Grundrechte Wahren – Demo Augsburg am 25. Juli 20

Liebe Augsburger, liebes Team von Grundrechte-Wahren:

Schön, war es wieder bei und mit Euch! Wir danke für Eure Ausdauer und Kraft und vor allem für Euer Herz am rechten Fleck. Es ist großartig, dass wir gemeinsam, Tropfen für Tropfen den Stein höhlen. Wir sagen auch danke für Eure zahlreichen kleineren und größeren Spenden, mit denen wir einerseits in Sachen Rechtsweg voran schreiten können und die wir ebenso als Zeichen Eurer Unterstützung auffassen.

Alles Gute für Euch und uns große Menschenfamilie auf diesem schönen Planeten!

„Wir leben in Absurdistan“

Jörg Sieghart, Inhaber von Tunesday Records, möchte sich mit seinem Musik-Beitrag in die Debatte rund um die „neue Normalität“ mit einmischen. Es erscheinen ihm die Maßnahmenverlängerungen immer unerträglicher. Lieber Jörg Sieghart, haben Sie vielen Dank!
Verbreiten Sie seinen Beitrag nach Herzenslust!

Hier geht es zu seinem Song mit dem Titel „Wir leben in Absurdistan“:

Hier Links über verschiedene weitere Anbieter: Eins, zwei, drei

Keine Maskenpflicht an Schulen? Update 4. August 20

Das Staatsministerium für Kultus und Unterricht hat seine Hausufgaben gemacht – und uns nun den ab dem neuen Schuljahr geltenden Hygienplan vorgestellt. Diesmal mit einer Verpflichtung zum Tragen einer Maske per Verordnung.

Wir freuen uns, damit eine Regelung erhalten zu haben, gegen die wir so rasch, wie möglich, vermutlich nach den Sommerferien, gerichtlich vorgehen können.

Kinderarzt Steffen Rabe äußert sich zu dieser Verordnung deutlich:

„Eine Maskenpflicht für Erwachsene beim Bäcker oder in der S-Bahn mag medizinisch mehr als fragwürdig, ja,  wissenschaftlich lächerlich sein, verängstigend, sozial und kulturell destruktiv und in der Problemlosigkeit ihrer Akzeptanz durch die Betroffenen gesellschaftspolitisch beängstigend. Eine Maskenpflicht für Kinder bei COVID-19 ist – meiner fundierten kinderärztlichen Überzeugung nach – nicht mehr und nicht weniger als ein Verbrechen.“ Dieser Ansicht schließen wir uns vollumfänglich an. Hier mein bereits auf RUBIKON erschienener Artikel zum Thema, „Gefährliche Masken-Pädagogik“.

Liebe Eltern: Werden Sie parallel aktiv! Die Initiative „Eltern für gesunde und glückliche Kinder“ von Christoph Späth setzt sich außergerlichtlich für unsere Kinder ein – zusammen mit Eltern, die aufstehen.

Lesenswert ist die gesamte Hygiene-Verordnung für Bayerns Schulen. Im Folgenden der Auszug zur Maskenpflicht.

Punkt IV, 4 sind die folgenden Regelungen zu entnehmen:

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einergeeignetentextilen Bar-riere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) ist grundsätzlichfüralle Personen auf dem Schul-gelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend.

Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z.B. Unterrichtsräume, Fachräume, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, im Sanitärbereich, beim Pausenverkauf, in der Mensa, während der Pausen und im Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (wie z.B. Pausenhof, Sportstätten).

Ausgenommen von dieser Pflicht sind: Schülerinnen und Schüler, sobald diese ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum erreicht haben, während des Ausübens von Musik und Sport, soweit die aufsichtführende Lehrkraft aus pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen eine Ausnahme erlaubt. Eine solche Ausnahme kann erforderlich sein, wenn durch das Tragen einer MNB eine besondere Gefährdung eintritt (z.B. im Rahmen von natur-wissenschaftlichen Experimenten). Lehrkräfte und sonstiges Personal, soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. bei Lehrkräften im Unterrichtsraum bei entsprechendem Abstand zu den Schülerinnen und Schülern; im Lehrerzimmer am jeweiligen zugewiesenen Platz; bei Sportlehrkräften der Ort des jeweiligen Sportunter-richts (nicht Begegnungsflächen)). Alle Personen, soweit dies zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, erforderlich ist, für welche aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist oder für welche das Abnehmen der MNB zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist (vgl. hierzu den derzeit gültigen § 1 Abs. 2 6. BayIfSMV). Das Risiko, eine andere Person über eine Tröpfcheninfektion anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Daher darf das Tragen einer MNB, eines MNS, ei-ner FFP2-Maske (ohne Ventil) auch außerhalb der Orte mit Maskenpflicht nicht untersagt werden.

