Zum Tag der Freiheit in Berlin – update 17.08.20

Auf der vielleicht größten politischen Friedens-Demonstration, die Europa je gesehen hat, wurde das „Das Ende der Pandemie“ beschlossen, lange bevor unsere Politik das in Angriff nehmen möchte. Sie wartet noch immer auf das Heil durch Impfungen gegen Covid-19, das der Bevölkerung zuteil werden soll, wenn die Impfung dann einmal im Hau-Ruck-Verfahren zugelassen wurde.

Bereits am Samstag selbst offenbart sich ein mediales Gebahren, das in Deutschland lange nicht mehr gesehen war. Stunden, bevor die Kundgebung eröffnet wurde, berichtete der „Spiegel“ bereits von der Auflösung der Veranstaltung. Dies führte unter den Anwesenden durchwegs zu Erheiterung.

Während auf der Demonstration vom Veranstalter immer wieder mitgeteilt wurde, wieviele Teilnehmer sich aktuellen Schätzungen zufolge auf dem Gelände befänden – zunächst 800.000, später 1, 3 Millionen Menschen – beginnt in der Presse ein Gerangel um diese Zahlen, das seinesgleichen sucht. Auch die breit geäußerten Anfeindungen in Richtung der Teilnehmer, die mitunter in Beleidigungen mündeten, schockiert.

Dabei erstaunt die Chuzpe, mit der die Einsatzleitung, der Berliner Senat oder doch das Bundeskanzleramt vor den Augen der (Welt-)Öffentlichkeit eine Veranstaltung abbricht, die nicht hätte friedlicher sein können.

Dies macht jedoch in erster Linie deutlich, wie sehr sich unsere Regierung selbst als in die Ecke gedrängt wahrnimmt. Die Bilder sind in der Welt, selbst wenn unsere Qualitätsmedien sie abdrucken, um sie „auf gut Glück“ mit Teilnehmerzahlen in Höhe von 20.000 Besuchern zu betiteln – oder sicherheitshalber doch gleich davon sprechen, dass die genaue Zahl ja im Grunde keine Rolle spiele.

Das tut sie eben doch. Sonst hätte unsere Regierung kein Interesse daran, die Zahl um mindestens eine, wenn nicht zwei Zehnerpotenzen zu kürzen. Jeder weiß, dass diese Zahl, wenn sie in der Öffentlichkeit angekommen ist, das Potential hat, diejenigen Menschen auf die Barrikaden zu bewegen, die bislang aus Angst, alleine dazustehen, davon abgesehen haben, sich genau dorthin zu bewegen.

Die Wahrheit wird bald ans Licht kommen, dafür sorgt unter anderem Jens Wernicke. Als Journalist und Herausgeber des Rubikon geht er presserechtlich gegen den Polizeipräsidenten vor. Er verlangt die Herausgabe der Daten zur Teilnehmerzahl jeweils zu den einzelnen Stunden zwischen elf und dreiundzwanzig Uhr. Darüber hinaus fordert er die Luftbilder sämtlicher den Laufweg der Demonstration überfliegender Polizeihelikopter, Luftbilder sämtlicher die Hauptkundgebung überfliegender Polizeithelikopter sowie sämtliche Lageberichte der Polizei zum Demonstrationsgeschehen am 1. August an.

Bis heute ist auf die Anfrage keine Antwort eingegangen, weshalb eine neue Frist gesetzt wurde.

Die Busunternehmer Alexander Ehrlich und Thomas Kaden sind bereit, auch vor Gericht zu bezeugen, dass ihnen für ihre Aktion „Honk for Hope“ bereits gegen Mittag des 1. August 2020 seitens der Polizei der Zugang zum Demonstrationszug des „Tages der Freiheit“ mit der Begründung verwehrt wurde, derselbe hätte bereits geschätzte 800.000 Teilnehmer, weitere seinen aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Die Aussage findet sich zwischen Minute 11:50 und Minute 17:21 im folgenden Video.

