Impfpflicht für medizinische Einrichtungen

Stellungnahme der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung zur geplanten Impfpflicht gegen COVID-19 für medizinische Einrichtungen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-
19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pande-
mie beruht im Wesentlichen auf der Annahme eines relevanten Fremdschutzes – eines substanziell „reduzierten Übertragungsrisikos“ – durch die Impfung. Diese Annahme entspräche allerdings nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand unter der sogenannten „Delta-Variante“ von SARS-CoV-2.

Bei einer Ansteckung Covid-„Geimpfter“ sei das Risiko, diese Infektion an andere weiterzugeben, nach jetzigem Kenntnisstand, genauso groß, wie das Ansteckungsrisiko durch infizierte Ungeimpfte. Der von Prof. Dr. Christian Drosten in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15.11.2021 getätigte Hinweis auf dieses „substanzielle Risiko“ „Geimpfter“, unerkannt infiziert zu sein und damit ein Risiko für andere darzustellen, diese anzustecken, verdeutlicht das entscheidende Manko des Gesetzesentwurfs:

Dieses „substanzielle Risiko“ ist das Gegenteil eines relevanten Fremdschutzes.

Aus diesem Grund ermangelt es der Gesetzesinitiative mit dem vorgesehenen massiven Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Meinung von Dr. med. Steffen Rabe für den Verein der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung einerseits an jeder wissenschaftlichen Begründung und Rechtfertigung und unserer Meinung nach jedenfalls an der verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeit.

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