Initiative GemeinWohlLobby stellt Antrag auf Eilverfahren gegen Bundestagspräsidentin

Am 27. Januar stellte der Bevollmächtigte Claus Plantiko in der Verwaltungsstreitsache von Frau Marianne Grimmenstein-Balas und fünfzehn weiteren Antragstellern beim Verwaltungsgericht Berlin Antrag auf Eilverfahren wegen Herstellung verfassungsmäßiger Volksvertretung gegen die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas. 

Der Antrag zielt auf die sofortige Unterlassung, Abgeordnete aus dem Plenarsaal und den Räumlichkeiten der Ausschusssitzungen auszusperren, ungleiche Arbeitsbedingungen für statusgleiche Abgeordnete zu schaffen und ihnen das Tragen von FFP2-Masken im Bundestag mittels der angefochtenen Allgemeinverfügung vom 12. Jan. 2022 aufzuerlegen.

Dort gilt seit dem 12. Januar „2G Plus“, also eine Beschränkung des Zugangs auf Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen aktuellen Antigen-Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen müssen. Ungeimpfte und nicht Genesene dürfen das Geschehen im Plenarsaal nur noch von der Tribüne aus verfolgen, und von dort aus auch nur, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können. Zu einigen Tagesordnungspunkten wird ungeimpften Abgeordneten der Aufenthalt auf der Tribüne untersagt. Auch der Zutritt zu den Sitzungen der Ausschüsse wurde Ungeimpften und nicht Genesenen verboten.

Das bedeutet, dass alle Abgeordneten, die ungeimpft, ungetestet, ohne Auffrischungsimpfung oder inzwischen seit mehr als 6 Monaten genesen sind, den Plenarsaal und die Räumlichkeiten der Ausschusssitzungen nicht betreten dürfen. Neben der Zugangsbeschränkung ist geregelt, dass Abgeordnete im Bundestag ausschließlich FFP2- Masken tragen. In den Ausschüssen dürfen Abgeordnete diese Masken auch beim Sprechen nicht mehr abnehmen.

Diese Einschränkungen der Abgeordnetentätigkeit seien gemäß Plantiko rechtswidrig. Die Sortierung der Abgeordneten nach gesundheitlichen Merkmalen diskriminiere eine unbestimmte Anzahl von Abgeordneten bereits nach Artt. 3 und 20 GG und behindere ihre ordnungsgemäße Arbeit als Volksvertreter.

Auf diese Weise würden Abgeordnete noch schlechter behandelt als jeder Arbeitnehmer in Deutschland, für den zur Zeit die „3G-Regel“ gilt. Die mit der angefochtenen Allgemeinverfügung bewirkte Ungleichbehandlung einer unbestimmt großen Anzahl von Abgeordneten verletzten zugleich die Grundrechte der Antragsteller auf Demokratie, Art. 20 I GG, und auf die von ihnen ausgehende, Art. 20 II 1 GG, und über ihre nach Art. 38 I GG demokratisch gewählten Vertreter ausgeübte gesetzgebende Staatsgewalt. Zudem wirke die angefochtene Allgemeinverfügung diskriminierend und verletze die körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit der Abgeordneten. Dadurch sei ihre uneingeschränkte verfassungsmäßige Ausübung ihres Volksvertretungsauftrags nicht mehr möglich. Gleichzeitig sei das Recht der Antragsteller auf arbeitsfähige Abgeordnete, die sie im Bundestag uneingeschränkt vertreten können, verletzt. Die Antragsgegnerin drangsaliere faktisch die Abgeordneten mit ihrer angefochtenen Allgemeinverfügung über ihr Hausrecht nach Art. 40 II 1 GG und unternähme es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu ändern.

Hier gelangen Sie zum Antrag von Claus Plantiko.

Weihnachtsbrief 2021

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Mitmenschen,

Noch ein Weihnachten also. Der Weihnachtsbrief 2021. Das sind zwei Weihnachtsbriefe mehr, als erhofft.

Was die Erfüllung unseres Vereinszwecks betrifft, liegen wir richtig. Die von uns unterstützten Klagen sind bei Gericht anhängig und unsere Anträge bei den Ministerien in Bearbeitung. Die übrigen Spendengelder werden vermutlich für weitergehende Anträge in diesen Sachen benötigt.

Des Themas der Impfpflicht nehmen sich der Verein „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ und der Verein der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ juristisch an. Am vierten Dezember wurde eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. Parallel dazu sondiert man geeignete Antragsteller, um gegen die Covid-Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und sozialen Bereichen vorzugehen, die für viele Menschen einem Berufsverbot gleichkommt.

Die Erreichung unseres Vereinszwecks ist jedoch nicht der Maßstab unserer Anstrengungen! Wir wollen ein gutes Leben führen. Das geht am besten in einer Demokratie, die ihres Namens würdig ist. Das geht in Freiheit, Würde und Frieden. Was also können wir tun? Ich möchte daran festhalten, eines zu erinnern:

Ein System, das seinen eigenen Pfad verlassen hat, dessen es sich jedoch mit Leichtigkeit über ungeschriebene und verfasste Regeln erinnern könnte, speist seine Kraft einzig aus der Unterstützung der Menschen, die in ihm leben. Es kann nicht aus sich heraus existieren. Auch, wenn es den Anschein macht, es selbst sei mächtig, ist vielmehr richtig: die de-facto-Macht liegt bei den Vielen, die sich aus dem Irrtum über ihre tatsächliche Macht dem System unterwerfen.

Bleiben wir also bei uns!
Wir spüren genau hin, wo unsere Grenzen verlaufen und überschreiten sie nicht.

