„Wir klagen an!“

RUBIKON-Interview mit Prof. Dr. David Jungbluth. Ein Gespräch über das, was eine Klage in dieser Zeit erreichen kann und das, was es momentan dringend braucht: Einen Diskurs über unsere demokratische Verfasstheit.

David Jungbluth und Jens Lehrich

Brief einer Grundschullehrerin

Frau Brigitte Sieberer, Dipl. Sozialpädagogin (FH) und Therapeutin leitete mir den folgenden Brief einer Grundschullehrerin weiter. Ich weiß von einigen Lehrkräften, die sich momentan ähnlich fühlen. Dies sei ein Beitrag, um zu zeigen: sie sind nicht alleine.

Einführende Worte von Frau Sieberer:

„Liebe Kolleginnen und Eltern und …

ich leite euch einen Brief, der mir sehr aus dem Herzen spricht, weiter. Ich bin seit einigen Tagen auch wieder im Fachdienst und finde es wirklich schwierig wie sich die Arbeit gestaltet. Es ist auch erschreckend, wie offensichtlich manche Kinder unter dem Lockdown gelitten haben und in welchem Zustand sie nun wieder den Besuch der Einrichtungen beginnen. Das ist sicher nur der Anfang, denn man weiss, dass bei Traumata das ganze Geschehen und der ganze Schaden für die Seele erst im Laufe der Zeit sichtbar wird und ans Licht kommt.

Die Leitungen sind so zugeschüttet mit den Anweisungen und voller Angst, ihre Einrichtung könnte was falsch machen und dann der Buhmann sein. Also das ist eine Dynamik die hohen Stress erzeugt und sicher genauso krank machen kann, wie das Virus selbst. (…)

Wir Fachkräfte und die Eltern sollten energisch dagegensteuern, dass die Kinder voller Angst und ständigen Schuldgefühlen aufwachsen müssen. Im Gegensatz zu starken, freien und ihre Welt gestaltenden Menschlein!

Herzliche Grüße, Brigitte

Brief der Grundschullehrerin:

„Dies ist ein anonymer Brief, da ich keine negativen Auswirkungen auf meine berufliche Situation riskieren möchte. Daher fehlt die Adresse. Ich habe dies wohlbedacht und bitte dennoch um Verzeihung, da es nicht meine Art ist, anonyme Briefe zu schreiben.

Sehr geehrter Herr …,

Ich bin Klassenlehrerin in einer staatlichen Grundschule. Als die Kinder meiner Klasse etliche Wochen nach der von einem auf den anderen Tag beschlossenen Zwangsschulpause wieder in die Schule kamen, war alles anders als vorher: Die Klassen sind in zwei Gruppen aufgeteilt, die jeweils nur jeden zweiten Tag in die Schule kommen, die Kinder sitzen an Einzeltischen, sie müssen sich ständig die Hände waschen und Abstand halten – auch in der Pause beim Spielen.

Stations- oder Freiarbeit, Gruppen – oder Partnerarbeit sind nicht mehr möglich. Der Unterricht findet ausschließlich frontal und im Gleichschritt statt. Es werden nur die Hauptfächer unterrichtet. Die Fächer Kunst, Musik, Werken, Textil, Sport finden nicht mehr statt. Dabei sind dies so wichtige Fächer, um die Kreativität, den Zugang zu sich selbst, die Selbstbewusstwerdung und natürlich das Musische, die Bewegung und das Handwerkliche zu fördern.

Die Kinder wirken verunsichert, wissen nicht, wie und was sie im Abstand von 1,50 m spielen können und haben Angst. Angst, sich oder ihre Familie anzustecken. Angst, etwas falsch zu machen etc. Es lastet ein dauerhafter, unterschwelliger Druck auf der Zeit, die die Kinder in der Schule verbringen.

