Stiftung Corona-Ausschuss Bericht (kurz)

SARS-CoV2 und die Lockdown-Folgen Berlin – 14 September 2020

Der Corona-Ausschuss wurde im Juli 2020 von den Rechtsanwältinnen Antonia Fischer
und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus
Hoffmann aufgesetzt. Er sucht Antworten auf die juristischen Fragen, ob die Anti-Corona-
Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des
Gesundheitssystems („flatten the curve“) und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten –
dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht
worden sind. Dazu wurden im Zeitraum 14. Juli bis 21. August 2020 in insgesamt 13 Sitzungen ExpertInnen und ZeugInnen zur Sache befragt. Der vorliegende Kurzbericht stellt die bedeutsamsten Erkenntnisse der Sitzungen überblickshaft dar. Eine Langfassung ist in Arbeit, weitere Sitzungen folgen.