Transhumanistenstimmung – oder Magnetofektion im Menschen

Das Phänomen „magnetischer“ Impfarme überrascht die Menschen und veranlasst nähere Untersuchungen.

von Lisa Marie Binder

Zahlreiche Beobachtungen, die im Internet kursieren, lassen den Verdacht aufkommen, Menschen, die sich einem genetischen Eingriff mittels einer sogenannten „Covid-Impfung“ unterzogen haben, weisen „magnetische“ Eigenschaften auf. Wir arbeiten zusammen eine Arbeitshypothese nach der nächsten ab. Weiter geht es also mit einem Blick auf die Studienlage zur sogenannten „Magnetofection“.

Auf der Suche nach dem Wahren zwischen dem Unwahren stößt der geneigte Suchende dieser Tage auf Videos, in denen Menschen, die sich einen sogenannten Impfstoff gegen Covid-19 injizieren ließen, metallene Gegenstände ohne größere Schwierigkeiten auf die Injektionsstelle am Oberarm oder einige Zeit nach der Injektion, auch an andere Stellen am Körper heften können. Mal sind es Handys, die da „kleben“, mal profane Löffel zum Speisen von cremigen Desserts. In einer südamerikanischen Fernsehsendung wurden diese Leute vor laufender Kamera von Moderatoren untersucht. Ein wenig konsterniert stellten sie fest: Mal heftet da etwas, mal gelingt es nicht – „gelingen“: falls der Geimpfte an seinem neuen Magnetismus Gefallen findet.

Der entspannte Austausch mit Bekannten hilft in begrenztem Maße – man hält das generalisiert und eingeordnet in den erlebten Wahnsinn der zurück liegenden Monate für durchaus möglich. Es bedarf nur eines kleinen Zufalls und schon ist ein Treffen mit einem Herrn eingefädelt, der vier Tage zuvor seine erste Injektion des Herstellers BioNTech bei einem Gynäkologen erhalten hat. Geplant war die Impfung nicht. Er wusste, dass er sie zur Einreise in sein Heimatland nicht benötigte. Es war sein Sohn, der ihm den Stoff vermittelt hat. Scheinbar bleiben immer Dosen bei den impfenden Ärzten übrig. Scheinbar sind es immer die Söhne, die den Deal mit den Eltern einfädeln.   

Der Herr wirkt etwas betroffen. Nachdem unser gemeinsamer Bekannter ihn vor drei Tagen bereits auf seine neuen Eigenschaften getestet hat, begann er, nachzudenken. Hin und hergerissen zwischen dem Ja und Amen zu seiner getroffenen Entscheidung und dem beklemmenden Gefühl, eine schlechte Wahl getroffen zu haben, sitzt er mir gegenüber. Eine Aufklärung über mögliche magnetische Effekte vor der Impfung sei nicht erfolgt. Nein, im Grunde erfolgte eine Aufklärung überhaupt nicht, so erzählt er mir. Auf mein Nachfragen hin erinnert er sich jedoch, einen Schrieb unterzeichnet zu haben. Bis auf ein Schweregefühl und einer erhöhten Empfindlichkeit an der Einstichstelle sei ihm keine Veränderung aufgefallen. Leise verspeist er seinen Kuchen. Ich mache ihm Mut. Später teste ich seine magnetischen Eigenschaften. Ein Euro-Stück haftet tadellos an der Einstichstelle. Es kommt ein bisschen Transhumanistenstimmung auf. Wir scherzen sie für den magnetischen Herrn weg. Später kommt sie wieder. In dieser mache ich mich an die Recherche zum Thema „Magnetofektion“.

Molekulare Transportsysteme

Magnetofektion stellt eine der Methoden zur Übertragung genetischen Materials dar. So spricht bereits das Duden für alle: Wikipedia (1). Wofür aber sollte das Molekül wandern? Weil man Gene in Zellen einbringen möchte. Wer das ist? Forschende und ihre Auftraggeber. Die Manipulation an der Genexpression, der phänotypischen Ausgestaltung der genetischen Information, kommt sowohl in der Entwicklung von Pharmazeutika, als auch in der Krebsforschung, der Gentherapie und der Gewebezucht zum Einsatz.

Soll Fremd-DNA oder RNA, genetische Information also, in tierische Zellen eingebracht werden, bezeichnet man diesen Vorgang als Transfektion (2). Diese Nukleinsäuren können nur vorübergehend in eine Wirtszelle eingebracht werden oder auch auf Dauer. Dann sorgt man dafür, dass diese in das Genom eingebaut werden. Dem lebenden Organismus wird dadurch seine grundsätzliche Bestrebung, sich der fremden DNA durch den raschen Abbau der Nukleinsäuren schnellstmöglich zu entledigen, unmöglich gemacht.

Die spezielle Variante der Magnetofektion macht sich die Eigenschaft magnetischer Felder zunutze, um Nukleinsäure-Partikel in den Zielzellen eines Organismus zu konzentrieren. Aber wie geschieht das? Die Literatur erklärt es so: Durch die Vereinigung von Nukleinsäuren mit kationischen, magnetischen Nanopartikeln können, so liest sich in einer Studie, die bereits im Jahr 2002 erstellt wurde, molekulare Verbindungen, im entsprechenden Magnetfeld konzentriert, in die Zellen transportiert werden (3). Der Magnetismus erlaube eine signifikant schnellere Konzentration der gesamten Vektordosis auf die Zellen, als andere Verfahren, so dass sichergestellt werden könne, dass die gesamte Menge an Zellen in Kontakt mit einer ausreichenden Konzentration der Vektordosis gelangt.