Nun halte ich diese Regeln nicht für gesundheitsbewahrend, sondern für gesundheitsbelastend. Die fragwürdigen Zahlen, an denen soviel festgemacht wird, gehen immer weiter zurück. Dennoch werden die einengenden Maßnahmen nicht aufgehoben. Die Regelung Abstand zu halten, halte ich besonders für Kinder traumatisierend. Es ist natürlich, gesund und menschlich, miteinander zu sein, einander zu berühren, zu umarmen, einander körperlich nah zu sein. Wir Menschen sind Beziehungswesen! Babys sterben, wenn sie längere Zeit nicht berührt werden!

Es gehört zu meinem Beruf dazu, den Kindern liebevoll zu begegnen – wie oft kommen Kinder auf mich zu und wollen mich umarmen…Die neuen Erstklässler, die nach den Sommerferien eingeschult werden, brauchen oft ein bisschen Zeit, um sich einzugewöhnen. Alles ist neu für diese kleinen, frisch eingeschulten Kinder.

Manchmal gibt es deswegen auch Tränen. Oder es gibt Tränen wegen eines kleinen Unfalls oder Streits. Und dann soll ich weinende Kinder aus einem 1,50 m -Abstand heraus trösten?! Davon träume ich schon und mir kommen deswegen regelmäßig die Tränen. Die Abstandsregeln führen meiner Ansicht nach zu schweren Verletzungen der Seele und zu Verletzungen des zwischenmenschlichen Umgangs, die wir uns noch gar nicht ausmalen können.

Was aber jetzt schon deutlich wird, ist, dass wir unsere Mitmenschen als potenziell gefährdend einordnen, da sie den Virus übertragen könnten. Welch Schicksale verbergen sich hinter diesen angstbewirkenden Verordnungen!

Aber wir fürchten nicht nur die anderen als Gefahr für unsere Gesundheit, sondern sehen auch uns selbst als gefährdend für die Gesundheit anderer. Insbesondere Kinder ordnen sich selbst als gefährdend ein, da sie befürchten, ihre Eltern oder Großeltern anstecken zu können und somit für deren etwaige Erkrankung oder sogar Tod verantwortlich zu sein.

Diese vor allem von den Medien, aber auch von Kolleginnen und anderen Erwachsenen auferlegte Angst tragen die Kinder als Grundbelastung in sich, die schwer traumatisierend ist und eine freie, unbeschwerte und kindliche Lebendigkeit und Entwicklung extrem behindert.

Auch die Maskenpflicht an Schulen finde ich skandalös. Einerseits ist das Tragen von Masken gesundheitsschädlich, da zum Teil giftige Stoffe enthalten sind, die eingeatmet werden. Auch kann der Atemrückstau zu Schwindel führen und die Masken können zu Viren- und Bakterienschleudern werden, da Kinder nicht in der Lage sind, die Masken hygienisch einwandfrei auf- und abzusetzen. Dies kann die maskentragenden Menschen krankmachen und zu Atemwegsinfektionen, Lungenentzündungen etc. führen.

Andererseits halte ich das Tragen von Masken für äußerst traumatisierend. Die Mimik ist nicht mehr zu erkennen und damit auch nicht der Gemütszustand des Gegenübers. Wir anonymisieren uns, verstummen unter den Masken, werden gesichtslos und damit auch leer und seelenlos. Die Maskierung vergrößert den 1,50 m – Abstand noch um ein Vielfaches.

Wie soll ich als Lehrerin innerhalb dieser Regeln, deren Sinnhaftigkeit ich ohnedies stark anzweifele, mit den Kindern eine Beziehung aufrechterhalten??? Lernen funktioniert aber nur über die Beziehung! Wenn ich eine Klasse neu übernehme, bedeutet das als erstes BEZIEHUNGSAUFBAU!! Ich kann aber maskiert und auf eine Distanz von 1,50 m keine Beziehung aufbauen oder aufrechterhalten!

