Bundesverfassungsgericht verlangt ausreichende Auseinandersetzung mit RKI-Maßgaben

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwar als unzulässig abgewiesen, doch dabei erstmalig die Bewertungshoheit über das Pandemiegeschehen den Gerichten zugewiesen.

Das Gericht: „Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Annahme, Schulen trügen maßgeblich zum Infektionsgeschehen bei (…) vor allem auf eine entsprechende Einschätzung des Robert-Koch-Instituts gestützt, da dieses nach § 4 Abs. 1 IfSG zur Beurteilung der pandemischen Situation berufen sei.“

Weiter: „Die Gründe des angegriffenen Beschlusses lassen keine ausreichende Auseinandersetzung des Gerichts mit diesen Aussagen erkennen.“
Genau diese sei im vorliegenden Fall aber notwendig gewesen.


Zu den Gründen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/02/rk20210208_1bvr024221.html

Das magische Virus

Austin Fitts, US-amerikanische Investment-Bankerin, Herausgeberin des Solari Reports, Geschäftsführerin von Solari Investment Advisory Services und ehemalige Staatssekretärin unter US-Präsident George Bush Senior, spricht in einem Interview, das am 22.12.2020 auf YouTube veröffentlicht und zügig aufgrund gut einsehbarer Gründe gelöscht wurde, über „Mr. Global“, das Komitee, das aus ihrer Sicht die Welt regiert.

Es sei ein globaler und sehr erfolgreicher Wirtschaftskrieg, in dem wir uns Fitts zufolge befänden. Er würde durch einen „wirtschaftlichen Totalitarismus“ umgesetzt, denn das, was wir nun sehen, sei kein Kapitalismus mehr.


Das magische Virus

„Wir haben ein magisches Virus.“ „Eine perfekte magische Ausrede“ für fehlendes Geld in Sozialversicherungen und Staatskassen – im Grunde für alles.
„Wenn man ein Finanzmensch ist und die Welt durch die Mathematik der Zeit und des Geldes betrachtet, ist es ziemlich erstaunlich, dass irgendjemand das glaubt, aber die Menschen tun es. Es ist Teil des Beitritts zu dem, was C.J. Hopkins den „Covidian-Kult“ nennt. Man tritt dem Kult bei und sagt: „Ja, das magische Virus hat das ganze Geld (…) genommen.“

„Wir sehen also eine Konsolidierung und Zentralisierung der wirtschaftlichen Macht sowohl in den wohlhabenderen und mächtigeren Nationen als auch im oberen einen Prozent, das sie kontrolliert. Ich würde COVID-19 als die Institution der Kontrolle beschreiben, die notwendig ist, um den Planeten von einem demokratischen Prozess in eine Technokratie umzuwandeln. Was wir also beobachten, ist eine Veränderung der Kontrolle und eine Konstruktion neuer Kontrollsysteme. Stellen Sie sich das wie einen Staatsstreich vor. Es ist viel mehr ein Staatsstreich, als ein Virus.“

Interessant auch ihre Einordnung des „Second Amendments“ der amerikanischen Verfassung. Die meisten Menschen auf der Welt verstünden Fitts zufolge nicht, weshalb Amerikaner so an ihren Waffen „hingen“. Die Hauptursache dafür sei, dass sie das Konzept des „mind control“ nicht verstünden.

Fitts lässt den Zuschauer nicht im beinahe wahr gewordenen Schauermärchen zurück, ohne fünf Handlungsanweisungen zu geben.

Der erste Schritt in Richtung Leben in Würde und  Freiheit verläuft durch das genaue Hinschauen, nachdem die Schreckstarre überwunden ist. Wenn sich auch einige Menschen sträuben, wie wir mittlerweile ausführlich gelernt haben, ist übergroße Sorge unangemessen – das kollektive Bewusstsein ist im Begriff, sich zu vervollkommnen. Jedenfalls für unsere ersten Ziele.

Das erfolgreich von Youtube gelöschte Video sehen wir in bester Qualität nun auf Bitchute.

Eine Übersetzung des Intervies:                              

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27249

Maskenbefreiung und Strafverfolgung

Aktuell befinden wir uns im Gespräch mit Menschen, die Atteste zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer MNB nutzen und seitens der Strafverfolgungsbehörden mit Strafbefehlen konfrontiert sind. Der Vorwurf lautet, sich des Paragraphen 279 StGB schuldig zu machen, dem „Gebrach unrichtiger Gesundheitszeugnisse“.

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne an Ihr Aussageverweigerungsrecht erinnern. Es ist ratsam, sich gegenüber der Polizei nicht zum Tatvorwurf oder Sachverhalt zu äußern. Aus § 136 Abs. 1 Satz. 2 StPO ergibt sich, dass sich niemand selbst belasten muss, also ein Beschuldigter zur Sache schweigen darf.

