Weihnachtsbrief

Liebe Mitmenschen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Jetzt ist wirklich Weihnachten geworden. Wir begehen das Fest der Liebe, das Fest zu Ehren des kleinen Menschen Jesus Christus, dessen Geburt vor über zweitausend Jahren eine Zeitenwende einleitete. Es fragt unser Herz: Geht das überhaupt – Weihnachten nach so einem Jahr?

Noch ist kein ganzes Jahr vergangen, seitdem wir uns in einer auf den Kopf gestellten Welt wiederfinden. Wie das Jahr 2020 einerseits im Rausch an uns vorbeizog, so dauerte es andererseits so lange, „als sei ein ganzes Leben vergangen“, wie es gestern eine liebe Freundin formulierte.

Glasklar sehen wir den Beginn der Krise vor uns, als wir im März von einer Fassungslosigkeit ergriffen wurden, die uns bald hinaustrieb, um einer Politik entgegen zu treten, die vorgeblich nur ein Ziel kennt: die Verhinderung des Todes durch das Corona-Virus.

Unter Qualen wurde es Sommer, denn panta rhei!, alles fließt. Gerade noch standen wir voller Hoffnung in der Straße des 17. Juni. Und das nicht alleine! Im Gegenteil, mit so vielen Menschen, dass es unfassbar blieb, dass die Politik die Hände fest vor die Augen drückte, um nur ja nicht Stellung beziehen zu müssen. Es folgte die zweite Großdemonstration Ende August in Berlin, die die üblichen medialen und damit gesellschaftlichen Reaktionen hervorrief – und dann wurde es Herbst.

Aufgetankt mit Sonne, die uns Gott sei Dank, zuteilwurde, versuchten wir weiter, unsere Gegenwart zu gestalten und zur Stelle zu sein, wenn Grund- und Menschenrechte in größter Gefahr waren.

Doch nun ist es eben Weihnachten geworden. Weil nicht jeder es schaffen wird, dieses Fest in Würde und Andacht zu begehen, schmerzt nach all den zurückliegenden Monaten, dieses Weihnachten besonders.

Roland Rottenfußer gelang es in seinem Artikel „Der dunkelste Winter“ zu umreißen, was dieses Jahr mit denjenigen Menschen macht, die sich nicht mit den regierungsseits verhängten Maßnahmen einverstanden erklären. Er ermuntert uns, liebevoll auf uns zu schauen, die wir unsere Kraftreserven oft ausgeschöpft haben. Er macht deutlich, was so schmerzhaft ist in dieser Situation, in der es nur mit Einbußen gelingen kann, für seine eigene Würde einzustehen. Wie es uns beinahe an den Rand des Wahnsinns treiben kann, wenn wir feststellen müssen, für unsere Liebsten, die Schutzlosesten, die Alten und die Kleinen, nur begrenzt, so begrenzt, einen Schutzraum schaffen zu können.

Wenn wir unsere Kinder mittels ärztlicher Atteste wenigstens in körperlicher Hinsicht schützen möchten, geraten wir regelmäßig in einen schulseitig ausgeübten Terror, der in der Zeit seinesgleichen fand. Auf diesen Vergleich dürften wir allerdings wiederum nur unter Einbußen hinweisen, wenn es uns auf die sogenannte Mehrheitsmeinung ankäme.

Der Rabbi und US-Rechtsanwalt Yitzchok Dovid Smith fordert uns in der Sitzung Nummer 32 des Corona-Ausschusses „Seele des Menschen wie gleichst du dem Wasser, geradezu heraus, diese Vergleiche zu erkennen und unsere Schlüsse aus ihnen zu ziehen!

Lassen wir uns also nicht mittels größter Anstrengungen, Tatsachen ins Gegenteil zu verkehren, davon abhalten, mit dem Herzen zu sehen.

Es also aushalten zu müssen, selbst die eigenen Kleinen nicht so schützen zu können, wie wir uns aus tiefster Seele wünschen, lässt in uns etwas zerbrechen.

Und nun Weihnachten: nicht jeder kann seine Liebsten um sich scharen. Alte Menschen, junge Menschen, viele sind alleine und müssen sich wiederum kriminalisieren, möchten sie wenigstens an diesem besonderen Fest ihren menschlichen Bedürfnissen nachgeben.