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 19.5.2020 fordern die Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte in Deutschland, Kitas, Kindergärten und Grundschulen zeitnah wieder zu öffnen und zwar ohne massive Einschränkungen. Es könnte durchaus die komplette Klasse unterrichtet werden, solange sich verschiedene Klassen nicht auf dem Schulhof treffen. Letzteres verstehe ich nicht, da es in der Stellungnahme weiter heißt, dass zahlreiche Erkenntnisse gegen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko durch Kinder sprechen. Kinder würden bei der Ausbreitungsdynamik keine herausragende Rolle spielen.

So bitte ich Sie zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen und damit zum Wohle unserer Gesellschaft:

• Setzen Sie sich dafür ein, dass mit sofortiger Wirkung die Abstandsregeln zu Gunsten der psychischen und physischen Gesundheit unserer Kinder aufgehoben und die entmündigende, anonymisierende Maskenpflicht in Schulen verboten werden! Der Schaden dieser Maßnahmen ist größer als der eh fragwürdige Nutzen!!

Unterstützen Sie die Vermittlung dessen, was förderlich für die Gesundheit ist:

Fastfood meiden, stattdessen viel Obst und Gemüse essen, Bewegung an der frischen Luft, freies, ungebundenes Spiel, Sport UND Körperkontakt!

Mit freundlichen Grüßen!“

Appell an das eigene Denken

Im Gespräch mit den Menschen über die aktuelle politische Situation in unserem Land stellt sich heraus, dass die Aussage, „wir alle sind keine Wissenschaftler“ im Moment nicht selten dazu herhält, sich selbst aus der Verantwortung zu nehmen und zur Phrase zu verkommen droht. „Wir“ könnten deshalb gar nicht einordnen, ob die von der Politik getroffenen Maßnahmen notwendig seien.

Dazu möchte ich feststellen: es bedarf gerade keiner wissenschaftlichen Kapazität, um sich die Zahlen des Robert-Koch-Instituts erstens anzusehen und aus deren Graphiken zweitens Schlüsse zu ziehen. In Anbetracht der Schwere der Beeinträchtigung unserer Verfassung möchte ich, behutsam formuliert und im Sinne eines „Sapere aude!“, an jeden Menschen appellieren, den Mut zu haben, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.

Hier, noch einmal in aller Kürze, die wesentlichen Erkenntnisse, die sich aus den vielgepriesenen, eigentlich beschworenen, „offiziellen“ Zahlen, für Jedermann gewinnen lassen:

1.) Zu den Ansteckungsraten bei Covid-19

Bereits am 23. April 2020 war im Epidemiologischen Bulletin 17/20 des Robert-Koch-Instituts, auf Seite 14, Abb. 5 zu lesen, dass der Höhepunkt der Epidemie – so pathogen sie damals eingeordnet sein mochte – vor dem Lockdown lag.
Aus der Graphik lässt sich als Höhepunkt zunächst der 11. März 2020 feststellen.
Wie Steffen Rabe hier darstellt, weisen die Daten in der Abbildung laut RKI eine etwa zehntägige Verzögerung auf. Somit befand sich der Höhepunkt nicht am 11. März 2020, sondern bereits am 1. März 2020.

Seit dem 1. März 2020 sind die Ansteckungsraten von COVID-19 also rückläufig.
Die Maßnahmen des lockdowns konnten damit den Rückgang nicht nennenswert beeinflussen.

