Grundrechte Wahren – Demo Augsburg am 25. Juli 20

Liebe Augsburger, liebes Team von Grundrechte-Wahren:

Schön, war es wieder bei und mit Euch! Wir danke für Eure Ausdauer und Kraft und vor allem für Euer Herz am rechten Fleck. Es ist großartig, dass wir gemeinsam, Tropfen für Tropfen den Stein höhlen. Wir sagen auch danke für Eure zahlreichen kleineren und größeren Spenden, mit denen wir einerseits in Sachen Rechtsweg voran schreiten können und die wir ebenso als Zeichen Eurer Unterstützung auffassen.

Alles Gute für Euch und uns große Menschenfamilie auf diesem schönen Planeten!

„Notwehr statt Notstand“

„Wenn die Eliten obsiegen, erhalten wir nicht nur unsere Grundrechte nicht mehr zurück, sondern droht auch das Aus für die Pressefreiheit — Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke bittet um Unterstützung für einen entsprechenden Notfall-Plan.“

Von Jens Wernicke, erschienen im RUBIKON, am 22. Juli 2020.

„Der Rubikon vereint mit seiner Klarheit, seiner Unbestechlichkeit und seinem Mut immer weitere Leser auf sich — doch wie lange wird es ihn noch geben? Die Frage scheint absurd, leben wir offiziell doch in einer Demokratie und gilt die Pressefreiheit. Dennoch wird es immer wahrscheinlicher, dass systemkritische Journalisten und Medien von den Kritisierten eines Tages einfach zum Schweigen gebracht werden können. „Verschwundene“ YouTube-Videos, abgeschaltete Webseiten und eingefrorene Konten von Aktivisten sprechen für sich. Hätten Sie sich vor einem halben Jahr vorstellen können, dass Menschen, die zu dritt spazieren gehen, vom Staat drangsaliert und regierungskritische Positionen zu Straftaten erklärt werden könnten? Dass Vorbereitungen getroffen werden, um Gehorsamsverweigerer zu verhaften und in Psychiatrien wegzusperren? Der Rubikon hat seit den ersten Anzeichen der „Corona-Krise“ nicht einfach nur Dinge behauptet, sondern sorgfältig recherchiert und ausgewiesene juristische und medizinische Experten zu Wort kommen lassen. Das Ergebnis mehrerer Monate Corona-Opposition sowie hunderter Artikel lautet: Die aktuelle Bedrohung für Demokratie sowie Meinungs- und Pressefreiheit ist so ernst, dass sie nicht unterschätzt werden darf. Wir vom Rubikon wollen daher nicht mehr zusehen und abwarten, bis wir diesen Entwicklungen womöglich selbst zum Opfer fallen und oppositionelles Verhalten gar nicht mehr möglich ist. Stattdessen werden wir alle nötigen Vorkehrungen treffen, damit unser Magazin unabhängig bleibt und nicht mehr angreifbar ist. Damit Sie, wohin auch immer die Reise geht, auch in Zukunft noch ein absolut zensurfreies Medium in Händen halten können, dem Sie vertrauen. Hierfür bittet Rubikon-Herausgeber Jens Wernicke um Ihre Unterstützung.“

„Liebe Leserinnen und Leser,

vermutlich teilen Sie meine Einschätzung der Lage: Sie könnte ernster kaum sein. Die Geschehnisse der letzten Wochen und Monate belegen es:

  • Prominenten Ex-Parlamentariern und selbst Anwälten wurden im Namen der Volksgesundheit die Webseiten abgeschaltet.
  • Die Anwältin Beate Bahner wurde nicht nur vorübergehend in die Psychiatrie eingewiesen, nein, gegen sie wird auch durch die Abteilung Staatsschutz der Heidelberger Polizei ermittelt, weil sie zu Demonstrationen für Grundrechte und somit „zu Straftaten“ aufrief.
  • Dem Verein „Nicht ohne uns!“, der bundesweit Demonstrationen gegen das Notstandsrecht organisiert, wurde eigenen Angaben zufolge ohne Ankündigung das Konto gesperrt.
  • Facebook und YouTube zensieren teils binnen Minuten Beiträge, die die Erzählung, weltweit würden viele Millionen Menschen an einem Killervirus sterben, auch nur freundlich hinterfragen.
  • Politik und Medien lassen keinerlei Zweifel daran, dass wir unsere Grundrechte womöglich niemals wiederbekommen, obwohl die Infektionszahlen teils lange vor Lockdown und Maskenpflicht sanken und offenbar niemals reale Gefahr für die Allgemeinbevölkerung bestand.
  • Die Politik in weiten Teilen Europas diskutiert inzwischen nicht nur verschärft harte Zensurmaßnahmen, sondern bereitet diese bereits vor — natürlich nicht unter dem Label „Wir errichten die Diktatur“, sondern unter jenem von „Wir retten die Welt“.
  • Überhaupt sieht alles danach aus, dass eines der Hauptziele der gesamten Kampagne die unfreiwillige Massenimpfung der Weltbevölkerung ist. Heute noch leugnen Politiker, dass es darum geht; morgen schon werden sie womöglich eine PR-Kampagne starten, um bei entsprechenden Maßnahmen zumindest die Mehrheit hinter sich zu vereinen.
  • In den nächsten Monaten soll es einen „Schwarzen Freitag“ geben, der denjenigen von 1929 noch in den Schatten stellen wird. Aktuell ist von Ende September die Rede — und zufällig werden die Anti-Corona-Maßnahmen ohne medizinische Legitimation beständig weiter und immer weiter verlängert. Offenbar, damit am Ende die Armen entrechtet und chancenlos sind, wenn der globale Verteilungskampf schließlich die Straßen erreicht.
  • Die reichsten Menschen der Welt haben ihre Vermögen in den letzten Wochen so massiv erhöht, die Nationalstaaten sich soweit verschuldet, dass die Rechnung, sobald sie fällig wird, alles infrage stellen wird, was wir jemals als Sozialstaat, ja, Staat kannten.

