Die ganze Welt ist eingeladen! Gewohnt pointiert spricht Anselm Lenz, Mitherausgeber des „Demokratischen Widerstand“ in Hamburg. Freiheitsrechte mussten in der Geschichte immer erkämpft oder zurück erkämpft werden. „Deswegen versammeln wir uns hier.“ Ein spezielles Grußwort geht an die sogenannten „Linken“ vor Ort, die im Grunde herzlich zum Mitmachen eingeladen sind.
Der Tag der Freiheit
Mein Bericht zur Großdemonstration in Berlin, verfasst am 4. August 2020.
Wir waren am Samstag, den 1. August 2020 Zeugen der vielleicht größten politischen Friedens-Demonstration, die Europa je gesehen hat. Was sind wir glücklich. Glücklich wären wir auch noch heute, drei Tage später, wenn nicht das Fest eine Wendung genommen hätte, die ziemlich überraschend kam.
Dennoch würden wir wünschen, auch all diejenigen Menschen, die tatsächlich verhindert waren oder aus Sorge um Konsequenzen für ihre Kinder, ihre berufliche oder gesellschaftliche Position fern geblieben sind, hätten Teil dessen sein können, was wir erlebten. Trotz der Situation heute, drei Tage später, sind wir beseelt von einem Ereignis, das historischen Charakter hatte.
Gemeinsam mit einer Menge an Menschen, deren genaue Anzahl von den Massenmedien bereits am Samstag massiv in Zweifel gezogen wurde, die in Abgleich mit Bildern der Love-Parade jedoch mindestens an eine hohe sechsstellige Zahl reichen wird, spazierten wir vom Brandenburger Tor aus durch die Innenstadt bis auf die Straße des 17. Juni, umdas „Das Ende der Pandemie“ zu beschließen, lange bevor unsere Politik das in Angriff nehmen möchte. Sie wartet noch immer auf das Heil durch Impfungen gegen Covid-19, das der Bevölkerung zuteil werden soll, wenn die Impfung dann einmal im Hau-Ruck-Verfahren zugelassen wurde.
Wir nicht! Wir haben das Ende des größten pandemischen Schauspiels am Samstag, den 1. August beschlossen – und ab jetzt wird es in Anbetracht dieser enormen Menge von Gesicht-zeigenden Menschen nicht mehr ganz so leicht, über unsere Köpfe hinweg zu regieren: uns Lockdowns zu verkaufen, die auf uns zuschwappende Rezession als alternativlos darzustellen und Quarantänen zu verhängen, deren Verfassungsmäßigkeit so wahrscheinlich ist, wie die baldige freiwillige Demaskierung unserer Regierungen.
Die vergangenen Wochen waren mitunter mühsam – auch in Bezug auf das Organisieren und Besuchen unserer zahlreichen Grundrechts-Versammlungen im ganzen Bundesgebiet. Nachdem im Mai die Menschen immer zahlreicher erschienen, nahmen die Besucheranzahl mit den uns Gnaden-gleich zuteil werdenden „Lockerungen“ immer weiter ab. Wir hofften also betont zurückhaltend, auf wenigstens dreihunderttausend Menschen in Berlin zu treffen.
Es kam viel, viel besser: Wir erkannten sehr bald, dass der Strom an Menschen nicht abreißen wollte, der sich um das Brandenburger Tor herum versammelte. Das versprach Großes:
Wir Menschen hier in Berlin würden gemeinsam eine Zeitenwende herbeiführen. Dieser erste August war der Anfang!
Aufrührer in Verlegenheit
In den familienbedingten Demonstrations-Pausen auf Nebenstraßen unter lauschigen Bäumchen, wo sich bereits andere Familien niedergelassen hatten, wurden wir Zeugen besonders anrührender Bilder. Ranke, junge Pärchen, schwarz bis auf die Gesichtsmaske gekleideter, sich dabei überaus sicher im Stil, stießen zuversichtlich in die Menge – um nach wenigen Minuten, zumindest irritiert, wieder heraus zu laufen. Ich kam nicht umhin, wahrzunehmen, dass es mit einer Ernüchterung geschah, als sie sich ihrer Maskierung entledigten.
Diese jungen Menschen „in schwarz“ schienen mit ihrer Mission, die Menge aufzuwirbeln, ein wenig eingefahren zu sein – die schier gigantische Menge an friedlichen Menschen ließ ihnen an diesem Tag wenig Raum für besondere Aktionen.
Am Bayerischen Zug und überall trafen wir unvorhergesehen alte Freunde – und neue Bekannte aus unserer neuen Haupttätigkeit in der demokratischen Bewegung.
Eine uns bekannte Reporterin aus München hatte wenig gute Laune. Am Brandenburger Tor war es ihr unmöglich, ein Interview mit uns zu führen. Eine Verbindung ließ sich nicht herstellen. Meine Nachfrage, ob das an der hohen Netzauslastung liegen könne, tat sie ab. Sie war sich sicher, aus dem Netz geworfen zu werden.
An wenigen Orten trafen wir auf aufgerüstete Polizei. Wir sind voll des Dankes, dass diese sehr lange sehr friedfertig blieb, was in der jüngeren Vergangenheit mitunter in München tragischerweise nicht stets der Fall war.
Berlin schaut zu
Wir liefen entlang von Häuserblocks und winkten Menschen zu, die von ihren Balkonen zu uns herunter blickten. Ein Ordner sprach sie an: „Wir laufen hier auch für Euch. Wir sagen, was Ihr nur zu denken wagt. Wir arbeiten auf das gleiche Ziel hin, sind dabei nur entschlossener“. Nachdenkliche Gesichter sind das, in die wir da schauen.