Hier eine Auswahl an Videos, um erstens einen Eindruck darüber zu erlangen, welche Menschen es waren, die sich an diesem Tag nach Berlin begeben haben. Hierzu gibt es in der Qualitätspresse eindeutige Zuordnungen zum rechten Milieu, die geeignet sind, Nichtanwesenden den Eindruck zu vermitteln, die überwiegende Anzahl der „20.000“ Besucher entstamme eben dieser politischen Heimat. Zum anderen sind die Videos dazu geeignet, sich darüber zu informieren, wie viele Menschen es gewesen sein könnten, bis wir eindeutige Zahlen vorgelegt bekommen habe.

„Angela, das Volk ist da!“, RUBIKON-Reportage vom 1. August 2020
„Frieden!“, „Freiheit!“
Menschen am Tag der Freiheit in Berlin

Wer noch unsicher ist, ob es nicht doch allzu „unverantwortlich“ sei, bei aktuellem Infektionsgeschehen eine Demonstration zur Wiederherstellung unserer Grundrechte und Installation einer funktionalen Demokratie zu besuchen, dem sei die Lektüre des aktuellen Hygieneplans für Bayerns Schulen ans Herz gelegt.

Wenn zunächst alleine die tatsächlichen Zahlen der Demonstrationsteilnehmer bekannt gegeben werden müssen, werden im Folgenden im mindesten Entschuldigungen zu folgen haben – Gesundheitsminister Jens Spahn hat sie vorsorglich im Frühling angekündigt.

Hier geht es zu unserem Bericht vom Tag.

Anordnungen der Quarantäne für Minderjährige – update 23.08.20

Update 23.08.20 – Inobhutnahme

Am 8. August 20 erhielten wir Kenntnis einer Stellenausschreibung der Diakonie.

Gesucht wurde eine pädagogische Fachkraft für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Quarantäne. Die Stelle versprach gute Arbeitsbedingungen, gerade auch, weil die in Obhut genommenen Kinder großzügig elektronische Medien und einen Netflix-Zugang nutzen könnten.

Dies zeigt deutlich die nicht nur geringen pädagogischen Kenntnisse der Diakonie, sondern auch die zu vermutende Anweisung aus der Politik, entsprechende Stellen zu schaffen. Es wird deutlich, dass unsere Regierungen die Isolationsmaßnahmen mit größtem Eifer voran treiben möchten.

Dem stellen wir uns mit Überzeugung entgegen! Wir streben einen sinnvollen Umgang mit den Zahlen des Robert-Koch-Instituts sowie einen menschen-zugewandten, wertschätzenden, höchst liebevollen Umgang mit unseren Kindern an.

Unsere Bitte an Sie, lieber Leser und liebe Leserin:
Beziehen Sie für sich und Ihre und unser alle Kinder Stellung!

________________________________________________________________________________________Aktuell erreichen uns Informationen, nach denen Quarantäne-Anordnungen seitens der Ordnungsämter für Minderjährige ergehen. Ausschlaggebend sind positive Testergebnisse von Kontaktpersonen, zum Beispiel von Freunden oder Lehrern. Der Bescheid, der ein in Baden-Württemberg wohnhaftes Kind betrifft, liegt uns vor.

Pikant erscheinen nicht nur die Androhung der Absonderung in einer geschlossenen Einrichtung, bzw. der Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bei Zuwiderhandlung der vollziehbaren Anordnung gemäß § 30 I IfSG, sondern bereits die „Aufforderungen“ des Ordnungsamts, die den Ablauf der häuslichen Isolation des Kindes ausgestalten.

Es soll der Kontakt mit im Haushalt lebenden Personen so weit wie möglich vermieden werden. Soweit ein Kontakt mit ihnen jedoch unumgänglich ist, sei „ein Mund-Nasen-Schutz des Mindeststandards FFP1 enganliegend zu tragen und eine Händedesinfektion vorzunehmen“.

Die Begründung der Anordnung stützt sich auf die Risikobewertung des RKI zu Covid-19 vom 17.03.2020.

Es wäre von Interesse, zu erfahren, wie eine Absonderung in einer geschlossenen Einrichtung für Kinder konkret ausgestaltet wird und welche Einrichtung konkret für eine Freiheitsstrafe der Kinder in Betrachtung kommt, sofern sie eine Zuwiderhandlung begingen. Man hofft, dass hier qualitative Konzepte für das entsprechende Lebensalter der Kinder vorliegen.