Liebe Leserinnen und Leser, meiner Einschätzung nach befinden wir uns in Deutschland aktuell in einer vergleichbaren Situation wie zwischen 1929 und 1933:

Freiheit und Demokratie sind kaum mehr existent — verhandelt wird nur noch, welche Grund- und Menschenrechte in der „neuen Normalität“ womöglich doch noch gewährt werden. Dass die Pressefreiheit stirbt, scheint beschlossene Sache zu sein.

Soweit ich das sehe, muss schnell, besser sehr schnell gehandelt werden. Ich hoffe darauf, dass noch ein paar Jahre zur Verfügung stehen, gehe jedoch nicht davon aus. Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass die Zukunft nicht so düster wird wie befürchtet, doch bei näherer Betrachtung der Entwicklungen fällt mir diese Interpretation zunehmend schwer.

Zugleich gilt: Sollte sich alles so weiterentwickeln wie zuletzt, wird es in einigen Jahren womöglich gar keine kritische Infrastruktur mehr geben, keine Zeitung, die den Mächtigen fundiert widerspricht — und auch keine Chance darauf, eine solche überhaupt noch zu gründen.

Nur, wenn wir uns jetzt auf solche Entwicklungen vorbereiten, können wir sicherstellen, dass die Fackel der Wahrheit eines Tages nicht vollständig erlischt.

Auch Rubikon ist bedroht. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wohl mehr denn je. Darum müssen wir jetzt handeln — und uns auf das vorbereiten, was gegebenenfalls auf uns zukommen wird. Auf das, was zwar nicht sicher geschehen, doch immer wahrscheinlicher wird.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle herzlich bei Ihnen zu bedanken. Ihre finanzielle Unterstützung in den zurückliegenden Monaten hat es ermöglicht, dass Rubikon im Herbst zum ersten Mal feste Mitarbeiter einstellen kann:

Dank des immensen Zuspruchs, den unser Projekt mit bis zu einer Millionen Leser im Monat und einer deutlichen Erhöhung des Spendenaufkommens inzwischen genießt, schaffen wir ab Herbst drei sozialversicherte Vollzeitstellen für die Redaktion. Zwei unserer Teammitglieder sind nun endlich nicht mehr prekär, ein weiteres kommt sogar hinzu.

Und: Auf dem persönlichen Spendenkonto von mir, Jens Wernicke, sind zur Unterstützung meiner Verfassungsklage gegen das Notstandsregime inzwischen 45.000 Euro zweckgebundener Zuwendungen von Leserinnen und Lesern eingegangen. Das reicht für einen „Gang durch die Instanzen“ — und für gute, wenn nicht sogar die besten Anwälte hierfür.

Doch je länger die „Corona-Krise“ dauert, je mehr sich die Menschen an Dauer-Notstand, ausgesetzte Grundrechte, Maskenzwang und Abstandsregeln gewöhnen — umso realer wird auch die Gefahr für investigativen Journalismus und kritische Publizistik, umso mehr steigt das organisatorische und institutionelle Risiko des Rubikon.

In weiser Voraussicht haben wir in den letzten Wochen eine unserer beiden vorhandenen Flanken bereits geschützt. Um die zweite zu schützen, benötigen wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, brauchen Ihre Hilfe, Unterstützung und Solidarität.

Die eine zu schützende Flanke war und ist unsere Infrastruktur. Wo es nur ein Fax braucht, um die Webseiten von Wodarg und Bahner aus dem Netz zu nehmen, sind auch wir in Gefahr. Wir haben die letzten Wochen daher damit verbracht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ab sofort gilt: Sollte man uns eines Tages „aus dem Weg“ räumen wollen, werden die Zensoren ihr „blaues Wunder“ erleben. Denn der Rubikon wird binnen weniger Stunden wieder ans Netz gehen — und dann jedwedem diesbezüglichen Drohszenario entzogen sein. Man wird uns nicht mehr abschalten können; dafür haben befreundete Experten gesorgt.