Wer des Abends in seiner Gemeinde und anderswo spazieren geht, erlebt die kleinen Zauber dieser Zeit. Sie beantworten die alte Frage, was „das“ wohl bringe. Der vehemente Versuch, die Menschen voneinander zu isolieren und zu spalten, gelingt nicht für immer. Da steht sie, die Menschenmenge, die nicht mehr kontrolliert werden kann: auf dem Münchener Marienplatz, mitten unter Menschen, die wenig ahnen.

Diese arglosen Menschen stoßen zu den Spaziergängern und beginnen, ihnen Fragen zu stellen. Auch einer Gruppe junger Menschen ist der Nachhauseweg von der Polizei versperrt. Was hier los sei, wollen sie wissen und können nicht fassen: auch diese Gefragten gingen tatsächlich spazieren! Konsterniert haken sie nach. Zögerliche Antworten lassen sie nicht gelten. Sie suchen nach Positionen, die ihrer Geschichte zuwiderlaufen. Man diskutiert. Das Bewusstsein für die eigene desolate Situation – isoliert, mit mäßiger Ausbildung und „geboostert“ ohnehin, scheint mit Händen zu greifen. Doch ihr Erstaunen lässt ihnen keine Ruhe mehr. Am Ende wünschen sich diese Spaziergänger und diese jungen Menschen, jeweils gestrandet am Rande ihrer Blase, alles Gute. Sie gehen in Frieden auseinander, doch an diesen Punkten beginnen die Welten, sich wieder ineinander zu verhaken.

Solche Begegnungen will man nicht in München oder Berlin, wenn eines nicht, dann das! Die Dinge, die umgesetzt werden wollen – behalten wir auch die Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission für ein „Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ im Auge – erklären den engagierten Versuch einer maximalen Spaltung. Nur sie erlaubt, dass entscheidende Teile der Bevölkerung die entscheidenden Fragen nicht stellen.

Sollte die „Pandemie“ in Zukunft für beendet erklärt werden, haben wir weiterhin allerhand zu tun. Es ist doch endlich Zeit, die Welt zu einem guten Ort für alle Wesen auf dieser Erde zu machen. Dazu braucht es aber uns!

Die Urvölker unserer Welt wissen achtsam mit ihren Gedanken umzugehen. Sie verwirklichen sich gar zu leicht. Wem das zu metaphysisch daherkommt, befasse sich mit den Studien der Physiker Russell Targ und Henry Stapp, die dieses Prinzip der Schöpferkraft mit einem Namen bezeichnen, den die Welt heute ertragen kann: „Remote Viewing“. Heraus kommt dasselbe: Gedanken, die wir bewusst formulieren sind wirkmächtig.

Wahr bleibt: Man kann nicht das ganze Volk für alle Zeiten an der Nase herumführen. Mit jedem Tag, an dem die Menschen weitergetrieben werden, gerne gleich einer Herde, kristallisiert sich ihn ihnen weiter die Erkenntnis heraus, welches Leben sie wirklich führen möchten. Wenn dieser Wunsch dann tief aus den Herzen sehr vieler Menschen kommt und stark genug ist, um Zeiten zu überdauern, kann er wohl verzögert, aber nicht aufgehalten werden.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest.

Impfpflicht für medizinische Einrichtungen

Stellungnahme der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung zur geplanten Impfpflicht gegen COVID-19 für medizinische Einrichtungen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-
19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pande-
mie beruht im Wesentlichen auf der Annahme eines relevanten Fremdschutzes – eines substanziell „reduzierten Übertragungsrisikos“ – durch die Impfung. Diese Annahme entspräche allerdings nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter der sogenannten „Delta-Variante“ von SARS-CoV-2.

Bei einer Ansteckung Covid-„Geimpfter“ sei das Risiko, diese Infektion an andere weiterzugeben, nach jetzigem Kenntnisstand, genauso groß, wie das Ansteckungsrisiko durch infizierte Ungeimpfte. Der von Prof. Dr. Christian Drosten in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15.11.2021 getätigte Hinweis auf dieses „substanzielle Risiko“ „Geimpfter“, unerkannt infiziert zu sein und damit ein Risiko für andere darzustellen, diese anzustecken, verdeutlicht das entscheidende Manko des Gesetzesentwurfs:

Dieses „substanzielle Risiko“ ist das Gegenteil eines relevanten Fremdschutzes.

Aus diesem Grund ermangelt es der Gesetzesinitiative mit dem vorgesehenen massiven Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Meinung von Dr. med. Steffen Rabe für den Verein der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung einerseits an jeder wissenschaftlichen Begründung und Rechtfertigung und unserer Meinung nach jedenfalls an der verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeit.

Zur Stellungnahme des Vereins der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung gelangen Sie hier.

Rechtliche Schritte gegen die de facto-Impfpflicht

Der Verein der Ärzte für individuelle Impfentscheidung bereitet momentan, gemeinsam mit seinem aus dem Vorgehen gegen die Masern-Impfpflicht erprobten juristischen Team – das wir unbedingt empfehlen möchten – gegen die sogenannten „2G“-Regeln vor, die sich als eine de facto-Impfpflicht gegen Covid-19 entpuppen.

Dr. med. Steffen Rabe stellt hier deren neue Initiative vor und bittet um Unterstützung.

Hier können Sie den Verein der Ärzte für individuelle Impfentscheidung in dieser Sache finanziell unterstützen.

Unterstützung einer Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO

Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO.

Wir sehen in dem gehäuft auftretenden Phänomen von Hausdurchsuchungen bei Ärzten, Rechtsanwälten, Richtern und Menschen, die sich für rechtsstaatliche Verhältnisse in unserem Land einsetzen, den politischen Willen, die Menschen auf Linie zu bringen. In unserer Unterstützung des Verfahrens möchten wir dazu beitragen, dass in einer historischen Dimension aufgearbeitet werden kann, was hier geschieht. Es soll die Rechtswidrigkeit einer de facto anlasslosen Anordnung einer Hausdurchsuchung mit allen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen festgestellt werden.