Als wir begannen, unsere Flyer zu verteilen, lernten wir mitunter einen Clown und seine Mitspielerin kennen. Sie betrieben vor der „neuen Normalität“ „Das kleinste Privattheater der Region“ in Greiz. Die beiden erzählten uns im Gehen von ihrem Programm, das sie niemals spielen konnten.
Und wieder ein trauriger Clown. Sie fühlten sich geradezu von unserer Regierung aufgefordert, so drücken sie es aus, sich auf die Demonstration zu begeben, denn ohne Schauspiel, jedenfalls kein haus-eigens inszeniertes, kein eigenes Einkommen. Mit unseren Kindern hatten wir nach diesem Kennenlernen noch öfter die Gelegenheit, über die Beiden zu sprechen.
Menschen mögen Menschen
Schon beim Spazieren in Richtung Bühnen auf der Straße des 17. Juni nehmen wir etwas wahr, das wir schmerzlich vermisst haben. Es schien endlos lange her, dass wir Menschen uns gegenseitig mit Wohlwollen begegneten. An diesem Tag und diesem Ort waren alle Menschen miteinander verbunden. Wir blickten in ganze Gesichter, es kam immer wieder zu einem Lächeln, wir kamen überall für nur ein paar Sätze in Kontakt. Das fühlt sich gut an, besser, als jemals zuvor geahnt!
Das Wort vom „Gleichgesinnten“ erschließt sich mir erst seit diesem 1. August. Zuvor hatte ich ihn bloß als Floskel genutzt. Unser gemeinsamer, die Luft durchdringender fester Wille, uns ab sofort von undemokratischen, die Menschlichkeit ersticken wollenden Strukturen befreien zu wollen, beflügelte die Menge.
Einmal tausche ich Flyer gegen Brief mit Herz. Er ist gefaltet, innen von Hand geschrieben und zigmal kopiert worden. Ein Herr überreicht ihn mir. „Eine Herzensangelegenheit von mir“, so beginnt er. Der liebe Gott soll die „Demo-Berlin“ bewahren, allen Beteiligten Ruhe und Geduld verleihen, damit sie den Nächsten achten und ihm mit Liebe begegnen zu können. „Unsere Ziele“, so formuliert der Brief weiter: „“Grundrechte wiederherstellen, Maskenzwang aufheben, keinen Impfzwang, dies ist ein Muss, wir gehen doch nicht rückwärts“. Mir scheint, viele gute Geister haben im Hintergrund dafür gesorgt, dass an diesem Tag von den Demonstranten aus auch überhaupt nichts außer Kontrolle geriet.
Absurde Szenen
Kurz vor dem Ziel erreichen wir rechterhand ein Absperrgitter. Dahinter steht eine kleinere Gruppe von „Gegendemonstranten“. „Nazis raus, Nazis raus“, so skandieren sie uns zu. Die Antwort aus der Menge erzeugte Widerhall: „Nazis raus, Nazis raus!“ Absurde Szenen.
Am Ziel angekommen, lassen wir uns am schattigen Straßenrand nieder. Neben uns Menschen verschiedenen Alters. Direkt hinter uns ein Herr, gelehnt an einen Baum, um die sechzig Jahre, die Zeitung „Der Demokratische Widerstand“ in den Händen. Daneben eine Gruppe von Damen um die fünfzig, hörbar aus dem Nordrhein-Westfälischen. Sie tauschen sich aus über Vorkommnisse mit ihrer pflegebedürftigen Mutter. Vor uns Familien, Männer in ihren Mittzwanzigern. Bald werden zwei Frauen unsere Nachbarn, mit dabei ein junger Mann, vielleicht ihr Sohn. Sie kamen per Bus aus Waldshut-Tiengen, im Schwarzwald. Erkundigt, nach der Stimmung in ihrer Heimat, erzählt sie von einer Demo, mit immerhin fünfzig Menschen, doch das Leben ist sehr bedrückend geworden, auch dort.
Endlich eröffnet Michael Ballweg die Kundgebung. Auf großen Bildschirmen verfolgen wir die Rede. Im Anschluss spricht Thorsten Schulte. Die Menge ist sichtlich ergriffen, als er ausspricht, was wir fühlen. Als er dazu ein Video von Angela Merkel einspielt, stehen einigen Menschen die Tränen in den Augen.
Es ist ein unermesslicher Schmerz, den wir seit März in uns tragen und dem man sich nur mit großen Anstrengungen entziehen kann, sofern man offenen Auges in die Welt blickt. Wir stellen eine grundlose Entledigung unserer Grund- und Menschenrechte fest, eine Spaltung unserer Gesellschaft mittels psychologischen Terrors, dem wir kaum Herr werden können, so lange er von oben nicht eingestellt wird. Jede der Seiten, wir alle, als Gesellschaft unterliegen einer Anspannung, die erst, wenn sie nachlassen wird, die Folgeschäden offenbart.
Hier, auf der Straße des 17. Juni stehen wir wie selten, nein, wie noch nie, in einer solchen Einigkeit mit Hunderttausenden von Menschen zusammen.
Diese Politik ist am Ende. Wir fordern unsere Grund- und Menschenrechte ein und wir sind nicht gewillt, länger als Statisten eines großen pandemischen Schauspiels benutzt zu werden.
Karl Lauterbach in Großaufnahme
Als schließlich Karl Lauterbach auf den Bildschirmen erscheint, wird spürbar, wie groß der Wille ist, eine willkürliche Politik zu beenden: die Menschen reagieren hörbar.