Das zweite Drohszenario schwebt bereits seit Gründung unserer gemeinnützigen Trägergesellschaft über unserem Kopf: Während die milliardenschwere Bertelsmann-Stiftung, deren Ziel die Privatisierung jedweder staatlichen Daseinsvorsorge und die Ökonomisierung aller Lebensbereiche ist, unhinterfragt als gemeinnützig gilt, werden allen NGOs, die auch nur ansatzweise die Regierung kritisieren, derlei Privilegien immer weiter entzogen. Recherchieren Sie zu Attac, zur VVN-BdA und anderen — sie alle wurden „strukturell“ angegriffen, indem ihnen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, und werden diese Angriffe wirtschaftlich kaum überleben.

Durch die zunehmende Willkür, Regierungskritik und Friedensarbeit als fast schon „staatsfeindlich“ zu deklarieren, und die Tatsache, dass unsere Firma in Deutschland ansässig ist, werden wir in noch schlimmeren Zeiten Angriffe auf unsere Organisationsstruktur kaum abwehren können.

Nach mehrmonatiger Risikoanalyse und ausführlicher Prüfung der Rechtslage gibt es nur einen wirklich sauberen Ausweg aus diesem Dilemma: Zusätzlich zu einer Domain und Servern am anderen Ende der Welt benötigen wir auch eine ausländische Trägergesellschaft, die bei weiterem Grundrechteabbau jederzeit aktiviert werden kann und sich dem Zugriff deutsch-europäischer Zensoren sicher entzieht.

Mein Ziel war und wird dies auch bleiben, dass Rubikon eine zensurfreie Zeitung ist, die sich niemandem beugt, für die Wahrheit streitet, die Presse- und Meinungsfreiheit verteidigt. Wir haben unsererseits stets alles getan, was hierzu möglich und notwendig war. Doch um der globalen „Corona-Lage“ gerecht zu werden, möchte, ja, muss ich nun Maßnahmen ergreifen, um im Ernstfall legal und ohne „Funktionsverlagerung ins Ausland“ und anderes auf eine neue und andere Trägergesellschaft zurückgreifen und hierdurch sicherstellen zu können, dass die dann ggf. neue Zeitung unangreifbar wird.

Und dazu, liebe Leserinnen und Leser, benötige ich, benötigen wir Ihre Unterstützung: Bitte spenden Sie dafür, dass Rubikon auch diesen, den finalen Schritt in Richtung wirklicher Unabhängigkeit zu gehen vermag, und unterstützen unseren „Plan B“ für den Notfall bereits jetzt, bevor es zu spät ist.

Diese Unterstützung ist deshalb notwendig, weil ich das Nötige allein unmöglich anstoßen und realisieren kann: All Ihre bisherigen Spenden an unser Projekt sind in unserer gemeinnützigen Trägergesellschaft gebunden und dürfen weder entfernt noch mit dieser Neugründung auch nur in Verbindung gebracht werden. Legal und rechtssicher lässt sich unsere zweite Flanke daher nur absichern, wenn Sie Ihre diesbezügliche Unterstützung, die steuerrechtlich dann als Schenkung anzusehen ist, an mich adressieren — für bis zu 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren ist das pro Person steuerfrei und vollkommen legal.

Mit den hierdurch akquirierten Mitteln kann ich dann handeln und das Notwendige veranlassen — ohne mich, unser Projekt oder Anliegen Anfeindungen, Verdächtigungen oder Schlimmerem auszusetzen. Alle anderen Möglichkeiten, die wir analysiert und durchgespielt haben, hielten entschlossenen und harten Angriffen nicht stand.

Deshalb bitte ich Sie, liebe Leserinnen und Leser, um genau dies: Unterstützen Sie unseren Notfallplan für ein inzwischen denkbar gewordenes Zukunftsszenario und schützen mit Rubikon eben jene Zeitung, deren Handeln seit Gründung unmissverständlich verdeutlicht, dass sie sich Zensur und totalitären Tendenzen niemals beugen, sondern die Presse- und Meinungsfreiheit stets verteidigen wird.

In Summe benötigen wir 200.000 Euro. Wir werden damit unser journalistisches Anliegen in etwa so absichern wie Wikileaks und innerhalb weniger Jahre weder formal, noch juristisch, weder über Logistik noch Infrastruktur mehr angreifbar sein. Ich weiß, dass es für viele von Ihnen schwierige Zeiten sind. Dennoch lautet meine Bitte an Sie:

Helfen Sie mit, jetzt die Zukunft zu erbauen — und senden mir per Überweisung an BE64 9671 4886 4852 (aktualisierte Bankverbindung) oder via PayPal Ihren Unterstützungsbeitrag.

Hierzu gebe ich Ihnen folgendes Versprechen: Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um, ganz unabhängig davon, wie Deutschland, Europa und die Welt sich entwickeln, sicherzustellen, dass es stets eine deutschsprachige Zeitung im Internet gibt, die bedingungslos auf Ihrer Seite steht, die Wahrheit verteidigt und die Herrschenden kritisiert — selbst dann, wenn es Presse- und Meinungsfreiheit eines Tages nicht mehr gibt.

Mir persönlich gefällt das skizzierte Vorhaben auch deshalb so gut, weil es voller Kraft und Leidenschaft ist — und weil wir, statt zu jammern oder lamentieren, statt in Ohnmacht zu versinken oder uns mit der Opferrolle zu begnügen, einfach alles daran setzen, zur richtigen Zeit das Richtige zu tun, um unsere Freiheit, Würde und Unabhängigkeit zu bewahren.

