Maskenpflicht, Abstandsregeln und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verboten
Der Beschluss – hier zum Herunterladen – wurde für sofort vollziehbar erklärt und ist somit ab morgen, 12. April 2021, umzusetzen. Der Präsenzunterricht ist aufrechtzuerhalten.
Erstmalig wurde vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen. Bestellte Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer.
Reichweite der Weimarer Entscheidung
– Wirkung nur für die am Verfahren beteiligten Schüler?
Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Weimar äußerte sich mittlerweile Thüringens Bildungsministerium. Der Beschluss weise gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf und habe keine Auswirkungen auf die Corona-Regeln an Thüringer Schulen. Der Beschluss gälte nur für die am Verfahren beteiligten Schüler.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig ist anderer Auffassung: Da die Entscheidung des Gerichts gerade für alle Schüler der betroffenen Schulen getroffen wurde, habe es auch umfassende Wirkung an diesen beiden Schulen.
Laut Gutachten erfolge durch die vom Gericht untersuchten Maßnahmen eine bereits gegenwärtige Schädigung.
Masken schützten nicht, sondern gefährdeten die Gesundheit der Menschen in erheblicher Weise.
Eine Schädigung ginge aber auch von sozialer Distanzierung aus, die sich durch die Aerosol-Theorie jedenfalls nicht plausibel begründen ließe. Auf den Inhalt der Gutachten dürfte sich laut Ludwig jede Person in auch anderen Kontexten beziehen.
Es wird bereits tatkräftig Stellung gegen den Beschluss aus Weimar bezogen. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, GEW, ruft laut Tina Romdhani, aus dem Team der Klagepaten, ihre Kollegen dazu auf, trotz des Beschlusses aus Weimar gelassen zu bleiben.
„Lasst euch auf keine Diskussionen ein.“ Sollte die Situation vor der Schule verunsichern, rät die GEW dazu, die zuständige Polizeidienststelle zu informieren. „Das kostet nichts, sorgt aber für Aufmerksamkeit bei der Polizei und letztlich für eure Sicherheit.“
Schon im Januar machte das Amtsgericht Weimar in einer alternativen Entscheidung Furore. Der damals entscheidende Richter Matthias Guericke könne „voreingenommen“ und damit gerade nicht „unabhängig“ im eigentlichen Sinne gewesen sein, mutmaßt Focus Online in einem Bericht vom 25. Januar 2021.
Eine begründete Hoffnung aus der aktuellen Entscheidung aus Weimar ergibt sich aus der Annahme, dass folgende Gerichtsentscheidungen nur schwer an den Inhalten der der Entscheidung zugrunde gelegten Gutachten vorbei kommen werden.