Nun fragt sich aber, welche Voraussetzungen in der Zielzelle gegeben sein müssen, damit der magnetische Effekt gelingt. Das Thema ist hinreichend speziell, damit mir diese Frage Allgemeinmediziner, selbst solche, die ihren Schwerpunkt in der Impfstoffthematik setzen, nicht beantworten können. Ich sprach allerdings mit Holger Reißner, dem deutschen Präsidenten der südamerikanischen Vereinigung Conuvive (4), welche sich das ehrgeizige Ziel gesetzt hat, eine alternative UN und eine alternative Ärzte-für-Aufklärung-Vereinigung zu installieren.

Private Forschung

Der Projektingenieur und Privatdozent forscht mit Andreas Ludwig Kalcker, einem deutschen Biophysiker und Mitbegründer von COMUSAV und seinem Team seit geraumer Zeit an der tatsächlichen Zusammensetzung der von BioNTech und Moderna eingesetzten sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19. Denjenigen Substanzen also, die per Definition weder Impfungen und mangels der Absicht, sie therapeutisch einzusetzen, auch keine Gentherapie darstellen, sondern genetische Injektionen. Diese werden offizieller Verlautbarung entsprechend, analog dem Impfgedanken, präventiv also, zur Vermeidung von Infektionen mit Covid-19 eingesetzt. Die Wirksamkeit der eingesetzten Covid-„Impfstoffe“ steht allerdings in Frage, so wie die Wirksamkeit vieler weiterer Impfstoffe, die ihrem Namen jedenfalls gerecht werden, wie ich bereits hier (5) darstellte. Meine Frage nach der Funktionsweise der magnetischen Nanopartikel klärt sich aus Sicht des Naturwissenschaftlers nach rasch: Die Konzentration an Eisen-Verbindungen in Form von Fe2+ und Fe3+ gewährleisteten eine ausreichend hohe Anziehungskraft, um die paramagnetischen Effekte zu erklären.

Forschung an Transportsystemen

Eine Studie aus dem Jahr 2011 zeigt, dass das Prinzip der Magnetofektion bereits damals auf alle Typen von Nukleinsäuren – so auch auf DNA und mRNA – und nichtviralen Übertragungssystemen sowie bei Viren angewendet und an einer großen Anzahl von Zelllinien getestet wurden (6).

Die untersuchenden Wissenschaftler kamen in einer Studie aus dem Jahr 2003 zu der Überzeugung, die Methode der Magnetofektion sei schonender, als andere Transportverfahren. Die toxischen Schäden durch die Übertragung via Magnetofektion seien gering (7) und die Methode daher das ideale Werkzeug, um Gen- und Proteinfunktionen sowie geeignete Transportsysteme von Oligo-Desoxy-Nucleotiden (ODN-Nukleinsäuren) in lebende Organismen zu untersuchen.

Christian Plank, Molekularmediziner, Vorsitzender der “Plank-Gruppe“ an der Technischen Universität München und Mitautor dieser Studie, gründete im gleichen Jahr zusammen mit seinen Kollegen Olivier Zelphati und Jean Haensler die Firma „OZ Biosciences“ mit Sitz in Marseille und San Diego. Diese entwickelt molekulare Transportsysteme für den wissenschaftlichen Einsatz und Pharmaindustrie und registrierte die Methode der „Magnetofection“ als Handelsmarke.

Die Herausforderungen sogenannter „DNA-Impfungen“ liegen, so die Autoren einer Studie aus 2014 (8), in der geringen Effizienz des DNA-Transports im Vergleich zu Impfungen auf Protein-Basis. Der Einsatz hoch-paramagnetischer Eisenoxid-Nanopartikel, sogenannter SPION`s, für den Transport von Genen mittels Magnetofektion, verspreche dagegen sowohl in Vitro, als auch im lebenden Organismus, einige Vorteile. Diese SPION`s könnten sowohl in der Therapie, wie in der Diagnostik eingesetzt werden.

Magnetofektion aus deutscher Produktion

Auch in Deutschland findet Entwicklung und Produktion von Gentransportsystemen statt, die auf magnetischen Nanopartikeln beruht. Die Berliner Firma „Chemicell“ konzipiert fertige Baukästen, die speziell in Laborautomatisierungen eingesetzt werden können. Die beworbenen ökonomischen Vorteile der Magnetofektion erklären sich aus der Einsparung von Vektordosen.

Die Kundeninformation von „Chemicell“: Alle Magnetofection-Reagenzien sind nur für Forschungszwecke entwickelt. Sie dürfen nicht für Diagnostik am Menschen oder als Arzneimittel eingesetzt werden (9).

Magnetofektion in Covid-Impfstoffen?

Werden magnetische Transfektionsmethoden nun also in Covid-Impfstoffen eingesetzt? Die Faktenchecker stehen zur Abfertigung derer bereit, die sich zu weit vor wagen. Kaum hatte Jane Ruby, Gesundheitsökonomin aus Washington DC, in der Stew Peters Show (10) Anfang Juni behauptet, dass sich Covid-„Impfstoffe“ Magnetofektion zunutze machten, wurde auch schon schwungvoll korrigiert: „Nicht wahr“. Man hielt fest, dass das Prinzip der Magnetofektion zwar existiere, es würde jedoch in den “Impfungen” von Pfizer und Moderna nicht eingesetzt. Jegliche These vom Magnetismus im Menschen nach Covid-„Impfungen“ sei damit nicht mehr, als eine der üblich-schändlichen Verschwörungstheorien. Wie die Faktenchecker-Vereinigung darauf kommt?