Bei Bewertung von Anordnungen dieser Art ergeben sich erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen – einerseits aufgrund der mangelhaften Aktualität der Risikobewertung, welcher wir aktuell in Kooperation mit unserem Anwalt nach gehen, zum anderen ergeben sich nicht nur gewichtige Fragen zur Kenntnis in Sachen Lebenswirklichkeit mit Kindern bei den erlassenden Behörden, sondern auch nach deren Sorge für ihr Wohlergehen.

Hierzu deutlich Kinderarzt Steffen Rabe:

„Einer Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes zu Folge sind Fälle bekannt geworden, in denen Gesundheitsämter die häusliche Isolation von mit SARS-CoV-2 infizierten Kindern vom Rest der Familie angeordnet haben unter der Androhung, die Kinder andernfalls aus eben dieser Familie zu nehmen (DKSB 31.07.2020).

Sollte sich dies bestätigen, wäre es an wissenschaftsfernen Schwachsinn und vorsätzlicher behördlicher Kindswohlgefährdung kaum noch zu überbieten.“

Grundrechte Wahren – Demo Augsburg am 25. Juli 20

Liebe Augsburger, liebes Team von Grundrechte-Wahren:

Schön, war es wieder bei und mit Euch! Wir danke für Eure Ausdauer und Kraft und vor allem für Euer Herz am rechten Fleck. Es ist großartig, dass wir gemeinsam, Tropfen für Tropfen den Stein höhlen. Wir sagen auch danke für Eure zahlreichen kleineren und größeren Spenden, mit denen wir einerseits in Sachen Rechtsweg voran schreiten können und die wir ebenso als Zeichen Eurer Unterstützung auffassen.

Alles Gute für Euch und uns große Menschenfamilie auf diesem schönen Planeten!

„Wir leben in Absurdistan“

Jörg Sieghart, Inhaber von Tunesday Records, möchte sich mit seinem Musik-Beitrag in die Debatte rund um die „neue Normalität“ mit einmischen. Es erscheinen ihm die Maßnahmenverlängerungen immer unerträglicher. Lieber Jörg Sieghart, haben Sie vielen Dank!
Verbreiten Sie seinen Beitrag nach Herzenslust!

Hier geht es zu seinem Song mit dem Titel „Wir leben in Absurdistan“:

Hier Links über verschiedene weitere Anbieter: Eins, zwei, drei

Keine Maskenpflicht an Schulen? Update 4. August 20

Das Staatsministerium für Kultus und Unterricht hat seine Hausufgaben gemacht – und uns nun den ab dem neuen Schuljahr geltenden Hygienplan vorgestellt. Diesmal mit einer Verpflichtung zum Tragen einer Maske per Verordnung.

Wir freuen uns, damit eine Regelung erhalten zu haben, gegen die wir so rasch, wie möglich, vermutlich nach den Sommerferien, gerichtlich vorgehen können.

Kinderarzt Steffen Rabe äußert sich zu dieser Verordnung deutlich:

„Eine Maskenpflicht für Erwachsene beim Bäcker oder in der S-Bahn mag medizinisch mehr als fragwürdig, ja,  wissenschaftlich lächerlich sein, verängstigend, sozial und kulturell destruktiv und in der Problemlosigkeit ihrer Akzeptanz durch die Betroffenen gesellschaftspolitisch beängstigend. Eine Maskenpflicht für Kinder bei COVID-19 ist – meiner fundierten kinderärztlichen Überzeugung nach – nicht mehr und nicht weniger als ein Verbrechen.“ Dieser Ansicht schließen wir uns vollumfänglich an. Hier mein bereits auf RUBIKON erschienener Artikel zum Thema, „Gefährliche Masken-Pädagogik“.

Liebe Eltern: Werden Sie parallel aktiv! Die Initiative „Eltern für gesunde und glückliche Kinder“ von Christoph Späth setzt sich außergerlichtlich für unsere Kinder ein – zusammen mit Eltern, die aufstehen.

Lesenswert ist die gesamte Hygiene-Verordnung für Bayerns Schulen. Im Folgenden der Auszug zur Maskenpflicht.

Punkt IV, 4 sind die folgenden Regelungen zu entnehmen:

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einergeeignetentextilen Bar-riere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) ist grundsätzlichfüralle Personen auf dem Schul-gelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.

Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z.B. Unterrichtsräume, Fachräume, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf, in der Mensa, während der Pausen und im Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (wie z.B. Pausenhof, Sportstätten).

Ausgenommen von dieser Pflicht sind: Schülerinnen und Schüler, sobald diese ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum erreicht haben, während des Ausübens von Musik und Sport, soweit die aufsichtführende Lehrkraft aus pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen eine Ausnahme erlaubt. Eine solche Ausnahme kann erforderlich sein, wenn durch das Tragen einer MNB eine besondere Gefährdung eintritt (z.B. im Rahmen von natur-wissenschaftlichen Experimenten). Lehrkräfte und sonstiges Personal, soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. bei Lehrkräften im Unterrichtsraum bei entsprechendem Abstand zu den Schülerinnen und Schülern; im Lehrerzimmer am jeweiligen zugewiesenen Platz; bei Sportlehrkräften der Ort des jeweiligen Sportunter-richts (nicht Begegnungsflächen)). Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, erforderlich ist, für welche aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist oder für welche das Abnehmen der MNB zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist (vgl. hierzu den derzeit gültigen § 1 Abs. 2 6. BayIfSMV). Das Risiko, eine andere Person über eine Tröpfcheninfektion anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Daher darf das Tragen einer MNB, eines MNS, ei-ner FFP2-Maske (ohne Ventil) auch außerhalb der Orte mit Maskenpflicht nicht untersagt werden.

Auch beim Tragen einer MNB ist unbedingt darauf zu achten, dass dievorgegebenen Hygienevorschriften eingehalten werden. Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein. Kommt es während des Tragens zum Kontakt der Hände mit häufig berührten Oberflächen, müssen vor der Abnahme der MNB unbedingt zuerst die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Erst dann sollte man den Mundschutz abnehmen und ihn so aufhängen, dass er nichts berührt und gut trocknen kann, wenn er wieder getragen werden soll. Die MNB sollte auf keinen Fall mit ungewaschenen Händen an derInnenseite, sondern am besten nur an den Bändern berührt werden. Das gilt vor allem bei einer mehrfachen Anwendung. Eine mehrfach verwendbare MNB sollte so häufig wie möglich in der Waschmaschine bei 60 GradCelsiusmit herkömmlichem VollWaschmittel gewaschen werden. Eine MNB darf mit keiner anderen Person geteilt werden. Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen über verschiedene Arten von MNBs, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist, ist unter www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektions-schutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdfzu finden. Die Regelungen zum Infektionsschutz und insbesondere zum Tragen einer MNB sind ausführlich auch im Unterricht durch die Lehrkräfte zu behandeln.“

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Eine Maskenpflicht an Schulen besteht nicht. (Stand 20. Juli 2020)

Auch das Hausrecht der jeweiligen Schule lässt keinen Spielraum, mit dem möglichen Erlass einer Pflicht zum Tragen einer Maske, über die rechtlich bestehende Empfehlung hinaus zu gehen.

Dies ergibt sich aus Seite sechs des Hygienplans für Schulen, sowie aus Klarstellungen, die seitens der Regierung von Oberbayern an die Lehrer bereits am 7. Mai 2020 ergingen, sowie schließlich noch einmal seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in einem Schreiben an alle Schulen vom 9. Juli 2020.

Das Bayerische Statsministerium für Unterricht und Kultus führt auf seiner Seite überdies aus:

„Eine rechtliche Pflicht der Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – wie etwa im Rahmen der Schülerbeförderung nach § 8 6. BayIfSMV – ist hiermit nicht verbunden und kann durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter vor Ort auch nicht angeordnet bzw. sanktioniert werden. Erzieherische Maßnahmen sind jedoch ggf. möglich.“

„Demokratie in Gefahr“

Auch in unserem Nachbarland Österreich wird Kritik am „alternativlosen“ Narrativ vernetzter. Prof. DDr. Martin Haditsch hält eine wichtige Rede unter dem Titel „Demokratie in Gefahr“. Er ist Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und unterstützt die Plattform „RESPEKT“.

Die Plattform RESPEKT richtet sich angesichts der Entwicklungen und Maßnahmen als Reaktion auf die SARS-CoV2 Pandemie in einem offenen Brief an die österreichische Bundesregierung und lädt zur Unterzeichnung einer Petition ein.