Auch beim Tragen einer MNB ist unbedingt darauf zu achten, dass dievorgegebenen Hygienevorschriften eingehalten werden. Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein. Kommt es während des Tragens zum Kontakt der Hände mit häufig berührten Oberflächen, müssen vor der Abnahme der MNB unbedingt zuerst die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Erst dann sollte man den Mundschutz abnehmen und ihn so aufhängen, dass er nichts berührt und gut trocknen kann, wenn er wieder getragen werden soll. Die MNB sollte auf keinen Fall mit ungewaschenen Händen an derInnenseite, sondern am besten nur an den Bändern berührt werden. Das gilt vor allem bei einer mehrfachen Anwendung. Eine mehrfach verwendbare MNB sollte so häufig wie möglich in der Waschmaschine bei 60 GradCelsiusmit herkömmlichem VollWaschmittel gewaschen werden. Eine MNB darf mit keiner anderen Person geteilt werden. Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen über verschiedene Arten von MNBs, deren jeweilige Schutzfunktion, welche wann empfohlen wird und was beim Tragen zu beachten ist, ist unter www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektions-schutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdfzu finden. Die Regelungen zum Infektionsschutz und insbesondere zum Tragen einer MNB sind ausführlich auch im Unterricht durch die Lehrkräfte zu behandeln.“

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Eine Maskenpflicht an Schulen besteht nicht. (Stand 20. Juli 2020)

Auch das Hausrecht der jeweiligen Schule lässt keinen Spielraum, mit dem möglichen Erlass einer Pflicht zum Tragen einer Maske, über die rechtlich bestehende Empfehlung hinaus zu gehen.

Dies ergibt sich aus Seite sechs des Hygienplans für Schulen, sowie aus Klarstellungen, die seitens der Regierung von Oberbayern an die Lehrer bereits am 7. Mai 2020 ergingen, sowie schließlich noch einmal seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in einem Schreiben an alle Schulen vom 9. Juli 2020.

Das Bayerische Statsministerium für Unterricht und Kultus führt auf seiner Seite überdies aus:

„Eine rechtliche Pflicht der Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – wie etwa im Rahmen der Schülerbeförderung nach § 8 6. BayIfSMV – ist hiermit nicht verbunden und kann durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter vor Ort auch nicht angeordnet bzw. sanktioniert werden. Erzieherische Maßnahmen sind jedoch ggf. möglich.“

„Demokratie in Gefahr“

Auch in unserem Nachbarland Österreich wird Kritik am „alternativlosen“ Narrativ vernetzter. Prof. DDr. Martin Haditsch hält eine wichtige Rede unter dem Titel „Demokratie in Gefahr“. Er ist Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und unterstützt die Plattform „RESPEKT“.

Die Plattform RESPEKT richtet sich angesichts der Entwicklungen und Maßnahmen als Reaktion auf die SARS-CoV2 Pandemie in einem offenen Brief an die österreichische Bundesregierung und lädt zur Unterzeichnung einer Petition ein.

Kundgebung am 18. Juli 2020 – update 22.07.20

Wir bedanken uns bei allen Mitmenschen für das Erscheinen und ihre Spenden, bei den Rednerinnen und Rednern, den Musizierenden und der Veranstalterin für die Möglichkeit, .uns in einen Diskurs einzubringen!

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Für die Rechte von Kindern auf uneingeschränkte Bildung und kindgerechte Betreuung

Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Lilo Becker-Gmahl, engagierte Mit-Demokratin hat für den kommenden
Samstag, den 18. Juli 2020 um 11 Uhr
eine Kundgebung am Pariser Platz in München angemeldet.

Wir wollen dafür eintreten, dass Schulen und Kitas ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln geöffnet werden, weil das die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder gefährdet.

Lassen Sie uns gemeinsam unsere Zukunft in die Hand nehmen!
Wir würden uns sehr freuen, Sie zahlreich begrüßen zu können.





