Unsere Anfrage nach dem IFG aus dem Juli 2020

Ein Jahr nach unserer Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhalten wir eine erste Antwort seitens des BMG. Aufgrund des „hohen Antragsaufkommen zu pandemiebezogenen Themen und der pandemiebedingt hohen Arbeitsbelastung“ konnte erst jetzt abgeschätzt werden, wie hoch der Arbeitsaufwand zur Beantwortung unserer Fragen sein wird.

Wir halten an unserem Antrag fest!

Am 31.07.2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.

Unsere wichtigsten Fragen an das BMG:

PCR-Tests: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Testergebnisse abzusichern und die Anzahl der falsch-positiven Ergebnisse zu minimieren?

Beurteilung der epidemischen Lage: Wie gelangten die zuständigen Behörden zu ihrer Beurteilung der epidemiologischen Lage? Wie ging das BMG mit den Ergebnissen der Sentinelproben auf SARS-CoV-2 um, die seit der achten Kalenderwoche in 2020 untersucht wurden? Warum wurde eine epidemische Lage nationaler Tragweite nicht beendet, obwohl seit KW 16/ 2020 keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr im Sentinel geführt wurden?

„Covid-App“: Die „Covid-App“ musste nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer solchen laut FAQ des Herstellers Telekom eine Neuinfektion nicht ausgeschlossen werden konnte. Hierin liegt ein eklatanter Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs: Warum wurde eine Impfung als Lösung betrachtet, wenn doch schon nach damals aktuellem Forschungsstand eine erneute Infektion nicht ausgeschlossen werden konnte? Wie war das eigentlich bei Ausschreibung der App-Entwicklung oder der möglicherweise freihändigen Vergabe? Wie steht es um Leistungsverzeichnis inklusive Lasten- und Pflichtenhefte?

Impfungen und Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen: Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) dürfen laut (damals) neuer EU-Verordnung ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: „Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“ Wie bewertet das BMG dieses Vorgehen und wie gewährleistet es seine selbst formulierten Ziele, nach denen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit so weit wie möglich ausgeschlossen werden müssen? Welche konkreten Maßnahmen und Prüfungen werden durchgeführt, um die Belange des Gesundheitsschutzes bei der Einführung eines Impfstoffes gegen SARS-CoV-2 wahren zu können, ganz unabhängig von dem beschleunigten Zulassungsverfahren und unabhängig von einer Zulassung auf EU-Ebene?

Wir informieren Sie, sobald wir eine inhaltliche Stellungnahme erhalten haben.

„Behördliche Kindesmisshandlung“: Hier lesen Sie alle weiteren Fragen.