Das Anliegen besitzt also vorrangig präventiven Charakter, um diesem Grauen für die Zukunft zum Wohle aller Menschen in unserem Land Einhalt zu gebieten.

Ein erfolgreiches Urteil soll bezwecken, dass künftig sorgfältig abgewogen werden muss, wo Verbrechen tatsächlich stattfinden und wo Hausdurchsuchungen damit geboten sind. Nur auf diese Weise kann das besonders schützenswerten Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Grundgesetz Bestand haben. – Nur auf diese Weise kann dazu beigetragen werden, dass künftig Menschen, die anders denken und ihre Meinung kundtun, nicht in ihren Rechten verletzt werden.

Ich wünsche Ihnen gute und glückliche Momente in all dem Unrecht, das wir erleben! Besinnen wir uns auf das, was uns gut tut und Kraft spendet.

Aufruf der Ärzte für individuelle Impfentscheidung

‚2G geht gar nicht‘
Aus dem Newsletter #2

Wir erleben gerade Unvorstellbares!
Besuche in Restaurants, Theatern, Fußballstadien und Kinos (und wer weiß, was demnächst noch alles dazukommt) sind bald nur noch Menschen möglich, die sich gegen Covid-19 haben impfen lassen – jede Form von sozialer Teilhabe, von Sozialleben überhaupt ist in Zukunft an die Bereitschaft geknüpft, auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu verzichten.Schon die verniedlichend „3G-Regel“ genannte Verordnung verletzt zutiefst das Selbstbestimmungsrecht der Menschen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem Nachbarländer (Dänemark, Niederlande, Schweden, England) mit absolut vergleichbarer Situation sämtliche Pandemiemaßnahmen beenden.

„2G“ bedeutet eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung, denn auch von Covid-19 Genesene (das „zweite G“) genießen die Privilegien uneingeschränkter Menschenrechte nur dann, wenn sie sich spätestens sechs Monate nach ihrer Erkrankung impfen lassen.Tatsache ist aber im September 2021 in Deutschland: Alle Menschen, die den Schutz einer Covid-19-Impfung für sich wünschen, hatten und haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.Eine Herdenimmunität kann und wird es mit den derzeit vorhandenen Impfstoffen nicht geben – damit fehlt jede Rechtfertigung dieser „Geiselnahme“ Ungeimpfter durch die Regierung.Daher fordern wir: die Grund- und Menschenrechte müssen sofort wieder für alle Menschen uneingeschränkt wieder gelten, unabhängig von einer Entscheidung für oder gegen die Covid-Impfung

Was können wir tun?
Wir zeigen Gesicht – Sie auch? Denn wenn 3G schon höchst zweifelhaft ist – 2G geht gar nicht! Deshalb haben wir den Hashtag #2Ggehtgarnicht ins Leben gerufen und fordern alle, die ebenfalls dieser Meinung sind, auf, sich an der Aktion zu beteiligen:
Schreiben Sie uns, warum Sie finden, dass 2G gar nicht geht – in einem Satz, kurz oder länger (maximal etwa 30 Wörter) und senden Sie diesen Text zusammen mit einem Foto von Ihnen an hallo@2ggehtgarnicht.de.

Wir veröffentlichen Ihr Foto und Ihr Statement auf unserem Instagram-Kanal (und später auf unserer neuen Website). Mit dem Zusenden von Foto und Statement erklären Sie Ihr Einverständnis dazu. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir dabei auch Ihren Namen nennen dürfen.

Teilen Sie diesen Aufruf – es gibt viele Menschen, denen ihre Grundrechte noch etwas bedeuten!

DANKE!

Zur Aktion  

Unsere Anfrage nach dem IFG aus dem Juli 2020

Ein Jahr nach unserer Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten wir eine erste Antwort seitens des BMG. Aufgrund des „hohen Antragsaufkommen zu pandemiebezogenen Themen und der pandemiebedingt hohen Arbeitsbelastung“ konnte erst jetzt abgeschätzt werden, wie hoch der Arbeitsaufwand zur Beantwortung unserer Fragen sein wird.

Wir halten an unserem Antrag fest!

Am 31.07.2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.

Unsere wichtigsten Fragen an das BMG:

PCR-Tests: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Testergebnisse abzusichern und die Anzahl der falsch-positiven Ergebnisse zu minimieren?

Beurteilung der epidemischen Lage: Wie gelangten die zuständigen Behörden zu ihrer Beurteilung der epidemiologischen Lage? Wie ging das BMG mit den Ergebnissen der Sentinelproben auf SARS-CoV-2 um, die seit der achten Kalenderwoche in 2020 untersucht wurden? Warum wurde eine epidemische Lage nationaler Tragweite nicht beendet, obwohl seit KW 16/ 2020 keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr im Sentinel geführt wurden?

„Covid-App“: Die „Covid-App“ musste nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer solchen laut FAQ des Herstellers Telekom eine Neuinfektion nicht ausgeschlossen werden konnte. Hierin liegt ein eklatanter Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs: Warum wurde eine Impfung als Lösung betrachtet, wenn doch schon nach damals aktuellem Forschungsstand eine erneute Infektion nicht ausgeschlossen werden konnte? Wie war das eigentlich bei Ausschreibung der App-Entwicklung oder der möglicherweise freihändigen Vergabe? Wie steht es um Leistungsverzeichnis inklusive Lasten- und Pflichtenhefte?

