Weihnachtsbrief 2023

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Wir begehen das vierte Weihnachten nach der Zäsur CC, der Causa Corona. Da ein ordentlicher Verein Weihnachtsgrüße versendet, tun auch wir das, obwohl Weihnachtsbriefe zu versenden beim Anlass der Vereinsgründung im Mai 2020 nicht originär im Blickpunkt unseres Vorhabens stand. Dies gilt gerade dann, wenn die Tendenz an Momentum gewinnt, Weihnachten zu einer Nichtigkeit umdeuten zu wollen. Weihnachten halten wir aber nicht für trivial. Im Gegenteil. Unsere Wurzeln, die ja nicht nur unsere sind, hier, auf unserer Scholle, bieten das Fundament für alle Anstrengungen, die wir im Leben unternehmen wollen.

Die Zeiten waren schon schlechter – auch, wenn man mit Fug und Recht feststellen kann, dass sie noch einen gewissen Spielraum bieten für weitere Entwicklungen in Richtung Vollendung aller Wünsche. Man erlaube sich nur Hirngespinste wie Frieden und Respekt unter den Menschen. Weihnachtspäckchen auch von russischen Angehörigen und Freunden ins Land zu lassen, wäre ein freundlicher Anfang. Den momentanen Ist-Zustand umriss jüngst treffend Nicolas Riedl: Nachdem der Druck der Repression abgenommen hatte, zerbröckelten die Allianzen auf allen Seiten. Die einen meinten ihr Ziel bereits erreicht, die anderen gingen solide bereichert nach Hause. Spekulationen über Verstrickungen an allen Enden reißen nicht ab und vielerorts hoppelt man immer noch auf dem „totgerittenen Pferd“ des „Corona-Momentums“. Dort oben wird „fabuliert“ über ein „baldiges Habhaft-Werden und die Verurteilung der Corona-Täter.“ Nicolas Riedl bringt es auf den Punkt: „Viele der Corona-Oppositionellen sehen sich 2023 einer vielschichtigen Heimatlosigkeit ausgesetzt.“

Das wiegt schwer und ist doch nur ein Teil der Causa Corona. Gleichzeitig bewegt sich etwas, langsam zwar, aber doch. Darauf dürfen wir unseren Fokus legen, um mit Schwung und Ausdauer zugleich in die Zukunft zu gehen. Das eine haben Sie bereits gelesen: Es ist der Erfolg in dem von uns unterstützten Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht München. Das Verfahren wird vermutlich in nächster Instanz fortgesetzt, weil der Freistaat sich mit dem Urteil voraussichtlich nicht zufrieden gibt und Ihre ersten Ansätze, uns weiterhin zu unterstützen, bis heute sehr (!) hoffnungsvoll sind.

Vorgestern dann eine Überraschung: Es flatterte ein liegengebliebenes Dokument aus der Rechtsanwaltskanzlei in unser Postfach! Unserem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Bundesministerium für Gesundheit vom 31. Juli 2020 wurde überwiegend stattgegeben und Auskünfte erteilt. Ich bitte um Nachsicht, dass wir die Antworten erst in den kommenden Tagen in Ruhe studieren und zusammenfassen werden. Ein erster und kurzer Überblick stimmte uns vorsichtig zuversichtlich.

Was dürfen wir von diesen kleinen und größeren Freuden halten? Mein sehr geschätzter Kollege Walter van Rossum hält sie für nicht unwesentlich auf unserem etwas holprigen Weg. Aus seiner Sicht gehe es nicht darum, „Siege“ davon zu tragen. Worauf es ankomme, sei es, „der Fälschung der Welt einen Versuch von Wahrheit entgegenzuhalten“.

Wir bedanken uns von ganzem Herzen für Ihre Unterstützung! Es ist ja tatsächlich so: Ohne Sie wären wir heute nicht genau da, wo wir stehen. Das ist ein Grund zur Freude.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten – ob alleine oder gemeinsam, mit Katze, Esel und Morgenstern! Möge sich die Weihnachtsbotschaft vom kleinen Kind in Windeln und seinen tapferen Eltern, die endlich doch einen Platz für sich und in den Herzen einiger Menschen gefunden haben, immer mehr verwirklichen.

Alles Gute für Sie und alle, die Ihnen lieb sind!

Herzlich,

im Namen des Vereins,

Lisa Marie Binder

Vorstand des Vereins Aus Liebe zum Grundgesetz

Quellen:

Niolas Riedl, „Der Corona-Tinnitus“, https://www.manova.news/artikel/der-corona-tinnitus

Berliner Zeitung, „Deutscher Zoll warnt: Weihnachtsgeschenke aus Russland werden beschlagnahmt“, https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/deutscher-zoll-warnt-weihnachtsgeschenke-aus-russland-werden-beschlagnahmt-li.2168869

B&B – Burchardt & Böttcher – Wir müssen reden, „B&Besuch: Sven B. im Gespräch mit Walter van Rossum“, https://www.youtube.com/watch?v=1CEWEB98wYc

Klage vor dem Verwaltungsgericht München erfolgreich

Die von unserem Verein „Aus Liebe zum Grundgesetz“ im Oktober 2020 gegen den Freistaat Bayern initiierte Klage war erfolgreich.

Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes war im angefochtenen Umfang rechtswidrig.

Unser großer und glücklicher Dank geht an den mit uns kooperierenden, stets besonnen und überaus klug arbeitenden Rechtsanwalt, Benjamin Böhm, er geht an Sie, die Sie uns in der Not finanziell unterstützt haben und er geht an all diejenigen, die Ihr Interesse an rechtlicher Aufklärung aufrecht erhalten.

Sollte der Freistaat Bayern Rechtsmittel einlegen und wir uns in die nächste Runde begeben wollen, brauchen wir Ihre Unterstützung! Unsere Mittel neigen sich dem Ende zu.

Herzlichen Dank!

Im Namen des Vereins,

Lisa Marie Binder

Erster Vorstand

Zum Urteil im Detail:

Die von unserem Verein „Aus Liebe zum Grundgesetz“ im Oktober 2020 gegen den Freistaat Bayern initiierte Klage war erfolgreich.

Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes war im angefochtenen Umfang rechtswidrig.