2.) Zur Letalität von COVID-19

Dreh- und Angelpunkt jeder politischen Diskussion ist freilich die Pathogenität des Virus. Die Letalität von Covid-19 lässt sich – sagen wir, zurückhaltenderweise, spätestens heute – aufgrund von Studien, die für jedermann zugänglich sind, bewerten. Auch hier gilt wieder: wissenschafltiche Kapazität – nicht vonnöten.

a) Die „infection fatality rates“ (IFR – Infektionssterblichkeitsraten) basiert auf Antikörper-Studien, zeigen, dass die Letalität von Covid-19 global zwischen 0,2 und 0,4 liegt. Für Deutschland wird sie auf 0,36 beziffert:

GlobalMay 19Most countries
Three hotspots
<0.20
<0.40
Study
GermanyMay 4Heinsberg Cluster<0.36¹Study
Tabelle entnommen von Swiss Policy Research

Diese Zahl liegt somit nahe an der Fallsterblichkeitsrate einer (schweren) Influenza, die mit etwa 0,1% angegeben wird.

b) Kontrollierte PCR Studien, die Personen im Schul- und erwerbsfähigem Alter testeten, zeigen, dass die Letalität von Covid-19 in diesen Gruppen sehr niedrig ist:

CountryDatePopulationIFR (%)Source
USAMay 10MLB employees0.00Report
FranceMay 10Aircraft carrier0.00Report
USAMay 10Aircraft carrier0.09Report
USAMay 1Tennessee prison0.00Report
Italy²April 28Health workers0.30Study
USAApril 17Boston homeless0.00Report
USAApril 17Boston blood donors0.00Report
ShipApril 17Diamond Princess0.13¹Study
GreeceApril 16Repatriations0.00Study
USAApril 13NYC pregnant women0.00Study
Tabelle entnommen von Swiss Policy Research

c) Das Durchschnittsalter der an Covid-19 Verstorbenen zeigt ein Alter zwischen 80 und 86 Jahren in den verschiedenen untersuchten Ländern. Das Alter der Hälfte aller Verstorbenen lag unterhalb des Durchschnittsalters, die andere Häfte darüber.

CountryMedian ageSource
Austria80+ yearsEMS
England80+ yearsNHS
France84 yearsSPF
Germany82 yearsRKI
Italy81 yearsISS
Spain~82 yearsMDS
Sweden86 yearsFOHM
Switzerland84 yearsBAG
USA~80 yearsCDC
Tabelle entnommen von Swiss Policy Research

3. Zusammenfassung

Die Ergebnisse aus 1.) Rückläufigkeit der Ansteckungsraten und 2.) Letalität von Covid-19 machen sehr deutlich: Eine Bedrohung durch das Virus, das die aktuellen, massivsten Einschränkungen unserer Grundrechte und Eingriffe in unser persönliches Leben rechtfertigen würde, lässt sich nicht erkennen.

Kinder und COVID-19

Eine Bewegung kommt in Gang – Kinderärzte und Pädagogen schließen sich zusammen und wenden sich an die Öffentlichkeit.

Die pädagogisch-medizinische Arbeitsgruppe Witten/Herdecke setzt sich in der aktuellen Situation für den besonders vulnerablen Teil unserer Gesellschaft ein. In einem Positionspapier zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie 2020, stellt man fest, dass die aktuell geltenden und mitunter im vorauseilenden Gehorsam umgesetzten Maßnahmen in Kindergärten und Schulen, wie die Verwendung von Masken, Bewegungseinschränkungen und Abstandgebote sehr kritisch zu hinterfragen seien.

„Juristisch befinden wir uns da im direkten Gebiet der Kindeswohlgefährdung gegen unsere Kinder in der Schule und Kindergarten (…)“

pädagogisch-medizinische Arbeitsgruppe Witten/Herdecke

Diesem Positionspapier haben sich bislang über hundert weitere Pädagog*Innen und Ärzt*Innen angeschlossen.

Zur Einschätzung der Pathogenität von COVID-19 – internes Papier des BMI

Wie aus eine Analyse des Krisenmanagements im „Auswertungsbericht“ vom 7. Mai 2020 ergeht, das als internes Papier des BMI nun die Öffentlichkeit erreichte, wird seitens eines BMI-Mitarbeiters eine vernichtende Bilanz der bisherigen Regierungsstrategie im Umgang mit COVID-19 gezogen.

„Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in DEU).“ Weiter „Die Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt.(…) Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren. Wir haben es aller Voraussicht nach mit einem über längere Zeit unerkannt gebliebenen globalen Fehlalarm zu tun. – Dieses Analyseergebnis ist von KM 4 auf wissenschaftliche Plausibilität überprüft worden und widerspricht im Wesentlichen nicht den vom RKI vorgelegten Daten und Risikobewertungen.“ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

Politische Konsequenzen wurden bereits gezogen: Das Bundesinnenministerium hat ein Arbeitsverbot gemäß dem Bundesbeamtengesetzgegen diesen Mitarbeiter verhängt, der in seiner offiziellen Funktion die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber Ländervertretern massiv kritisiert hat.

Aus einer am Sonntagabend erstellten Pressemitteilung erklärt das BMI, dass es sich bei der Analyse um eine „Privatmeinung und ggf. die Meinung anderer an dem Papier Beteiligter“ handle. Die ohne Auftrag und Autorisierung vorgenommene Analyse erfolgte außerhalb des sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI, für die er tätig war.

Die Haltbarkeit dieser Darstellung bleibt zu untersuchen. In einem Artikel von Dirk Maxeiner auf „achgut“ finden sich Hinweise , wonach eine Kommunikation zwischen dem Mitarbeiter der Abteilung „Kritische Infrastruktur“ und seinem Vorgesetzten seit 23.03.2020 stattfand und sogar Lob für die „Denkanstöße“ ausgesprochen wurde. Die Überlegungen seien „zutreffend und gelungen“.

Demonstration in Ebersberg am 9. Mai 2020

Heute Nachmittag fand am Alten Speicher in Ebersberg eine Demonstration für unsere Grundrechte statt. Geschätzt dreißig Frauen und Männer, darunter auch ein paar Kinder waren entsprechend der aktuellen Hygienevorschriften versammelt. Rund um den abgesperrte Bereich hingen Luftballons und Artikel, die geeignet waren, in einen Diskurs darüber einzusteigen, wie sich die aktuelle Situation darstellt. Es herrschte eine friedliche, aber nachdenkliche und sachliche Stimmung.

Die Veranstalterin hielt eine engagierte Rede. „Alternativlos“ sei keine geeignete Kategorie in einer Demokratie, so der Grundtenor. Im Anschluss hörten wir das Lied „Sei wachsam“ von Reinhard Mey und die kräftige Mai-Sonne, nach vorangegangenem Donnergrollen am Himmel, leistete ihren freundlichen Beitrag zur Kundgebung. Nach der offiziellen Ansprache gab mir die Veranstalterin Gelegenheit, der Öffentlichkeit unseren Verein und unsere Ziele vorzustellen. Es gab einiges Interesse an unserer Initiative. Außerdem wurde ein Austausch über die juristische Einordnung der Situation mit anwesenden Anwältinnen geführt.

Auch ein anwesender Bio-Landwirt hielt eine Rede und ermunterte uns, ganz genau so, wie eine Dame aus dem Arbeitskreis Gentechnik vom Bund Naturschutz, für unsere Belange einzustehen – es sei eine sehr geeignete Möglichkeit, seine Gegenwart zu gestalten.

Herzlichen Dank für die Organisation dieser Veranstaltung und der spontanen Ermöglichung einer kurzen Rede! Weiter so!

Vielen Dank

an Sie alle, die uns mit Ihrer Spende unterstützen! Vielen Dank für Ihre Spenden, die uns auch per Post erreichen! Vielen Dank für Ihre Nachrichten und unterstützenden Worte!

Verein gegründet

Heute, am achten Mai 2020, dem 71. Geburtstag unseres Grundgesetzes, haben wir in Liebe zu dieser Verfassung unseren Verein vor dem Notar gegründet. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird in den nächsten Tagen und Wochen vorgenommen.