Es ist äußerst empfehlenswert, in einer Erstberatung mit einem Rechtsanwalt zu klären, welche Inhalte wann, auf welche Weise und in welchem Umfang zum Tatvorwurf geäußert werden sollen. Die Chancen, einen Strafbefehl abzuwehren, steigen auf diese Weise deutlich.

Sollten Sie von so einem Vorwurf betroffen sein, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir prüfen dann, ob eine Kooperation möglich und sinnvoll ist.

Weihnachtsbrief

Liebe Mitmenschen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Jetzt ist wirklich Weihnachten geworden. Wir begehen das Fest der Liebe, das Fest zu Ehren des kleinen Menschen Jesus Christus, dessen Geburt vor über zweitausend Jahren eine Zeitenwende einleitete. Es fragt unser Herz: Geht das überhaupt – Weihnachten nach so einem Jahr?

Noch ist kein ganzes Jahr vergangen, seitdem wir uns in einer auf den Kopf gestellten Welt wiederfinden. Wie das Jahr 2020 einerseits im Rausch an uns vorbeizog, so dauerte es andererseits so lange, „als sei ein ganzes Leben vergangen“, wie es gestern eine liebe Freundin formulierte.

Glasklar sehen wir den Beginn der Krise vor uns, als wir im März von einer Fassungslosigkeit ergriffen wurden, die uns bald hinaustrieb, um einer Politik entgegen zu treten, die vorgeblich nur ein Ziel kennt: die Verhinderung des Todes durch das Corona-Virus.

Unter Qualen wurde es Sommer, denn panta rhei!, alles fließt. Gerade noch standen wir voller Hoffnung in der Straße des 17. Juni. Und das nicht alleine! Im Gegenteil, mit so vielen Menschen, dass es unfassbar blieb, dass die Politik die Hände fest vor die Augen drückte, um nur ja nicht Stellung beziehen zu müssen. Es folgte die zweite Großdemonstration Ende August in Berlin, die die üblichen medialen und damit gesellschaftlichen Reaktionen hervorrief – und dann wurde es Herbst.

Aufgetankt mit Sonne, die uns Gott sei Dank, zuteilwurde, versuchten wir weiter, unsere Gegenwart zu gestalten und zur Stelle zu sein, wenn Grund- und Menschenrechte in größter Gefahr waren.

Doch nun ist es eben Weihnachten geworden. Weil nicht jeder es schaffen wird, dieses Fest in Würde und Andacht zu begehen, schmerzt nach all den zurückliegenden Monaten, dieses Weihnachten besonders.

Roland Rottenfußer gelang es in seinem Artikel „Der dunkelste Winter“ zu umreißen, was dieses Jahr mit denjenigen Menschen macht, die sich nicht mit den regierungsseits verhängten Maßnahmen einverstanden erklären. Er ermuntert uns, liebevoll auf uns zu schauen, die wir unsere Kraftreserven oft ausgeschöpft haben. Er macht deutlich, was so schmerzhaft ist in dieser Situation, in der es nur mit Einbußen gelingen kann, für seine eigene Würde einzustehen. Wie es uns beinahe an den Rand des Wahnsinns treiben kann, wenn wir feststellen müssen, für unsere Liebsten, die Schutzlosesten, die Alten und die Kleinen, nur begrenzt, so begrenzt, einen Schutzraum schaffen zu können.

Wenn wir unsere Kinder mittels ärztlicher Atteste wenigstens in körperlicher Hinsicht schützen möchten, geraten wir regelmäßig in einen schulseitig ausgeübten Terror, der in der Zeit seinesgleichen fand. Auf diesen Vergleich dürften wir allerdings wiederum nur unter Einbußen hinweisen, wenn es uns auf die sogenannte Mehrheitsmeinung ankäme.

Der Rabbi und US-Rechtsanwalt Yitzchok Dovid Smith fordert uns in der Sitzung Nummer 32 des Corona-Ausschusses „Seele des Menschen wie gleichst du dem Wasser, geradezu heraus, diese Vergleiche zu erkennen und unsere Schlüsse aus ihnen zu ziehen!

Lassen wir uns also nicht mittels größter Anstrengungen, Tatsachen ins Gegenteil zu verkehren, davon abhalten, mit dem Herzen zu sehen.

Es also aushalten zu müssen, selbst die eigenen Kleinen nicht so schützen zu können, wie wir uns aus tiefster Seele wünschen, lässt in uns etwas zerbrechen.

Und nun Weihnachten: nicht jeder kann seine Liebsten um sich scharen. Alte Menschen, junge Menschen, viele sind alleine und müssen sich wiederum kriminalisieren, möchten sie wenigstens an diesem besonderen Fest ihren menschlichen Bedürfnissen nachgeben.