Die Allgemeinverfügung ordnete für Kontaktpersonen der Kategorie I sowie für Verdachtspersonen die häusliche Isolation an. Kontaktpersonen der Kategorie I waren solche Personen, denen vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass sie aufgrund eines engen Kontakts zu einem bestätigten Fall von Covid-19 nach den jeweils geltenden Kriterien des RKI Kontaktpersonen der Kategorie I sind. Verdachtspersonen hingegen waren Personen, die Erkrankungszeichen zeigten, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuteten und für die entweder eine Testung angeordnet war oder die aufgrund der Erkrankungszeichen nach ärztlicher Beratung eine Testung durchgeführt hatten.

Die nun für rechtswidrig erklärte Allgemeinverfügung sah für Kontaktpersonen der Kategorie I sowie für Verdachtspersonen jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen vor. Für Kontaktpersonen der Kategorie I war eine 14-tägige häusliche Isolation unter weitreichenden Kontaktbeschränkungen gegenüber weiteren Familienmitgliedern angeordnet. Verdachtspersonen mussten sich für 10 Tage in häusliche Isolation begeben und hatten die Möglichkeit, sich ab dem 10. Tag frei zu testen.

Die Klägerin war vom Gesundheitsamt als Kontaktperson I eingestuft worden. Der vom Gesundheitsamt angeordnete und am 5. Tag der häuslichen Isolation durchgeführte PCR-Test der Klägerin erwies sich als negativ. Da der Arzt die Klägerin als Verdachtsperson im Sinne der Allgemeinverfügung einstufte, war für die Klägerin unklar, welche Rechtsfolgen der für ihren Einzelfall anzuwendenden Allgemeinverfügung gelten sollten: diejenigen für Kontaktpersonen der Kategorie I oder diejenigen für Verdachtspersonen.

Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur häuslichen Isolation wegen COVID-19 vom 18.08.2020 über den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im angefochtenen Umfang, ist durchaus ein Erfolg, den der Freistaat Bayern, wie in der Mündlichen Verhandlung ersichtlich wurde, nicht ohne weiteres hinnehmen möchte. Er will sich das Zuordnen der Patienten in Kategorien durch Ärzte nicht zurechnen lassen. Dem widerspricht das Gericht in aller Deutlichkeit. Die Einstufung der Klägerin als Verdachtsperson durch den Arzt ist dem Beklagten auch dann zurechenbar, wenn der bescheinigende Arzt nicht als Beliehener mit hoheitlichen Rechten ausgestattet war. Das Handeln eines Privaten nämlich, kann einem Verwaltungsträger auch dann zugerechnet werden, wenn ihm keine hoheitlichen Befugnisse übertragen wurden, sondern er als Verwaltungshelfer gewissermaßen als verlängerter Arm der Behörde mit deren Wissen und Wollen und auf deren Veranlassung unterstützend beim Verwaltungsvollzug tätig geworden ist.

Im Klartext: Soweit der Freistaat auf seiner Meinung besteht, das richtige, falsche oder überhaupt irgendein Einordnen von Patienten durch einen Arzt in Kategorien habe mit ihm selbst nichts zu tun, erteilt ihm das Gericht eine klare Absage. Weder hält es für wahrscheinlich, dass Ärzte sich Formblätter mit Briefkopf des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und dem Staatwappen versehen, selbst generieren, noch, dass der hier in Frage kommende Arzt so offensichtlich fehlerhaft gehandelt hat, dass sein Ankreuzen und Zuordnen deshalb dem Freistaat nicht zuzurechnen sei.

Ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung bestand aus Klägersicht bereits deshalb, weil die Klägerin durch die Quarantäne psychisch stark belastet worden sei. Zudem bestehe Aufklärungsbedarf, ob sie als Kontaktperson der Kategorie I strengeren Vorgaben unterworfen worden sei, als dies bei der richtigen Einstufung als Verdachtsperson der Fall gewesen wäre. Im Übrigen bestünden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 30 IfSG als Ermächtigungsgrundlage für die Quarantäneanordnung. Die Allgemeinverfügung verstoße in Ziffer 2 gegen Art. 104 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung grundsätzlich nur der Richter zu entscheiden hat. Der PCR-Test, der bei der Patientin der Klägerin ein positives Ergebnis gezeigt habe, sei nicht dazu geeignet, mit hinreichender Sicherheit eine Ansteckungsgefahr nachzuweisen. Insofern fehle es an einer belastbaren Grundlage sowohl für die Anordnung einer Quarantäne als auch einer Testpflicht gemäß Ziffer 4.3 der Allgemeinverfügung.

Die letzten drei Jahre lassen die Beanspruchung manche dieser Argumente vor einem deutschen Gericht geradezu jungfräulich erscheinen. Im Oktober 2020, zum Zeitpunkt der Klageerhebung aber, durfte man allerdings auch als Jurist noch arglos davon ausgehen, dass solche Fragen nur eindeutige Entscheidungen hervorbringen würden.

Der Freistaat Bayern beantragte die Abweisung der Klage. Auch auf einen Hinweisbeschluss des Gerichts hin, hatte sich das Staatsministerium nicht vergleichsbereit gezeigt. Zur Begründung führte er auf richterlichen Hinweis im Juni 2023 zur Frage einander widersprechender Bescheinigungen aus: Die Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I und Verdachtsperson schlössen einander nicht aus, sondern seien nebeneinander gültig.

Ausführlich legte die Vorsitzende Richterin bereits in der Mündlichen Verhandlung dar, weshalb sich die Allgemeinverfügung im Verhältnis zur Klägerin ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 als unbestimmt und damit rechtswidrig erweist. Wegen der widersprüchlichen Einordnung als Kontaktperson der Kategorie I und als Verdachtsperson sei für die Klägerin die Dauer der Quarantäne nicht mehr mit der gebotenen Klarheit zu erkennen gewesen. Das aber verlangt der rechtsstaatlich garantierte Bestimmtheitsgrundsatz.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Staatsministerium hat noch die Möglichkeit Rechtsmittel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Wie sich vor Gericht gezeigt hat, besitzt das Staatsministerium ein gesteigertes Interesse daran, negative Schlagzeilen zu vermeiden. Medialer Aufruhr im Hinblick auf Fehler bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen scheinen nicht erwünscht. Dies gilt umso mehr, als die Verletzung rechtsstaatlicher Standards im Raum steht. Die Richterin hat dieser Haltung in der Mündlichen Verhandlung eine klare Absage erteilt: Wer Fehler gemacht habe, solle doch bitte zu ihnen stehen. 

