Die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby von Marianne Grimmenstein hat am 24. November 2020 offiziell beim Bundestagspräsidenten eine Verfassungsgebende Versammlung angemeldet.
In meinem Artikel „Der notwendige Neustart“, heute erschienen auf RUBIKON, habe ich mich drei Fragen gewidmet:
„Brauchen wir erstens eine neue Verfassung? Sind wir zweitens ermächtigt, sie uns zu geben? Und drittens: Welcher Vorteil ergäbe sich direkt aus dem Prozedere der Verfassungsgebenden Versammlung?“
Grimmenstein vertritt die Ansicht, Teilnehmer der Verfassungsgebenden Versammlung genössen ihren besonderen Schutz und unterlägen damit nicht den möglicherweise verfassungswidrigen Verwaltungsakte, wie beispielsweise Testpflichten oder Schließungsanordnungen. Es bleibt spannend, zu beobachten, wie Behörden mit den Zurückweisungen ihrer Verwaltungsakte umgehen werden.
Wenn Sie der Verfassungsgebenden Versammlung beitreten möchten, können Sie das hier tun.