Zum aktuellen Stand – 17.09.2021

Unterstützung einer Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO

Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO. Hier entlang.

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Verfahrensstand im Prozess gegen die Quarantäne-Anordnung:

Eine aktuelle Anfrage unserer Kanzlei beim Verwaltungsgericht München zu dem von uns unterstützten Verfahren gegen eine Quarantäne-Anordnung ergibt, dass vor Ablauf eines Jahres, also vor Mai 2022, nicht mit einem Fortgang im Verfahren zu rechnen ist.

Die zuständige Kammer ist aktuell noch mit Verfahren aus den Jahren 2017 bis 2018, sowie den Eilverfahren im IfSG beschäftigt.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Ausdauer!

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Zur Unterstützung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier Informationen.

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Zur Strafverfolgung wegen Maskenattesten finden Sie hier nähere Infos.

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Zu unserem aktuellen Vorgehen gegen eine Quarantäne-Anordnung finden Sie hier nähere Infos.

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Bitte beachten Sie unseren Aufruf zur Mithilfe!

Melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen ein Fall bekannt ist, der
Adressat einer Anordnung zur Einzelisolation in Bayern wurde.

Das gleich gilt, wenn an Ihrer Schule eine Zwangstestung ohne elterliche Einverständniserklärung vorgenommen wurden. Hier geht`s lang.

Hinweise zur Ausstellung von ärztlichen Attesten zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht und Stellungnahme unserer Kanzlei zur Aufbewahrung und Speicherung von Attesten in den Schülerunterlagen: Hier geht`s lang.

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Klage gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln

Pünktlich zum Schulbeginn wollten wir ein weiteres Mal gegen Maskenzwang und Abstandsregeln an Schulen vorgehen, wofür wir in den Ferien bereits die aktuelle Studienlage für die Begründung zusammen gestellt hatten. Eine Initiative aus Nürnberg war ebenfalls indieser Sache beschäftigt, so dass wir uns um eine Kooperation bemühten. Diese kam nicht zustande.

Der Eilantrag wurde nun am 7. September 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) abgelehnt. Wir vermuten, dass der der BayVGH hinter diese Entscheidung bei unveränderter Tatsachenlage nicht zurück kehren wird.

Dies macht umso deutlicher, dass es an uns, Eltern und Großeltern und allen interessierten Mitmenschen liegt, unser Nichteinverstandensein zu verdeutlichen.

Unsere Anfragen an RKI, BMG und BVL

Während wir vom BVL eine erste knappe Antwort zu unseren Anfragen vom 31. Juli 2020 erhalten haben, stehen die Antworten vom RKI und BMG weiterhin aus. Wir werden einige Wochen zuwarten und dann eine entsprechende Klage in Erwägung ziehen.

Weitere Vorgehen in Planung

Wir halten die Situation um häusliche Isolationsmaßnahmen, die Kinder betreffen für weiterhin für inakzeptabel und prüfen Erfolgsaussichten, sobald wir einen Bescheid von Betroffenen erhalten haben. Gleiches gilt für möglicherweise durchgeführte Testungen an Kindern ohne elterliches Einverständnis.

Eine Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen schätzen wir aktuell – jedenfalls ohne Vorliegen von Bescheiden zur häuslichen Isolation – als wenig erfolgsversprechend ein. Es zeigt sich, dass vielerorts Schulen bereit sind, Kinder nach Absprache von der Präsenzpflicht zu befreien.

Nach wie vor halten wir die inhaltliche Überprüfung der PCR-Tests für fallentscheidend. Wir sind hierzu in Planung und informieren Sie, sobald wir in dieser Sache konkret werden können.

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Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 31. Juli 2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.

Wir fragen nach!

Zunächst zu den Themen PCR-Tests und Beurteilung der epidemischen Lage, denn diese bilden die Grundlage für jegliche verordnete Aussetzung unserer Grund- und Menschenrechte.

Außerdem geht es uns um die „Covid-App“. Diese muss nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer positiven Testung laut FAQ des Herstellers TELEKOM eine Neu-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Weil wir hierin einen eklatanten Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs sehen, haken wir nach. Schließlich stellen wir Fragen zu Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen, sowie zu den Impfungen gegen Covid-19, deren Entwicklung wir kritisch verfolgen.