Geben auch Sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht auf, sondern bleiben mutig und friedlich-kämpferisch. Verteidigen wir gemeinsam unsere Würde und die Idee einer besseren Welt!

Mit Dank und herzlichen Grüßen
Ihr

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PS: Weniger als 24 Stunden nach Veröffentlichung dieses Aufrufes hat die Sparda-Bank Südwest eG ohne Auftrag und Mandat von mir das Tagesgeldkonto, das hier für Überweisungen angegeben war, aufgelöst und gelöscht. Eventuelle Rückbuchungen bitte ich zu entschuldigen — oben finden Sie eine neue, funktionierende Kontonummer.“

„Wir leben in Absurdistan“

Jörg Sieghart, Inhaber von Tunesday Records, möchte sich mit seinem Musik-Beitrag in die Debatte rund um die „neue Normalität“ mit einmischen. Es erscheinen ihm die Maßnahmenverlängerungen immer unerträglicher. Lieber Jörg Sieghart, haben Sie vielen Dank!
Verbreiten Sie seinen Beitrag nach Herzenslust!

Hier geht es zu seinem Song mit dem Titel „Wir leben in Absurdistan“:

Hier Links über verschiedene weitere Anbieter: Eins, zwei, drei

Keine Maskenpflicht an Schulen? Update 4. August 20

Das Staatsministerium für Kultus und Unterricht hat seine Hausufgaben gemacht – und uns nun den ab dem neuen Schuljahr geltenden Hygienplan vorgestellt. Diesmal mit einer Verpflichtung zum Tragen einer Maske per Verordnung.

Wir freuen uns, damit eine Regelung erhalten zu haben, gegen die wir so rasch, wie möglich, vermutlich nach den Sommerferien, gerichtlich vorgehen können.

Kinderarzt Steffen Rabe äußert sich zu dieser Verordnung deutlich:

„Eine Maskenpflicht für Erwachsene beim Bäcker oder in der S-Bahn mag medizinisch mehr als fragwürdig, ja,  wissenschaftlich lächerlich sein, verängstigend, sozial und kulturell destruktiv und in der Problemlosigkeit ihrer Akzeptanz durch die Betroffenen gesellschaftspolitisch beängstigend. Eine Maskenpflicht für Kinder bei COVID-19 ist – meiner fundierten kinderärztlichen Überzeugung nach – nicht mehr und nicht weniger als ein Verbrechen.“ Dieser Ansicht schließen wir uns vollumfänglich an. Hier mein bereits auf RUBIKON erschienener Artikel zum Thema, „Gefährliche Masken-Pädagogik“.

Liebe Eltern: Werden Sie parallel aktiv! Die Initiative „Eltern für gesunde und glückliche Kinder“ von Christoph Späth setzt sich außergerlichtlich für unsere Kinder ein – zusammen mit Eltern, die aufstehen.

Lesenswert ist die gesamte Hygiene-Verordnung für Bayerns Schulen. Im Folgenden der Auszug zur Maskenpflicht.

Punkt IV, 4 sind die folgenden Regelungen zu entnehmen:

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einergeeignetentextilen Bar-riere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) ist grundsätzlichfüralle Personen auf dem Schul-gelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.

Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z.B. Unterrichtsräume, Fachräume, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf, in der Mensa, während der Pausen und im Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (wie z.B. Pausenhof, Sportstätten).

Ausgenommen von dieser Pflicht sind: Schülerinnen und Schüler, sobald diese ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum erreicht haben, während des Ausübens von Musik und Sport, soweit die aufsichtführende Lehrkraft aus pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen eine Ausnahme erlaubt. Eine solche Ausnahme kann erforderlich sein, wenn durch das Tragen einer MNB eine besondere Gefährdung eintritt (z.B. im Rahmen von natur-wissenschaftlichen Experimenten). Lehrkräfte und sonstiges Personal, soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. bei Lehrkräften im Unterrichtsraum bei entsprechendem Abstand zu den Schülerinnen und Schülern; im Lehrerzimmer am jeweiligen zugewiesenen Platz; bei Sportlehrkräften der Ort des jeweiligen Sportunter-richts (nicht Begegnungsflächen)). Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, erforderlich ist, für welche aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist oder für welche das Abnehmen der MNB zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist (vgl. hierzu den derzeit gültigen § 1 Abs. 2 6. BayIfSMV). Das Risiko, eine andere Person über eine Tröpfcheninfektion anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Daher darf das Tragen einer MNB, eines MNS, ei-ner FFP2-Maske (ohne Ventil) auch außerhalb der Orte mit Maskenpflicht nicht untersagt werden.

