Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März 2022

Handreichungen von Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse

Der Verein der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (Newsletter vom 17.03.2022):
„Am 15. März 2022 ist das höchst problematische „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ in Kraft getreten. Damit müssen nun alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen oder sozialen Bereich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, die keine der vorgeschriebenen Nachweise vorlegen können.

Dem Gesundheitsamt obliegt es dann nach Einzelfallprüfung und entsprechender Fristsetzung ein Bußgeld, Betretungs- oder Beschäftigungsverbot zu verhängen. Bis zu einem Verbot dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Impfausweis, Genesenstatus oder Attest regulär weiterarbeiten, sodass es erst einmal nicht wie befürchtet zu Versorgungsengpässen kommen dürfte.

Es gibt jedoch keine einheitliche bundesweite Vorgehensweise bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die Bundesländer haben teils sehr unterschiedliche Vorgehensweisen angekündigt. Unser juristischer Beistand Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht von der Anwaltskanzlei Keller & Kollegen, hat deshalb die Umsetzungshinweise der einzelnen Bundesländer recherchiert und zusammengestellt.“

Den von Jan Matthias Hesse zusammengestellten Unterlagen entnehmen sie die jeweiligen Verfahren zur Umsetzung der Impfpflicht in den einzelnen Bundesländern.

In Bayern – ähnlich wie Nordrhein-Westfalen – wird die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umgesetzt:

Die Einrichtungen in Bayern melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte: „Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. (…)“

Hier gelangen Sie zu den Dokumenten:

Ärztinnen und Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.: Handreichungen einrichtungsbezogene Impfpflicht (individuelle-impfentscheidung.de)