Das ist die Fratze dieses Weihnachten.

Weil es aber in diesen Zeiten wesentlich darauf ankommt, sich gegenseitig Mut zuzusprechen, sind wir angehalten, das Licht aufzuspüren.

Und es ist gekommen, wenigstens in Form einer verheißungsvollen Konstellation am Firmament. Vor drei Tagen, am 21. Dezember fand um 19.20 Uhr über unseren Breiten die Konjunktion zweier Planeten statt: Die Vereinigung von Jupiter und Saturn, die als Conjunctio Aurea bezeichnet wird. Immer können Himmelsbewegungen auch archetypisch gedeutet werden. So geschieht es in der Astrologie. Und so wie diese Deutungen immer in zwei Richtungen geschehen können, in eine erlöste und eine unerlöste Richtung und es am Ende in dieser Hinsicht ohnehin nur auf die Grundsätze der Analogie und der Synchronizität ankommt: „Wie oben, so unten“, macht es viel Sinn, „oben“, wie auf einem Ziffernblatt unserer Uhr, abzulesen, was unten passiert, um es aus einer distanzierteren Warte besser einordnen und verstehen zu können. Die Voraussage dessen, was aber geschehen wird, fällt in die Domäne der Hellseherei. Es sind maßgeblich wir Menschen, die unsere Menschheitsgeschichte schreiben.

Es gibt jedoch fundierte Hinweise darauf, dass diese große Konjunktion am Himmel, die sich in der jetzigen Form etwa alle achthundert Jahre wiederholt, auch zu Weihnachten zu Beginn unserer Zeitrechnung ereignete. Es war der Stern von Bethlehem, der über der Krippe des kleinen Jesuskindlein stand und einige Schafhirten sowie drei Weise aus dem Morgenland heranlockte. Vieles spricht dafür, dass diese Weisen nicht ziellos umherirrten und dann quasi aus Versehen vor dem Heiland zu stehen kamen, sondern dass sie das Himmelsereignis im Voraus berechnet hatten. Sie waren ja Weise, also solche Menschen, die es jetzt durchaus auch noch gibt und die uns die Gnade ihres Lichts angedeihen lassen, wenn es um uns herum finster gemacht wurde.

Wenn wir auch alle das vorläufige Ende der Geschichte von Jesus Christus kennen, können wir festhalten, dass mit seiner Geburt, die einherging mit der Goldenen Konjunktion am Himmel, eine Zeitenwende eingeleitet wurde. Und so dürfen wir auch heute wieder davon ausgehen, dass der 21. Dezember eine Zeitenwende markiert hat. Ob es diejenige zum „Aufbruch zur Freiheit“ sein wird, wie sie in der Literatur teilweise hoffnungsvoll bezeichnet wird, bleibt abzuwarten.

Doch die Aufforderung lautet: Lasst uns den Schwung zum Verändern unserer Welt nun nutzen, denn die Zeit für eine Wende ist gegeben!

Heute ist also Weihnachten. Es folgen die Rauhnächte, der Jahreswechsel und dann der lange, zähe Teil des Winters bis Ende Februar. Gönnen wir uns Ruhe, ziehen wir unsere Säfte, gleich den Bäumen draußen, in uns zurück und sammeln wir Kräfte an, bis die Zeit gekommen ist, wieder aufzubrechen. Es wird Frühling werden! Das Leben wird um uns herum wieder sprießen und lebendig und dann werden wir gemeinsam, verjüngt, an der Ausgestaltung der Zeitenwende zum Guten arbeiten.

Bis dahin wirken Dinge ein, wie das Reinigungsmittel im angebrannten Geschirr: Auch unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht München.

Der Beklagte, Freistaat Bayern, gab Ende November gegenüber dem Verwaltungsgericht eine Stellungnahme ab, in der er unsere Klage als unzulässig einordnet. Die Argumentation des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Die Klage sei bereits nicht statthaft, da der belastende Verwaltungsakt einen Tag nach Klageerhebung nicht mehr bestanden hätte. Im Übrigen sei die Allgemeinverfügung Isolation vom 18.08.20 durch die Allgemeinverfügung zur Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen vom 06.11.20 aufgehoben.