Gleich wird uns wird mitgeteilt, der SPIEGEL habe bereits gegen zwölf Uhr gemeldet, die Veranstaltung wäre aufgelöst worden. Vor unseren Augen demaskiert sich die Politik.
Es schien bereits der nächste Moment gewesen zu sein, als Schulte irritiert fragt, ob etwa seine Redezeit vergangen wäre. Er hatte Besuch auf der Bühne bekommen, gefühlte zehn Minuten nach der Eröffnung.
Es trifft uns aus heiterem Himmel: Soeben habe die Polizei die Auflösung der Versammlung angekündigt. Wir sind fassungslos!
Eben wurden wir Zeugen einer gigantischen Friedensveranstaltung. Nichts konnte die pazifistische Haltung eines einzelnen Demonstranten, den wir gesehen habe, erschüttern, nicht einmal die Verlautbarungen unserer Politiker. Und nun das!
Aus Gründen der Vorsicht, begaben wir uns umgehend auf die Seitenstraße, von der aus wir akustisch direkt am Geschehen verblieben. Wir waren ergriffen – die Menge blieb friedlich vor Ort. Ebenso zurückhaltend die Polizei.
Begründet mit nicht ausreichend eingehaltenen Sicherheitsabständen und fehlender Masken, verkündete sie zum dritten Mal die Auflösung, verbunden mit der Aufforderung an die Menschen, sich nach Hause zu begeben.
Auf den Seitenstraßen
Wir stehen jetzt bei Menschen, die wir auf der Seitenstraße treffen: Mütter, eine Großmutter, einige Kinder. Sie bemalen die Straße mit Kreiden. Am Rand sitzen drei Damen aus Hamburg, eine von ihnen stammt aus Malaysia. Wir blicken uns entsetzt an. Als ich frage, ob das, was wir hier erlebten, nicht ein Wahnsinn sei, in seiner totalitären Dimension noch weitaus erdrückender, als alles, was wir in München gesehen haben und dies vor den Augen von hunderttausenden Menschen, zusätzlich all diejenigen, die an uns vorbei spazierten?
Die Dame stimmt mir bedrückt zu. Sie glaube seit einiger Zeit, so sagt sie, es sei ein Fehler gewesen, nach Deutschland gekommen zu sein. Wie furchtbar, ihr zustimmen zu müssen.
Dieser, gerade auch hinsichtlich der Black-Live-Matters-Demonstrationen, offensichtlich unverhältnismäßige Eingriff war kein Zeugnis bedachter Politik. Man schaufelte sich hier ganz offensichtlich das eigene Grab. Welch Ohnmacht musste über Einsatzleitung, den Berliner Senat oder gleich das Kanzleramt gekommen sein, dass die Verantwortlichen sich hier zu solche einer Kurzschlusshandlung hinreißen ließen? Oder war denkbar, dass die Polizei schon länger Dramatischeres zu verhindern gewusst hatte? Vereinzelt hatten uns Beamten zugelächelt.
Als wir nicht länger bleiben können, radelt ein Herr an uns vorbei. „Voll die Fascho-Veranstaltung!“, lässt er uns kopfschüttelnd wissen.
Mein Mann fragt nach: „Rechts neben mir steht die KPD, was genau möchtest Du von uns?“. Er blickt verwirrt, durchlebt offenbar eine drastische geistige Dissonanz. Er taumelt auf seinem Rad, murmelt unzusammenhängend von der NSDAP. Mein Mann bekräftigt: „Richtig, diese dürfe nie wieder „passieren“. „Wir stehen hier, damit wir in keiner Gesundheits-Diktatur leben müssen“. Der Herr weiß nicht, wie ihm geschieht, er schafft den Aufschwung und fährt von dannen. Diesmal ist es andersherum: die Menge zuckt ratlos mit den Schultern.
Was dann auf die erste Euphorie folgt, ist die Ernüchterung mit Blick in die Presse. Es beginnt ein Informationskrieg zu den Teilnehmerzahlen, der bereits in die nächste Runde geht und es fallen Beleidigungen in Richtung Demonstranten, in nie gekanntem Ausmaß.
Hier finden Sie weitergehende Informationen, damit Sie sich, wenn Sie nicht vor Ort waren, ein eigenes Bild machen können.
Was bleibt, nach Berlin – ist eine tiefe Zuversicht. Wir stehen ein für Menschlichkeit und Wahrhaftigkeit, die wir in einer Demokratie am ehesten leben können. An diesem ersten August haben wir Geschichte geschrieben. Die Geschichte einer gigantischen Friedensbewegung.
Die Wahrheit wird ans Licht kommen. Und dann werden im mindesten Entschuldigungen folgen – Gesundheitsminister Jens Spahn hat sie vorsorglich im Frühling angekündigt.
Zum Tag der Freiheit in Berlin – update 17.08.20
Auf der vielleicht größten politischen Friedens-Demonstration, die Europa je gesehen hat, wurde das „Das Ende der Pandemie“ beschlossen, lange bevor unsere Politik das in Angriff nehmen möchte. Sie wartet noch immer auf das Heil durch Impfungen gegen Covid-19, das der Bevölkerung zuteil werden soll, wenn die Impfung dann einmal im Hau-Ruck-Verfahren zugelassen wurde.
Bereits am Samstag selbst offenbart sich ein mediales Gebahren, das in Deutschland lange nicht mehr gesehen war. Stunden, bevor die Kundgebung eröffnet wurde, berichtete der „Spiegel“ bereits von der Auflösung der Veranstaltung. Dies führte unter den Anwesenden durchwegs zu Erheiterung.