Auch beim Tragen einer MNB ist unbedingt darauf zu achten, dass dievorgegebenen Hygienevorschriften eingehalten werden. Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein. Kommt es während des Tragens zum Kontakt der Hände mit häufig berührten Oberflächen, müssen vor der Abnahme der MNB unbedingt zuerst die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Erst dann sollte man den Mundschutz abnehmen und ihn so aufhängen, dass er nichts berührt und gut trocknen kann, wenn er wieder getragen werden soll. Die MNB sollte auf keinen Fall mit ungewaschenen Händen an derInnenseite, sondern am besten nur an den Bändern berührt werden. Das gilt vor allem bei einer mehrfachen Anwendung. Eine mehrfach verwendbare MNB sollte so häufig wie möglich in der Waschmaschine bei 60 GradCelsiusmit herkömmlichem VollWaschmittel gewaschen werden. Eine MNB darf mit keiner anderen Person geteilt werden. Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen über verschiedene Arten von MNBs, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist, ist unter www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektions-schutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdfzu finden. Die Regelungen zum Infektionsschutz und insbesondere zum Tragen einer MNB sind ausführlich auch im Unterricht durch die Lehrkräfte zu behandeln.“

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Eine Maskenpflicht an Schulen besteht nicht. (Stand 20. Juli 2020)

Auch das Hausrecht der jeweiligen Schule lässt keinen Spielraum, mit dem möglichen Erlass einer Pflicht zum Tragen einer Maske, über die rechtlich bestehende Empfehlung hinaus zu gehen.

Dies ergibt sich aus Seite sechs des Hygienplans für Schulen, sowie aus Klarstellungen, die seitens der Regierung von Oberbayern an die Lehrer bereits am 7. Mai 2020 ergingen, sowie schließlich noch einmal seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in einem Schreiben an alle Schulen vom 9. Juli 2020.

Das Bayerische Statsministerium für Unterricht und Kultus führt auf seiner Seite überdies aus:

„Eine rechtliche Pflicht der Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – wie etwa im Rahmen der Schülerbeförderung nach § 8 6. BayIfSMV – ist hiermit nicht verbunden und kann durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter vor Ort auch nicht angeordnet bzw. sanktioniert werden. Erzieherische Maßnahmen sind jedoch ggf. möglich.“

Plattform RESPEKT

– Auf Basis gemeinsamer Werte Veränderungen anstoßen –

„Wir für alle – Viele mit uns“

Hier geht es zur Website der Initiative einer Vielzahl kritischer Bürgerinnen und Bürger unter anderem Prof. DDr. Haditsch, Facharzt für Hygiene, Mikrobiologie, Infektiologie und Tropenmedizin.

„Die seit März 2020 getroffenen Entscheidungen der Österreichischen Bundesregierung haben unsere Demokratie ausgehebelt, ethische Grundprinzipien außer Kraft gesetzt, die Wirtschaft in vielen Bereichen massiv beeinträchtigt, ja mancherorts auch vernichtet. Das Bildungssystem wurde – in erster Linie auf Kosten der ohnedies sozial benachteiligten Kinder – spürbar zurückgefahren, Kunst und Vereinsleben kamen zum Erliegen, von den medizinischen Kollateralschäden ganz zu schweigen.

Unter dem Druck der unverhältnismäßigen, sachlich zumindest teilweise nicht begründbaren Anordnungen seitens der Österreichischen Bundesregierung hat sich in Österreich über Partei- und Ideologiegrenzen hinweg eine Plattform mit dem Namen RESPEKT (jeder Buchstabe steht für einen Kernbegriff) entwickelt, deren Mitglieder sich bei allen Handlungen dem beiliegenden Ehrenkodex auch offiziell durch persönliche Zustimmung verpflichtet fühlen.

Durch Verbreitung von Angst wurde der Bevölkerung suggeriert, dass die Corona-Krise nur durch Verordnungen, Einschränkungen der Freiheit, Missachtung demokratischer Grundsätze und drakonische Geldstrafen zu beherrschen sei. Anderslautende Meinungen wurden bestenfalls nicht ernst genommen und schlimmstenfalls sogar diffamiert und unterdrückt.

Das von vielen hochrangigen Politikern praktizierte inakzeptable Verhalten hat das Vertrauen in die Politik nachhaltig beschädigt und durch respektlosen Umgang miteinander eine Verrohung nicht nur der Sprache, sondern der Gesellschaft billigend in Kauf genommen, vermutlich durch negative Vorbildwirkung sogar gefördert. Dieser unwürdigen, oftmals beschämenden Negativentwicklung will RESPEKT durch positive Beispielwirkung entgegen wirken.

Manche von uns haben auch persönlich erfahren, was es heißt, sich derzeit offen kritisch zum Vorgehen unserer Bundesregierung zu äußern. Somit haben wir volles Verständnis dafür, dass es aus diesem Grund manchen Personen (auch aus existenziellen Gründen noch) nicht möglich ist, sich aus der Deckung zu wagen und uns offiziell zu unterstützen. Wie auch schon in der Vergangenheit ist uns aber auch eine moralische Unterstützung sehr wichtig, gibt uns das doch das Gefühl, trotz aller Widerstände für viele Österreicher das Richtige zu tun, ja vielleicht auch Vorbildwirkung für andere Länder zu haben.

WICHTIG:  Es geht um nicht weniger und nicht mehr als das Überleben unserer Demokratie!