Wir schließen uns dieser Ansicht nicht an und haben aus diesen Gründen soeben die Aufrechterhaltung unserer Klage gegenüber dem Gericht erklärt.

Schöpfen wir weiter Hoffnung! Zum Beispiel in den zarten Pflänzchen ausgewogener Rechtsprechung in Bosnien und Herzegowina. Am 22. Dezember hat das dortige Verfassungsgericht das Maß der Bewegungseinschränkung und das obligatorische Tragen von Masken während der Coronavirus-Pandemie als eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte beurteilt, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu vereinbaren sind.

Lassen Sie mich eine ganz persönliche Hoffnung mit Ihnen teilen: vor Tagen durfte ich feststellen, dass eine wohl seit Jahrhunderten muntere Quelle in unserer Gegend, über die vor rund vierhundert Jahren eine Kapelle gebaut wurde und die – mit meinem tiefsten Einverständnis, im Frühling plötzlich fast ganz versiegte – nun wieder sprudelt. Das gibt mir Anlass zur Freude! Nichts hält mich davon an, dies als ein gutes Zeichen zu werten.

Ich wünsche uns allen Kraft, unser Licht hingebungsvoll, Tag für Tag zu nähren und es überall dort zu verbreiten, wohin wir auch kommen. Besonders dort, wo es beinahe erloschen ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Anteilnahme.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten!

Lisa Marie Binder

Kundgebung in Grafing

Zum Nikolaus, am 6. Dezember, versammelten sich rund 100 Grafinger und Menschen aus benachbarten Gemeinden und Landkreisen, um für eine menschenwürdige Politik einzustehen. Versammlungsleiter Andreas Krause stellte ein offenes Mikrofon zur Verfügung, das frequentiert in Anspruch genommen wurde. Es kamen kontroverse Themen zur Sprache – und der erste Schritt zur Diskussion in Gang.

Aufgrund des medialen Aufruhrs, wegen einer der vorgetragenenen Reden, erlaube ich mir den Hinweis auf einen, aus meiner Sicht, gelungenen Artikel, zum im Zusammenhang mit dem Nichteinverständnis zur aktuellen „Corona-Politik“ seitens offiziellem Narrativ mitklingenden Antisemitismusvorwurf: „Aufrechter Gang“ von Andrea Drescher, erschienen am 9. Dezember 2020 auf RUBIKON.

Unten finden Sie meine Rede zum Nachlesen und Anschauen.

Rede in Grafing am 6. Dezember 2020

Dr. Roger Hodkinson: Corona-Krise als „größter Schwindel, der je einer ahnungslosen Öffentlichkeit angetan wurde“

Dr. Roger Hodkinson, kanadischer Spitzenpathologe, Vorsitzender einer Ärztevereinigung sowie CEO & Medical Director von wma, des Western Medical Assessments, einem in der der medizinischen Biotechnologie tätigen Unternehmen, bezeichnete die Coronakrise und die Regierungs-Maßnahmen bei einer öffentlichen Anhörung an die anwesenden Regierungsvertreter als den „größten Schwindel („Hoax“), der je einer ahnungslosen Öffentlichkeit angetan wurde“ und forderte den Stopp der Tests und Maßnahmen.

„Dies ist nicht Ebola. Es ist nicht SARS. Es ist die Politik, die Medizin spielt, und das ist ein sehr gefährliches Spiel.“

Masken seien nutzlos. Sie stellten nichts anderes dar, als ein Gehorsamssignal. Die gleiche Nutzlosigkeit sozialer Distanzierung ergebe sich aus dem Umstand, dass Covid durch Aerosole verbreitet würde, die sich etwa 30 Meter ausbreiten würden, bevor sie landeten. Weil Isolierungen allen Ortes schreckliche Folgen nach sich zogen, sollten Lockdowns umgehend beendet werden, ganz im Sinne der Erklärung von Great Barrington, die Roger Hodkinson vor diesem Treffen in Umlauf gebracht hat.