Während auf der Demonstration vom Veranstalter immer wieder mitgeteilt wurde, wieviele Teilnehmer sich aktuellen Schätzungen zufolge auf dem Gelände befänden – zunächst 800.000, später 1, 3 Millionen Menschen – beginnt in der Presse ein Gerangel um diese Zahlen, das seinesgleichen sucht. Auch die breit geäußerten Anfeindungen in Richtung der Teilnehmer, die mitunter in Beleidigungen mündeten, schockiert.
Dabei erstaunt die Chuzpe, mit der die Einsatzleitung, der Berliner Senat oder doch das Bundeskanzleramt vor den Augen der (Welt-)Öffentlichkeit eine Veranstaltung abbricht, die nicht hätte friedlicher sein können.
Dies macht jedoch in erster Linie deutlich, wie sehr sich unsere Regierung selbst als in die Ecke gedrängt wahrnimmt. Die Bilder sind in der Welt, selbst wenn unsere Qualitätsmedien sie abdrucken, um sie „auf gut Glück“ mit Teilnehmerzahlen in Höhe von 20.000 Besuchern zu betiteln – oder sicherheitshalber doch gleich davon sprechen, dass die genaue Zahl ja im Grunde keine Rolle spiele.
Das tut sie eben doch. Sonst hätte unsere Regierung kein Interesse daran, die Zahl um mindestens eine, wenn nicht zwei Zehnerpotenzen zu kürzen. Jeder weiß, dass diese Zahl, wenn sie in der Öffentlichkeit angekommen ist, das Potential hat, diejenigen Menschen auf die Barrikaden zu bewegen, die bislang aus Angst, alleine dazustehen, davon abgesehen haben, sich genau dorthin zu bewegen.
Die Wahrheit wird bald ans Licht kommen, dafür sorgt unter anderem Jens Wernicke. Als Journalist und Herausgeber des Rubikon geht er presserechtlich gegen den Polizeipräsidenten vor. Er verlangt die Herausgabe der Daten zur Teilnehmerzahl jeweils zu den einzelnen Stunden zwischen elf und dreiundzwanzig Uhr. Darüber hinaus fordert er die Luftbilder sämtlicher den Laufweg der Demonstration überfliegender Polizeihelikopter, Luftbilder sämtlicher die Hauptkundgebung überfliegender Polizeithelikopter sowie sämtliche Lageberichte der Polizei zum Demonstrationsgeschehen am 1. August an.
Bis heute ist auf die Anfrage keine Antwort eingegangen, weshalb eine neue Frist gesetzt wurde.
Die Busunternehmer Alexander Ehrlich und Thomas Kaden sind bereit, auch vor Gericht zu bezeugen, dass ihnen für ihre Aktion „Honk for Hope“ bereits gegen Mittag des 1. August 2020 seitens der Polizei der Zugang zum Demonstrationszug des „Tages der Freiheit“ mit der Begründung verwehrt wurde, derselbe hätte bereits geschätzte 800.000 Teilnehmer, weitere seinen aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Die Aussage findet sich zwischen Minute 11:50 und Minute 17:21 im folgenden Video.
Hier eine Auswahl an Videos, um erstens einen Eindruck darüber zu erlangen, welche Menschen es waren, die sich an diesem Tag nach Berlin begeben haben. Hierzu gibt es in der Qualitätspresse eindeutige Zuordnungen zum rechten Milieu, die geeignet sind, Nichtanwesenden den Eindruck zu vermitteln, die überwiegende Anzahl der „20.000“ Besucher entstamme eben dieser politischen Heimat. Zum anderen sind die Videos dazu geeignet, sich darüber zu informieren, wie viele Menschen es gewesen sein könnten, bis wir eindeutige Zahlen vorgelegt bekommen habe.
Wer noch unsicher ist, ob es nicht doch allzu „unverantwortlich“ sei, bei aktuellem Infektionsgeschehen eine Demonstration zur Wiederherstellung unserer Grundrechte und Installation einer funktionalen Demokratie zu besuchen, dem sei die Lektüre des aktuellen Hygieneplans für Bayerns Schulen ans Herz gelegt.
Wenn zunächst alleine die tatsächlichen Zahlen der Demonstrationsteilnehmer bekannt gegeben werden müssen, werden im Folgenden im mindesten Entschuldigungen zu folgen haben – Gesundheitsminister Jens Spahn hat sie vorsorglich im Frühling angekündigt.
Hier geht es zu unserem Bericht vom Tag.
Anordnungen der Quarantäne für Minderjährige – update 23.08.20
Update 23.08.20 – Inobhutnahme
Am 8. August 20 erhielten wir Kenntnis einer Stellenausschreibung der Diakonie.
Gesucht wurde eine pädagogische Fachkraft für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Quarantäne. Die Stelle versprach gute Arbeitsbedingungen, gerade auch, weil die in Obhut genommenen Kinder großzügig elektronische Medien und einen Netflix-Zugang nutzen könnten.
Dies zeigt deutlich die nicht nur geringen pädagogischen Kenntnisse der Diakonie, sondern auch die zu vermutende Anweisung aus der Politik, entsprechende Stellen zu schaffen. Es wird deutlich, dass unsere Regierungen die Isolationsmaßnahmen mit größtem Eifer voran treiben möchten.
Dem stellen wir uns mit Überzeugung entgegen! Wir streben einen sinnvollen Umgang mit den Zahlen des Robert-Koch-Instituts sowie einen menschen-zugewandten, wertschätzenden, höchst liebevollen Umgang mit unseren Kindern an.