Kundgebung am 18. Juli 2020 – update 22.07.20

Wir bedanken uns bei allen Mitmenschen für das Erscheinen und ihre Spenden, bei den Rednerinnen und Rednern, den Musizierenden und der Veranstalterin für die Möglichkeit, .uns in einen Diskurs einzubringen!

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Für die Rechte von Kindern auf uneingeschränkte Bildung und kindgerechte Betreuung

Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Lilo Becker-Gmahl, engagierte Mit-Demokratin hat für den kommenden
Samstag, den 18. Juli 2020 um 11 Uhr
eine Kundgebung am Pariser Platz in München angemeldet.

Wir wollen dafür eintreten, dass Schulen und Kitas ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet werden, weil das die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder gefährdet.

Lassen Sie uns gemeinsam unsere Zukunft in die Hand nehmen!
Wir würden uns sehr freuen, Sie zahlreich begrüßen zu können.





Zum aktuellen Stand – 17.09.2021

Unterstützung einer Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO

Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO. Hier entlang.

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Verfahrensstand im Prozess gegen die Quarantäne-Anordnung:

Eine aktuelle Anfrage unserer Kanzlei beim Verwaltungsgericht München zu dem von uns unterstützten Verfahren gegen eine Quarantäne-Anordnung ergibt, dass vor Ablauf eines Jahres, also vor Mai 2022, nicht mit einem Fortgang im Verfahren zu rechnen ist.

Die zuständige Kammer ist aktuell noch mit Verfahren aus den Jahren 2017 bis 2018, sowie den Eilverfahren im IfSG beschäftigt.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Ausdauer!

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Zur Unterstützung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier Informationen.

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Zur Strafverfolgung wegen Maskenattesten finden Sie hier nähere Infos.

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Zu unserem aktuellen Vorgehen gegen eine Quarantäne-Anordnung finden Sie hier nähere Infos.

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Bitte beachten Sie unseren Aufruf zur Mithilfe!

Melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen ein Fall bekannt ist, der
Adressat einer Anordnung zur Einzelisolation in Bayern wurde.

Das gleich gilt, wenn an Ihrer Schule eine Zwangstestung ohne elterliche Einverständniserklärung vorgenommen wurden. Hier geht`s lang.

Hinweise zur Ausstellung von ärztlichen Attesten zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht und Stellungnahme unserer Kanzlei zur Aufbewahrung und Speicherung von Attesten in den Schülerunterlagen: Hier geht`s lang.

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Klage gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln

Pünktlich zum Schulbeginn wollten wir ein weiteres Mal gegen Maskenzwang und Abstandsregeln an Schulen vorgehen, wofür wir in den Ferien bereits die aktuelle Studienlage für die Begründung zusammen gestellt hatten. Eine Initiative aus Nürnberg war ebenfalls indieser Sache beschäftigt, so dass wir uns um eine Kooperation bemühten. Diese kam nicht zustande.

Der Eilantrag wurde nun am 7. September 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) abgelehnt. Wir vermuten, dass der der BayVGH hinter diese Entscheidung bei unveränderter Tatsachenlage nicht zurück kehren wird.

Dies macht umso deutlicher, dass es an uns, Eltern und Großeltern und allen interessierten Mitmenschen liegt, unser Nichteinverstandensein zu verdeutlichen.

Unsere Anfragen an RKI, BMG und BVL

Während wir vom BVL eine erste knappe Antwort zu unseren Anfragen vom 31. Juli 2020 erhalten haben, stehen die Antworten vom RKI und BMG weiterhin aus. Wir werden einige Wochen zuwarten und dann eine entsprechende Klage in Erwägung ziehen.

Weitere Vorgehen in Planung

Wir halten die Situation um häusliche Isolationsmaßnahmen, die Kinder betreffen für weiterhin für inakzeptabel und prüfen Erfolgsaussichten, sobald wir einen Bescheid von Betroffenen erhalten haben. Gleiches gilt für möglicherweise durchgeführte Testungen an Kindern ohne elterliches Einverständnis.

