Keine Beschulung wegen MNB-Attesten

Nachdem gestern in Bayern die Schule wieder begonnen hat, zeigte sich, dass an zahlreichen Schulen die ärztlichen Atteste zur Befreiung der Pflicht zum Tragen einer Maske nicht akzeptiert wurden.

Wir stehen deswegen im Austausch mit unseren Anwälten, um zu klären, wie ein ärztliches Attest formuliert zu sein hat, um auch vor Gericht Bestand zu haben.

Die Klagepaten bieten bereits ein Schreiben an, mit dem auf die Ablehnung eines Attests geantwortet werden kann. Unsere Erfahrung zeigt, dass auch Schreiben der Klagepaten zum Nichttragen der Masken an Schulen nicht überall akzeptiert werden.

Wir werden hier unsere juristische Einschätzung teilen, um zur Rechtsklarheit für Patienten und Ärzte beizutragen.