Unsere Bitte an Sie, lieber Leser und liebe Leserin:
Beziehen Sie für sich und Ihre und unser alle Kinder Stellung!
________________________________________________________________________________________Aktuell erreichen uns Informationen, nach denen Quarantäne-Anordnungen seitens der Ordnungsämter für Minderjährige ergehen. Ausschlaggebend sind positive Testergebnisse von Kontaktpersonen, zum Beispiel von Freunden oder Lehrern. Der Bescheid, der ein in Baden-Württemberg wohnhaftes Kind betrifft, liegt uns vor.
Pikant erscheinen nicht nur die Androhung der Absonderung in einer geschlossenen Einrichtung, bzw. der Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bei Zuwiderhandlung der vollziehbaren Anordnung gemäß § 30 I IfSG, sondern bereits die „Aufforderungen“ des Ordnungsamts, die den Ablauf der häuslichen Isolation des Kindes ausgestalten.
Es soll der Kontakt mit im Haushalt lebenden Personen so weit wie möglich vermieden werden. Soweit ein Kontakt mit ihnen jedoch unumgänglich ist, sei „ein Mund-Nasen-Schutz des Mindeststandards FFP1 enganliegend zu tragen und eine Händedesinfektion vorzunehmen“.
Die Begründung der Anordnung stützt sich auf die Risikobewertung des RKI zu Covid-19 vom 17.03.2020.
Es wäre von Interesse, zu erfahren, wie eine Absonderung in einer geschlossenen Einrichtung für Kinder konkret ausgestaltet wird und welche Einrichtung konkret für eine Freiheitsstrafe der Kinder in Betrachtung kommt, sofern sie eine Zuwiderhandlung begingen. Man hofft, dass hier qualitative Konzepte für das entsprechende Lebensalter der Kinder vorliegen.
Bei Bewertung von Anordnungen dieser Art ergeben sich erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen – einerseits aufgrund der mangelhaften Aktualität der Risikobewertung, welcher wir aktuell in Kooperation mit unserem Anwalt nach gehen, zum anderen ergeben sich nicht nur gewichtige Fragen zur Kenntnis in Sachen Lebenswirklichkeit mit Kindern bei den erlassenden Behörden, sondern auch nach deren Sorge für ihr Wohlergehen.
Hierzu deutlich Kinderarzt Steffen Rabe:
„Einer Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes zu Folge sind Fälle bekannt geworden, in denen Gesundheitsämter die häusliche Isolation von mit SARS-CoV-2 infizierten Kindern vom Rest der Familie angeordnet haben unter der Androhung, die Kinder andernfalls aus eben dieser Familie zu nehmen (DKSB 31.07.2020).
Sollte sich dies bestätigen, wäre es an wissenschaftsfernen Schwachsinn und vorsätzlicher behördlicher Kindswohlgefährdung kaum noch zu überbieten.“
Grundrechte Wahren – Demo Augsburg am 25. Juli 20
Liebe Augsburger, liebes Team von Grundrechte-Wahren:
Schön, war es wieder bei und mit Euch! Wir danke für Eure Ausdauer und Kraft und vor allem für Euer Herz am rechten Fleck. Es ist großartig, dass wir gemeinsam, Tropfen für Tropfen den Stein höhlen. Wir sagen auch danke für Eure zahlreichen kleineren und größeren Spenden, mit denen wir einerseits in Sachen Rechtsweg voran schreiten können und die wir ebenso als Zeichen Eurer Unterstützung auffassen.
Alles Gute für Euch und uns große Menschenfamilie auf diesem schönen Planeten!

„Wir leben in Absurdistan“
Jörg Sieghart, Inhaber von Tunesday Records, möchte sich mit seinem Musik-Beitrag in die Debatte rund um die „neue Normalität“ mit einmischen. Es erscheinen ihm die Maßnahmenverlängerungen immer unerträglicher. Lieber Jörg Sieghart, haben Sie vielen Dank!
Verbreiten Sie seinen Beitrag nach Herzenslust!
Hier geht es zu seinem Song mit dem Titel „Wir leben in Absurdistan“:

Hier Links über verschiedene weitere Anbieter: Eins, zwei, drei
Keine Maskenpflicht an Schulen? Update 4. August 20
Das Staatsministerium für Kultus und Unterricht hat seine Hausufgaben gemacht – und uns nun den ab dem neuen Schuljahr geltenden Hygienplan vorgestellt. Diesmal mit einer Verpflichtung zum Tragen einer Maske per Verordnung.
Wir freuen uns, damit eine Regelung erhalten zu haben, gegen die wir so rasch, wie möglich, vermutlich nach den Sommerferien, gerichtlich vorgehen können.
Kinderarzt Steffen Rabe äußert sich zu dieser Verordnung deutlich:
„Eine Maskenpflicht für Erwachsene beim Bäcker oder in der S-Bahn mag medizinisch mehr als fragwürdig, ja, wissenschaftlich lächerlich sein, verängstigend, sozial und kulturell destruktiv und in der Problemlosigkeit ihrer Akzeptanz durch die Betroffenen gesellschaftspolitisch beängstigend. Eine Maskenpflicht für Kinder bei COVID-19 ist – meiner fundierten kinderärztlichen Überzeugung nach – nicht mehr und nicht weniger als ein Verbrechen.“ Dieser Ansicht schließen wir uns vollumfänglich an. Hier mein bereits auf RUBIKON erschienener Artikel zum Thema, „Gefährliche Masken-Pädagogik“.