Zum Artikel „Nur heiße Luft“ von Jens Bernert auf RUBIKON, der sich mit der Stellungnahme Hodkinsons auseinandersetzt, gelangen Sie hier.

Kundgebung in Haar am 20. November 2020

Unter der Initiative von Christian Rösch aus Haar und Herrn Bernd Bräuer, Unternehmer in Hohenbrunn, fanden sich an einem winterlichen Abend, bereits einige Tage nach Sankt Martin, in Haar etwa vierzig Menschen am Rathaus ein, um friedlich, sachlich, doch dabei bestimmt gegen die immer „unfassbareren Reglementierungen“ der Corona-Politik und dabei für eine demokratische und den Menschen achtende Politik einzustehen.

Die Veranstalter sind der Meinung, insbesondere Kinder trügen bei fehlender Evidenz der angeordneten und umgesetzten Maßnahmen eine große Last in der Corona-Situation. Nicht nur die Pflicht zum Tragen einer Maske, sondern auch das geforderte „Social Distancing“ und die allgegenwärtig verursachte Angst schwäche und schädige die zukünftige Generation.

Sie ermutigen daher, auch in den Kommunen immer wieder zum Dialog aufzurufen. Dort seien Bürgermeister und Landräte zu adressieren, die die Umsetzung der Maßnahmen in Schulen und Kitas maßgeblich mitgestalten. Viele Lokalpolitiker seien mit den Entscheidungen „von oben“ immer weniger einverstanden.

Bernd Bräuer setzt sich aus diesen Gründen mit Unterstützung seiner Frau nicht nur in Haar, sondern auch in Rosenheim, Poing, und Hohenbrunn sowie künftig auch in München aktiv für die Menschen ein, leistet moralische Unterstützung, wo nötig und sorgt für die notwendige Vernetzung mit Kunden und Lieferanten.

Um meinen Beitrag in der Region zu leisten, wollte ich Bernd Bräuer und die Haarer Bürger gerne unterstützen. Hier finden Sie meine Rede zum Herunterladen:

Verwaltungsgericht München stellt Befreiung von der Maskenpflicht fest

Das Verwaltungsgericht München stellte am 29. Oktober 2020 in seinem Beschluss fest, dass der Antragsteller, ein zehnjähriger Schüler eines Staatlichen Gymnasiums in Miesbach, am Unterricht teilnehmen darf, obwohl er mittels ärztlichen Attests vom Tragen der Maske aus gesundheitlichen Gründen befreit ist. Der Schulleiter hatte dieses Attest zuvor nicht anerkannt.

Der Antragsteller sollte beim weiteren Fernbleiben vom Unterricht ein schulärztliches Zeugnis vorlegen. Desweiteren wurde mit einer Verweisung vom Schulgelände und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gedroht.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Schüler mit Vorlegen des ärztlichen Attests gegenüber dem Schulleiter die geforderten gesundheitlichen Gründe glaubhaft gemacht, die ihm das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände des Staatlichen Gymnasiums und in den Unterrichtsräumen unzumutbar machen.

In dem der Schule vorgelegten Attest wird ausgeführt, dass die gesundheitlichen Hinderungsgründe in einem „zunehmend(en) Beklemmungsgefühl, Sauerstoffmangel, Konzentrationsstörung verbunden mit Angststörung/Panik)“ beim Tragen der Maske lägen, wobei die Angststörung sich bis hin zur Hyperventilation verschlechtere. Die Diagnose ergebe sich aus einem ausführlichen Gespräch bei der Wiedervorstellung am … Oktober 2020. Das vorgelegte ärztliche Attest ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung. Grundsätzlich ungeeignet wäre die Vorlage nur dann, wenn sie, wie bis zuletzt im konkreten Fall geschehen, geschwärzt erfolgte.

Das vorliegende Attest genügt auch den inhaltlichen Anforderungen, die an ein ärztliches Attest in diesem Zusammenhang zu stellen sind. Nach dem BayVGH muss ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthalten. Es ist insbesondere hinreichend substantiiert darzulegen, aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen in der konkret relevanten Tragesituation keine Maske getragen werden könne. Dazu muss das Attest zumindest erkennen lassen, welche Beeinträchtigung bei der Schülerin oder dem Schüler festgestellt wurde und inwiefern sich deswegen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nachteilig auswirkt. Es muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen.

