Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO.
Wir sehen in dem gehäuft auftretenden Phänomen von Hausdurchsuchungen bei Ärzten, Rechtsanwälten, Richtern und Menschen, die sich für rechtsstaatliche Verhältnisse in unserem Land einsetzen, den politischen Willen, die Menschen auf Linie zu bringen. In unserer Unterstützung des Verfahrens möchten wir dazu beitragen, dass in einer historischen Dimension aufgearbeitet werden kann, was hier geschieht. Es soll die Rechtswidrigkeit einer de facto anlasslosen Anordnung einer Hausdurchsuchung mit allen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen festgestellt werden.
Das Anliegen besitzt also vorrangig präventiven Charakter, um diesem Grauen für die Zukunft zum Wohle aller Menschen in unserem Land Einhalt zu gebieten.
Ein erfolgreiches Urteil soll bezwecken, dass künftig sorgfältig abgewogen werden muss, wo Verbrechen tatsächlich stattfinden und wo Hausdurchsuchungen damit geboten sind. Nur auf diese Weise kann das besonders schützenswerten Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 Grundgesetz Bestand haben. – Nur auf diese Weise kann dazu beigetragen werden, dass künftig Menschen, die anders denken und ihre Meinung kundtun, nicht in ihren Rechten verletzt werden.
Ich wünsche Ihnen gute und glückliche Momente in all dem Unrecht, das wir erleben! Besinnen wir uns auf das, was uns gut tut und Kraft spendet.