Impfungen und Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen: Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) dürfen laut (damals) neuer EU-Verordnung ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: „Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“ Wie bewertet das BMG dieses Vorgehen und wie gewährleistet es seine selbst formulierten Ziele, nach denen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit so weit wie möglich ausgeschlossen werden müssen? Welche konkreten Maßnahmen und Prüfungen werden durchgeführt, um die Belange des Gesundheitsschutzes bei der Einführung eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 wahren zu können, ganz unabhängig von dem beschleunigten Zulassungsverfahren und unabhängig von einer Zulassung auf EU-Ebene?

Wir informieren Sie, sobald wir eine inhaltliche Stellungnahme erhalten haben.

„Behördliche Kindesmisshandlung“: Hier lesen Sie alle weiteren Fragen.

Aufruf: Patienten mit magnetischen Phänomenen nach Covid-„Impfung“ gesucht!

Untersuchung magnetischer Phänomene nach Covid-„Impfung“ im Rahmen des Corona-Ausschusses

Wer magnetische Phänomene nach einer Covid-„Impfung“ bei sich feststellt und an der Aufklärung und wissenschaftlichen Untersuchung mitwirken möchte, melde sich bitte bei uns: info@ausliebezumgrundgesetz.de

Wir bringen Sie in Kontakt mit Dr. med. Michael Dykta. Er sprach in der 56. Sitzung des Corona-Ausschusses über eine schwere Komplikation durch eine Covid-„Impfung“.

Dr. Dykta wird Untersuchungen anstellen und diese entweder live mit Ihnen oder durch Filmaufnahmen im Corona- Ausschuss vorstellen. Ihre Identität kann auf Wunsch hin nachträglich durch Verpixelung  technisch verschleiert werden.

Therapeutische Begleitung: Dr. Michael Dykta begleitet Sie auf Wunsch hin therapeutisch.

Anwaltliche Vertretung: Soweit Sie bereit sind, im Corona-Ausschuss direkt auszusagen, bieten die Rechtsanwälte Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich Ihnen ihre anwaltliche Vertretung an. Damit soll die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen angestrebt werden, die aus dem Schaden durch die Geninjektion gegen den injizierenden Arzt entstanden sein könnten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Transhumanistenstimmung – oder Magnetofektion im Menschen

Das Phänomen „magnetischer“ Impfarme überrascht die Menschen und veranlasst nähere Untersuchungen.

von Lisa Marie Binder

Zahlreiche Beobachtungen, die im Internet kursieren, lassen den Verdacht aufkommen, Menschen, die sich einem genetischen Eingriff mittels einer sogenannten „Covid-Impfung“ unterzogen haben, weisen „magnetische“ Eigenschaften auf. Wir arbeiten zusammen eine Arbeitshypothese nach der nächsten ab. Weiter geht es also mit einem Blick auf die Studienlage zur sogenannten „Magnetofection“.

Auf der Suche nach dem Wahren zwischen dem Unwahren stößt der geneigte Suchende dieser Tage auf Videos, in denen Menschen, die sich einen sogenannten Impfstoff gegen Covid-19 injizieren ließen, metallene Gegenstände ohne größere Schwierigkeiten auf die Injektionsstelle am Oberarm oder einige Zeit nach der Injektion, auch an andere Stellen am Körper heften können. Mal sind es Handys, die da „kleben“, mal profane Löffel zum Speisen von cremigen Desserts. In einer südamerikanischen Fernsehsendung wurden diese Leute vor laufender Kamera von Moderatoren untersucht. Ein wenig konsterniert stellten sie fest: Mal heftet da etwas, mal gelingt es nicht – „gelingen“: falls der Geimpfte an seinem neuen Magnetismus Gefallen findet.

Der entspannte Austausch mit Bekannten hilft in begrenztem Maße – man hält das generalisiert und eingeordnet in den erlebten Wahnsinn der zurück liegenden Monate für durchaus möglich. Es bedarf nur eines kleinen Zufalls und schon ist ein Treffen mit einem Herrn eingefädelt, der vier Tage zuvor seine erste Injektion des Herstellers BioNTech bei einem Gynäkologen erhalten hat. Geplant war die Impfung nicht. Er wusste, dass er sie zur Einreise in sein Heimatland nicht benötigte. Es war sein Sohn, der ihm den Stoff vermittelt hat. Scheinbar bleiben immer Dosen bei den impfenden Ärzten übrig. Scheinbar sind es immer die Söhne, die den Deal mit den Eltern einfädeln.   

Der Herr wirkt etwas betroffen. Nachdem unser gemeinsamer Bekannter ihn vor drei Tagen bereits auf seine neuen Eigenschaften getestet hat, begann er, nachzudenken. Hin und hergerissen zwischen dem Ja und Amen zu seiner getroffenen Entscheidung und dem beklemmenden Gefühl, eine schlechte Wahl getroffen zu haben, sitzt er mir gegenüber. Eine Aufklärung über mögliche magnetische Effekte vor der Impfung sei nicht erfolgt. Nein, im Grunde erfolgte eine Aufklärung überhaupt nicht, so erzählt er mir. Auf mein Nachfragen hin erinnert er sich jedoch, einen Schrieb unterzeichnet zu haben. Bis auf ein Schweregefühl und einer erhöhten Empfindlichkeit an der Einstichstelle sei ihm keine Veränderung aufgefallen. Leise verspeist er seinen Kuchen. Ich mache ihm Mut. Später teste ich seine magnetischen Eigenschaften. Ein Euro-Stück haftet tadellos an der Einstichstelle. Es kommt ein bisschen Transhumanistenstimmung auf. Wir scherzen sie für den magnetischen Herrn weg. Später kommt sie wieder. In dieser mache ich mich an die Recherche zum Thema „Magnetofektion“.