Eine Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen schätzen wir aktuell – jedenfalls ohne Vorliegen von Bescheiden zur häuslichen Isolation – als wenig erfolgsversprechend ein. Es zeigt sich, dass vielerorts Schulen bereit sind, Kinder nach Absprache von der Präsenzpflicht zu befreien.

Nach wie vor halten wir die inhaltliche Überprüfung der PCR-Tests für fallentscheidend. Wir sind hierzu in Planung und informieren Sie, sobald wir in dieser Sache konkret werden können.

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Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 31. Juli 2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.

Wir fragen nach!

Zunächst zu den Themen PCR-Tests und Beurteilung der epidemischen Lage, denn diese bilden die Grundlage für jegliche verordnete Aussetzung unserer Grund- und Menschenrechte.

Außerdem geht es uns um die „Covid-App“. Diese muss nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer positiven Testung laut FAQ des Herstellers TELEKOM eine Neu-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Weil wir hierin einen eklatanten Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs sehen, haken wir nach. Schließlich stellen wir Fragen zu Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen, sowie zu den Impfungen gegen Covid-19, deren Entwicklung wir kritisch verfolgen.

Wir werden nach Erhalt der Antworten nicht nur die Öffentlichkeit informieren – welche der Medien die Ergebnisse aufgreift, wird sich zeigen – sondern auch für folgende Klagen geeignete Argumentationsgrundlagen schaffen.

Noch immer sehen wir erhöhten Klagebedarf. Uns brennen drei Themen unter den Nägeln: die Zustände in Pflegeheimen, die Zustände in Schulen und das Vorgehen der Gesundheitsämter bei Quarantäne-Anordnungen (gegenüber Kindern).

Eine Klage ist nur zulässig bei „Betroffenheit“ des Klägers. Aus diesem Grund werden wir in den nächsten Wochen erneut abwägen, an welcher Stelle wir die größten Erfolgsaussichten einer Klage sehen. Mit der Inkraftsetzung des aktuellen Hygieneplans für Bayerns Schulen, sehen wir uns grundsätzlich in der Lage, gegen diesen vorzugehen.

Dies, zur guten Nachricht.

Unseres Ermessens nach ist dieser inhaltlich aus gesundheitlichen, pädagogischen und menschenrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar. Es erscheint uns dringend geboten, dass alle interessierten Menschen in diesem Land auch abseits des Klagewegs Initiative ergreifen!

Wer in Berlin war, hat – trotz des unwürdigen Endes – wahrgenommen:

Wir sind erstens sehr viele! Und wir sind durchaus in der Lage, gemeinsam Dinge zu verändern. Vernetzen wir uns, denn: gemeinsam sind wir sehr stark!

Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihrer aller Unterstützung!

Verbreiten Sie unser Anliegen weiter, wir werden finanzielle Mittel nötig haben, um nicht aufzuhören, bevor Grund- und Menschenrechte und eine funktionale Demokratie wiedereingesetzt sind.

Mit herzlichen Grüßen,

Lisa Marie Binder-Raupenstrauch und Volker Raupenstrauch

Im Folgenden zur Ansicht das Anschreiben an das RKI:

Mein Artikel auf RUBIKON zu unserem Vorgehen: „Behördliche Kindesmisshandlung“

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Stand: 14. Juli 20

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 18. Juni 20 haben wir uns zum ersten Mal mit unserem Anwalt in Stuttgart getroffen. In diesem Gespräch kristallisierte sich unser Anspruch heraus, dass unter der Prämisse einer möglichst großen Erfolgsaussicht ein Urteil in seiner Wiederherstellung verschiedener Grundrechte möglichst breite Wirkung entfalten sollte.

Am geeignetsten erschien uns in seiner Konkretheit das Thema Schulen und Kindergärten. Was sich hier abspielt, halten wir – freilich immer unter der Einsicht, dass diese Maßnahmen seit vielen Wochen ohne jede Not umgesetzt werden – für besonders schädlich.

Nach der Sichtung der bereits ergangenen und schon anhängigen Entscheidungen verfolgten wir zunächst die Idee einer Kooperation mit einer Münchener Anwaltskanzlei. Hier hätten Expertise und Arbeitsaufwand gebündelt werden können. Diese Kooperation konnte nicht weiter verfolgt werden, weil auf der anderen Seite Versicherungen involviert werden sollten, wozu es dann nicht kam.