„Lead Stories“, das amerikanische Pendant zum deutschen „Correctiv“, freilich gut finanziert (11) (Zuckerbergs Facebook und Google greifen ökonomisch unter die Arme), recherchiert und kommt zu der Erkenntnis: Da Magnetofection-Produkte der Berliner Firma „Chemicell“, ansässig an der gleichen Adresse, wie die Firma Tib Molbiol (12), bekannt durch die gemeinsame Entwicklung eines der ersten PCR-Tests zum indirekten Nachweis von Covid-19 mit dem Virologen Christian Drosten (13), nicht in den Beipackzetteln der Firmen Pfizer und Moderna erwähnt werden, sei damit de facto bewiesen, dass es auch nicht in den Impfstoffen enthalten ist (14).

Ein legitimer Ansatz.

Und tatsächlich: Magnetische Nanopartikel werden in den Beipackzetteln nicht aufgeführt. Dennoch konsultiere ich vorsichtshalber unser Arzneimittelgesetz. Im ersten Absatz des Paragraphen elf finden sich unter Nummer 6 d die Voraussetzungen an die Deklarationspflicht von Inhaltsstoffen in Arzneimitteln. So muss die „vollständige qualitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen und sonstigen Bestandteilen“, sowie die „quantitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen unter Verwendung gebräuchlicher Bezeichnungen für jede Darreichungsform des Arzneimittels“ im Beipackzettel seinen Ausdruck finden.

Und so fragt sich, ob die uns interessierenden Nukleinsäuren, mit ihren kationischen und magnetischen Nanopartikeln unter diese Vorschrift zu subsummieren sind – oder eben nicht. Denkbar wäre, dass Stoffe, die lediglich im Produktionsprozess vonnöten sind, gerade nicht von der Norm erfasst sind. Ich sprach wiederum mit Ärzten, Apothekern und Experten, die sich mit Impfungen beschäftigen. Gesicherte Erkenntnisse stehen nicht zur Verfügung. Die Antwort eines Fachanwalts für Medizinrechtist eindeutig: Wenn sich die besagten Partikel im Arzneimittel befinden, ist die genaue Substanz zu deklarieren. Soweit sie einen Wirkstoff darstellt, gilt das auch für ihre Quantität.

Es ist Reißner, der aufgrund seiner Untersuchungen mittels Rasterelektronenmikroskop nähere Auskunft geben kann. Sein Team fand, über die in den Herstellerangaben genannten Lipid-Nanopartikeln hinausgehende, weitere Nanopartikel in der eingesetzten messenger-RNA. Dabei handelte es sich um potentiell als gefährlich einzustufende und nicht deklarierte Kohlenstoffnanopartikel größer 300 Partikel pro Impfdosis. Die Größe des Durchmessers der deklarierten liposomalen Nanopartikel lag bei etwa 200 Nanometer. Die darüber hinaus festgestellten Partikel wiesen eine Größe im unteren Nanobereich auf und lagen bei etwa 1 bis 2 Mikrometer Durchmesser. Bloße Kristallisationseffekte, die darauf schließen lassen würden, die Nanopartikel seien nach der Produktion entstanden, konnte das Forscherteam ausschließen.

Wir stellen also fest, eine Verletzung des Arzneimittelgesetzes deutet sich an. Doch das ist nur ein Teil der Geschichte.

Reißner zufolge verhalten sich diese Partikel ihrer Größe und Härte nach ähnlich günstig in menschlichen Gefäßen und Organen, wie beispielsweise Glassplitter in einem Glas Marmelade.

Die gefundenen Nano-Partikel wandern auf ihrer Reise durch den Körper zwangsläufig in Richtung Herz. Dort sind kardio-vaskuläre Schäden in Form von Mikrothrombosen und -nekrosen zu erwarten. Ob es sich bei den gefundenen Partikeln aber um magnetische Nanopartikel im Sinne der Magnetofektions-Methode handelt, kann heute nicht sicher festgestellt werden.

Meine Frage an Reißner, ob er den Einsatz von Magnetofektion in Covid-„Impfstoffen“ für hinreichend plausibel halte, beantwortet er prompt: nicht nur er habe hinreichend Anlass dafür. Berichte des forschenden Militärs sowie südamerikanischer Krankenhäuser, mit denen die Forschergruppe um Reißner in Verbindung steht, stellten fest: in zwanzig Prozent aller kontrollierten Probanden tritt ein magnetischer Effekt auf.

Eine luxemburgische Studie von Anfang Juni 2021, die magnetische Effekte bei Geimpften untersuchte, wurde aus ethischen Gründen abgebrochen. Nicht nur stellten die Forscher elektromagnetische Felder bei den geimpften Probanden fest, sie sahen sich auch mit derart ausgeprägter Hilflosigkeit und Entsetzen der Probanden konfrontiert, welches einsetzte, nachdem sie realisiert hatten, dass sie mit einer ihnen völlig unbekannten Substanz „geimpft“ wurden, dass sie sich außerstande sahen, diese emotionalen Zustände adäquat zu begleiten (15).

Weshalb aber reagiert nicht eine größere Anzahl der Geimpften? Reißner vermutet nicht korrekt angewandte Injektionstechniken seitens der impfenden Kräfte. Je nach Aufzug der Dosis in die Kanüle und Abgabe in das Muskelgewebe durch den Impfenden weicht die tatsächlich verabreichte Dosis von der eigentlichen Zielzusammensetzung ab.