Molekulare Transportsysteme

Magnetofektion stellt eine der Methoden zur Übertragung genetischen Materials dar. So spricht bereits das Duden für alle: Wikipedia (1). Wofür aber sollte das Molekül wandern? Weil man Gene in Zellen einbringen möchte. Wer das ist? Forschende und ihre Auftraggeber. Die Manipulation an der Genexpression, der phänotypischen Ausgestaltung der genetischen Information, kommt sowohl in der Entwicklung von Pharmazeutika, als auch in der Krebsforschung, der Gentherapie und der Gewebezucht zum Einsatz.

Soll Fremd-DNA oder RNA, genetische Information also, in tierische Zellen eingebracht werden, bezeichnet man diesen Vorgang als Transfektion (2). Diese Nukleinsäuren können nur vorübergehend in eine Wirtszelle eingebracht werden oder auch auf Dauer. Dann sorgt man dafür, dass diese in das Genom eingebaut werden. Dem lebenden Organismus wird dadurch seine grundsätzliche Bestrebung, sich der fremden DNA durch den raschen Abbau der Nukleinsäuren schnellstmöglich zu entledigen, unmöglich gemacht.

Die spezielle Variante der Magnetofektion macht sich die Eigenschaft magnetischer Felder zunutze, um Nukleinsäure-Partikel in den Zielzellen eines Organismus zu konzentrieren. Aber wie geschieht das? Die Literatur erklärt es so: Durch die Vereinigung von Nukleinsäuren mit kationischen, magnetischen Nanopartikeln können, so liest sich in einer Studie, die bereits im Jahr 2002 erstellt wurde, molekulare Verbindungen, im entsprechenden Magnetfeld konzentriert, in die Zellen transportiert werden (3). Der Magnetismus erlaube eine signifikant schnellere Konzentration der gesamten Vektordosis auf die Zellen, als andere Verfahren, so dass sichergestellt werden könne, dass die gesamte Menge an Zellen in Kontakt mit einer ausreichenden Konzentration der Vektordosis gelangt.

Nun fragt sich aber, welche Voraussetzungen in der Zielzelle gegeben sein müssen, damit der magnetische Effekt gelingt. Das Thema ist hinreichend speziell, damit mir diese Frage Allgemeinmediziner, selbst solche, die ihren Schwerpunkt in der Impfstoffthematik setzen, nicht beantworten können. Ich sprach allerdings mit Holger Reißner, dem deutschen Präsidenten der südamerikanischen Vereinigung Conuvive (4), welche sich das ehrgeizige Ziel gesetzt hat, eine alternative UN und eine alternative Ärzte-für-Aufklärung-Vereinigung zu installieren.

Private Forschung

Der Projektingenieur und Privatdozent forscht mit Andreas Ludwig Kalcker, einem deutschen Biophysiker und Mitbegründer von COMUSAV und seinem Team seit geraumer Zeit an der tatsächlichen Zusammensetzung der von BioNTech und Moderna eingesetzten sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19. Denjenigen Substanzen also, die per Definition weder Impfungen und mangels der Absicht, sie therapeutisch einzusetzen, auch keine Gentherapie darstellen, sondern genetische Injektionen. Diese werden offizieller Verlautbarung entsprechend, analog dem Impfgedanken, präventiv also, zur Vermeidung von Infektionen mit Covid-19 eingesetzt. Die Wirksamkeit der eingesetzten Covid-„Impfstoffe“ steht allerdings in Frage, so wie die Wirksamkeit vieler weiterer Impfstoffe, die ihrem Namen jedenfalls gerecht werden, wie ich bereits hier (5) darstellte. Meine Frage nach der Funktionsweise der magnetischen Nanopartikel klärt sich aus Sicht des Naturwissenschaftlers nach rasch: Die Konzentration an Eisen-Verbindungen in Form von Fe2+ und Fe3+ gewährleisteten eine ausreichend hohe Anziehungskraft, um die paramagnetischen Effekte zu erklären.

Forschung an Transportsystemen

Eine Studie aus dem Jahr 2011 zeigt, dass das Prinzip der Magnetofektion bereits damals auf alle Typen von Nukleinsäuren – so auch auf DNA und mRNA – und nichtviralen Übertragungssystemen sowie bei Viren angewendet und an einer großen Anzahl von Zelllinien getestet wurden (6).

Die untersuchenden Wissenschaftler kamen in einer Studie aus dem Jahr 2003 zu der Überzeugung, die Methode der Magnetofektion sei schonender, als andere Transportverfahren. Die toxischen Schäden durch die Übertragung via Magnetofektion seien gering (7) und die Methode daher das ideale Werkzeug, um Gen- und Proteinfunktionen sowie geeignete Transportsysteme von Oligo-Desoxy-Nucleotiden (ODN-Nukleinsäuren) in lebende Organismen zu untersuchen.

Christian Plank, Molekularmediziner, Vorsitzender der “Plank-Gruppe“ an der Technischen Universität München und Mitautor dieser Studie, gründete im gleichen Jahr zusammen mit seinen Kollegen Olivier Zelphati und Jean Haensler die Firma „OZ Biosciences“ mit Sitz in Marseille und San Diego. Diese entwickelt molekulare Transportsysteme für den wissenschaftlichen Einsatz und Pharmaindustrie und registrierte die Methode der „Magnetofection“ als Handelsmarke.

Die Herausforderungen sogenannter „DNA-Impfungen“ liegen, so die Autoren einer Studie aus 2014 (8), in der geringen Effizienz des DNA-Transports im Vergleich zu Impfungen auf Protein-Basis. Der Einsatz hoch-paramagnetischer Eisenoxid-Nanopartikel, sogenannter SPION`s, für den Transport von Genen mittels Magnetofektion, verspreche dagegen sowohl in Vitro, als auch im lebenden Organismus, einige Vorteile. Diese SPION`s könnten sowohl in der Therapie, wie in der Diagnostik eingesetzt werden.