Wir werden nach Erhalt der Antworten nicht nur die Öffentlichkeit informieren – welche der Medien die Ergebnisse aufgreift, wird sich zeigen – sondern auch für folgende Klagen geeignete Argumentationsgrundlagen schaffen.

Noch immer sehen wir erhöhten Klagebedarf. Uns brennen drei Themen unter den Nägeln: die Zustände in Pflegeheimen, die Zustände in Schulen und das Vorgehen der Gesundheitsämter bei Quarantäne-Anordnungen (gegenüber Kindern).

Eine Klage ist nur zulässig bei „Betroffenheit“ des Klägers. Aus diesem Grund werden wir in den nächsten Wochen erneut abwägen, an welcher Stelle wir die größten Erfolgsaussichten einer Klage sehen. Mit der Inkraftsetzung des aktuellen Hygieneplans für Bayerns Schulen, sehen wir uns grundsätzlich in der Lage, gegen diesen vorzugehen.

Dies, zur guten Nachricht.

Unseres Ermessens nach ist dieser inhaltlich aus gesundheitlichen, pädagogischen und menschenrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar. Es erscheint uns dringend geboten, dass alle interessierten Menschen in diesem Land auch abseits des Klagewegs Initiative ergreifen!

Wer in Berlin war, hat – trotz des unwürdigen Endes – wahrgenommen:

Wir sind erstens sehr viele! Und wir sind durchaus in der Lage, gemeinsam Dinge zu verändern. Vernetzen wir uns, denn: gemeinsam sind wir sehr stark!

Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihrer aller Unterstützung!

Verbreiten Sie unser Anliegen weiter, wir werden finanzielle Mittel nötig haben, um nicht aufzuhören, bevor Grund- und Menschenrechte und eine funktionale Demokratie wiedereingesetzt sind.

Mit herzlichen Grüßen,

Lisa Marie Binder-Raupenstrauch und Volker Raupenstrauch

Im Folgenden zur Ansicht das Anschreiben an das RKI:

Mein Artikel auf RUBIKON zu unserem Vorgehen: „Behördliche Kindesmisshandlung“

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Stand: 14. Juli 20

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 18. Juni 20 haben wir uns zum ersten Mal mit unserem Anwalt in Stuttgart getroffen. In diesem Gespräch kristallisierte sich unser Anspruch heraus, dass unter der Prämisse einer möglichst großen Erfolgsaussicht ein Urteil in seiner Wiederherstellung verschiedener Grundrechte möglichst breite Wirkung entfalten sollte.

Am geeignetsten erschien uns in seiner Konkretheit das Thema Schulen und Kindergärten. Was sich hier abspielt, halten wir – freilich immer unter der Einsicht, dass diese Maßnahmen seit vielen Wochen ohne jede Not umgesetzt werden – für besonders schädlich.

Nach der Sichtung der bereits ergangenen und schon anhängigen Entscheidungen verfolgten wir zunächst die Idee einer Kooperation mit einer Münchener Anwaltskanzlei. Hier hätten Expertise und Arbeitsaufwand gebündelt werden können. Diese Kooperation konnte nicht weiter verfolgt werden, weil auf der anderen Seite Versicherungen involviert werden sollten, wozu es dann nicht kam.

Gestern wollten wir in die Gutachtenerstellung gehen, um bis morgen, Mittwoch, den 15.07., im Rahmen eines Normenkontrollantrags gegen Maskenpflicht und Abstandsregelungen an Schulen eine Klage anhängig zu machen.

Dem kam uns die Klarstellung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im letzten Moment zuvor. Es stellte fest, was wir aus der geltenden Hygieneverordnung und internen Schreiben des Regierungsschuldirektors an die Lehrer in Bayern bereits wussten, was aber an Schulen nicht beachtet wird – eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht an Schulen ist nicht gegeben. Nicht einmal das Hausrecht der jeweiligen Schule bietet einen Spielraum zur Einführung einer solchen.

Mit dem Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Juli entfällt für uns die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Klage gegen die Maskenpflicht an Schulen.

Aus dieser Klarstellung resultiert für uns alle jedoch folgender Auftrag: begeben wir uns in die Schulen, wo wir ein dringendes Gespräch mit unseren Schulleitern führen müssen! Jetzt heißt es, politisch und gesellschaftlich Druck aufzubauen.