Dieses Urteil verdeutlicht vier Dinge:

  1. Die Auseinandersetzung mit den wesentlichen Fragen in der Causa Corona, nämlich der Tauglichkeit eines PCR-Tests, der die Grundlage auch der hier in Zweifel gezogenen und für (in Teilen) als rechtswidrig erkannten Isolationsanordnung darstellte, oder der brisanten Frage der Ansteckungswahrscheinlichkeiten, wird, jedenfalls in naher Zukunft, nicht mehr erfolgen.
  2. Die Beschreitung des Rechtsweges ist der Allgemeinheit nur zuträglich, wenn sie gründlich und gewissenhaft erfolgt. Haben die Verwaltungsgerichtshöfe erst entschieden, ist die Chance auf eine richtungsändernde Entscheidung grundsätzlich verwirkt. Auf diese Weise kann das unsauber geführte Verfahren eines Einzelnen die Möglichkeit auf ein Urteil, das uns und unserem Grundgesetz in der Tat würdig ist, auf Dauer verunmöglichen. Das wichtigste Beispiel ist die Frage des PCR-Tests. Im September 2020 erhob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Test zum Goldstandard (!). Seitdem ist eine neuerliche Auseinandersetzung mit der Thematik de facto ausgeschlossen. Das Spektrum richtungsweisender Entscheidungen wird damit natürlicherweise auf ein Minimum reduziert.
  3. Die Reaktion der Richterin auf das klägerseits vorgetragene Begehr einer neuerlichen und besonders gründlichen Prüfung der Grundlagen aller Isolationsanordnungen, war ein lehrreiches Unterfangen. Hier traf das Verlangen nach rechtlicher Aufarbeitung auf schier unschuldiges Unverständnis. Was noch helfen könnte? Indem wir miteinander sprechen! Gespräche können Wunder wirken, wenn sie sich dort entwickeln, wo Offenheit und Interesse an Entwicklung aufeinandertreffen. In diesem Gericht schien die Voraussetzung günstig.
  4. Die Entscheidung zeigt, dass die Behörden sich bei der Zuhilfenahme von Ärztinnen und Ärzten nicht aus der Verantwortung ziehen können und widersprüchliche Entscheidungen des Staates nicht zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern bestehen bleiben dürfen.

Unser großer und glücklicher Dank geht an unseren stets besonnen und überaus klug arbeitenden Rechtsanwalt Benjamin Böhm, er geht an Sie, die Sie uns in der Not finanziell unterstützt haben und er geht an all diejenigen, die Ihr Interesse an rechtlicher Aufklärung nicht aufgeben.

Sollte der Freistaat Bayern Rechtsmittel einlegen und wir uns in die nächste Runde begeben wollen, brauchen wir Ihre Unterstützung! Unsere Mittel sind beinahe erschöpft.

Herzlichen Dank.

Im Namen des Vereins,

Lisa Marie Binder

Erster Vorstand

Weihnachtsbrief vom 25. Dezember 2022

Wieder Weihnachten. Ende November fragte ich mich anlässlich der Adventskalender-Initiative unserer demokratischen Kollegen vom Wir-Gemeinsam-Bündnis, ob das überhaupt geht: Weihnachten! Nach all dem, was wir erlebt haben.

Letztes Jahr saß das Geschehen uns noch direkt auf dem Schoß, gegen Frühling dann bald eher im Nacken und im Moment macht es sich ein wenig rar. Wir erholen uns nach dem Wahnsinn und vor dem nächsten Wahnsinn, den man gerne immer weiter über uns bringen möchte, weiter und weiter, ekstatisch beinahe und am liebsten bis in den Exzess.

Dieser Adventskalender unserer Kollegen gab vielen Menschen den Raum dafür, ganz konkret bei sich selbst danach zu forschen, was ihnen von drei Jahren, sensibel formuliert: möglicherweise, „künstlich“ geschaffenem Ausnahmezustand geblieben ist. Die Reflektionen waren nicht immer leicht zu lesen, aber ihre Überlegungen waren wichtig. Ich, für meinen Teil, versuche nach einer akuten Krise so bald wie möglich darauf zu blicken, was mich und uns Menschen auf unserem Weg weiterbringt. Ich versuche darauf zu blicken, was Zuversicht schafft. Deswegen erzählte ich von zwei Begegnungen, die dazu ermuntern, auf das Gute zu schielen, das existiert, wenn auch verborgen.

In der letzten Zeit begegnete ich Menschen, die sich von einer guten Hoffnung an das Leben und die Menschen verabschiedet haben. Ich leuchtete in den Gesprächen noch einmal nach hie und da, um in meinem Verständnis zu zeigen, dass neben allem Finsteren eben immer irgendwo ein Lichtlein lauert. Diese Menschen lehnten dankend ab. Sie bleiben bei sich, wo es finster ist. Und ich lasse sie.

Eine frisch zurück liegende Trauerfeier erlaubte mir, einen konkreteren Begriff davon zu erlangen, wie sehr es angebracht ist, Lebenswegen Respekt zu zollen. Sich eben nicht einzumischen. Wir alle gehen unseren Weg – falsche Abbiegungen und Umwege eingeschlossen. Das ist in Ordnung, weil es der Ordnung des Lebens entspricht. Aber wie gehen wir mit uns selbst um, wenn wir glauben, das Unrecht mit Händen zu greifen und uns doch nicht aufdrängen wollen? – Dann setzen wir uns noch einmal auseinander, mit diesem schmalen Grat zwischen dem Aufzeigen von Alternativen und der Idee, es besser zu wissen, die sich mitunter als Belehrung entpuppt. In aller Zurückhaltung sage ich deshalb: Wer sich aber aufmachen will, seinen Weg zu gehen, wer also offen dafür ist, neue Einsichten zu erlangen, der darf und kann es wagen, Lichter zu entzünden, obwohl uns das Dunkle umgibt.

Denn das tut es. Und da gibt es keinen Erlöser, scheinbar jedenfalls keinen tauglicheren als den alten Erlöser, dessen Geburtstag wir gestern feierten. Mir ist wohl bewusst, dass es nicht auf allzu viel Popularität stößt, diesen Auslöser des christlichen Weihnachtsfests abseits von Weihnachten ins Spiel zu bringen. Aber wo hilft Popularität? Gestern, an diesem Weihnachtsvormittag im Jahr 2022, veröffentliche Jens Wernicke, der Herausgeber und Gründer des Rubikon-Magazins einen Beitrag, den niemand in seiner Redaktion veröffentlicht sehen wollte. Das kann man gut nachvollziehen. Da brach der Autor mit vielen, jedenfalls ungeschriebenen, Regeln. Und während man den Aufsatz liest, wird man hin und hergeworfen. Man weiß und spürt, wie recht der Autor hat und möchte dennoch rufen: „Wieso hast du das hier geschrieben?“ Jens Wernicke ging diesen Schritt unbeirrt. Er sei nur der Wahrheit verpflichtet, sagte er sinngemäß. Und alleine schon aus diesem Grund möchte ich ihm zu seinem Mut gratulieren.