Magnetofektion aus deutscher Produktion

Auch in Deutschland findet Entwicklung und Produktion von Gentransportsystemen statt, die auf magnetischen Nanopartikeln beruht. Die Berliner Firma „Chemicell“ konzipiert fertige Baukästen, die speziell in Laborautomatisierungen eingesetzt werden können. Die beworbenen ökonomischen Vorteile der Magnetofektion erklären sich aus der Einsparung von Vektordosen.

Die Kundeninformation von „Chemicell“: Alle Magnetofection-Reagenzien sind nur für Forschungszwecke entwickelt. Sie dürfen nicht für Diagnostik am Menschen oder als Arzneimittel eingesetzt werden (9).

Magnetofektion in Covid-Impfstoffen?

Werden magnetische Transfektionsmethoden nun also in Covid-Impfstoffen eingesetzt? Die Faktenchecker stehen zur Abfertigung derer bereit, die sich zu weit vor wagen. Kaum hatte Jane Ruby, Gesundheitsökonomin aus Washington DC, in der Stew Peters Show (10) Anfang Juni behauptet, dass sich Covid-„Impfstoffe“ Magnetofektion zunutze machten, wurde auch schon schwungvoll korrigiert: „Nicht wahr“. Man hielt fest, dass das Prinzip der Magnetofektion zwar existiere, es würde jedoch in den “Impfungen” von Pfizer und Moderna nicht eingesetzt. Jegliche These vom Magnetismus im Menschen nach Covid-„Impfungen“ sei damit nicht mehr, als eine der üblich-schändlichen Verschwörungstheorien. Wie die Faktenchecker-Vereinigung darauf kommt?

„Lead Stories“, das amerikanische Pendant zum deutschen „Correctiv“, freilich gut finanziert (11) (Zuckerbergs Facebook und Google greifen ökonomisch unter die Arme), recherchiert und kommt zu der Erkenntnis: Da Magnetofection-Produkte der Berliner Firma „Chemicell“, ansässig an der gleichen Adresse, wie die Firma Tib Molbiol (12), bekannt durch die gemeinsame Entwicklung eines der ersten PCR-Tests zum indirekten Nachweis von Covid-19 mit dem Virologen Christian Drosten (13), nicht in den Beipackzetteln der Firmen Pfizer und Moderna erwähnt werden, sei damit de facto bewiesen, dass es auch nicht in den Impfstoffen enthalten ist (14).

Ein legitimer Ansatz.

Und tatsächlich: Magnetische Nanopartikel werden in den Beipackzetteln nicht aufgeführt. Dennoch konsultiere ich vorsichtshalber unser Arzneimittelgesetz. Im ersten Absatz des Paragraphen elf finden sich unter Nummer 6 d die Voraussetzungen an die Deklarationspflicht von Inhaltsstoffen in Arzneimitteln. So muss die „vollständige qualitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen und sonstigen Bestandteilen“, sowie die „quantitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen unter Verwendung gebräuchlicher Bezeichnungen für jede Darreichungsform des Arzneimittels“ im Beipackzettel seinen Ausdruck finden.

Und so fragt sich, ob die uns interessierenden Nukleinsäuren, mit ihren kationischen und magnetischen Nanopartikeln unter diese Vorschrift zu subsummieren sind – oder eben nicht. Denkbar wäre, dass Stoffe, die lediglich im Produktionsprozess vonnöten sind, gerade nicht von der Norm erfasst sind. Ich sprach wiederum mit Ärzten, Apothekern und Experten, die sich mit Impfungen beschäftigen. Gesicherte Erkenntnisse stehen nicht zur Verfügung. Die Antwort eines Fachanwalts für Medizinrechtist eindeutig: Wenn sich die besagten Partikel im Arzneimittel befinden, ist die genaue Substanz zu deklarieren. Soweit sie einen Wirkstoff darstellt, gilt das auch für ihre Quantität.

Es ist Reißner, der aufgrund seiner Untersuchungen mittels Rasterelektronenmikroskop nähere Auskunft geben kann. Sein Team fand, über die in den Herstellerangaben genannten Lipid-Nanopartikeln hinausgehende, weitere Nanopartikel in der eingesetzten messenger-RNA. Dabei handelte es sich um potentiell als gefährlich einzustufende und nicht deklarierte Kohlenstoffnanopartikel größer 300 Partikel pro Impfdosis. Die Größe des Durchmessers der deklarierten liposomalen Nanopartikel lag bei etwa 200 Nanometer. Die darüber hinaus festgestellten Partikel wiesen eine Größe im unteren Nanobereich auf und lagen bei etwa 1 bis 2 Mikrometer Durchmesser. Bloße Kristallisationseffekte, die darauf schließen lassen würden, die Nanopartikel seien nach der Produktion entstanden, konnte das Forscherteam ausschließen.

Wir stellen also fest, eine Verletzung des Arzneimittelgesetzes deutet sich an. Doch das ist nur ein Teil der Geschichte.

Reißner zufolge verhalten sich diese Partikel ihrer Größe und Härte nach ähnlich günstig in menschlichen Gefäßen und Organen, wie beispielsweise Glassplitter in einem Glas Marmelade.

Die gefundenen Nano-Partikel wandern auf ihrer Reise durch den Körper zwangsläufig in Richtung Herz. Dort sind kardio-vaskuläre Schäden in Form von Mikrothrombosen und -nekrosen zu erwarten. Ob es sich bei den gefundenen Partikeln aber um magnetische Nanopartikel im Sinne der Magnetofektions-Methode handelt, kann heute nicht sicher festgestellt werden.

Meine Frage an Reißner, ob er den Einsatz von Magnetofektion in Covid-„Impfstoffen“ für hinreichend plausibel halte, beantwortet er prompt: nicht nur er habe hinreichend Anlass dafür. Berichte des forschenden Militärs sowie südamerikanischer Krankenhäuser, mit denen die Forschergruppe um Reißner in Verbindung steht, stellten fest: in zwanzig Prozent aller kontrollierten Probanden tritt ein magnetischer Effekt auf.

