Bitte um Unterstützung!

Liebe Mitmenschen,

Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe!

Wir möchten ab sofort rechtlich gegen den Hygieneplan für Schulen in Bayern in Verbindung mit der morgen zu erlassenden Verordnung vorgehen. Hierzu streben wir erneut eine Kooperation mit einer weiteren Initiative an. Wir warten im Moment auf die Rückmeldung der dort mandatierten Kanzlei.

Parallel streben wir – ebenso ab sofort – mit unseren Anwälten
eine Klage zur Aussetzung der Schulpflicht an.

Zur Erläuterung: Klar ist, wir und unsere Kinder wünschen uns nichts mehr, als einen schönen und gewinnbringenden Schulalltag, der mit Wertschätzung unseren Kindern gegenüber stattfindet. Dieser ist traurigerweise im Moment nicht in greifbarer Nähe.

Hinzu kommt jedoch, dass eine nicht nur abstrakte Gefahr besteht, dass Schulkinder durch den Schulbesuch zur Kontaktperson einer in der Schule getesteten Person werden. Auf diese Weise besteht ein Risiko, dass eine Anordnung zur häuslichen Isolation ergeht, in der sie auf menschenrechtswidrige Art von ihrer Familie zu trennen sind. Bei Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe sowie die Inobhutnahme des Kindes in eine Pflegefamilie oder geschlossene Einrichtung.

De facto bedeutet das: Mit dem Besuch der Schule setzt sich das Kind der Gefahr aus, von der Familie getrennt zu werden.

Dies ist in allerhöchstem Maße traumatisierend für das Kind und die Familie und muss in jedem Fall verhindert werden.

Da im Regelfall die sofortige Vollziehung der Anordnung ergeht, haben Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass ein Rechtsschutz zu spät kommt, wenn der Bescheid erst ergangen ist. Demzufolge müssen wir präventiv arbeiten.

Wir sehen momentan nur zwei Möglichkeiten, mit denen wir diese Gefahr für unsere Schulkinder ausschalten:

Eine erfolgreiche Klage gegen die PCR-Tests, welche aber im Moment nicht absehbar ist und eine Klage, die die Aussetzung der Schulpflicht erzwingt.

Wir benötigen dafür Ihre Unterstützung!

Melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen ein Fall bekannt ist, der
Adressat einer Anordnung zur Einzelisolation in Bayern wurde.

Ebenso hilfreich sind Informationen zu vorgenommen Zwangstestungen an Schulen, die ohne Einverständniserklärung der Eltern vorgenommen wurden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!