Kaum anders verhält es sich mit dieser Erlöser-Geschichte. Manch einer flieht im Nu, andere schimpfen, kommt man auf ihn zu sprechen. Das hat viele bekannte und nachvollziehbare Gründe. Am Ende aber scheint es die Angst vor dem eigenen Licht, das die Menschen bis ins Mark erschreckt! Das ist doch die Kernbotschaft seines Lebens. Nicht das Weihwasser, nicht die Devotionalien. Was, wenn die Menschen selbst ihr Licht zum Leuchten bringen könnten? Wäre das alte Leben länger gangbar? Dieser alte Erlöser, auch er hat dieses Dunkle nicht ins Jenseits befördert. Auch er zeigte Schattenanteile, war er doch Mensch, der nicht ohne Fehler sein kann. Können wir endlich begreifen, dass unser Erdendasein in der Polarität stattfindet?

Was wir erlebt haben und was viele unter uns zutiefst erschreckt hat, findet seinen Grund im Menschsein selbst. Menschen waren es, die diese „Neue Normalität“, die schrecklichste Erinnerungen wachrufen konnten, mit installiert und mächtig gemacht haben. Menschen, die wir liebten, die wir schätzten. Andere Menschen, Menschen fast überall. Wenn diese uns umgebenden Menschen auch diese Schrecklichkeiten nicht selbst ersonnen haben, weil dafür ein besonders erschreckendes Maß an Destruktivität gegenüber dem Leben im Menschen selbst Voraussetzung ist, reicht das Dazugehören- und das Alles-richtig-machen-Wollen längst dafür aus, das Grauen Realität werden zu lassen.

Ist das die Weihnachtsgeschichte?

Diese Überlegungen klingen ja so gar nicht nach Weihnachtsgeschichte, mögen Sie nun denken. Das ist schlüssig, außer sie mündeten in der Erkenntnis, dass der Mensch seinen freien Willen besitzt. Immerhin grenzt das Duden-Lexikon ihn von anderen Säugetieren unter anderem durch die Fähigkeit zu sittlichen Entscheidungen und zur Erkenntnis von Gut und Böse ab.

Gewiss, dieser Wille ist das Ziel vielerlei schwerwiegender Angriffe psychologischer und chemischer und auch sonstiger Art. Denken wir an die Summen, die in Marketing-Strategien fließen, um uns von neuen öffentlichen Ideen zu überzeugen: sogenanntes „Impfen als Exit-Strategie“ aus einer neu definierten „Pandemie“, „Viele und noch mehr Waffen für den Frieden“. Denken wir an den Einfluss frei verkäuflicher Substanzen in sogenannten Nahrungsmitteln, an Medikamente, an sogenannte „Adjuvantien“ in auch herkömmlichen Impfstoffen.

Dennoch: die Aufgabe der Vorstellung eines freien Willens betrachte ich als eine höchst untaugliche Idee, so lange uns unser Leben heilig ist: Der Moment, in dem wir sie aufgeben, lassen wir zu, dass sich diese verrückte Idee, der Mensch könne endgültig seines Willens beraubt werden, Bahn bricht. Das wünscht man sich. Daran wird gewirkt mit großem Aufwand.

Nein! Dem möchte ich mein Einverständnis nicht geben!

Spüren wir doch selbst hin – jeden Tag und jede Entscheidung auf` s Neue – wie wir uns entscheiden wollen. Noch einmal: Umwege eingerechnet! Es sind kleine Momente, in denen wir den einen oder anderen Weg einschlagen können. Und ginge es nur um ein liebes oder böses Wort zu unseren Nächsten – sagen wir nicht, „wir konnten nicht anders“. Sagen wir, wir haben uns entschieden.

Und so erlebe ich immer wieder, dass wir mit einem zwar irgendwie beschränkten, doch zugleich weitem Spielraum auf diese Welt kommen. Weit genug, um uns vollends zu fordern. Auf welchem Pol einer Skala zwischen erlöster und unerlöster Spielart einer jeden Angelegenheit wir uns niederlassen – dies bleibt uns überlassen, jedenfalls zumeist.

Wollen wir weiter daran bauen, diese Welt zu einem lebenswerten Ort zu machen, dürfen wir Schritt für Schritt weiter gehen. Je mehr wir dabei im Reinen mit uns selbst sind, desto eher finden sich andere Menschen mit ein. Schaut auf die unwiderstehliche Anziehungskraft eines glücklichen Menschen auf unsere Kleinsten!
Oh, wie sie mit dabei sind!

Das Leben meint es gut mit uns, sage ich. Man erkennt das daran, wenn man die unendliche Geduld betrachtet, die es uns schenkt. Diese wiederum erkennt man, wenn man ganz besonders genau hinschaut. Solch ein Zeichen sind auch die vielen Spenden, die gerade in den letzten Wochen als Reaktion auf mein Gespräch mit Wladislaw Jachtchenko eingegangen sind. Ich bedanke mich im Namen des Vereins noch einmal herzlich bei Ihnen.

Lassen Sie uns unseren Weg gemeinsam weiter gehen. Das schließt die kontinuierliche Überprüfung unserer eigenen An- und Absichten unbedingt mit ein. Aber auch den festen Glauben daran, dass uns in Fragen des Wirkens für das Leben stets geholfen wird.

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten!

Herzlich,
Lisa Marie Binder
Erster Vorstand des Vereins

Gerichtsentscheidungen in zwei unterstützten Verfahren

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Liebe Mitmenschen ,

Zwei von uns unterstützte Verfahren sind mittlerweile gerichtlich entschieden worden.

In letzter Zeit werde ich immer wieder danach gefragt, ob unser Verein bereits erfolgreich Verfahren geführt habe. Das kann ich bis dato nicht bejahen. Bei erfolgreichem Ausgang der Verfahren würde man gerne darüber berichten, so höre ich.