Es muss ausreichen, wenn das Attest bei vernünftiger Betrachtung hinreichende Aussagekraft im Hinblick auf die Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Maskentragens aus gesundheitlichen Gründen hat. Das vorgelegte Attest genügt diesen Anforderungen, ohne dass zu erörtern wäre, ob die im Rahmenhygieneplan Schulen festgelegten Vorgaben die Anforderungen an ärztliche Atteste überspannen. Denn auch diesen Anforderungen genügt das vorgelegte Attest.

Damit enthält das Attest konkrete und nachvollziehbare Angaben, um der Schule und dem Gericht eine Überprüfung des Vorliegens einer „Unzumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen“ zu ermöglichen.

Dem Antragsteller wird eine Angststörung diagnostiziert, die auf konkrete Befundtatsachen in Form von verschiedenen Symptomen beim Tragen der Maske wie Beklemmungsgefühl, Sauerstoffmangel und Konzentrationsstörung beruht. Damit steht fest, dass die Beeinträchtigungen durch die Maske Krankheitswert haben und über das hinausgehen, was jeder Schüler beim Tragen der Maske als beeinträchtigend empfindet. Zusätzlich ist angegeben, dass die Diagnose im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs stattgefunden und nach wiederholter Vorstellung stattgefunden hat. Die Gefahr, dass ggf. durch eine Vielzahl von Gefälligkeitsattesten die grundsätzlich angeordnete Maskenpflicht auf dem Schulgelände unterlaufen und ihre Wirksamkeit verlieren würde, ist durch die Anerkennung des streitgegenständlichen Attests nicht gegeben, da hier keine Anhaltspunkte für ein Gefälligkeitsattest vorliegen.

Hier gelangen Sie zum Beschluss des VG München, v. 29.10.2020 – M 26a E 20.5090.

Kinder & Corona-Onlinekongress

Ich möchte alle Eltern und am Wohl unserer Kinder interessierten Menschen über den Onlinekongress der Glücksknirpse informieren.

Vom 2. bis 10. Dezember werden 25 Interviews von Kiki und Christian mit Experten ganz unterschiedlicher Fachgebiete ausgestrahlt. Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Juristen, Journalisten, Pädagogen, Ingenieure, Coaches und Autoren beschäftigen sich mit wesentlichen Fragen rund um die Causa Corona:

„Wie wirkt sich der mediale, politische & gesellschaftliche Umgang mit Corona auf Gesundheit & Entwicklung unserer Kindern aus? Wie sicher ist eine mögliche Corona-Impfung, wird es eine Zwangsimpfung geben und wie können wir uns dagegen wehren, wenn wir uns gegen eine Impfung entscheiden sollten? Wie kann ich meine Familie wirklich schützen vor Infektionen, aber auch vor behördlichen Maßnahmen? Welche Rechte haben wir – und wie können wir souverän dafür eintreten? Wie kann ich mir und meinen Kindern die Ängste nehmen? Wie kann ich friedlich & achtsam zu einer Veränderung beitragen?

In Zeiten, in denen diejenigen Einrichtungen und Initiativen schweigen, die sich bisher für das Wohl unserer Kinder stark gemacht haben, halte ich diese mutige Idee der Glücksknirpse für äußerst unterstützenswert.

Hier geht es zur Anmeldung.

Reiner Fuellmich bei KENFM

Reiner Fuellmich in den Startlöchern: Letzte Vorbereitungen für die Sammel-Klage gegen Christian Drosten in den USA.

Die Grundlage der sogenannten Corona-Pandemie bildet der PCR-Test des Christian Drosten. Er kann nicht das, „was er vorgibt zu können“. Für die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Paragraphen 263 Strafgesetzbuches – Betruges – ist Vorsatz notwendig. Sein Vorliegen soll im Verfahren bewiesen werden.

Zwei Stunden Gespräch, die Mut machen!