Eine luxemburgische Studie von Anfang Juni 2021, die magnetische Effekte bei Geimpften untersuchte, wurde aus ethischen Gründen abgebrochen. Nicht nur stellten die Forscher elektromagnetische Felder bei den geimpften Probanden fest, sie sahen sich auch mit derart ausgeprägter Hilflosigkeit und Entsetzen der Probanden konfrontiert, welches einsetzte, nachdem sie realisiert hatten, dass sie mit einer ihnen völlig unbekannten Substanz „geimpft“ wurden, dass sie sich außerstande sahen, diese emotionalen Zustände adäquat zu begleiten (15).

Weshalb aber reagiert nicht eine größere Anzahl der Geimpften? Reißner vermutet nicht korrekt angewandte Injektionstechniken seitens der impfenden Kräfte. Je nach Aufzug der Dosis in die Kanüle und Abgabe in das Muskelgewebe durch den Impfenden weicht die tatsächlich verabreichte Dosis von der eigentlichen Zielzusammensetzung ab.

Überraschungen aus der Impfstoffzusammensetzung

Auch abgesehen vom hier untersuchenten magnetischen Effekt fördert die private Forschung um Reißner pikante Details zutage. Labordiagnostische Überprüfungen (16) zeigen, dass die eingesetzten Covid-„Impfstoffe“ nicht in der Lage sind, die geimpften Organismen zuverlässig zur Produktion von Antikörpern gegen Sars-Cov-2 anzuregen. So stellt auch der Hersteller Moderna fest: Das Virus COVID-19 ist nicht Bestandteil des „Impfstoffs“ (17). Vielmehr solle dieser durch die injizierte Messenger-RNA (mRNA) den Organismus dazu anregen, Antikörper gegen das Spike-Protein zu produzieren. Dies gelänge, weil die mRNA die Information zur Herstellung des Spike-Proteins liefere, die sich auch auf dem Virus befände.

Dies bestätigt sich in Reißner Untersuchungen: Antikörpernachweise gegen das Spikeprotein sind im Gegensatz zu Covid-19-Antikörpern durchaus zu führen. Die Theorie der „Impfstoff“-Hersteller: Auf diese Weise würde der Organismus unterstützt, das Virus Sars-CoV-2 zu bekämpfen. Genau dies steht aber in Frage.

Wir alle werden hoffentlich eher gelassen, als aufgeregt, dabei zusehen können, zu welchen Ergebnissen der Hersteller BioNTech für seinen „Impfstoff“ der Bezeichnung „Comirnaty“, der bei Erwachsenen und Jugendlichen ab sechzehn Jahren angewendet wird, bis Ende 2023 gelangt. Bis dahin hat er aufgrund der Zulassung unter „besonderen Bedingungen“ gemäß Artikel 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eine entsprechende Studie vorzulegen (18).

Beten oder Ärmel hochkrempeln?

Was tun wir mit den verdichteten Hinweisen, die den Einsatz magnetischer Partikel in menschlichen Körpern nahelegen? Wie gehen wir mit potentiell gefährlichen Nanopartikeln in den Körpern geimpfter Menschen um? Wie mit der Frage des sogenannten „Sheddings“, das, nicht nur Untersuchungen des Teams um Reißner zufolge, erste Verdachtsmomente nährt, Spikeproteine, als auch magnetische Nanopartikel könnten vom Geimpften auf den Ungeimpften übertragen werden?

Wer sich mit den Menschen auseinander setzt, die aus verschiedensten Gründen eine Injektion an sich vornehmen ließen, wird leicht betroffen. Doch wir sehen ja, Information, so wertvoll sie auch ist, gelangt in der großen und aktuellen Glaubensfrage nicht dorthin, wo wir uns das wünschen.

Reißner möchte diejenigen Menschen, die mit einer Geninjektion liebäugeln, ermutigen, selbst hinzuschauen: beispielsweise unter ein Dunkelfeldmikroskop, wie mancher Heilpraktiker es zur Blutanalyse nutzt.

Dieses lässt erstaunlicherweise die ehrfürchtige Betrachtung der beschriebenen Nanopartikel zu.

Er hofft, dass die Menschen dann, ganz intrinsisch motiviert, ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen. Im Übrigen stünden dem Team um Holger Reißner bereits Methoden zur Verfügung, um „Impfschäden“ positiv zu beeinflussen. Diese ließen sich auch einsetzen, wenn Schäden durch eine Übertragung bei Menschen eintrete, die selbst keine Injektion erhalten haben. Um die Forschung weiter vorantreiben zu können, bittet das Team um die Zusendung (19) von Hinweisen rund um die magnetischen Effekte: seien es Beobachtungen, mikroskopische oder Dunkelfeldaufnahmen.

Ich schlage noch etwas anderes vor: machen wir uns locker! Heute noch stoppen wir nicht den Schwung der großen Kreativen in Davos und anderswo. In maßloser Selbstüberschätzung haben wir uns tollkühn lange genug darum bemüht.

Vielleicht ist der Magnetismus einfach überschätzt? Was spricht schon dagegen, ein bisschen magnetisch zu sein? Wenn der große Knall uns nicht bald zur Seite springt, ist es nicht das Verkehrteste, sich mit kleinen technischen Upgrades vertraut zu machen. Die Kanadier stimmten ihr Volk schon seit dem vergangenen Jahr darauf ein (20): Biodigitale Technologien könnten in den nächsten Jahren eine ähnlich große Rolle in unserem Leben spielen, wie das heute digitale Technologien tun.