Nun wären wir, liebe Mitmenschen, nicht in der uns bekannten Situation, ließe sich das, was wir die letzten Jahre erlebt haben, auf dem Rechtsweg klären. Wie einfach es wäre – lediglich kostenintensiv – und wie gut wir uns zurücklehnen könnten! So ist es eben nicht. Ebenso, wie es längst Zeit ist, dass die Menschen sich ihre Verantwortung für ihre Gesundheit weitestgehend zurückholen, ist es Zeit, an unserer Lebenswirklichkeit mitzuwirken. Das, was geschehen ist und auf anderen Ebenen weiter geschieht, ist nicht bloße „Politik“. Es ist die die Bestimmung unserer Lebenswirklichkeit bis in die intimsten Bereiche. Geändert werden kann sie auch durch uns. Über ein Hinschauen auf das, was ist, kann gegebenenfalls ein Nein erwachsen und schließlich eine Zuwendung zu dem, was wir uns für unser Leben wünschen. So wie der Beteiligung des eigenen Landes an einem Krieg widersprochen werden kann, kann auch einem Krieg gegen die Menschen selbst widersprochen werden.

Im Folgenden zeichne ich die Ergebnisse und Entscheidungsgründe der Gerichte nach. Sie sprechen für sich. Wenn sie bei Ihnen gerade Mut und Entschlossenheit mehren, freue ich mich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Die im Mai 2021 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde gemäß § 28b IfSG nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Inhaltlich zog der von uns mitunterstützte Anwalt die Rechtmäßigkeit der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Zweifel und widmete sich der Frage der Beschulung von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich.

Beschwerde gemäß § 304 StPO

Die im Juli 2021 eingelegte Beschwerde gemäß § 304 StPO wegen eines Durchsuchungsbeschlusses, der in einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung von der Staatsanwaltschaft München umgesetzt wurde, hat das Landgericht München I kostenpflichtig verworfen. Der von Anwaltsseite vorgetragenen Begründung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wurde nicht abgeholfen.

Bei einer Maßnahme nach § 94 StPO muss der Tatverdacht in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein. Dies bezweifelte der Anwalt bereits wegen des fehlenden Anfangsverdachts, bzw. dem, wenn überhaupt gegebenen, äußerst geringen Verdachtsgrads. Selbst die Ermittlungsakte wies keinerlei Anhaltspunkte für eine mutmaßliche Tatbeteiligung des Beschwerdeführers auf.

Darüber hinaus wurde bezweifelte, ob mit dem vorgeworfenen Verhalten einerseits überhaupt strafbares Verhalten vorgelegen hätte und andererseits darauf hingewiesen, dass ein relativ geringer Verletzungserfolg vorgelegen und die Schuld des Beschwerdeführers sich bei Annahme einer Tatbestandsverwirklichung im alleruntersten Bereich der Strafandrohung bewegt hätte.

Die Art und Weise der Durchführung war, nach Darstellung des Anwalts, im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit rechtlich anzuzweifeln und gab Anlass zur Frage, ob mit der Durchführung der Durchsuchung seitens der Ermittlungsbehörde nicht sachfremde Zwecke verfolgt worden sind, nämlich der Versuch, den Beschwerdeführer einzuschüchtern und in seinem Ansehen in der Nachbarschaft herabzusetzen. Die Durchsuchung erfolgte erkennbar öffentlichkeitswirksam.

Zudem erfolgte sie in den frühen Morgenstunden, so dass die kleinen Kinder des Beschwerdeführers die Durchsuchung miterlebten und damit ein traumatisches Erlebnis in der gemeinsamen Familienerfahrung nachwirke. Insgesamt stelle die Durchsuchungsanordnung einen gravierenden Eingriff in Art 6 I (Schutz von Ehe und Familie) und 13 I (Schutz der Wohnung) GG dar.

Landgericht München I weist Beschwerde zurück

Das Landgericht München I weist die Beschwerde als unbegründet zurück. Die Durchsuchungsanordnung sei verhältnismäßig. Sie stünde in einem angemessenen Verhältnis zu der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Straftat der Volksverhetzung. Bereits aus der Strafvorschrift des § 130 StGB ergäbe sich, dass es sich nach gesetzgeberischer Wertung um kein geringfügiges Delikt handle. Der Verdacht an der Mittäterschaft sei rechtmäßig . Das geschützte Rechtsgut sei der „öffentliche Frieden“. Die auch dem anderweitig Verfolgten – und Geständigen – zur Last gelegte Anbringung der Plakate in der Gemeinde, die laut Geständigem auf das, seinerseits empfundene, erfolgte Unrecht seit 2020 hinweisen sollten, sei in erheblichem Maße geeignet, diesen öffentlichen Frieden zu stören.

Die Art und Weise der Durchsuchung begegnete keine rechtsstaatlichen Bedenken, so auch nicht das Tragen von Schutzwesten mit der Aufschrift „Polizei“. Angesichts des im Raum stehenden Delikts sei bei einer Wohnungsdurchsuchung, angesichts des damit verbundenen Risikos auch der eingesetzten Beamten, eine Sicherung zum Eigenschutz erforderlich und verhältnismäßig.

Frieden schaffen WIR

Es ist so einfach. Wer will Krieg? Menschen möchten leben, sie sehnen sich nach der Erfüllung ihrer basalsten Bedürfnisse, nach Nahrung, materiell wie seelisch. Sie sehnen sich nicht nach Tod und Verderben, so lange die Aussicht besteht, dass sie ihr Leben in Würde und Freiheit entfalten können.

In welchem Gewand auch immer der Krieg inszeniert wird, in Kugelform mit biestigen Stacheln, der mir und Ihnen das Fürchten doch gewiss erst gelehrt hat, oder via ‚bösem‘ alten Feindbild aus dem europäischen Osten: Krieg ist das Ergebnis der interessengeleiteten Anstrengungen, deren Urhebern er dienlich ist.

Wer das nicht akzeptieren kann, greift sich weiter an den Kopf, ob all der hemmungslosen Verschwörungsbrutalitäten, die kein Faktencheck je bestätigen mag. Er wird auch nicht stutzig, wenn er ab deutschen Grenzen an der Maskierung teilnimmt oder sonstige Gehorsamsübungen absolviert, die ihm angeboten werden. Er wird auch die Ohren auf Durchzug stellen, wenn er Georg Friedmann, US-amerikanischen Geostrategen und ehemaligen Professor für Politikwissenschaft am Dickinson College in Carlisle, Pennsylvania zuhört, wie er ohne Entgleisung seiner Mimik erklärt, wie erfolgreiche Unterjochung im internationalen Kontext von der Hand geht und bitte immer weitergehen soll, darf, muss.

