Aus Liebe zum Grundgesetz – der Verein




Wir werden aktiv. Für unsere Grundrechte beschreiten wir den Rechtsweg.
Unterstützen Sie uns.
Für ein Leben in Würde und Freiheit.

Das Virus SARS-CoV- 2 gab, gemäß öffentlicher Darstellung, viele Monate lang den Anlass, unsere Grundrechte außer Kraft zu setzen. Vielen Menschen hat das bewusst gemacht, was wirklich Bedeutung für sie hat.

Wir Gründungsmitglieder haben eine gemeinsame Liebe:
die zu unserer Verfassung.

Zum aktuellen Stand

Leben in Selbstbestimmtheit

Hinter uns liegen Monate bis Jahre, in denen wir die fundamentalsten Dinge, die unser Menschsein ausmachen, nicht mehr selbst entscheiden durften. Noch immer erkennen wir deutlich Überbleibsel dieser Politik. Von einer Aufarbeitung der Causa Corona sind wir ein deutliches Stück entfernt.

Der Verdeutlichung halber sei daran erinnert, welche Zeit hinter uns liegt. Wir waren konfrontiert mit den drakonischsten Eingriffen in unsere Grundrechte, die die Bundesrepublik bis 2020 gesehen hat.

Wir waren nicht mehr frei, zu entscheiden,
wem wir uns wo, für wie lange und bis auf welchen Abstand hin nähern,
wo wir unsere Zeit verbringen,
welchen Sport wir ausüben wollten.

Arbeiten war nur bedingt möglich – für Viele unmöglich.
Reisen: sehr eingeschränkt möglich.
Unsere Nase, unser Mund: mussten bedeckt werden an vielen Orten.


Unsere Meinung durfen wir in Versammlungen grundsätzlich zum Ausdruck bringen – Auflagen waren zahlreich und oft nur schwer mit dem Kundgebungsziel zu vereinbaren, der Druck seitens Politik und Exekutive war enorm.

Wenn etwas deutlich wurde in diesen Monaten, die seit dem 10. und 24. März 2020 vergangen sind, dann, wie lebenswert ein Leben in Freiheit ist.

Kinder brauchen Freunde, brauchen Kinder

In unserem sogenannten „neuen“ Alltag konnten unsere kleinen und größeren Kinder ihre Freunde lange Zeit über nicht sehen, nicht mit ihnen lachen, mit ihnen laufen und raufen und sie umarmen. Selbst, wenn dies rechtlich denkbar war, blieb ein Kontakt eine Zeit lang für sie ein theoretisches Konstrukt.

Kinder kommen in ganz körperlicher Weise in Kontakt miteinander und brauchen das dringend für ihr seelisches Heil. Erinnern wir uns: Kindheit kann nicht nachgeholt werden.

Waren die Schulen geöffnet und kamen Kinder – wenn auch nur tageweise – in den Genuss von Bildung in der Schule, galten die antrainierten Regeln: Kinder mussten auf Abstand bleiben, umfangreiche Hygiene-Bestimmungen und das Atmen unter Masken waren vorgeschrieben. Vielerorts saßen Kinder in Jacken im herbstlichen und winterlichen Luftzug: Dauerlüften lautete dort die Devise.

Der Mensch: ein zoon politikon

Das ist ein Zustand, der für uns menschliche Wesen nur schwer auszuhalten ist. Wir sind politische, aber vor allem soziale Wesen. Unerträglich erscheint uns ebenso, dass ältere Menschen in Pflege- und Altenheimen nur eingeschränkt und unter massiven Auflagen, die für die oftmals dementen Menschen eine aus unserer Sicht unzumutbare Härte bedeuten, besucht werden konnten und teilweise noch können und man sich ihre Einsamkeit kaum auszumalen traut. Es erscheint uns zu wenig, ihnen unser Mitgefühl zu schicken.

Lange schien die Beendigung des Ausnahmezustands aufgrund der Covid-19-Pandemie von der Verfügbarkeit eines Impfstoffs abhängig zu sein, mit dem die Bevölkerung immunisiert werden könnte. So ließ unsere Bundeskanzlerin, Angela Merkel, verlautbaren: „Auch wenn die Zahlen mal einen Tag besser werden, sie (die Pandemie, Anm. der Autorin) wird nicht verschwinden, bis wir wirklich einen Impfstoff haben, mit dem wir die Bevölkerung immunisieren können.“ Seit dem 3. Juni schriftlich für uns ausformuliert auf S. 14 des verabschiedeten Eckpunktepapiers zum Konjunkturpaket.

Der Beginn der Impfungen ließen die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen lange Zeit nicht entfallen.