„Demokratie in Gefahr“

Auch in unserem Nachbarland Österreich wird Kritik am „alternativlosen“ Narrativ vernetzter. Prof. DDr. Martin Haditsch hält eine wichtige Rede unter dem Titel „Demokratie in Gefahr“. Er ist Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und unterstützt die Plattform „RESPEKT“.

Die Plattform RESPEKT richtet sich angesichts der Entwicklungen und Maßnahmen als Reaktion auf die SARS-CoV2 Pandemie in einem offenen Brief an die österreichische Bundesregierung und lädt zur Unterzeichnung einer Petition ein.

Kundgebung am 18. Juli 2020 – update 22.07.20

Wir bedanken uns bei allen Mitmenschen für das Erscheinen und ihre Spenden, bei den Rednerinnen und Rednern, den Musizierenden und der Veranstalterin für die Möglichkeit, .uns in einen Diskurs einzubringen!

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Für die Rechte von Kindern auf uneingeschränkte Bildung und kindgerechte Betreuung

Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Lilo Becker-Gmahl, engagierte Mit-Demokratin hat für den kommenden
Samstag, den 18. Juli 2020 um 11 Uhr
eine Kundgebung am Pariser Platz in München angemeldet.

Wir wollen dafür eintreten, dass Schulen und Kitas ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet werden, weil das die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder gefährdet.

Lassen Sie uns gemeinsam unsere Zukunft in die Hand nehmen!
Wir würden uns sehr freuen, Sie zahlreich begrüßen zu können.





Zum aktuellen Stand – 17.09.2021

Unterstützung einer Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO

Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO. Hier entlang.

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Verfahrensstand im Prozess gegen die Quarantäne-Anordnung:

Eine aktuelle Anfrage unserer Kanzlei beim Verwaltungsgericht München zu dem von uns unterstützten Verfahren gegen eine Quarantäne-Anordnung ergibt, dass vor Ablauf eines Jahres, also vor Mai 2022, nicht mit einem Fortgang im Verfahren zu rechnen ist.

Die zuständige Kammer ist aktuell noch mit Verfahren aus den Jahren 2017 bis 2018, sowie den Eilverfahren im IfSG beschäftigt.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Ausdauer!

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Zur Unterstützung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier Informationen.

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Zur Strafverfolgung wegen Maskenattesten finden Sie hier nähere Infos.

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Zu unserem aktuellen Vorgehen gegen eine Quarantäne-Anordnung finden Sie hier nähere Infos.

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Bitte beachten Sie unseren Aufruf zur Mithilfe!

Melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen ein Fall bekannt ist, der
Adressat einer Anordnung zur Einzelisolation in Bayern wurde.

Das gleich gilt, wenn an Ihrer Schule eine Zwangstestung ohne elterliche Einverständniserklärung vorgenommen wurden. Hier geht`s lang.

Hinweise zur Ausstellung von ärztlichen Attesten zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht und Stellungnahme unserer Kanzlei zur Aufbewahrung und Speicherung von Attesten in den Schülerunterlagen: Hier geht`s lang.

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Klage gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln

Pünktlich zum Schulbeginn wollten wir ein weiteres Mal gegen Maskenzwang und Abstandsregeln an Schulen vorgehen, wofür wir in den Ferien bereits die aktuelle Studienlage für die Begründung zusammen gestellt hatten. Eine Initiative aus Nürnberg war ebenfalls indieser Sache beschäftigt, so dass wir uns um eine Kooperation bemühten. Diese kam nicht zustande.

Der Eilantrag wurde nun am 7. September 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) abgelehnt. Wir vermuten, dass der der BayVGH hinter diese Entscheidung bei unveränderter Tatsachenlage nicht zurück kehren wird.

Dies macht umso deutlicher, dass es an uns, Eltern und Großeltern und allen interessierten Mitmenschen liegt, unser Nichteinverstandensein zu verdeutlichen.

Unsere Anfragen an RKI, BMG und BVL

Während wir vom BVL eine erste knappe Antwort zu unseren Anfragen vom 31. Juli 2020 erhalten haben, stehen die Antworten vom RKI und BMG weiterhin aus. Wir werden einige Wochen zuwarten und dann eine entsprechende Klage in Erwägung ziehen.

Weitere Vorgehen in Planung

Wir halten die Situation um häusliche Isolationsmaßnahmen, die Kinder betreffen für weiterhin für inakzeptabel und prüfen Erfolgsaussichten, sobald wir einen Bescheid von Betroffenen erhalten haben. Gleiches gilt für möglicherweise durchgeführte Testungen an Kindern ohne elterliches Einverständnis.

Eine Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen schätzen wir aktuell – jedenfalls ohne Vorliegen von Bescheiden zur häuslichen Isolation – als wenig erfolgsversprechend ein. Es zeigt sich, dass vielerorts Schulen bereit sind, Kinder nach Absprache von der Präsenzpflicht zu befreien.

Nach wie vor halten wir die inhaltliche Überprüfung der PCR-Tests für fallentscheidend. Wir sind hierzu in Planung und informieren Sie, sobald wir in dieser Sache konkret werden können.

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Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 31. Juli 2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.

Wir fragen nach!