Nein, die Geostrategen dieser Welt zögern nicht, sie verstecken nicht und halten mit nichts hinter dem Berg, im Gegenteil, sie sagen verstörende Dinge öffentlich und sorgen für maximale mediale Verbreitung. Und ja, diese Abgebrühtheit ist geeignet, zu konsternieren und man versteht, dass, je traumatisierter das Individuum, desto unmöglicher, das offen Vorgetragene in seine Lebenswirklichkeit zu integrieren, geschweige denn, Schlüsse aus diesem Akt zu ziehen.


Und ginge es nicht um beinahe alles: die Würde, das Leben und die Liebe, die Liebe!, dann würde man lieber abwinken. Zu langweilig, banal, so redundant. Wie sehr erst gälte dies, wäre man schon betagt und dachte diese Gedanken seit Jahrzehnten? So aber rufe ich dazu auf: nehmen wir uns zusammen und tun, was wir doch tun können!

Was also bleibt, als neue, alte Blasen-Binsen-Weisheit? Mir nichts anderes, als vom Rande meiner Blase aus das Feld zu füttern, auf dass das Hintendreinsteigen genehmer wird, wie es ja auch in Bezug auf den 2020-er-Einfall bereits geschieht.

Zurück zu Ex-US-Präsident John F. Kennedy – denn immer wieder hat man zu ihm zurück zu kehren – der am 10. Juni 1963 in der sogenannten American University speech, ursprünglich „A Strategy of Peace“, an der American University in Washington, D.C., die simple Botschaft verkündete, dass der Zustand auf unserer Erde, dass fehlender Frieden, menschengemacht ist.

„First, examine our attitude toward peace itself. Too many of us think it is impossible. Too many think it is unreal. But that is a dangerous, defeatist belief. It leads to the conclusion that war is inevitable, that mankind is doomed, that we are gripped by forces we cannot control. We need not accept that view. Our problems are manmade. Therefore, they can be solved by man. And man can be as big as he wants. No problem of human destiny is beyond human beings. Man’s reason and spirit have often solved the seemingly unsolvable and we believe they can do it again.“

So simpel diese Aussage ist, so geneigt wir sind, sie müde beiseite zu wischen, so wichtig ist es, sie endlich zu verinnerlichen. Frieden fehlt dieser Erde, weil er bewusst verhindert wird.

Wenn der Unfrieden ein Werk der Menschen ist, kann der Frieden auch von Menschen auf die Erde gebracht werden.

Wie? Von mir und Dir und Ihnen und jetzt! Es gibt keine bessere Zeit.

Extrakt in deutscher Übersetzung vom ‚Chicago Council on Global Affairs‘ aus dem Februar 2015

Das ganze Spektakel des ‚Chicago Council on Global Affairs‘ aus dem Februar 2015

Das Ende vom Märchen?

Angesichts des Wegfalls zahlreicher Maßnahmen, die auf das Konto von Pandemie und Wahnsinn gehen, stellt sich die Frage nach dem Fortgang der Tätigkeiten unseres Vereins. Noch stehen Entscheidungen der Gerichte aus. Noch ist unser Ziel der Sicherung von Grund- und Menschenrechten nicht erreicht. Wir bleiben dran.

Liebe Mitmenschen,

Die Schule unserer Kinder informierte uns soeben über die neueste Leistung des bayerischen Gesetzgebers. Noch eine Schulwoche lang spielen wir engagiert „gefährliche Pandemie“ und lassen unsere Kinder absolut gesundheitsförderliche Stäbchen in die Nasen schieben oder sie nach Herzenslust in Röhrchen spucken, danach wird die Teststation vor der Schule abgebaut. Erlauben Sie mir die Anmerkung, dass an der deutsch-österreichischen Grenze bereits letztes Wochenende kein Pandemie-Container mehr zu sichten war. Seien Sie ferner darüber informiert, dass diese Container lückenlos pandemiewährend Bestand hatten.

Wer sich weiterhin höchst freiwillig motiviert Nasenstäbchen einführen lassen möchte, sei unbesorgt und begebe sich zu medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, geschulten Personen und lasse sich dort mittels PCR- oder Antigentest untersuchen. Positiv getestete Personen müssen sich weiterhin unverzüglich nach der Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Allein, seit dem 13. April 2022, einem leicht bewölkten, dennoch schmucken Mittwoch vor elf Tagen, besteht keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Wiederum klingelt es munter und es höre, wer hören kann.

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, was freilich auch Schüler mit der sorgsamen Andacht ummantelt. Eine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen, kann nun aber nicht mehr ausgemacht werden.

Werte Liebhaber der Posse, gehen wir einen Moment in uns, um all derjenigen zu gedenken, die nun in größte Pein geraten. Im Stich gelassen von den großen Institutionen unserer Zeit – alleine hinter ihren virenfesten Gesichtsmoden. Man vermag sich Kummer und Drangsal nicht auszumalen. Nun, damit war zu kalkulieren. Ist es nicht erhellend, wie viel Rücksicht genommen wird, auf die geschundenen Seelen der Republik? Eines ist gewiss – dies sei gesagt in der Hoffnung, dass es am Ende wenigstens oft gut ausgehe – uns Therapeuten werden die Behandlungsaufträge nicht allzu schnell ausgehen. Nicht allzu alleine sind die Geängstigten wenigstens noch ein Weilchen in den Epizentren des Gutmenschentums. Kürzlich hatte ich, in einer Oase eines solchen Epizentrums, das Vergnügen, mit einem veritablen Münchener Musiker ein Gespräch zu führen. Ich glaube es nicht, so führte er aus, er habe nicht einen einzigen Moment lang eine verdammte Maske getragen. Wir haben dann eingeschlagen.

Und – bleiben wir das nun? Maßnahmenfrei für immer?

Liebe Liebhaber des schmissigen Schauspiels, das ist wohl nicht endgültig abzusehen. Vieles deutet allerdings auf ein einigermaßen zielgerichtetes Ausschleichen der Pandemie. Meine einleitenden Worte gelangen nun zu der rhetorischen Frage, ob sich damit die Initiative Aus Liebe zum Grundgesetz ihrem Ende neigt. Ich möchte Sie mit einem kurzen Hinweis auf die neueren Aktivitäten unserer Regierungen in Sachen Ukraine zur Antwort geleiten: Man ist dort des Erzählens noch nicht überdrüssig und nimmt nicht allzuviel Rücksicht auf die Würde des Menschen, die einem jeden Menschen immanent sind, sei er nun deutsch, ukrainisch oder russisch. Mag es an monetären Erwägungen hängen oder die Laune am Erzählen ihren Ursprung ausmachen – es gibt einiges zu tun, bevor sich eine Gewissheit einstellen kann, wir wären ein freies und selbstbestimmtes Volk. Dies Anliegen aber unterfüttert unser Grundgesetz.