Obwohl tatsächlich noch Spielraum für eine Klage gegen die Abstandsregelungen gegeben ist, scheinen uns einerseits die Erfolgsaussichten in den uns vorliegenden Klägersituationen als denkbar gering und bewerten wir andererseits den Zeitpunkt für ein gerichtliches Vorgehen dagegen als ungünstig. Offizieller Ansage zufolge, strebt man einen uneingeschränkten Unterricht ab dem neuen Schuljahr an. Durch den Beschluss von heute ist eine Verlängerung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 02.08.20 beschlossen worden. Somit ist ab dem 2. August eine neue Verordnung zu erwarten. Bis zum Ende der Ferien soll ein neuen Hygienekonzept vorgestellt werden.

Mögliche Impfflicht

Wir haben uns nun für ein vorerst anderes Vorgehen entschieden: Wir werden gemäß Informationsfreiheitsgesetz verschiedene Anfragen an Bundesbehörden und nachgelagerte Institutionen stellen, um insbesondere einer möglichen Impfflicht frühzeitig entgegen wirken zu können. Wir stehen weiterhin im intensiven Austausch mit unserem Anwalt, um die geeignetsten Anfragen gemeinsam heraus zu arbeiten.

Sollten wir wider der Ankündigung seitens Politik und Schulen im neuen Schuljahr feststellen, dass die Zustände weiterhin nicht mit den Grundrechten unserer Kinder vereinbar sind, so werden wir nach Prüfung der dann geltenden Verordnung und des Hygienekonzepts zu diesem Zeitpunkt gegen die entsprechende Verordnung vorgehen.

Sollte der Klagebedarf entfallen, freuen wir uns. Allerdings sind wir sehr skeptisch. Die Schulen kündigten bereits einen „Plan B“ an für den Fall, dass die pandemische Situation weiterhin eine „neue Normalität“ einfordert. Und gerade wurde bekannt gemacht, dass Baden-Württemberg im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht für weitergehende Schulen einführen will.

Noch sind Testungen lediglich Empfehlungen. Sollte sich dies ändern, werden wir auch ein Vorgehen in diese Richtung prüfen.

Die seit März diesen Jahres ausgesprochen volatile rechtliche Situation macht jedwedes juristische Unterfangen zu einer Herausforderung.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und bleiben hartnäckig!

Corona-Untersuchungsausschüsse – update 30.07.20

Eine vorläufige Zwischenbilanz zieht Dr. Reiner Fuellmich nach drei Wochen Tätigkeit im Corona-Ausschuss im folgenden Video.

„Das was der Test macht, ist vollkommen unbrauchbar“ (der PCR-Test, Anm. des Vorstands). Soweit es um den „Lockdown“ und die Maskenpflicht geht: „Da fehlt mir die juristische Grundlage“. Der Aussage Beate Bahners, die Corona-Situation stelle den „größten Rechtsskandal der BRD“ dar, kann Reiner Fuellmich derzeit noch nicht zustimmen. Nach seiner vorläufigen Einschätzung, unter besonderer Berücksichtigung der „PCR-Frage“, könnte sie laut seiner Aussage im Ergebnis jedoch recht behalten.

RUBIKON: Im Gespräch: „Der Untersuchungsausschuss“ (Reiner Fuellmich und Flavio von Witzleben)

Pressekonferenz Stiftung Corona-Ausschuss am 10.07.20

Ich bitte höflichst um Ihre Unterstützung in Form einer tiefen Verbreitung!

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Corona-Untersuchungsausschuss ab 6. Juli 2020 – update 04.07.20

Der Sprecherkreis des Außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschusses (ACU), einem zweiten Untersuchungsausschuss neben dem der Stiftung Corona-Ausschuss, erläutert im folgenden Video, weshalb und auf welche Weise der Ausschuss tagen wird.

Es sprechen Heiko Schöning, Dr. Bodo Schiffmann und Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch. Ich bitte Sie höflichst um Verbreitung und Unterstützung des ACU!

Sie ist unsere Chance auf einen rationalen Umgang mit unserer Krise und birgt die große Chance auf Wiederherstellung unserer demokratischen Werte.

Vielen Dank.