Gestern wollten wir in die Gutachtenerstellung gehen, um bis morgen, Mittwoch, den 15.07., im Rahmen eines Normenkontrollantrags gegen Maskenpflicht und Abstandsregelungen an Schulen eine Klage anhängig zu machen.

Dem kam uns die Klarstellung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im letzten Moment zuvor. Es stellte fest, was wir aus der geltenden Hygieneverordnung und internen Schreiben des Regierungsschuldirektors an die Lehrer in Bayern bereits wussten, was aber an Schulen nicht beachtet wird – eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht an Schulen ist nicht gegeben. Nicht einmal das Hausrecht der jeweiligen Schule bietet einen Spielraum zur Einführung einer solchen.

Mit dem Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Juli entfällt für uns die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Klage gegen die Maskenpflicht an Schulen.

Aus dieser Klarstellung resultiert für uns alle jedoch folgender Auftrag: begeben wir uns in die Schulen, wo wir ein dringendes Gespräch mit unseren Schulleitern führen müssen! Jetzt heißt es, politisch und gesellschaftlich Druck aufzubauen.

Obwohl tatsächlich noch Spielraum für eine Klage gegen die Abstandsregelungen gegeben ist, scheinen uns einerseits die Erfolgsaussichten in den uns vorliegenden Klägersituationen als denkbar gering und bewerten wir andererseits den Zeitpunkt für ein gerichtliches Vorgehen dagegen als ungünstig. Offizieller Ansage zufolge, strebt man einen uneingeschränkten Unterricht ab dem neuen Schuljahr an. Durch den Beschluss von heute ist eine Verlängerung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 02.08.20 beschlossen worden. Somit ist ab dem 2. August eine neue Verordnung zu erwarten. Bis zum Ende der Ferien soll ein neuen Hygienekonzept vorgestellt werden.

Mögliche Impfflicht

Wir haben uns nun für ein vorerst anderes Vorgehen entschieden: Wir werden gemäß Informationsfreiheitsgesetz verschiedene Anfragen an Bundesbehörden und nachgelagerte Institutionen stellen, um insbesondere einer möglichen Impfflicht frühzeitig entgegen wirken zu können. Wir stehen weiterhin im intensiven Austausch mit unserem Anwalt, um die geeignetsten Anfragen gemeinsam heraus zu arbeiten.

Sollten wir wider der Ankündigung seitens Politik und Schulen im neuen Schuljahr feststellen, dass die Zustände weiterhin nicht mit den Grundrechten unserer Kinder vereinbar sind, so werden wir nach Prüfung der dann geltenden Verordnung und des Hygienekonzepts zu diesem Zeitpunkt gegen die entsprechende Verordnung vorgehen.

Sollte der Klagebedarf entfallen, freuen wir uns. Allerdings sind wir sehr skeptisch. Die Schulen kündigten bereits einen „Plan B“ an für den Fall, dass die pandemische Situation weiterhin eine „neue Normalität“ einfordert. Und gerade wurde bekannt gemacht, dass Baden-Württemberg im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht für weitergehende Schulen einführen will.

Noch sind Testungen lediglich Empfehlungen. Sollte sich dies ändern, werden wir auch ein Vorgehen in diese Richtung prüfen.

Die seit März diesen Jahres ausgesprochen volatile rechtliche Situation macht jedwedes juristische Unterfangen zu einer Herausforderung.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und bleiben hartnäckig!

Corona-Untersuchungsausschüsse – update 30.07.20

Eine vorläufige Zwischenbilanz zieht Dr. Reiner Fuellmich nach drei Wochen Tätigkeit im Corona-Ausschuss im folgenden Video.

„Das was der Test macht, ist vollkommen unbrauchbar“ (der PCR-Test, Anm. des Vorstands). Soweit es um den „Lockdown“ und die Maskenpflicht geht: „Da fehlt mir die juristische Grundlage“. Der Aussage Beate Bahners, die Corona-Situation stelle den „größten Rechtsskandal der BRD“ dar, kann Reiner Fuellmich derzeit noch nicht zustimmen. Nach seiner vorläufigen Einschätzung, unter besonderer Berücksichtigung der „PCR-Frage“, könnte sie laut seiner Aussage im Ergebnis jedoch recht behalten.