Überraschungen aus der Impfstoffzusammensetzung

Auch abgesehen vom hier untersuchenten magnetischen Effekt fördert die private Forschung um Reißner pikante Details zutage. Labordiagnostische Überprüfungen (16) zeigen, dass die eingesetzten Covid-„Impfstoffe“ nicht in der Lage sind, die geimpften Organismen zuverlässig zur Produktion von Antikörpern gegen Sars-Cov-2 anzuregen. So stellt auch der Hersteller Moderna fest: Das Virus COVID-19 ist nicht Bestandteil des „Impfstoffs“ (17). Vielmehr solle dieser durch die injizierte Messenger-RNA (mRNA) den Organismus dazu anregen, Antikörper gegen das Spike-Protein zu produzieren. Dies gelänge, weil die mRNA die Information zur Herstellung des Spike-Proteins liefere, die sich auch auf dem Virus befände.

Dies bestätigt sich in Reißner Untersuchungen: Antikörpernachweise gegen das Spikeprotein sind im Gegensatz zu Covid-19-Antikörpern durchaus zu führen. Die Theorie der „Impfstoff“-Hersteller: Auf diese Weise würde der Organismus unterstützt, das Virus Sars-CoV-2 zu bekämpfen. Genau dies steht aber in Frage.

Wir alle werden hoffentlich eher gelassen, als aufgeregt, dabei zusehen können, zu welchen Ergebnissen der Hersteller BioNTech für seinen „Impfstoff“ der Bezeichnung „Comirnaty“, der bei Erwachsenen und Jugendlichen ab sechzehn Jahren angewendet wird, bis Ende 2023 gelangt. Bis dahin hat er aufgrund der Zulassung unter „besonderen Bedingungen“ gemäß Artikel 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eine entsprechende Studie vorzulegen (18).

Beten oder Ärmel hochkrempeln?

Was tun wir mit den verdichteten Hinweisen, die den Einsatz magnetischer Partikel in menschlichen Körpern nahelegen? Wie gehen wir mit potentiell gefährlichen Nanopartikeln in den Körpern geimpfter Menschen um? Wie mit der Frage des sogenannten „Sheddings“, das, nicht nur Untersuchungen des Teams um Reißner zufolge, erste Verdachtsmomente nährt, Spikeproteine, als auch magnetische Nanopartikel könnten vom Geimpften auf den Ungeimpften übertragen werden?

Wer sich mit den Menschen auseinander setzt, die aus verschiedensten Gründen eine Injektion an sich vornehmen ließen, wird leicht betroffen. Doch wir sehen ja, Information, so wertvoll sie auch ist, gelangt in der großen und aktuellen Glaubensfrage nicht dorthin, wo wir uns das wünschen.

Reißner möchte diejenigen Menschen, die mit einer Geninjektion liebäugeln, ermutigen, selbst hinzuschauen: beispielsweise unter ein Dunkelfeldmikroskop, wie mancher Heilpraktiker es zur Blutanalyse nutzt.

Dieses lässt erstaunlicherweise die ehrfürchtige Betrachtung der beschriebenen Nanopartikel zu.

Er hofft, dass die Menschen dann, ganz intrinsisch motiviert, ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen. Im Übrigen stünden dem Team um Holger Reißner bereits Methoden zur Verfügung, um „Impfschäden“ positiv zu beeinflussen. Diese ließen sich auch einsetzen, wenn Schäden durch eine Übertragung bei Menschen eintrete, die selbst keine Injektion erhalten haben. Um die Forschung weiter vorantreiben zu können, bittet das Team um die Zusendung (19) von Hinweisen rund um die magnetischen Effekte: seien es Beobachtungen, mikroskopische oder Dunkelfeldaufnahmen.

Ich schlage noch etwas anderes vor: machen wir uns locker! Heute noch stoppen wir nicht den Schwung der großen Kreativen in Davos und anderswo. In maßloser Selbstüberschätzung haben wir uns tollkühn lange genug darum bemüht.

Vielleicht ist der Magnetismus einfach überschätzt? Was spricht schon dagegen, ein bisschen magnetisch zu sein? Wenn der große Knall uns nicht bald zur Seite springt, ist es nicht das Verkehrteste, sich mit kleinen technischen Upgrades vertraut zu machen. Die Kanadier stimmten ihr Volk schon seit dem vergangenen Jahr darauf ein (20): Biodigitale Technologien könnten in den nächsten Jahren eine ähnlich große Rolle in unserem Leben spielen, wie das heute digitale Technologien tun.

Lassen Sie es mich für Sie ausformulieren: „Sie könnten uns verändern: in unserer Art zu arbeiten, in unserem Leben und sogar in der Art und Weise, wie wir uns als Menschen entwickeln.“ Das klingt schon vielversprechend, doch die Kanadier werden konkreter: „Die biodigitale Verschmelzung könnte sogar die Art und Weise unseres Selbstverständnisses transformieren und neu definieren, was wir als menschlich oder natürlich verstehen. (21)“

Die Resonanzen auf Kanadas blumige Preisungen mögen unterschiedlich ausfallen. Ich, für meinen Teil, kann kaum an mich halten, bis das neue Selbstverständnis auch in Deutschland Einzug hält. Feiern Sie dann mit mir? Ob als Mensch oder als etwas anderes, ich bin da ganz offen und freue mich, neue Daseinsformen kennen zu lernen. Vielleicht fliegen wir dann gemeinsam aus dem Orbit? Ich noch ein Weilchen, Sie für immer? Welch inspirierende Vorstellung! Vergessen wir nur nicht unsere Getränke. Ich meines, Sie ihres, was auch immer sie dann antreibt.

[1] Wikipedia, “Magnetofection” Stand 16.06.2021, https://en.wikipedia.org/wiki/Magnetofection#cite_note-plank11-1 .

[2] Chahal et al., „Scientific fundamentals of Biotechnology”, Abstract, https://www.sciencedirect.com/topics/neuroscience/transfection .