Liebe Eltern: Werden Sie parallel aktiv! Die Initiative „Eltern für gesunde und glückliche Kinder“ von Christoph Späth setzt sich außergerlichtlich für unsere Kinder ein – zusammen mit Eltern, die aufstehen.
Lesenswert ist die gesamte Hygiene-Verordnung für Bayerns Schulen. Im Folgenden der Auszug zur Maskenpflicht.
Punkt IV, 4 sind die folgenden Regelungen zu entnehmen:
„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einergeeignetentextilen Bar-riere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) ist grundsätzlichfüralle Personen auf dem Schul-gelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.
Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z.B. Unterrichtsräume, Fachräume, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf, in der Mensa, während der Pausen und im Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (wie z.B. Pausenhof, Sportstätten).
Ausgenommen von dieser Pflicht sind: Schülerinnen und Schüler, sobald diese ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum erreicht haben, während des Ausübens von Musik und Sport, soweit die aufsichtführende Lehrkraft aus pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen eine Ausnahme erlaubt. Eine solche Ausnahme kann erforderlich sein, wenn durch das Tragen einer MNB eine besondere Gefährdung eintritt (z.B. im Rahmen von natur-wissenschaftlichen Experimenten). Lehrkräfte und sonstiges Personal, soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. bei Lehrkräften im Unterrichtsraum bei entsprechendem Abstand zu den Schülerinnen und Schülern; im Lehrerzimmer am jeweiligen zugewiesenen Platz; bei Sportlehrkräften der Ort des jeweiligen Sportunter-richts (nicht Begegnungsflächen)). Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, erforderlich ist, für welche aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist oder für welche das Abnehmen der MNB zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist (vgl. hierzu den derzeit gültigen § 1 Abs. 2 6. BayIfSMV). Das Risiko, eine andere Person über eine Tröpfcheninfektion anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Daher darf das Tragen einer MNB, eines MNS, ei-ner FFP2-Maske (ohne Ventil) auch außerhalb der Orte mit Maskenpflicht nicht untersagt werden.
Auch beim Tragen einer MNB ist unbedingt darauf zu achten, dass dievorgegebenen Hygienevorschriften eingehalten werden. Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein. Kommt es während des Tragens zum Kontakt der Hände mit häufig berührten Oberflächen, müssen vor der Abnahme der MNB unbedingt zuerst die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Erst dann sollte man den Mundschutz abnehmen und ihn so aufhängen, dass er nichts berührt und gut trocknen kann, wenn er wieder getragen werden soll. Die MNB sollte auf keinen Fall mit ungewaschenen Händen an derInnenseite, sondern am besten nur an den Bändern berührt werden. Das gilt vor allem bei einer mehrfachen Anwendung. Eine mehrfach verwendbare MNB sollte so häufig wie möglich in der Waschmaschine bei 60 GradCelsiusmit herkömmlichem VollWaschmittel gewaschen werden. Eine MNB darf mit keiner anderen Person geteilt werden. Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen über verschiedene Arten von MNBs, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist, ist unter www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektions-schutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdfzu finden. Die Regelungen zum Infektionsschutz und insbesondere zum Tragen einer MNB sind ausführlich auch im Unterricht durch die Lehrkräfte zu behandeln.“
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Eine Maskenpflicht an Schulen besteht nicht. (Stand 20. Juli 2020)
Auch das Hausrecht der jeweiligen Schule lässt keinen Spielraum, mit dem möglichen Erlass einer Pflicht zum Tragen einer Maske, über die rechtlich bestehende Empfehlung hinaus zu gehen.
Dies ergibt sich aus Seite sechs des Hygienplans für Schulen, sowie aus Klarstellungen, die seitens der Regierung von Oberbayern an die Lehrer bereits am 7. Mai 2020 ergingen, sowie schließlich noch einmal seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in einem Schreiben an alle Schulen vom 9. Juli 2020.
Das Bayerische Statsministerium für Unterricht und Kultus führt auf seiner Seite überdies aus:
„Eine rechtliche Pflicht der Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – wie etwa im Rahmen der Schülerbeförderung nach § 8 6. BayIfSMV – ist hiermit nicht verbunden und kann durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter vor Ort auch nicht angeordnet bzw. sanktioniert werden. Erzieherische Maßnahmen sind jedoch ggf. möglich.“
„Demokratie in Gefahr“
Auch in unserem Nachbarland Österreich wird Kritik am „alternativlosen“ Narrativ vernetzter. Prof. DDr. Martin Haditsch hält eine wichtige Rede unter dem Titel „Demokratie in Gefahr“. Er ist Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und unterstützt die Plattform „RESPEKT“.
Die Plattform RESPEKT richtet sich angesichts der Entwicklungen und Maßnahmen als Reaktion auf die SARS-CoV2 Pandemie in einem offenen Brief an die österreichische Bundesregierung und lädt zur Unterzeichnung einer Petition ein.
Kundgebung am 18. Juli 2020 – update 22.07.20
Wir bedanken uns bei allen Mitmenschen für das Erscheinen und ihre Spenden, bei den Rednerinnen und Rednern, den Musizierenden und der Veranstalterin für die Möglichkeit, .uns in einen Diskurs einzubringen!
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Für die Rechte von Kindern auf uneingeschränkte Bildung und kindgerechte Betreuung
Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Lilo Becker-Gmahl, engagierte Mit-Demokratin hat für den kommenden
Samstag, den 18. Juli 2020 um 11 Uhr
eine Kundgebung am Pariser Platz in München angemeldet.
