Gutachten einer einundachtzig-köpfigen Autorengruppe resümiert: „Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig“

Am 9. März 2022 hat eine einundachtzig Köpfe starke Autorengruppe aus Wissenschaftlern und Hochschullehrern, unter ihnen Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker, ein siebzigseitiges Gutachten veröffentlicht, das den mit der Entscheidung über eine Impfpflicht mit einem sogenannten Covid-„Impf“-Präparat betrauten Bundestagsabgeordneten Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache an die Hand geben soll. Dieses wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt. Sie kommen in ihrer Arbeit zu dem Ergebnis, dass eine Impfpflicht weder geeignet, noch erforderlich oder angemessen ist, um den möglicherweise legitimen verfolgten Zweck zu erreichen.

Die Verabschiedung einer gesetzlich verankerten Impfpflicht gegen Covid-19 sei damit verfassungswidrig.

Zusammenfassung der Argumentation:

1) Als legitimer Zweck, der mit dem Gesetz verfolgt werden solle, kämen lediglich zwei Ziele in Frage: einerseits die Senkung der Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht, zum anderen die Verhinderung einer signifikanten Überlastung des Gesundheitswesens.

2) Die Geeignetheit einer Impfpflicht sei zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugten.

3) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht sei aus drei Gründen zu verneinen: Es sei erstens die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben, zweitens die Impfung nicht alternativlos, da hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung stünden und drittens eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden habe.

4) Eine Impfpflicht sei schließlich nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe seien nicht nur nicht sicher, sondern haben vielmehr ein bisher nie dagewesenes Risikopotential. Dieses ergäbe sich daraus,

a) dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde,

b) zweitens aus der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung,

c) drittens aus einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80%,

d) viertens aus der unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht,

e) fünftens aus dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen ließe.

Appell zur Klärung offener Fragen zu Nebenwirkungen

Da Reaktionen des Immunsystems auf die Impfung substanziell von den Reaktionen
auf eine natürliche Infektion abwichen und die COVID-19-„Impfungen“ im begründeten Ver-
dacht stünden, unerwünschte bzw. unerwartete Reaktionen des Immunsystems auszulösen oder zu einer allgemeinen Schwächung des Immunsystems zu führen, hält es die Autorengruppe für notwendig, wesentliche offene Fragen zu den festgestellten Nebenwirkungen nach den Covid-„Impfungen“ zu klären (hierunter exemplarisch):

1) Antibody dependent enhancement (ADE):

Den Verdacht, dass eine Spike-Protein-basierte Impfung zu ADE führen kann, müsse durch detaillierte Studien dringend von den dafür verantwortlichen Behörden durchgeführt werden. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

2) Autoimmunreaktionen:

Welche Antikörper durch die Impf-Spike-Proteine erzeugt werden, wie häufig Autoimmunreaktionen sind und ob diese im Zusammenhang mit Mehrfachimpfungen stehen, und welche Personengruppen durch Auto-Antikörper besonders gefährdet sind. Vorher könne eine umfassende und medizinisch fundierte Risikoabschätzung für eine Impfung nicht vorgenommen werden.

In diesem Dokument lesen sie die differenzierte Begründung dieses Ergebnisses.