeigen Gesicht – Sie auch? Denn wenn 3G schon höchst zweifelhaft ist – 2G geht gar nicht! Deshalb haben wir den Hashtag #2Ggehtgarnicht ins Leben gerufen und fordern alle, die ebenfalls dieser Meinung sind, auf, sich an der Aktion zu beteiligen:
Schreiben Sie uns, warum Sie finden, dass 2G gar nicht geht – in einem Satz, kurz oder länger (maximal etwa 30 Wörter) und senden Sie diesen Text zusammen mit einem Foto von Ihnen an hallo@2ggehtgarnicht.de.

Wir veröffentlichen Ihr Foto und Ihr Statement auf unserem Instagram-Kanal (und später auf unserer neuen Website). Mit dem Zusenden von Foto und Statement erklären Sie Ihr Einverständnis dazu. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir dabei auch Ihren Namen nennen dürfen.

Teilen Sie diesen Aufruf – es gibt viele Menschen, denen ihre Grundrechte noch etwas bedeuten!

DANKE!

Zur Aktion  

Unsere Anfrage nach dem IFG aus dem Juli 2020

Ein Jahr nach unserer Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten wir eine erste Antwort seitens des BMG. Aufgrund des „hohen Antragsaufkommen zu pandemiebezogenen Themen und der pandemiebedingt hohen Arbeitsbelastung“ konnte erst jetzt abgeschätzt werden, wie hoch der Arbeitsaufwand zur Beantwortung unserer Fragen sein wird.

Wir halten an unserem Antrag fest!

Am 31.07.2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.

Unsere wichtigsten Fragen an das BMG:

PCR-Tests: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Testergebnisse abzusichern und die Anzahl der falsch-positiven Ergebnisse zu minimieren?

Beurteilung der epidemischen Lage: Wie gelangten die zuständigen Behörden zu ihrer Beurteilung der epidemiologischen Lage? Wie ging das BMG mit den Ergebnissen der Sentinelproben auf SARS-CoV-2 um, die seit der achten Kalenderwoche in 2020 untersucht wurden? Warum wurde eine epidemische Lage nationaler Tragweite nicht beendet, obwohl seit KW 16/ 2020 keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr im Sentinel geführt wurden?

„Covid-App“: Die „Covid-App“ musste nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer solchen laut FAQ des Herstellers Telekom eine Neuinfektion nicht ausgeschlossen werden konnte. Hierin liegt ein eklatanter Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs: Warum wurde eine Impfung als Lösung betrachtet, wenn doch schon nach damals aktuellem Forschungsstand eine erneute Infektion nicht ausgeschlossen werden konnte? Wie war das eigentlich bei Ausschreibung der App-Entwicklung oder der möglicherweise freihändigen Vergabe? Wie steht es um Leistungsverzeichnis inklusive Lasten- und Pflichtenhefte?

Impfungen und Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen: Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) dürfen laut (damals) neuer EU-Verordnung ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: „Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“ Wie bewertet das BMG dieses Vorgehen und wie gewährleistet es seine selbst formulierten Ziele, nach denen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit so weit wie möglich ausgeschlossen werden müssen? Welche konkreten Maßnahmen und Prüfungen werden durchgeführt, um die Belange des Gesundheitsschutzes bei der Einführung eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 wahren zu können, ganz unabhängig von dem beschleunigten Zulassungsverfahren und unabhängig von einer Zulassung auf EU-Ebene?

Wir informieren Sie, sobald wir eine inhaltliche Stellungnahme erhalten haben.

„Behördliche Kindesmisshandlung“: Hier lesen Sie alle weiteren Fragen.

Aufruf: Patienten mit magnetischen Phänomenen nach Covid-„Impfung“ gesucht!

Untersuchung magnetischer Phänomene nach Covid-„Impfung“ im Rahmen des Corona-Ausschusses

Wer magnetische Phänomene nach einer Covid-„Impfung“ bei sich feststellt und an der Aufklärung und wissenschaftlichen Untersuchung mitwirken möchte, melde sich bitte bei uns: info@ausliebezumgrundgesetz.de

Wir bringen Sie in Kontakt mit Dr. med. Michael Dykta. Er sprach in der 56. Sitzung des Corona-Ausschusses über eine schwere Komplikation durch eine Covid-„Impfung“.

Dr. Dykta wird Untersuchungen anstellen und diese entweder live mit Ihnen oder durch Filmaufnahmen im Corona- Ausschuss vorstellen. Ihre Identität kann auf Wunsch hin nachträglich durch Verpixelung  technisch verschleiert werden.

Therapeutische Begleitung: Dr. Michael Dykta begleitet Sie auf Wunsch hin therapeutisch.

Anwaltliche Vertretung: Soweit Sie bereit sind, im Corona-Ausschuss direkt auszusagen, bieten die Rechtsanwälte Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich Ihnen ihre anwaltliche Vertretung an. Damit soll die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen angestrebt werden, die aus dem Schaden durch die Geninjektion gegen den injizierenden Arzt entstanden sein könnten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!