Wir wollen dafür eintreten, dass Schulen und Kitas ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet werden, weil das die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder gefährdet.
Lassen Sie uns gemeinsam unsere Zukunft in die Hand nehmen!
Wir würden uns sehr freuen, Sie zahlreich begrüßen zu können.

Zum aktuellen Stand – 17.09.2021
Unterstützung einer Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO –
Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO. Hier entlang.
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Verfahrensstand im Prozess gegen die Quarantäne-Anordnung:
Eine aktuelle Anfrage unserer Kanzlei beim Verwaltungsgericht München zu dem von uns unterstützten Verfahren gegen eine Quarantäne-Anordnung ergibt, dass vor Ablauf eines Jahres, also vor Mai 2022, nicht mit einem Fortgang im Verfahren zu rechnen ist.
Die zuständige Kammer ist aktuell noch mit Verfahren aus den Jahren 2017 bis 2018, sowie den Eilverfahren im IfSG beschäftigt.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Ausdauer!
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Zur Unterstützung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier Informationen.
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Zur Strafverfolgung wegen Maskenattesten finden Sie hier nähere Infos.
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Zu unserem aktuellen Vorgehen gegen eine Quarantäne-Anordnung finden Sie hier nähere Infos.
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Bitte beachten Sie unseren Aufruf zur Mithilfe!
Melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen ein Fall bekannt ist, der
Adressat einer Anordnung zur Einzelisolation in Bayern wurde.
Das gleich gilt, wenn an Ihrer Schule eine Zwangstestung ohne elterliche Einverständniserklärung vorgenommen wurden. Hier geht`s lang.
Hinweise zur Ausstellung von ärztlichen Attesten zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht und Stellungnahme unserer Kanzlei zur Aufbewahrung und Speicherung von Attesten in den Schülerunterlagen: Hier geht`s lang.
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Klage gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln
Pünktlich zum Schulbeginn wollten wir ein weiteres Mal gegen Maskenzwang und Abstandsregeln an Schulen vorgehen, wofür wir in den Ferien bereits die aktuelle Studienlage für die Begründung zusammen gestellt hatten. Eine Initiative aus Nürnberg war ebenfalls indieser Sache beschäftigt, so dass wir uns um eine Kooperation bemühten. Diese kam nicht zustande.
Der Eilantrag wurde nun am 7. September 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) abgelehnt. Wir vermuten, dass der der BayVGH hinter diese Entscheidung bei unveränderter Tatsachenlage nicht zurück kehren wird.
Dies macht umso deutlicher, dass es an uns, Eltern und Großeltern und allen interessierten Mitmenschen liegt, unser Nichteinverstandensein zu verdeutlichen.
Unsere Anfragen an RKI, BMG und BVL
Während wir vom BVL eine erste knappe Antwort zu unseren Anfragen vom 31. Juli 2020 erhalten haben, stehen die Antworten vom RKI und BMG weiterhin aus. Wir werden einige Wochen zuwarten und dann eine entsprechende Klage in Erwägung ziehen.
Weitere Vorgehen in Planung
Wir halten die Situation um häusliche Isolationsmaßnahmen, die Kinder betreffen für weiterhin für inakzeptabel und prüfen Erfolgsaussichten, sobald wir einen Bescheid von Betroffenen erhalten haben. Gleiches gilt für möglicherweise durchgeführte Testungen an Kindern ohne elterliches Einverständnis.
Eine Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen schätzen wir aktuell – jedenfalls ohne Vorliegen von Bescheiden zur häuslichen Isolation – als wenig erfolgsversprechend ein. Es zeigt sich, dass vielerorts Schulen bereit sind, Kinder nach Absprache von der Präsenzpflicht zu befreien.
Nach wie vor halten wir die inhaltliche Überprüfung der PCR-Tests für fallentscheidend. Wir sind hierzu in Planung und informieren Sie, sobald wir in dieser Sache konkret werden können.
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Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Am 31. Juli 2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.
Wir fragen nach!
Zunächst zu den Themen PCR-Tests und Beurteilung der epidemischen Lage, denn diese bilden die Grundlage für jegliche verordnete Aussetzung unserer Grund- und Menschenrechte.
Außerdem geht es uns um die „Covid-App“. Diese muss nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer positiven Testung laut FAQ des Herstellers TELEKOM eine Neu-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Weil wir hierin einen eklatanten Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs sehen, haken wir nach. Schließlich stellen wir Fragen zu Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen, sowie zu den Impfungen gegen Covid-19, deren Entwicklung wir kritisch verfolgen.
Wir werden nach Erhalt der Antworten nicht nur die Öffentlichkeit informieren – welche der Medien die Ergebnisse aufgreift, wird sich zeigen – sondern auch für folgende Klagen geeignete Argumentationsgrundlagen schaffen.
Noch immer sehen wir erhöhten Klagebedarf. Uns brennen drei Themen unter den Nägeln: die Zustände in Pflegeheimen, die Zustände in Schulen und das Vorgehen der Gesundheitsämter bei Quarantäne-Anordnungen (gegenüber Kindern).
Eine Klage ist nur zulässig bei „Betroffenheit“ des Klägers. Aus diesem Grund werden wir in den nächsten Wochen erneut abwägen, an welcher Stelle wir die größten Erfolgsaussichten einer Klage sehen. Mit der Inkraftsetzung des aktuellen Hygieneplans für Bayerns Schulen, sehen wir uns grundsätzlich in der Lage, gegen diesen vorzugehen.
Dies, zur guten Nachricht.