„Als das Grundgesetz verkündet wurde, war noch nicht klar, welche Erfolgsgeschichte da ihren Anfang nahm“, betont die Bundeskanzlerin in ihrem Podcast, der am 18.05.2019 von der Bundesregierung vorgestellt wurde. Hoffen wir auf eine gute Fortschreibung dieser Geschichte. Und treten wir alle dafür in Aktion!

Thesenpapier 2.0 – Schrappe 2020

Die Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 – Datenbasis verbessern, Prävention gezielt weiterentwickeln, Bürgerrechte wahren – das Thesenpapier

Sechs hochrangige Experten aus Gesundheits- und Sozialpolitik, darunter ehemalige Mitglieder des Sachverständigenrates der Bundesregierung, darunter auch Prof. Dr. med. Klaus Püschel, legen ein Thesenpapier 2.0 vor. Auf Seite 67 des Dokuments nehmen die Experten Stellung zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Eingriffe der CORONA-Maßnahmen:

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung dürfe nicht mit der „Holzhammermethode“ (Hofmann 2020) erfolgen. Ein Eingriff müsse ein legitimes Ziel in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise verfolgen. Kohärenz sei notwendige „Begleitmusik zum infektionsschutzrechtlichen Tanz“ (Michl 2020).

Inwieweit Ausweispflichten, die Untersagung der Nutzung von Zweitwohnungen oder das Verbot touristischer Reisen geeignet seien, legitime Ziele des Infektionsschutzes zu erreichen, dürfe mehr als bezweifelt werden (Wissenschaftlicher Dienst 2020, 16f mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). Das gelte erst recht für das Verbot, die Grenzen eines Bundeslands zu überschreiten oder das Gebot, ein Bundesland zu verlassen. Die Ab- und Ausweisung an Ländergrenzen sollte im Jahr 30 der Wiedervereinigung politisch und juristisch tabu sein.
Vor allem aber sei mit zunehmender Dauer der Freiheitsbeschränkungen immer wieder zu prüfen, ob diese nicht außer Verhältnis zum verfolgten Zweck stünden.

Bei der Prüfung reiche es nicht aus, allein auf die Erkrankungs- und Todeszahlen abzustellen. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit begründe sicher besondere Schutzpflichten des Staates, sei aber nicht per se anderen Grundrechten übergeordnet.

Vor allem sei es nicht zulässig, Leben gegen Leben aufzurechnen. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit einer Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz seien Pflichtlektüre für alle, die (verfassungs-)rechtliche Überlegungen zur Corona-Pandemie anstellen.

(BVerfGE 115, 118 ff.)

Ansonsten wäre eine Debatte um ein Tempolimit auf Autobahnen schlicht überflüssig (Kingreen 2020). Daher sei kontinuierlich zu prüfen, inwieweit Ausnahmeregelungen von strikten Regulierungen ausgeweitet und die Zielsetzung der Regelungen durch Auflagen milderer Vorgaben erreicht werden könnten.

Wolfgang Schäuble im Berliner Tagesspiegel

Was gestern noch unausweichlich war, könne schon morgen fehlerhaft sein. Dies dämmere auch aufgeklärten Politikern (beispielhaft das Interview mit dem Präsidenten des Deutschen Bundestags Wolfgang Schäuble im Berliner Tagesspiegel vom 26.4.2020), selbst wenn sie anschließend von Vereinfachern und Law and Order-Spezialisten bewusst missverstanden würde. Die skizzierten Anforderungen würden nicht nur für bereits beschlossene Maßnahmen, sondern erst recht für das, was in Erwägung gezogen wird, gelten. Das betreffe etwa die diskutierte Ausstellung von lmmunitätsausweisen oder den Einsatz von Tracing- und Tracking-Apps, deren Zulässigkeit aus Sicht der Experten von der technischen Ausgestaltung (zentrale oder dezentrale Speicherung der Daten) und der Freiwilligkeit der Anwendung abhängig sein wird.