Mein ganz persönliches Steckenpferd ist zudem die Begrenzung des Totalitarismus per se. Ich kann wenig Erleichterung empfinden, so lange gewiss ist, dass seine nächsten Auswüchse mit einem saloppen Händeklatschen reaktiviert werden können. Erinnern wir uns lediglich der Zustände in Schulen, Alten- und Pflege- und sonstigen sogenannten „sozialen“ Einrichtungen; gedenken wir einen Moment der Kirchen, mit den protestantischen „Ostern in der Tüte“-Aktionen und der jüngsten katholischen Erklärung seitens des Essener Bischofs Franz-Josef Overbeck, er halte es für geboten, dass Deutschland den ukrainischen Truppen auch mit Waffen helfe. – auch mit Waffen helfe.

Liebe Mitmenschen, nach einer konzentrierten Menge Zynismus, möchte ich meiner aufrichtigen Freude darüber Ausdruck verleihen, dass die unerträglichsten Zustände eines neuen Gesundheits-Totalitarismus für den Moment – hier bei uns in Bayern, nicht beispielsweise in Berlin, wo nach den Osterferien Kinder künftig täglich getestet werden müssen – in den Schrank gesperrt wurden. An dieser Stelle füge ich, in einer kurzen Revision, die gedanklich aussortierte einrichtungsbezogene Impfpflicht ein, die ebenso wie die sogenannte Masernimpfpflicht, die den Gesundheits-Totalitarismus einläutete, gewiss noch ein Weilchen Bestand haben soll. Ich verliere mich nicht in Illusionen darüber, wie erfolgreich unsere Bewegung für Demokratie und Menschenrecht war und ist, sondern halte die aktuellen Entwicklungen für das Ergebnis einiger mehrschichtiger Prozesse. Es ist dennoch überhaupt so wenig egal, wie zuvor, mit welcher Haltung wir diesen und den kommenden Entwicklungen begegnen!

Viel wird darüber spekuliert, ob wir uns nun in einer zeitgeschichtlich fundamentalen Erneuerungsphase befinden oder nicht. Der Blick in den Himmel jedenfalls bestätigte diese Ahnung: Wir haben das erste Viertel eines zwanzigjährigen Zyklus hinter uns gebracht, indem es auch um die Auflösung von Machtstrukturen geht. Ich möchte Sie ermuntern: es bedarf nicht immer der gesamten Zeitspanne eines Transits, bevor Ergebnisse vorzuweisen sind. Der Zeitpunkt der Erlösung hängt stark vom zunächst individuellen und dann kollektiven Bewusstheitsgrad ab. Wer sich anstecken lassen möchte, tue es: hier kann Freude aufkommen. Viele von uns könnten das noch erleben! Wie schön wäre es, würden unsere Kinder in einer Welt groß sein und werden, die allen beseelten Wesen dienlich ist! Dafür setzen wir uns weiter ein.

Mit herzlichen Grüßen,

Lisa Marie Binder

Anleitung zur Untersuchung auf magnetische Phänomene nach Covid-Injektionen

Die vierten Covid-„Impfungen“ stehen an. Unsere bisherigen Untersuchungen zeigen: Um den dritten Tag nach der Injektion können Phänomene auftreten, die höchstwahrscheinlich magnetischer Natur sind. Jetzt ist der Zeitpunkt günstig, diese zu untersuchen! Gerne können Sie dazu unsere Anleitung nutzen.

Erfahrungsberichte über sogenannte magnetische Phänomene lösten bei uns den Wunsch aus, selbst zu untersuchen, ob diese existieren. Erklärungsansätze könnten unter anderem in den Themen Magnetofektion und Magnetoproteinen zu finden sein. In meinem Beitrag „Magnetische Impfung“ auf Rubikon habe ich diese skizziert.

Unsere Ergebnisse zu diesen Phänomenen betrachten wir als ein Puzzlestein unter vielen Puzzleisteinen, die zusammengesetzt ein rundes Bild zum Thema Covid-Injektionen ergeben. Sollten wir nach unseren Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass Zusammenhänge zwischen magnetischen, nicht adhäsiven Phänomenen zu vorangegangenen Impfungen nicht auszuschließen sind, möchten wir Anlass für weitere und vertiefte Forschung bereiten.

Untersuchungszeitraum zeitlich begrenzt

Unsere Untersuchungen zeigten bisher, dass das Auftreten magnetischer Phänomene lediglich in zeitlich stark begrenzter Form wahrscheinlich ist. Um diese vorläufigen Ergebnisse konkretisieren zu können, sind Untersuchungen in breiterem Umfang notwendig. Sollten Sie mit Patienten in Kontakt stehen, die frisch einer Covid-Injektion unterzogen wurden und im Rahmen Ihrer ärztlichen, heilpraktischen, physiotherapeutischen oder pflegerischen Tätigkeit (soweit nicht weisungsgebunden und berechtigt, eigenständig Anamnesen erstellen zu dürfen) und sich dazu berufen fühlen, eine Untersuchung durchzuführen, können Sie diese Anleitung sowie die unten angefügten Dokumente nutzen.

Der von uns festgestellte Zeitraum des Auftretens – höchstwahrscheinlich – magnetischer Phänomene beschränkt sich auf die Stunden um den dritten Tag nach der Injektion. Aus diesem Grund sind die Untersuchungen nur in eng begrenzten Zeiträumen, nämlich innerhalb der ersten Woche nach der Injektion, sinnvoll.

Ausschluss adhäsiver Kräfte

Ein wesentlicher Punkt bei der Untersuchung ist der Ausschluss von Phänomenen, die auf Adhäsion beruhen. Diese oft mechanischen Verklammerungseffekte, sind eine maßgebliche Ursache für das Aneinanderhaften zweier Objekte, wie sie auftreten, wenn ein Wassertropfen zwischen zwei Glasplatten aufgebracht wird. Die Glasplatten haften dann aneinander. Um eine anhaftende Symptomatik von magnetischen Phänomenen abzugrenzen, muss die Haut vor der Untersuchung gründlich gereinigt und getrocknet werden.

Bündelung der Ergebnisse

Gerne können Sie uns Ihre Ergebnisse übermitteln – zur Wahrung der Patientendaten in anonymisierter Form. Wir kümmern uns um die Zusammenführung.