Die schwerwiegenden Eingriffe in unsere Leben, die mit dem Virus Sars-CoV-2 gerechtfertigt wurden, liegen – in offensichtlicher Weise – größtenteils hinter uns. Die Voraussetzungen für ein Wiederauflebenlassen der Maßnahmen, die wir kennen gelernt haben, wurden in Gesetzen geschaffen. Unsere Bemühungen, ihnen inhaltlich und juristisch zuvorzukommen, um noch größeren Schaden an Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit abzuwenden, mündeten nicht in den gewünschten Erfolg.

Es bleibt unser oberstes Gebot, dem Unrecht, das wir vermuten, etwas entgegen zu setzen. Bereits deshalb, um der künftigen Installierung gleicher Mechanismen mit neuen Rechtfertigungsgründen nicht tatenlos zuzusehen.

Gerichtliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit dringend geboten

Monatelang war die politische Begründung für das Herabregeln unserer Grundrechte das Virus COVID-19. Möglich, dass zu Beginn des Virusausbruchs die Maßnahmen des sogenannten Lockdowns verhältnismäßig gewesen sein könnten.

Es muss weiterhin gerichtlich überprüft werden, ob eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gegeben war. Das erfordert eine Analyse der anfänglich vermuteten hohen Pathogenität des Virus.

Mit einer bald – und konservativ – errechneten Infection Fatality Rate von 0,36 lassen sich Einordnungen vornehmen. Ohne Zweifel ist Covid-19 eine für vorerkrankte und immungeschwächte Menschen schwere Erkrankung. Das Durchschnittsalter der an Covid-19 Verstorbenen zeigt ein Alter zwischen 80 und 86 Jahren. In Anbetracht der Rückläufigkeit der Zahlen der positiv getesteten Menschen seit 1. März 2020 wird deutlich, dass jedwede Maßnahme, wie Lockdown oder Maskenpflicht keinen nennenswerten Einfluss auf die Rückläufigkeit dieser Zahlen haben konnte.

Aus diesen Gründen gehen wir gerichtlich gegen die uns betreffenden Maßnahmen vor. Wir haben Klage beim betreffenden bayerischen Verwaltungsgericht gegen verordnete Maßnahmen erhoben, rechtliche Klarstellungen seitens unserer Anwaltskanzlei erwirkt und Anfragen beim Robert-Koch-Institut und anderen Behörden gestellt.

Unser Ziel ist es, so lange weiterhin auf Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und umfassender Wiederherstellung unserer Grund- und Menschenrechte zu pochen, bis die Menschen wieder in Frieden leben können.

Verhältnismäßigkeit des Lockdowns

 

Öffentlich-rechtliche Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein, sonst sind sie verfassungswidrig. Eine solche Maßnahme ist dann nichtig.

Im Rahmen einer gerichtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung wird kontrolliert, ob mit einer Regelung

  1. ein legitimer Zweck erreicht werden soll,
  2. die Maßnahme geeignet
  3. und erforderlich ist, den legitimen Zweck zu erreichen
  4. und schließlich eine Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorliegt.

Wir bezweifeln bereits, ob die ersten drei Kriterien erfüllt sind.
Denn der angestrebte legitime Zweck, der in der Erhaltung ausreichender Intensiv-Kapazitäten bestehen könnte, war, wie offensichtlich wurde, nicht gefährdet. Ob der sogenannte Lockdown geeignet war, einen legitimen Zweck zu erreichen, ist äußerst fragwürdig. Wir blickten ins europäische und fernöstliche Ausland und stellten fest, dass andere Wege gangbar waren.
Spätestens das Kriterium der Erforderlichkeit schließlich scheint fraglich zu sein, das verlangt, dass keine milderen Mittel bestehen, um den legitimen Zweck erreichen zu können.

Mildere Mittel: das sind Maßnahmen, die geeinget sind, den Zweck zu erreichen, aber weniger tief in die Grundrechte der Menschen eingreifen. Auch unsere kreativen Kinder haben da Vorschläge …

Kurz: Wir halten Klagen grundsätzlich für erfolgsversprechend und möchten auf diesem Wege unseren Beitrag zur Wiederherstellung unserer Grundrechte für alle Menschen in unserem Land leisten.

Sie möchten uns unterstützen?

Wir haben Klagen eingereicht, die teilweise noch anhängig sind. Gleiches gilt für Anfragen an verschiedene Behörden. Inwieweit Gelder aufzuwenden sind, um die Verfahren möglichst erfolgreich zu Ende zu bringen, ist im Moment nicht absehbar.

Neue Vorhaben initiieren oder unterstützen wir nur, wenn deutliche Aussicht auf Erfolg besteht. 

Die Spenden werden ausschließlich zur Finanzierung der in der Sache anfallenden Rechtskosten verwendet.

Wenn Sie unser Vorhaben begrüßen, helfen Sie bei seiner Verbreitung.
Herzlichen Dank!