Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwar als unzulässig abgewiesen, doch dabei erstmalig die Bewertungshoheit über das Pandemiegeschehen den Gerichten zugewiesen.
Das Gericht: „Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Annahme, Schulen trügen maßgeblich zum Infektionsgeschehen bei (…) vor allem auf eine entsprechende Einschätzung des Robert-Koch-Instituts gestützt, da dieses nach § 4 Abs. 1 IfSG zur Beurteilung der pandemischen Situation berufen sei.“
Weiter: „Die Gründe des angegriffenen Beschlusses lassen keine ausreichende Auseinandersetzung des Gerichts mit diesen Aussagen erkennen.“
Genau diese sei im vorliegenden Fall aber notwendig gewesen.
Zu den Gründen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/02/rk20210208_1bvr024221.html