[3] Scherer F, Anton M, Schillinger U, et al. (2002), Abstract, „Magnetofection: enhancing and targeting gene delivery by magnetic force in vitro and in vivo“.

[4] http://conuvive.org/ .

[5] Lisa Marie Binder, „Die Enttarnung, Teil I“, https://www.rubikon.news/artikel/die-enttarnung .

[6] Plank C, Zelphati O, Mykhaylyk O (2011), “Magnetically enhanced nucleic acid delivery. Ten years of magnetofectiin  – progress and prospects”, Abstract, https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0169409X11002250 . Plank C et al. (2003). „Enhancing and targeting nucleic acid delivery by magnetic force“, Abstract, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12880375/.

[7] Krötz et al., “Magnetofection–a highly efficient tool for antisense oligonucleotide delivery in vitro and in vivo”, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12718913/ .

[8] Nawaab Al Deen et al. (2014), “Superparamagnetic nanoparticle delivery of DNA vaccine”, Abstract, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/24715289/ .

[9] http://www.chemicell.com/products/Magnetofection/Magnetofection_separation.html .

[10] „EXPOSED! Magnetism INTENTIONALLY Added to ‚Vaccine‘ to Force mRNA Through Entire Body”, Stew Peters Show, vom 7. Juni 7 2021, https://rumble.com/vi6vfp-exposed-magnetism-intentionally-added-to-vaccine-to-force-mrna-through-enti.html.

[11] https://leadstories.com/about.html .

[12] Anschrift der Firma „TIB Molbiol, Syntheselabor GmbH“: Eresburgstrasse 22-23, 12103 Berlin, https://www.tib-molbiol.de/de/, Anschrift der Firma „chemicell GmbH“: Eresburgstrasse 22-23, 12103 Berlin, http://www.chemicell.com/misc/contact/index.html .

[13] RKI-Mitarbeiter privat an Test-Firma beteiligt“, https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rki-mitarbeiter-privat-an-test-firma-beteiligt/.

[14] Sarah Thompson, “Fact Check: Magnetism Is NOT Intentionally Added to Vaccine To Force mRNA Through Entire Body”, https://leadstories.com/hoax-alert/2021/06/fact-check-magnetism-is-not-intentionally-added-to-vaccine-to-force-mrna-through-entire-body.html .

(15) Amar Goudjil, „Study on the electromagnetism of vaccinated persons in Luxembourg”, European Forum for vaccine vigilance, 6. Juni 2021, Seite 4, https://efvv.eu/images/content/2021/0617/study-on-electromagnetism-of-vaccinated-persons-in-luxembourg_6edfa.pdf.

(16) Das Beispiel eines Laborendbefunds der Infektionsserologie eines zweifach Geimpften, der der Autorin vorliegt, ergibt eine Anti-SARS-CoV-2-NCP-ELISA, kleiner als 0,1 RATIO.

[17] Beipackzettel Moderna-„Impfstoff“ gegen Covid-19, https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/Themen/covid_19_impfdienste/COVID-19_moderna_Package_Leaflet.pdf .

[18] Fachinformation Corona-Impfstoff der Firma BioNTech/ Pfizer, Anhang I, Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, https://www.impfkritik.de/upload/pdf/fachinfo/Corona_biontech_2020-12-21.pdf .

[19] Zusendungen bitte an: Ich@diene-dem-Leben.de.

[20] Kanadische Regierung, „Exploring Biodigital Convergence“, https://horizons.gc.ca/en/2020/02/11/exploring-biodigital-convergence/.

[21] Kanadische Regierung, „Exploring Biodigital Convergence“, Vorwort, https://horizons.gc.ca/en/2020/02/11/exploring-biodigital-convergence/.

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen. In diesem soll die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 28b Absatz 3 IfSG überprüft werden.

Konkret geht es um die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an den Schulen und um die Frage der Beschulung von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich. Die betreffende Vorschrift wird sowohl im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, als auch in einem Hauptsacheverfahren angegriffen werden.

Wenn auch ein solches Verfahren derzeit mit nicht unerheblichen Risiken behaftet ist, halten wir die Klärung der Frage, inwieweit Kinder und Jugendliche den Schutz des Grundgesetzes genießen, für fundamental notwendig.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung! Über aktuelle Entwicklungen werden wir, soweit möglich, berichten.

Hoffen wir gemeinsam auf ein glückliches Verfahren!

Alles Gute zum Geburtstag!

Oh Schreck! – unser Verein wird ein Jahr alt

Da kam er herangeeilt, oder war es geschlichen? – der achte Mai, Geburtstag unseres Grundgesetzes. Aber nicht nur der! Es ist eben auch der Geburtstag unseres Vereins Aus Liebe zum Grundgesetz.

Es war eine Gründung in gewisser Eile, am achten Mai des vergangenen Jahres. Unser Anliegen war, dem ganzen Spuk um die Idee einer hoch-pathogenen Bedrohung in Virusform, bei simultaner Ausschaltung unserer Grundrechte ein zeitnahes und endgültiges Ende zu setzen. Am liebsten schon im März, doch es musste unsere eigene Betroffenheit zunächst in Tatkraft kanalisiert werden. Und dann verflog der April über alle Vorbereitungen im Nu.