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Liebe Mitmenschen,

Eine engagierte Gruppe von Juristen und Wissenschaftlern nimmt am 6. Juli ihre Arbeit in Sachen Corona-Ausschuss auf.

Den Vorstand der „Stiftung Corona-Ausschuss“ bilden die Rechtsanwältin Viviane Fischer, der Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, der Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz und der Ökonom Prof. Dr. Stefan Homburg.

Dem Beirat der Stiftung gehören angesehene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis an, unter anderem der Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner, der Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Hans-Joachim Maaz, die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser und der klinische Psychologe Prof. Dr. Harald Walach.

Die Stiftung will untersuchen, warum die Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen hatten. Sie fördert wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet.

Die Sitzungen des Untersuchungsausschusses werden live gestreamt. Näheres auf der Pressekonferenz am 03.07.2020 in Berlin.

Wenn Sie Fragen für den Untersuchungsausschuss haben oder als ZeugIn oder ExpertIn zur Aufklärung von Umständen beitragen können, schreiben Sie bitte an kontakt@corona-ausschuss.de

Ich bitte um Ihre Mithilfe bei der Verbreitung! Sie ist unsere Chance auf einen rationalen Umgang mit unserer Krise. Sie birgt die große Chance auf die Wiederherstellung unserer demokratischen Werte.

Herzlichen Dank.

www.corona-ausschuss.de

Fahrplan der EU-Kommission zum Thema Impfungen 2018-2022

In einem Fahrplan der EU-Kommission zum Thema Impfungen lässt sich nachlesen, welche Schritte die EU-Kommission verwirklichen möchte, damit Impfungen gegen sogenannte vermeidbare Krankheiten verstärkt zum Einsatz kommen mögen.

Entsprechend der mittlerweile bekannten Strategie, sogenannte „Fehlinformationen“ zu korrigieren, die wenigstens der offiziellen Darstellung zum Thema Covid-19 widersprechen, sollte dies in den Jahren 2019 und 20 beim Thema Impfungen geschehen, nachzulesen auf Seite 4 des Fahrplans. Die Mitgliedsstaaten sollten mittels evidenzbasierter Informationsmittel dabei unterstützt werden, der sogenannten Impfmüdigkeit beizukommen. Unterstützt werden sollten sie hierbei auch von Kommunikationsstrategien der EU-Kommission. Konkret sollte eine Bewerbung der Info-Dienste durch die Sozialen Medien, mittels Suchmaschinenoptimierung und eigens spezialisierten Medien erfolgen, insbesondere im Bereich Gesundheitsfürsorge, Bildung, bei Sozialen Diensten und den Medien.

Die Tagesschau stellte bereits am 11.05.20 treffend fest, dass dieses Dokument nicht „geheim“, sondern öffentlich zugänglich sei.

In den Jahren 2018 bis 21 sollten die Impfprogramme über die beiden Mumps-Masern-Röteln-Impfungen einheitlich in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, siehe Seite 3 des Fahrplans – ob dieses Ziel final bei uns erreicht wird, bleibt abzuwarten. Das Bundesverfasungsgericht befasst sich aktuell eingehend mit dem „Masernschutzgesetz“, gegen das juristisch vorgegangen wird.

Sterile Kindheit? Nein Danke!

Ich bitte um Beachtung dieser wichtigen Petition zur Abschaffung von Maskenpflicht & Mindesabstandsbestimmungen für Kinder. Judith Egetenmeier, Psychologin und selbst Mutter zweier Kinder hat sie ins Leben gerufen.

Immer wieder zeigt sich im Gespräch mit Menschen, die auch mit Kindern arbeiten: unsere Informationen sind noch nicht überall durch gedrungen.

Unsere Chance besteht darin, uns in einen Dialog zu bringen! Gemeinsam können wir etwas bewegen. Ich danke für Ihre Unterstützung.

Hier kommen Sie zur Petition.

Grundrechte-Demo, Buchloe am 27.06.20

Liebe Mitmenschen, liebes Versammlungs-Team, liebe Buchloer und Besucher von weiter her,

Vielen Dank für Euer Kommen heute, vielen Dank für das beharrliche Eintreten für unsere Verfassung! Vielen Dank für Eure Spenden, die uns hier in Sachen Rechtsweg weiter bringen werden!

Viel Kraft für Visionen, die uns in eine gute Zukunft führen – lasst uns diese gemeinsam gestalten!