Unseres Ermessens nach ist dieser inhaltlich aus gesundheitlichen, pädagogischen und menschenrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar. Es erscheint uns dringend geboten, dass alle interessierten Menschen in diesem Land auch abseits des Klagewegs Initiative ergreifen!
Wer in Berlin war, hat – trotz des unwürdigen Endes – wahrgenommen:
Wir sind erstens sehr viele! Und wir sind durchaus in der Lage, gemeinsam Dinge zu verändern. Vernetzen wir uns, denn: gemeinsam sind wir sehr stark!
Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihrer aller Unterstützung!
Verbreiten Sie unser Anliegen weiter, wir werden finanzielle Mittel nötig haben, um nicht aufzuhören, bevor Grund- und Menschenrechte und eine funktionale Demokratie wiedereingesetzt sind.
Mit herzlichen Grüßen,
Lisa Marie Binder-Raupenstrauch und Volker Raupenstrauch
Im Folgenden zur Ansicht das Anschreiben an das RKI:
Mein Artikel auf RUBIKON zu unserem Vorgehen: „Behördliche Kindesmisshandlung“
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Stand: 14. Juli 20
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Am 18. Juni 20 haben wir uns zum ersten Mal mit unserem Anwalt in Stuttgart getroffen. In diesem Gespräch kristallisierte sich unser Anspruch heraus, dass unter der Prämisse einer möglichst großen Erfolgsaussicht ein Urteil in seiner Wiederherstellung verschiedener Grundrechte möglichst breite Wirkung entfalten sollte.
Am geeignetsten erschien uns in seiner Konkretheit das Thema Schulen und Kindergärten. Was sich hier abspielt, halten wir – freilich immer unter der Einsicht, dass diese Maßnahmen seit vielen Wochen ohne jede Not umgesetzt werden – für besonders schädlich.
Nach der Sichtung der bereits ergangenen und schon anhängigen Entscheidungen verfolgten wir zunächst die Idee einer Kooperation mit einer Münchener Anwaltskanzlei. Hier hätten Expertise und Arbeitsaufwand gebündelt werden können. Diese Kooperation konnte nicht weiter verfolgt werden, weil auf der anderen Seite Versicherungen involviert werden sollten, wozu es dann nicht kam.
Gestern wollten wir in die Gutachtenerstellung gehen, um bis morgen, Mittwoch, den 15.07., im Rahmen eines Normenkontrollantrags gegen Maskenpflicht und Abstandsregelungen an Schulen eine Klage anhängig zu machen.
Dem kam uns die Klarstellung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im letzten Moment zuvor. Es stellte fest, was wir aus der geltenden Hygieneverordnung und internen Schreiben des Regierungsschuldirektors an die Lehrer in Bayern bereits wussten, was aber an Schulen nicht beachtet wird – eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht an Schulen ist nicht gegeben. Nicht einmal das Hausrecht der jeweiligen Schule bietet einen Spielraum zur Einführung einer solchen.
Mit dem Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Juli entfällt für uns die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Klage gegen die Maskenpflicht an Schulen.
Aus dieser Klarstellung resultiert für uns alle jedoch folgender Auftrag: begeben wir uns in die Schulen, wo wir ein dringendes Gespräch mit unseren Schulleitern führen müssen! Jetzt heißt es, politisch und gesellschaftlich Druck aufzubauen.
Obwohl tatsächlich noch Spielraum für eine Klage gegen die Abstandsregelungen gegeben ist, scheinen uns einerseits die Erfolgsaussichten in den uns vorliegenden Klägersituationen als denkbar gering und bewerten wir andererseits den Zeitpunkt für ein gerichtliches Vorgehen dagegen als ungünstig. Offizieller Ansage zufolge, strebt man einen uneingeschränkten Unterricht ab dem neuen Schuljahr an. Durch den Beschluss von heute ist eine Verlängerung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 02.08.20 beschlossen worden. Somit ist ab dem 2. August eine neue Verordnung zu erwarten. Bis zum Ende der Ferien soll ein neuen Hygienekonzept vorgestellt werden.
Mögliche Impfflicht
Wir haben uns nun für ein vorerst anderes Vorgehen entschieden: Wir werden gemäß Informationsfreiheitsgesetz verschiedene Anfragen an Bundesbehörden und nachgelagerte Institutionen stellen, um insbesondere einer möglichen Impfflicht frühzeitig entgegen wirken zu können. Wir stehen weiterhin im intensiven Austausch mit unserem Anwalt, um die geeignetsten Anfragen gemeinsam heraus zu arbeiten.
Sollten wir wider der Ankündigung seitens Politik und Schulen im neuen Schuljahr feststellen, dass die Zustände weiterhin nicht mit den Grundrechten unserer Kinder vereinbar sind, so werden wir nach Prüfung der dann geltenden Verordnung und des Hygienekonzepts zu diesem Zeitpunkt gegen die entsprechende Verordnung vorgehen.
Sollte der Klagebedarf entfallen, freuen wir uns. Allerdings sind wir sehr skeptisch. Die Schulen kündigten bereits einen „Plan B“ an für den Fall, dass die pandemische Situation weiterhin eine „neue Normalität“ einfordert. Und gerade wurde bekannt gemacht, dass Baden-Württemberg im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht für weitergehende Schulen einführen will.
Noch sind Testungen lediglich Empfehlungen. Sollte sich dies ändern, werden wir auch ein Vorgehen in diese Richtung prüfen.
Die seit März diesen Jahres ausgesprochen volatile rechtliche Situation macht jedwedes juristische Unterfangen zu einer Herausforderung.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und bleiben hartnäckig!