Lassen Sie es mich für Sie ausformulieren: „Sie könnten uns verändern: in unserer Art zu arbeiten, in unserem Leben und sogar in der Art und Weise, wie wir uns als Menschen entwickeln.“ Das klingt schon vielversprechend, doch die Kanadier werden konkreter: „Die biodigitale Verschmelzung könnte sogar die Art und Weise unseres Selbstverständnisses transformieren und neu definieren, was wir als menschlich oder natürlich verstehen. (21)“

Die Resonanzen auf Kanadas blumige Preisungen mögen unterschiedlich ausfallen. Ich, für meinen Teil, kann kaum an mich halten, bis das neue Selbstverständnis auch in Deutschland Einzug hält. Feiern Sie dann mit mir? Ob als Mensch oder als etwas anderes, ich bin da ganz offen und freue mich, neue Daseinsformen kennen zu lernen. Vielleicht fliegen wir dann gemeinsam aus dem Orbit? Ich noch ein Weilchen, Sie für immer? Welch inspirierende Vorstellung! Vergessen wir nur nicht unsere Getränke. Ich meines, Sie ihres, was auch immer sie dann antreibt.

[1] Wikipedia, “Magnetofection” Stand 16.06.2021, https://en.wikipedia.org/wiki/Magnetofection#cite_note-plank11-1 .

[2] Chahal et al., „Scientific fundamentals of Biotechnology”, Abstract, https://www.sciencedirect.com/topics/neuroscience/transfection .

[3] Scherer F, Anton M, Schillinger U, et al. (2002), Abstract, „Magnetofection: enhancing and targeting gene delivery by magnetic force in vitro and in vivo“.

[4] http://conuvive.org/ .

[5] Lisa Marie Binder, „Die Enttarnung, Teil I“, https://www.rubikon.news/artikel/die-enttarnung .

[6] Plank C, Zelphati O, Mykhaylyk O (2011), “Magnetically enhanced nucleic acid delivery. Ten years of magnetofectiin  – progress and prospects”, Abstract, https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0169409X11002250 . Plank C et al. (2003). „Enhancing and targeting nucleic acid delivery by magnetic force“, Abstract, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12880375/.

[7] Krötz et al., “Magnetofection–a highly efficient tool for antisense oligonucleotide delivery in vitro and in vivo”, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12718913/ .

[8] Nawaab Al Deen et al. (2014), “Superparamagnetic nanoparticle delivery of DNA vaccine”, Abstract, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/24715289/ .

[9] http://www.chemicell.com/products/Magnetofection/Magnetofection_separation.html .

[10] „EXPOSED! Magnetism INTENTIONALLY Added to ‚Vaccine‘ to Force mRNA Through Entire Body”, Stew Peters Show, vom 7. Juni 7 2021, https://rumble.com/vi6vfp-exposed-magnetism-intentionally-added-to-vaccine-to-force-mrna-through-enti.html.

[11] https://leadstories.com/about.html .

[12] Anschrift der Firma „TIB Molbiol, Syntheselabor GmbH“: Eresburgstrasse 22-23, 12103 Berlin, https://www.tib-molbiol.de/de/, Anschrift der Firma „chemicell GmbH“: Eresburgstrasse 22-23, 12103 Berlin, http://www.chemicell.com/misc/contact/index.html .

[13] RKI-Mitarbeiter privat an Test-Firma beteiligt“, https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rki-mitarbeiter-privat-an-test-firma-beteiligt/.

[14] Sarah Thompson, “Fact Check: Magnetism Is NOT Intentionally Added to Vaccine To Force mRNA Through Entire Body”, https://leadstories.com/hoax-alert/2021/06/fact-check-magnetism-is-not-intentionally-added-to-vaccine-to-force-mrna-through-entire-body.html .

(15) Amar Goudjil, „Study on the electromagnetism of vaccinated persons in Luxembourg”, European Forum for vaccine vigilance, 6. Juni 2021, Seite 4, https://efvv.eu/images/content/2021/0617/study-on-electromagnetism-of-vaccinated-persons-in-luxembourg_6edfa.pdf.

(16) Das Beispiel eines Laborendbefunds der Infektionsserologie eines zweifach Geimpften, der der Autorin vorliegt, ergibt eine Anti-SARS-CoV-2-NCP-ELISA, kleiner als 0,1 RATIO.

[17] Beipackzettel Moderna-„Impfstoff“ gegen Covid-19, https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/Themen/covid_19_impfdienste/COVID-19_moderna_Package_Leaflet.pdf .

[18] Fachinformation Corona-Impfstoff der Firma BioNTech/ Pfizer, Anhang I, Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, https://www.impfkritik.de/upload/pdf/fachinfo/Corona_biontech_2020-12-21.pdf .

[19] Zusendungen bitte an: Ich@diene-dem-Leben.de.

[20] Kanadische Regierung, „Exploring Biodigital Convergence“, https://horizons.gc.ca/en/2020/02/11/exploring-biodigital-convergence/.

[21] Kanadische Regierung, „Exploring Biodigital Convergence“, Vorwort, https://horizons.gc.ca/en/2020/02/11/exploring-biodigital-convergence/.

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen. In diesem soll die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 28b Absatz 3 IfSG überprüft werden.

Konkret geht es um die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an den Schulen und um die Frage der Beschulung von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich. Die betreffende Vorschrift wird sowohl im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, als auch in einem Hauptsacheverfahren angegriffen werden.

Wenn auch ein solches Verfahren derzeit mit nicht unerheblichen Risiken behaftet ist, halten wir die Klärung der Frage, inwieweit Kinder und Jugendliche den Schutz des Grundgesetzes genießen, für fundamental notwendig.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung! Über aktuelle Entwicklungen werden wir, soweit möglich, berichten.

Hoffen wir gemeinsam auf ein glückliches Verfahren!