Einzelheiten finden Sie in der Anleitung zur Untersuchung. Gerne können Sie auch das Muster-Untersuchungsprotokoll sowie die Einverständniserklärung für Ihre Patienten nutzen:

Mit herzlichen Grüßen,
Lisa Marie Binder

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März 2022

Handreichungen von Rechtsanwalt Jan Matthias Hesse

Der Verein der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (Newsletter vom 17.03.2022):
„Am 15. März 2022 ist das höchst problematische „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ in Kraft getreten. Damit müssen nun alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen oder sozialen Bereich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, die keine der vorgeschriebenen Nachweise vorlegen können.

Dem Gesundheitsamt obliegt es dann nach Einzelfallprüfung und entsprechender Fristsetzung ein Bußgeld, Betretungs- oder Beschäftigungsverbot zu verhängen. Bis zu einem Verbot dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Impfausweis, Genesenstatus oder Attest regulär weiterarbeiten, sodass es erst einmal nicht wie befürchtet zu Versorgungsengpässen kommen dürfte.

Es gibt jedoch keine einheitliche bundesweite Vorgehensweise bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die Bundesländer haben teils sehr unterschiedliche Vorgehensweisen angekündigt. Unser juristischer Beistand Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht von der Anwaltskanzlei Keller & Kollegen, hat deshalb die Umsetzungshinweise der einzelnen Bundesländer recherchiert und zusammengestellt.“

Den von Jan Matthias Hesse zusammengestellten Unterlagen entnehmen sie die jeweiligen Verfahren zur Umsetzung der Impfpflicht in den einzelnen Bundesländern.

In Bayern – ähnlich wie Nordrhein-Westfalen – wird die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umgesetzt:

Die Einrichtungen in Bayern melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte: „Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. (…)“

Hier gelangen Sie zu den Dokumenten:

Ärztinnen und Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.: Handreichungen einrichtungsbezogene Impfpflicht (individuelle-impfentscheidung.de)

Gutachten einer einundachtzig-köpfigen Autorengruppe resümiert: „Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig“

Am 9. März 2022 hat eine einundachtzig Köpfe starke Autorengruppe aus Wissenschaftlern und Hochschullehrern, unter ihnen Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker, ein siebzigseitiges Gutachten veröffentlicht, das den mit der Entscheidung über eine Impfpflicht mit einem sogenannten Covid-„Impf“-Präparat betrauten Bundestagsabgeordneten Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache an die Hand geben soll. Dieses wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt. Sie kommen in ihrer Arbeit zu dem Ergebnis, dass eine Impfpflicht weder geeignet, noch erforderlich oder angemessen ist, um den möglicherweise legitimen verfolgten Zweck zu erreichen.

Die Verabschiedung einer gesetzlich verankerten Impfpflicht gegen Covid-19 sei damit verfassungswidrig.

Zusammenfassung der Argumentation:

1) Als legitimer Zweck, der mit dem Gesetz verfolgt werden solle, kämen lediglich zwei Ziele in Frage: einerseits die Senkung der Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht, zum anderen die Verhinderung einer signifikanten Überlastung des Gesundheitswesens.

2) Die Geeignetheit einer Impfpflicht sei zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugten.

3) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht sei aus drei Gründen zu verneinen: Es sei erstens die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben, zweitens die Impfung nicht alternativlos, da hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung stünden und drittens eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden habe.

4) Eine Impfpflicht sei schließlich nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe seien nicht nur nicht sicher, sondern haben vielmehr ein bisher nie dagewesenes Risikopotential. Dieses ergäbe sich daraus,

a) dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde,

b) zweitens aus der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung,

c) drittens aus einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80%,

d) viertens aus der unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht,

e) fünftens aus dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen ließe.

Appell zur Klärung offener Fragen zu Nebenwirkungen

Da Reaktionen des Immunsystems auf die Impfung substanziell von den Reaktionen
auf eine natürliche Infektion abwichen und die COVID-19-„Impfungen“ im begründeten Ver-
dacht stünden, unerwünschte bzw. unerwartete Reaktionen des Immunsystems auszulösen oder zu einer allgemeinen Schwächung des Immunsystems zu führen, hält es die Autorengruppe für notwendig, wesentliche offene Fragen zu den festgestellten Nebenwirkungen nach den Covid-„Impfungen“ zu klären (hierunter exemplarisch):

1) Antibody dependent enhancement (ADE):

Den Verdacht, dass eine Spike-Protein-basierte Impfung zu ADE führen kann, müsse durch detaillierte Studien dringend von den dafür verantwortlichen Behörden durchgeführt werden. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

2) Autoimmunreaktionen:

Welche Antikörper durch die Impf-Spike-Proteine erzeugt werden, wie häufig Autoimmunreaktionen sind und ob diese im Zusammenhang mit Mehrfachimpfungen stehen, und welche Personengruppen durch Auto-Antikörper besonders gefährdet sind. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

In diesem Dokument lesen sie die differenzierte Begründung dieses Ergebnisses.

Ausstiegskonzept aus der „Corona-Pandemie“ vom Verein der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.

Zwanzig Mediziner und Wissenschaftler aus fünf verschiedenen deutschsprachigen Ländern – D-A-CH-ST-LIE – formulieren in ihrem „Offenen Brief“ zehn konkrete Forderungspunkte und entsprechende Lösungsvorschläge. Sie beruhen nicht nur auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern können zu einem sehr kurzfristigen und kostengünstigen Ausstieg aus der „Corona-Krise“ beitragen.

Diese Information erreicht postalisch in den kommenden Tagen alle politischen und administrativen Entscheidungsträger der Judikativen, der Exekutiven und der Legislativen im Bund, in den Ländern und auf Kommunalebene in den fünf betroffenen Ländern: alle Abgeordneten der Landtage und des Bundestags, Hochrangige Bedienstete von Polizei und Bundeswehr, Leitende Richter und Staatsanwälte, Leiter von Gesundheitsämtern, Landräte und Bürgermeister sowie die Chefredakteure und Intendanten der bekannten Medien.

Die Namen all der Entscheidungsträger, die dieses Schreiben dann erhalten haben werden, werden auf der MWGFD-Webseite veröffentlicht. Die Empfänger werden im juristischen Sinne „bösgläubig“ gemacht und können sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Unkenntnis berufen.

Hier gelangen Sie zum Offenen Brief

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Version mit Fakten, Argumenten und Daten

Der Verein MWGFD bittet um Ihre Unterstützung und Verbreitung dieser Information. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!