Podiumsdiskussion in Grafing

Am 9. Oktober 2020 haben wir zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Wir: eine Gruppe von Menschen aus unserer Region, die selbst an der Gestaltung unserer Gegenwart und Zukunft mitwirken möchte. Das Motto lautete: „Corona lasst uns reden!“ Unser Anliegen war es, einen konstruktiven Dialog in unserer Gemeinde Grafing anzuregen, in dem alle betroffenen Positionen ausgetauscht hätten werden sollen.

Damit dies gelingt, haben wir Menschen eingeladen, die die Strategie der Regierungen mittragen. Einer unter ihnen, der Bürgermeister von Grafing, Herr Christian Bauer, nahm unsere Enladung zu unserer Freude an.

Mit dem Beginn unserer Veranstaltung offenbarte sich, dass Herr Bauer, entgegen seiner Ankündigung, nicht erscheinen würde. Unsere Moderation versuchte daher, Stimmen aus dem Publikum zu gewinnen, die sich für die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen aussprächen. Obwohl dies nicht gelang, verbrachten wir einen gepflegten Abend, in dem insbesondere das übergroße Bedürfnis vieler Teilnehmenden deutlich wurde, endlich in eine offene Kommunikation zu treten. Insbesondere die Frage, wie Kinder achtsam durch diese Krise gebracht werden können, berührte zahlreiche Gäste. Auch die Anwesenheit einiger Stadträte, von denen sich einer zu Wort meldete, ließ die Zuversicht wachsen, dass Gräben überwunden werden könnten.

Im letzten Teil der Veranstaltung wurde eine der wichtigsten Fragen aufgeworfen, denen wir uns stellen müssen: „Wie gehen wir gut mit dieser herausfordernden Situation um?“ Die Frage konnte an diesem Abend nicht endgültig erörtert werden. Wenig überraschend seit März 2020, war es die Polizei, die unsere Veranstaltung auflösen wollte. Dem konnten wir entgegen treten und den Abend dennoch mit einem gebührenden Abschluss zu Ende bringen.

Unsere Podiumsdiskussion schlug hohe Wellen. Der an der Veranstaltung anwesende Journalist des Münchner Merkurs publizierte am folgenden Tag seine Variante unseres Abends, die Sie hier nachlesen können. Der Druck und die Veröffentlichung meiner Gegendarstellung wurde vehement abgelehnt. Sie können Sie unten stehend nachlesen.