Zunächst zu den Themen PCR-Tests und Beurteilung der epidemischen Lage, denn diese bilden die Grundlage für jegliche verordnete Aussetzung unserer Grund- und Menschenrechte.

Außerdem geht es uns um die „Covid-App“. Diese muss nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer positiven Testung laut FAQ des Herstellers TELEKOM eine Neu-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Weil wir hierin einen eklatanten Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs sehen, haken wir nach. Schließlich stellen wir Fragen zu Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen, sowie zu den Impfungen gegen Covid-19, deren Entwicklung wir kritisch verfolgen.

Wir werden nach Erhalt der Antworten nicht nur die Öffentlichkeit informieren – welche der Medien die Ergebnisse aufgreift, wird sich zeigen – sondern auch für folgende Klagen geeignete Argumentationsgrundlagen schaffen.

Noch immer sehen wir erhöhten Klagebedarf. Uns brennen drei Themen unter den Nägeln: die Zustände in Pflegeheimen, die Zustände in Schulen und das Vorgehen der Gesundheitsämter bei Quarantäne-Anordnungen (gegenüber Kindern).

Eine Klage ist nur zulässig bei „Betroffenheit“ des Klägers. Aus diesem Grund werden wir in den nächsten Wochen erneut abwägen, an welcher Stelle wir die größten Erfolgsaussichten einer Klage sehen. Mit der Inkraftsetzung des aktuellen Hygieneplans für Bayerns Schulen, sehen wir uns grundsätzlich in der Lage, gegen diesen vorzugehen.

Dies, zur guten Nachricht.

Unseres Ermessens nach ist dieser inhaltlich aus gesundheitlichen, pädagogischen und menschenrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar. Es erscheint uns dringend geboten, dass alle interessierten Menschen in diesem Land auch abseits des Klagewegs Initiative ergreifen!

Wer in Berlin war, hat – trotz des unwürdigen Endes – wahrgenommen:

Wir sind erstens sehr viele! Und wir sind durchaus in der Lage, gemeinsam Dinge zu verändern. Vernetzen wir uns, denn: gemeinsam sind wir sehr stark!

Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihrer aller Unterstützung!

Verbreiten Sie unser Anliegen weiter, wir werden finanzielle Mittel nötig haben, um nicht aufzuhören, bevor Grund- und Menschenrechte und eine funktionale Demokratie wiedereingesetzt sind.

Mit herzlichen Grüßen,

Lisa Marie Binder-Raupenstrauch und Volker Raupenstrauch

Im Folgenden zur Ansicht das Anschreiben an das RKI:

Mein Artikel auf RUBIKON zu unserem Vorgehen: „Behördliche Kindesmisshandlung“

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Stand: 14. Juli 20

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 18. Juni 20 haben wir uns zum ersten Mal mit unserem Anwalt in Stuttgart getroffen. In diesem Gespräch kristallisierte sich unser Anspruch heraus, dass unter der Prämisse einer möglichst großen Erfolgsaussicht ein Urteil in seiner Wiederherstellung verschiedener Grundrechte möglichst breite Wirkung entfalten sollte.

Am geeignetsten erschien uns in seiner Konkretheit das Thema Schulen und Kindergärten. Was sich hier abspielt, halten wir – freilich immer unter der Einsicht, dass diese Maßnahmen seit vielen Wochen ohne jede Not umgesetzt werden – für besonders schädlich.

Nach der Sichtung der bereits ergangenen und schon anhängigen Entscheidungen verfolgten wir zunächst die Idee einer Kooperation mit einer Münchener Anwaltskanzlei. Hier hätten Expertise und Arbeitsaufwand gebündelt werden können. Diese Kooperation konnte nicht weiter verfolgt werden, weil auf der anderen Seite Versicherungen involviert werden sollten, wozu es dann nicht kam.

Gestern wollten wir in die Gutachtenerstellung gehen, um bis morgen, Mittwoch, den 15.07., im Rahmen eines Normenkontrollantrags gegen Maskenpflicht und Abstandsregelungen an Schulen eine Klage anhängig zu machen.

Dem kam uns die Klarstellung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im letzten Moment zuvor. Es stellte fest, was wir aus der geltenden Hygieneverordnung und internen Schreiben des Regierungsschuldirektors an die Lehrer in Bayern bereits wussten, was aber an Schulen nicht beachtet wird – eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht an Schulen ist nicht gegeben. Nicht einmal das Hausrecht der jeweiligen Schule bietet einen Spielraum zur Einführung einer solchen.

Mit dem Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Juli entfällt für uns die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Klage gegen die Maskenpflicht an Schulen.

Aus dieser Klarstellung resultiert für uns alle jedoch folgender Auftrag: begeben wir uns in die Schulen, wo wir ein dringendes Gespräch mit unseren Schulleitern führen müssen! Jetzt heißt es, politisch und gesellschaftlich Druck aufzubauen.