Bei allen finsteren Vorahnungen war es unsere Hoffnung, dass unser Verein kein Jahr alt werden würde. Doch die Monate lehrten uns schnell eines Besseren. Der Blick auf dasjenige, das sich immer mehr als das große Ganze offenbart, zeigt, wie naiv dieses Ansinnen war. Wie leicht ließe sich lachen, über diesen Zug. Doch schauen wir lieber darauf, was Naivität hervorzubringen vermag. Denn wäre uns im letzten Frühling bis zum bitteren Ende gewahr gewesen, was sich entwickeln würde – man denke an die mittlerweile ständige Rechtsprechung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und die Strafverfolgung von Richtern, die aus dem Konsens über die Rechtmäßigkeit der „Corona-Verordnungen“ ausscheren – hätte sich niemand aufgemacht, um für seine Werte zu kämpfen.

Oft genug ist es bloß der Naive, der Berge zu versetzen vermag. Denn in seinem gar kindlichen Glauben kann wahr werden, was ohne Hoffnung aussichtslos bleibt.

Die wichtigste Lehre für uns erscheint mir fundamental. Sie ergibt sich aus der Betrachtung der großen Hoffnung, die viele Menschen auf den juristischen Weg setzten:

Wie galant wäre es, könnten wir dem Wahnsinn am Ende wirklich auf diesem Wege ein Ende setzen. Wir bewegen mit unserem Verein ein kleines Rädchen, doch dann bewegen sich da ja auch noch ein paar größere: Natürlich auch die Sammelklage, die Reiner Fuellmich und sein kanadischer Kollege Michael Swinwood mittlerweile in zweiter Instanz vor einem kanadischen Gericht anhängig gemacht haben.

Doch was mahlen die Mühlen der Justiz gemächlich! Und wenn in Gerichtsverfahren schon seit jeher Geduld gefordert war, so scheint das Abwarten heute besonders unerträglich. Und dies in ganz schlüssiger Weise! Denn jeden Tag, indem wir mehr oder weniger dazu gezwungen werden, Dinge mitzumachen oder wenigstens in ihrer Gültigkeit zu akzeptieren, fällt das Kind in den Brunnen. Die Schäden sind längst entstanden. Manche von ihnen sind irreversibel.

Wir müssen also anerkennen, dass uns die Justiz alleine nicht aus der Patsche hilft. Wie klar ist nun aber zu erkennen, was der Wert einer unabhängigen Justiz ist! Was vor 2020 mehr als ein theoretisches Problem erschien, zeigt sich nun in seinem ganzen Ausmaß. Der seit Juni 2020 amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, lässt uns in aller Deutlichkeit Anteil daran nehmen, wohin die Reise in diesem Land gehen soll.

Wer also immer noch an einem Ende der Causa Corona, einem gar baldigen möglicherweise, Interesse besitzt, kann sich nicht einzig auf Gerichtsentscheidungen verlassen. Er hat einzustehen: für sich, für seine Kinder und Angehörigen, die das nicht mehr für sich selbst tun können.

Er muss die Komfort-Zone verlassen.

Das führt in die Übernahme von Verantwortung. Die Übung dieser Qualität kann langfristig nur zu bejubeln sein. Hätten wir sie als Kollektiv längst zur Genüge getan, wären wir heute nicht da, wo wir stehen. Die echte Übernahme von Verantwortung eignet sich also auch zur Vorbeugung einer Wiederholung weiterer pandemischer Schauspiele.

Aus diesem Grund schaue ich heute mit einem Lächeln auf diesen Tag – in dem ich den Schmerz, den wir ein Jahr lang ertragen haben, annehme.

Ich danke Ihnen und Euch für das entgegengebrachte Vertrauen: den lieben Mitgründerinnen und Mitgründern, die sich nicht lange bitten lassen mussten, den Unterstützern, die mit ihren Geldspenden möglich machten, dass wir Rechtsanwälte und Gerichtskosten finanzieren konnten und all diejenigen, die daran glauben, dass es Sinn macht, weiter zu machen.

Ein herzliches Vergelt`s Gott.

Lisa Marie Binder – Erster Vorstand

Plädoyer für die Liebe

Wir stehen auf und stehen ein für ein Leben in Würde und Freiheit.
Seit über einem Jahr mittlerweile.
Dafür haben wir uns gefunden und geeint, weil wir unser gemeinsames Ziel kennen.
Doch auf dem Weg dahin kracht es ab und an:
Die Frage nach dem Weg zum Ziel, führt mitunter zu Spaltung.

Die Energie, die für die Trennung genutzt wird, könnte gewinnbringender in unser gemeinsames Potential investiert werden.
Lassen Sie uns darauf schauen, welchen Schatz jeder Einzelne unter uns der Welt zu schenken hat.

Ich möchte Sie gerne für den Weg der Liebe begeistern!

Freiheitsversammlung Dachau am 10. April 2021

Wir lieben unser Leben in Würde und Freiheit!
Damit dieses wieder zügig Realität wird, haben sich am 10. April rund zweihundert Menschen bei kühlem Wind, doch Sonnenschein, versammelt, um für die Wiederherstellung unserer bürgerlichen Freiheiten einzustehen.


Danke an die Veranstalter der Freiheitsversammlung für den gewohnt schönen Rahmen!

Kurzer Ausschnitt aus der Rede

Einwilligung Minderjähriger in Vornahme der Selbsttests?

Wegen der mittlerweile bestehenden Testpflicht, die zur Voraussetzung zum Schulbesuch in Bayern gemacht wurde, verlangen manche Schulen die Einwilligung der minderjährigen Schüler. Dies führte mitunter zu Auseinandersetzungen in Familien, in denen unterschiedliche Auffassungen zum Umgang mit der Testpflicht herrschen.

Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit bedürfen grundsätzlich der Einwilligung der betroffenen Person. Die Frage, wann Einwilligungsfähigkeit einsetzt, richtet sich nach der individuellen Reife. Meist wird hier ein Zeitraum um das dreizehnte bis fünfzehnte Lebensjahr in Betracht kommen. Pauschaliert geht man von einer Einwilligugsfähigkeit ab vierzehn Jahren aus. Daher ist ab diesem Alter die Einwilligung der Kinder tatsächlich erforderlich, um nicht rechtswidrig zu handeln.