Gegendarstellung
Grafing, den 12.10.2020
Sehr geehrter Herr Ametsbichler,
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung.
Als Sprecherin am Abend „Pandemie ohne Ende? Grafinger Bürger laden ein! Offene Gesprächsstunde für Alle. Corona – lasst uns reden!“ am 9. Oktober 2020 erlaube ich mir einige wesentliche Richtigstellungen Ihres Artikels vom 11. Oktober 2020.
Ziel des Abends war der Einstieg in einen Diskurs über die Verhältnismäßigkeit der sogenannten Corona-Maßnahmen. Wir betrachten die Überwindung der Spaltung unserer Gesellschaft wie auch die Versachlichung der „Corona-Frage“ als eine drängende Herausforderung unserer Zeit. Katrin Sänger, Moderatorin der Gesprächsrunde, hatte hierzu im Vorfeld eine Vielzahl an Einladungen auch an den Personenkreis versendet, deren Stellungnahmen in der Öffentlichkeit auf ihre Zustimmung zu einer Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen schließen lassen. Darunter Frau Markester aus dem Schulamt Ebersberg und den Grafinger Bürgermeister, Herrn Christian Bauer.
Herr Bauer hatte gegenüber Frau Sänger sein Kommen bestätigt. Sein Fernbleiben war für sie, wie den Sprecherkreis, insbesondere nach der neuerlichen Bestätigung durch seine Sekretärin, Frau Häuser, am Donnerstag, den 8. Oktober, eine Überraschung. Der Schwerpunkt der Gesprächsrunde wurde damit deutlich verschoben, als sich auch auf Nachfrage hin aus dem Publikum keine Stimme erhob, die Position für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bezog.
Obwohl das Ziel eines Diskurses somit auch an diesem Abend, wie so üblich, seit März 2020 nicht erreicht werden konnte, ergab sich die Gelegenheit für Austausch und das Aufzeigen verschiedenster Nuancen der Betroffenheit durch die weitreichenden Maßnahmen der Corona-Verordnungen. Als zwanzig Minuten vor Veranstaltungsende Wirt und Polizei damit drohten, die Veranstaltung zu beenden, wurden wir Zeugen beachtlicher Vorwürfe, die insbesondere durch ihre Abwesenheit von Takt und Kultiviertheit bestachen. Einige Gäste, die in den seit März vergangenen Monaten noch keine vergleichbaren Vorkommnisse erlebt hatten, waren schwer betroffen, wie mir im Nachgang kommuniziert wurde. Es erscheint ohne Zweifel notwendig, auch bei unseren polizeilichen Beamten das Feingefühl dahingehend zu wecken, wie mit Mitmenschen umzugehen ist, selbst wenn eine Anzeige eingegangen ist und der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit im Raum steht. Dies gebietet neben allgemein gültiger Höflichkeitsetikette Art 1 unseres Grundgesetzes.
Entgegen Ihrer Darstellung ist richtig, dass Frau Sänger dem Wirt gegenüber Einladung und Veranstaltungsziel explizit mitgeteilt hat. Das mit dem Wirt vereinbarte und vor Veranstaltungsbeginn von diesem abgenommene Hygienekonzept wurde exakt eingehalten. Die Maskenpflicht wurde grundsätzlich eingehalten. Ich konnte nicht feststellen, dass die Polizei um Glaubhaftmachung der Ausnahmetatbestände ersucht hätte. Erst dann, das ist Ihnen gewiss bekannt, hätte eine Unterlaufung dieser Regelung festgestellt werden können.
Mir wurde mitgeteilt, Ihre Zeitung hätte gelegentlich für Ausgewogenheit in der Berichterstattung gesorgt: Dies klingt so mutmachend, dass ich Sie gerne bestärke, in Zukunft wieder an diese leisen Ansätze anzuknüpfen. Eine freundliche, offene und tolerante Gesellschaft wird der Dank sein, der
auch Ihnen zu Vorteil gereicht. Ich komme nicht umhin mir vorzustellen, dass auch Sie solche Eigenschaften schätzen.
Kollegiale und freundliche Grüße,

Lisa Marie Binder

Der Münchener Merkur legte vorsorglich nach und auch die Kollegen von der Süddeutschen Zeitung berichteten.

Wir kommen nicht umhin, dies als Ermutigung zu sehen, Eigenverantwortung zu leben und auf diese Weise den Diskurs voran zu bringen.

Regional in Aktion treten!

Damit wir die Corona-Situation oder mit Reiner Fuellmichs Worten, den Corona-Skandal möglichst bald und mit möglichst wenigen weiteren Schäden beenden können, braucht es ganz offensichtlich mehr, als nur die juristische Strategie.

Im gerichtlichen Eilrechtsschutz erzielen wir nicht die umfassenden Prüfungen, die wir benötigen. Hauptsacheverfahren dauern lange und sind ohne Zweifel notwendig, wenn auch nur um für die Zukunft festzustellen, dass die sogenannten Corona-Maßnahmen rechtswidrig sind.

Eine akute Lösung bieten sie aber nicht. Hieraus wird deutlich, dass wir mehrgleisige Strategien wählen sollten, um unsere Gegenwart und Zukunft zu gestalten.

Ich möchte Ihnen hier zwei Beispiele vorstellen, die wir in jüngster Zeit gewählt haben. Wir: eine Gruppe von Menschen aus der Region, die selbst konstruktiv in Aktion treten möchte. Obgleich der messbare Erfolg – Beendigung der sogenannten Pandemie – freilich noch nicht erzielt wurde, erscheint es uns, als ob wir kleine, doch sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung gehen. Ich möchte Sie deshalb ausdrücklich dazu ermuntern, selbst kreativ zu werden oder unsere Ideen bei sich in den Gemeinden umzusetzen.

Unten gelangen Sie zu den einzelnen Aktionen.

Aktion: Podiumsdiskussion

Aktion: Gespräche mit der Politik