RUBIKON: Im Gespräch: „Der Untersuchungsausschuss“ (Reiner Fuellmich und Flavio von Witzleben)

Pressekonferenz Stiftung Corona-Ausschuss am 10.07.20

Ich bitte höflichst um Ihre Unterstützung in Form einer tiefen Verbreitung!

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Corona-Untersuchungsausschuss ab 6. Juli 2020 – update 04.07.20

Der Sprecherkreis des Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschusses (ACU), einem zweiten Untersuchungsausschuss neben dem der Stiftung Corona-Ausschuss, erläutert im folgenden Video, weshalb und auf welche Weise der Ausschuss tagen wird.

Es sprechen Heiko Schöning, Dr. Bodo Schiffmann und Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch. Ich bitte Sie höflichst um Verbreitung und Unterstützung des ACU!

Sie ist unsere Chance auf einen rationalen Umgang mit unserer Krise und birgt die große Chance auf Wiederherstellung unserer demokratischen Werte.

Vielen Dank.


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Liebe Mitmenschen,

Eine engagierte Gruppe von Juristen und Wissenschaftlern nimmt am 6. Juli ihre Arbeit in Sachen Corona-Ausschuss auf.

Den Vorstand der „Stiftung Corona-Ausschuss“ bilden die Rechtsanwältin Viviane Fischer, der Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, der Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz und der Ökonom Prof. Dr. Stefan Homburg.

Dem Beirat der Stiftung gehören angesehene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis an, unter anderem der Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner, der Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Hans-Joachim Maaz, die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser und der klinische Psychologe Prof. Dr. Harald Walach.

Die Stiftung will untersuchen, warum die Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen hatten. Sie fördert wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet.

Die Sitzungen des Untersuchungsausschusses werden live gestreamt. Näheres auf der Pressekonferenz am 03.07.2020 in Berlin.

Wenn Sie Fragen für den Untersuchungsausschuss haben oder als ZeugIn oder ExpertIn zur Aufklärung von Umständen beitragen können, schreiben Sie bitte an kontakt@corona-ausschuss.de

Ich bitte um Ihre Mithilfe bei der Verbreitung! Sie ist unsere Chance auf einen rationalen Umgang mit unserer Krise. Sie birgt die große Chance auf die Wiederherstellung unserer demokratischen Werte.

Herzlichen Dank.

www.corona-ausschuss.de

Fahrplan der EU-Kommission zum Thema Impfungen 2018-2022

In einem Fahrplan der EU-Kommission zum Thema Impfungen lässt sich nachlesen, welche Schritte die EU-Kommission verwirklichen möchte, damit Impfungen gegen sogenannte vermeidbare Krankheiten verstärkt zum Einsatz kommen mögen.

Entsprechend der mittlerweile bekannten Strategie, sogenannte „Fehlinformationen“ zu korrigieren, die wenigstens der offiziellen Darstellung zum Thema Covid-19 widersprechen, sollte dies in den Jahren 2019 und 20 beim Thema Impfungen geschehen, nachzulesen auf Seite 4 des Fahrplans. Die Mitgliedsstaaten sollten mittels evidenzbasierter Informationsmittel dabei unterstützt werden, der sogenannten Impfmüdigkeit beizukommen. Unterstützt werden sollten sie hierbei auch von Kommunikationsstrategien der EU-Kommission. Konkret sollte eine Bewerbung der Info-Dienste durch die Sozialen Medien, mittels Suchmaschinenoptimierung und eigens spezialisierten Medien erfolgen, insbesondere im Bereich Gesundheitsfürsorge, Bildung, bei Sozialen Diensten und den Medien.

Die Tagesschau stellte bereits am 11.05.20 treffend fest, dass dieses Dokument nicht „geheim“, sondern öffentlich zugänglich sei.

In den Jahren 2018 bis 21 sollten die Impfprogramme über die beiden Mumps-Masern-Röteln-Impfungen einheitlich in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, siehe Seite 3 des Fahrplans – ob dieses Ziel final bei uns erreicht wird, bleibt abzuwarten. Das Bundesverfasungsgericht befasst sich aktuell eingehend mit dem „Masernschutzgesetz“, gegen das juristisch vorgegangen wird.