Wegen des Rechts der elterlichen Sorge, bedarf es darüber hinaus zusätzlich der Einwilligung durch die Eltern.

Beschluss des Familiengerichts Weimar im Kinderschutzverfahren nach Paragraf 1666 BGB:

Maskenpflicht, Abstandsregeln und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verboten

Der Beschluss – hier zum Herunterladen – wurde für sofort vollziehbar erklärt und ist somit ab morgen, 12. April 2021, umzusetzen. Der Präsenzunterricht ist aufrechtzuerhalten.

Erstmalig wurde vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen. Bestellte Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer.

Reichweite der Weimarer Entscheidung
– Wirkung nur für die am Verfahren beteiligten Schüler?

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Weimar äußerte sich mittlerweile Thüringens Bildungsministerium. Der Beschluss weise gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf und habe keine Auswirkungen auf die Corona-Regeln an Thüringer Schulen. Der Beschluss gälte nur für die am Verfahren beteiligten Schüler.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig ist anderer Auffassung: Da die Entscheidung des Gerichts gerade für alle Schüler der betroffenen Schulen getroffen wurde, habe es auch umfassende Wirkung an diesen beiden Schulen.

Laut Gutachten erfolge durch die vom Gericht untersuchten Maßnahmen eine bereits gegenwärtige Schädigung.

Masken schützten nicht, sondern gefährdeten die Gesundheit der Menschen in erheblicher Weise.

Eine Schädigung ginge aber auch von sozialer Distanzierung aus, die sich durch die Aerosol-Theorie jedenfalls nicht plausibel begründen ließe. Auf den Inhalt der Gutachten dürfte sich laut Ludwig jede Person in auch anderen Kontexten beziehen.

Es wird bereits tatkräftig Stellung gegen den Beschluss aus Weimar bezogen. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, GEW, ruft laut Tina Romdhani, aus dem Team der Klagepaten, ihre Kollegen dazu auf, trotz des Beschlusses aus Weimar gelassen zu bleiben.

„Lasst euch auf keine Diskussionen ein.“ Sollte die Situation vor der Schule verunsichern, rät die GEW dazu, die zuständige Polizeidienststelle zu informieren. „Das kostet nichts, sorgt aber für Aufmerksamkeit bei der Polizei und letztlich für eure Sicherheit.“

Schon im Januar machte das Amtsgericht Weimar in einer alternativen Entscheidung Furore. Der damals entscheidende Richter Matthias Guericke könne „voreingenommen“ und damit gerade nicht „unabhängig“ im eigentlichen Sinne gewesen sein, mutmaßt Focus Online in einem Bericht vom 25. Januar 2021.

Eine begründete Hoffnung aus der aktuellen Entscheidung aus Weimar ergibt sich aus der Annahme, dass folgende Gerichtsentscheidungen nur schwer an den Inhalten der der Entscheidung zugrunde gelegten Gutachten vorbei kommen werden.

Effektiver Rechtsschutz – eine Illusion?

In ihrem Artikel „Corona und die Illusion des effektiven Rechtsschutzes“, kostenpflichtig erschienen in der FAZ, üben Rechtsanwältin Jessica Hamed und ihr rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter Benjamin Stibi, differenziert Kritik an der Übung unserer Gerichte, im Eilverfahren lediglich summarische Prüfungen vorzunehmen.

Soweit dies einer durchschnittlich-gesellschaftlichen Situation gerecht werden kann, muss in unserer neuen Lebenswirklichkeit das Gegenteil erkannt werden.

In einer summarischen Prüfung wird die Sach- und Rechtslage grundsätzlich nicht „in ihrer vollen Komplexität ergründet. Angesichts des zermürbenden Umstandes, dass es alleine das Eilverfahren ist, das in der „Corona-Situation“, die unablässig neue Rechtslagen generiert, überhaupt irgendeinen Rechtsschutz in Aussicht stellt, hätten die Gerichtsentscheidungen laut den Autoren an Tiefe gewinnen müssen.

„In dieser Ausnahmesituation liegt es auf der Hand, dass es nicht akzeptabel ist, die eigentlichen Rechtsfragen zurückzustellen. Ihre Klärung muss vielmehr absolute Priorität haben.“

Angst hält uns gefangen

Hamed und Stibi sind der Ansicht, es wäre sowohl materiell-, als auch prozessrechtlich durchaus möglich, die drängenden Fragen erschöpfend zu klären.

Die Ursachen für das Untätigbleiben an wesentlichen Stellen, sehen sie im Glauben der Richter, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen, in der höchst problematischen Angst vor Verantwortung sowie dem öffentlichen Druck, der auf den Richtern lastet.

Angst bestimme nicht nur den gesellschaftlichen, sondern auch den juristischen Diskurs.

Dies verleihe dem Ausspruch „Im Namen des Volkes“ allerdings eine ganz neue Bedeutung: die Obergerichte zögen es vor, ihre Hauptsacheentscheidungen auf den Zeitpunkt nach der Krise hinauszuzögern.

Der Mut der Richter

Hoffnung, dass der Mut am Ende siegt, lässt sich dieser Tage aus einer Entscheidung in Österreich schöpfen.

In einer Klage der FPÖ gegen einen ablehnenden Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, bezüglich einer angemeldete Versammlung Anfang Januar, setzt sich das Verwaltungsgericht Wien am 24. März 2021 – in stimmungserhellender Manier – gerade substantiiert mit den wesentlichen Sach- und Rechtsfragen auseinander.