Obwohl tatsächlich noch Spielraum für eine Klage gegen die Abstandsregelungen gegeben ist, scheinen uns einerseits die Erfolgsaussichten in den uns vorliegenden Klägersituationen als denkbar gering und bewerten wir andererseits den Zeitpunkt für ein gerichtliches Vorgehen dagegen als ungünstig. Offizieller Ansage zufolge, strebt man einen uneingeschränkten Unterricht ab dem neuen Schuljahr an. Durch den Beschluss von heute ist eine Verlängerung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 02.08.20 beschlossen worden. Somit ist ab dem 2. August eine neue Verordnung zu erwarten. Bis zum Ende der Ferien soll ein neuen Hygienekonzept vorgestellt werden.

Mögliche Impfflicht

Wir haben uns nun für ein vorerst anderes Vorgehen entschieden: Wir werden gemäß Informationsfreiheitsgesetz verschiedene Anfragen an Bundesbehörden und nachgelagerte Institutionen stellen, um insbesondere einer möglichen Impfflicht frühzeitig entgegen wirken zu können. Wir stehen weiterhin im intensiven Austausch mit unserem Anwalt, um die geeignetsten Anfragen gemeinsam heraus zu arbeiten.

Sollten wir wider der Ankündigung seitens Politik und Schulen im neuen Schuljahr feststellen, dass die Zustände weiterhin nicht mit den Grundrechten unserer Kinder vereinbar sind, so werden wir nach Prüfung der dann geltenden Verordnung und des Hygienekonzepts zu diesem Zeitpunkt gegen die entsprechende Verordnung vorgehen.

Sollte der Klagebedarf entfallen, freuen wir uns. Allerdings sind wir sehr skeptisch. Die Schulen kündigten bereits einen „Plan B“ an für den Fall, dass die pandemische Situation weiterhin eine „neue Normalität“ einfordert. Und gerade wurde bekannt gemacht, dass Baden-Württemberg im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht für weitergehende Schulen einführen will.

Noch sind Testungen lediglich Empfehlungen. Sollte sich dies ändern, werden wir auch ein Vorgehen in diese Richtung prüfen.

Die seit März diesen Jahres ausgesprochen volatile rechtliche Situation macht jedwedes juristische Unterfangen zu einer Herausforderung.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und bleiben hartnäckig!

Corona-Untersuchungsausschüsse – update 30.07.20

Eine vorläufige Zwischenbilanz zieht Dr. Reiner Fuellmich nach drei Wochen Tätigkeit im Corona-Ausschuss im folgenden Video.

„Das was der Test macht, ist vollkommen unbrauchbar“ (der PCR-Test, Anm. des Vorstands). Soweit es um den „Lockdown“ und die Maskenpflicht geht: „Da fehlt mir die juristische Grundlage“. Der Aussage Beate Bahners, die Corona-Situation stelle den „größten Rechtsskandal der BRD“ dar, kann Reiner Fuellmich derzeit noch nicht zustimmen. Nach seiner vorläufigen Einschätzung, unter besonderer Berücksichtigung der „PCR-Frage“, könnte sie laut seiner Aussage im Ergebnis jedoch recht behalten.

RUBIKON: Im Gespräch: „Der Untersuchungsausschuss“ (Reiner Fuellmich und Flavio von Witzleben)

Pressekonferenz Stiftung Corona-Ausschuss am 10.07.20

Ich bitte höflichst um Ihre Unterstützung in Form einer tiefen Verbreitung!

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Corona-Untersuchungsausschuss ab 6. Juli 2020 – update 04.07.20

Der Sprecherkreis des Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschusses (ACU), einem zweiten Untersuchungsausschuss neben dem der Stiftung Corona-Ausschuss, erläutert im folgenden Video, weshalb und auf welche Weise der Ausschuss tagen wird.

Es sprechen Heiko Schöning, Dr. Bodo Schiffmann und Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch. Ich bitte Sie höflichst um Verbreitung und Unterstützung des ACU!

Sie ist unsere Chance auf einen rationalen Umgang mit unserer Krise und birgt die große Chance auf Wiederherstellung unserer demokratischen Werte.

Vielen Dank.


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Liebe Mitmenschen,

Eine engagierte Gruppe von Juristen und Wissenschaftlern nimmt am 6. Juli ihre Arbeit in Sachen Corona-Ausschuss auf.

Den Vorstand der „Stiftung Corona-Ausschuss“ bilden die Rechtsanwältin Viviane Fischer, der Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, der Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz und der Ökonom Prof. Dr. Stefan Homburg.

Dem Beirat der Stiftung gehören angesehene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis an, unter anderem der Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner, der Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Hans-Joachim Maaz, die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser und der klinische Psychologe Prof. Dr. Harald Walach.

Die Stiftung will untersuchen, warum die Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen hatten. Sie fördert wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet.

Die Sitzungen des Untersuchungsausschusses werden live gestreamt. Näheres auf der Pressekonferenz am 03.07.2020 in Berlin.

Wenn Sie Fragen für den Untersuchungsausschuss haben oder als ZeugIn oder ExpertIn zur Aufklärung von Umständen beitragen können, schreiben Sie bitte an kontakt@corona-ausschuss.de

Ich bitte um Ihre Mithilfe bei der Verbreitung! Sie ist unsere Chance auf einen rationalen Umgang mit unserer Krise. Sie birgt die große Chance auf die Wiederherstellung unserer demokratischen Werte.

Herzlichen Dank.

www.corona-ausschuss.de