Der entscheidende Richter, Dr. Frank, stellt im Urteil fest, dass die Verwendung der Bezeichnungen „Fallzahlen“, „Testergebnisse“ sowie der „Anzahl der Infektionen“ durch die beteiligten Behörden ein Durcheinanderwerfen von Begriffen darstelle, die der wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht wird.

Selbst für die WHO sei die Anzahl der Infektionen, bzw. Erkrankten entscheidend und schlüssigerweise nicht die Anzahl der positiv Getesteten oder „sonstiger Fallzahlen“.

Auch wies die Behörde weder die CT-Werte der Testergebnisse aus, noch stellte sie klar, ob ein symptomlos Getesteter erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde.

Die WHO aber folge dem Erfinder der PCR-Tests, Dr. Cary Mullis, der mutatis mutandis die Ungeeignetheit der PCR-Tests zur Diagnostik in den Raum stelle.

Dieser nämlich sagt, wie bereits seit langem bekannt, für sich alleine gerade nichts über Krankheit oder Infektion eines Menschen aus.

Doch auch Antigentests wiesen bei Symptomlosigkeit hohe Fehlerquoten auf, so das Gericht. Insgesamt sei festzuhalten, dass die Informationen der Behörde keine validen und evidenzbasierten Aussagen zum Seuchengeschehen vorbrächten.

Die aber bloß abstrakte Befürchtung eines „konsenswidrigen“ Betriebs könne nicht zu einer prophylaktischen Versagung einer Bewilligung führen – erst recht, wenn Grund- und Freiheitsrechte betroffen sind, wie die Versammlungsfreiheit im konkreten Fall.

Auf dass dieser Leuchtturm mehr Mut im Feld erzeuge!


Hans-Jörg Karrenbrock zum Lockdown Nummer drei in Österreich

Hans-Jörg Karrenbrock, Sprecher und Schauspieler, der in Österreich lebt, gibt die entscheidende Antwort auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit:

„Ich persönlich verbitte mir, mir von einem Vierunddreißigjährigen, im Taumel der Macht, meine Grundrechte meine Freiheit und meine Würde nehmen zu lassen. Und ich verbitte es mir, weil es ihm nicht zusteht. Weil er kein Recht dazu hat. Weil er das Recht beugt, biegt und bricht. So wie alle anderen. Aber das macht es nicht richtiger. Nur weil es alle machen, bleibt es dennoch falsch.“

Mit den Maßnahmen und Maßregeln seien „wir, ganz normale Menschen“, nicht einverstanden. „Haben sie das gehört, da in Wien und Berlin und Paris und wo sie überall sitzen? Wir besitzen gesunden Hausverstand und sind durchaus in der Lage in heraufordernden Zeiten richtig und vernünftig zu handeln.“

Die notwendige Ansprache in Richtung Klerus spart Karrenbrock nicht aus: Die Kirche zelebrierte Eucharistiefeiern und spendete sämtliche Sakramente inmitten von Katastrophen und Kriegen und in Zeiten von Cholera, Pest und Lepra.

„Immer persönlich, die Hand auflegend. Immer segnend.“

Zum allerersten Mal seit 1987 Jahren verkrieche sich der Klerus angesichts eines „lächerlichen Virus“, den neununneunzig Komma neun Prozent der Bevölkerung ohne Schaden überstehen.“

„Lieber Herr Kardinal: eine Fernsehmesse ist kein Glaubensvollzug in Gemeinschaft.“  Obwohl Karrenbrock dies noch „durchwinken“ könne, bliebe eines nicht nachzusehen: dass die Kirche unisono einstimme, die Lösung der angeblichen Bedrohung läge nicht in Gottes schöpferischer Kraft – dem Immunsystem oder einer Herdenimmunität – sondern in einer höchst dubiosen „Impfung“.

Erinnern wir uns also:

„Wir haben die Regierenden mit keiner einzigen Wahlstimme ermächtig, unsere Leben zu zerstören, unsere körperliche und psychische Gesundheit, unsere Arbeit und materielle Grundlagen unseres Familienlebens, unsere Menschen und Freiheitsrechte.“

Entscheidend ist, so sieht es Herr Karrenbrock und so unterschreibe ich es:

„Es ist erst vorbei, wenn wir sagen, es ist vorbei.“

Und weil ab einem bestimmten Punkt nur die Kunst es vermag, die Menschen zu erreichen, ohne am Gesichtsverlust zu erkranken:

Die Verfassungsgebende Versammlung

Die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby von Marianne Grimmenstein hat am 24. November 2020 offiziell beim Bundestagspräsidenten eine Verfassungsgebende Versammlung angemeldet.

In meinem Artikel „Der notwendige Neustart“, heute erschienen auf RUBIKON, habe ich mich drei Fragen gewidmet:

„Brauchen wir erstens eine neue Verfassung? Sind wir zweitens ermächtigt, sie uns zu geben? Und drittens: Welcher Vorteil ergäbe sich direkt aus dem Prozedere der Verfassungsgebenden Versammlung?“

Grimmenstein vertritt die Ansicht, Teilnehmer der Verfassungsgebenden Versammlung genössen ihren besonderen Schutz und unterlägen damit nicht den möglicherweise verfassungswidrigen Verwaltungsakte, wie beispielsweise Testpflichten oder Schließungsanordnungen. Es bleibt spannend, zu beobachten, wie Behörden mit den Zurückweisungen ihrer Verwaltungsakte umgehen werden.

Wenn Sie der Verfassungsgebenden Versammlung beitreten möchten, können Sie das hier tun.