Das ist die Fratze dieses Weihnachten.

Weil es aber in diesen Zeiten wesentlich darauf ankommt, sich gegenseitig Mut zuzusprechen, sind wir angehalten, das Licht aufzuspüren.

Und es ist gekommen, wenigstens in Form einer verheißungsvollen Konstellation am Firmament. Vor drei Tagen, am 21. Dezember fand um 19.20 Uhr über unseren Breiten die Konjunktion zweier Planeten statt: Die Vereinigung von Jupiter und Saturn, die als Conjunctio Aurea bezeichnet wird. Immer können Himmelsbewegungen auch archetypisch gedeutet werden. So geschieht es in der Astrologie. Und so wie diese Deutungen immer in zwei Richtungen geschehen können, in eine erlöste und eine unerlöste Richtung und es am Ende in dieser Hinsicht ohnehin nur auf die Grundsätze der Analogie und der Synchronizität ankommt: „Wie oben, so unten“, macht es viel Sinn, „oben“, wie auf einem Ziffernblatt unserer Uhr, abzulesen, was unten passiert, um es aus einer distanzierteren Warte besser einordnen und verstehen zu können. Die Voraussage dessen, was aber geschehen wird, fällt in die Domäne der Hellseherei. Es sind maßgeblich wir Menschen, die unsere Menschheitsgeschichte schreiben.

Es gibt jedoch fundierte Hinweise darauf, dass diese große Konjunktion am Himmel, die sich in der jetzigen Form etwa alle achthundert Jahre wiederholt, auch zu Weihnachten zu Beginn unserer Zeitrechnung ereignete. Es war der Stern von Bethlehem, der über der Krippe des kleinen Jesuskindlein stand und einige Schafhirten sowie drei Weise aus dem Morgenland heranlockte. Vieles spricht dafür, dass diese Weisen nicht ziellos umherirrten und dann quasi aus Versehen vor dem Heiland zu stehen kamen, sondern dass sie das Himmelsereignis im Voraus berechnet hatten. Sie waren ja Weise, also solche Menschen, die es jetzt durchaus auch noch gibt und die uns die Gnade ihres Lichts angedeihen lassen, wenn es um uns herum finster gemacht wurde.

Wenn wir auch alle das vorläufige Ende der Geschichte von Jesus Christus kennen, können wir festhalten, dass mit seiner Geburt, die einherging mit der Goldenen Konjunktion am Himmel, eine Zeitenwende eingeleitet wurde. Und so dürfen wir auch heute wieder davon ausgehen, dass der 21. Dezember eine Zeitenwende markiert hat. Ob es diejenige zum „Aufbruch zur Freiheit“ sein wird, wie sie in der Literatur teilweise hoffnungsvoll bezeichnet wird, bleibt abzuwarten.

Doch die Aufforderung lautet: Lasst uns den Schwung zum Verändern unserer Welt nun nutzen, denn die Zeit für eine Wende ist gegeben!

Heute ist also Weihnachten. Es folgen die Rauhnächte, der Jahreswechsel und dann der lange, zähe Teil des Winters bis Ende Februar. Gönnen wir uns Ruhe, ziehen wir unsere Säfte, gleich den Bäumen draußen, in uns zurück und sammeln wir Kräfte an, bis die Zeit gekommen ist, wieder aufzubrechen. Es wird Frühling werden! Das Leben wird um uns herum wieder sprießen und lebendig und dann werden wir gemeinsam, verjüngt, an der Ausgestaltung der Zeitenwende zum Guten arbeiten.

Bis dahin wirken Dinge ein, wie das Reinigungsmittel im angebrannten Geschirr: Auch unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht München.

Der Beklagte, Freistaat Bayern, gab Ende November gegenüber dem Verwaltungsgericht eine Stellungnahme ab, in der er unsere Klage als unzulässig einordnet. Die Argumentation des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Die Klage sei bereits nicht statthaft, da der belastende Verwaltungsakt einen Tag nach Klageerhebung nicht mehr bestanden hätte. Im Übrigen sei die Allgemeinverfügung Isolation vom 18.08.20 durch die Allgemeinverfügung zur Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen vom 06.11.20 aufgehoben.

Wir schließen uns dieser Ansicht nicht an und haben aus diesen Gründen soeben die Aufrechterhaltung unserer Klage gegenüber dem Gericht erklärt.

Schöpfen wir weiter Hoffnung! Zum Beispiel in den zarten Pflänzchen ausgewogener Rechtsprechung in Bosnien und Herzegowina. Am 22. Dezember hat das dortige Verfassungsgericht das Maß der Bewegungseinschränkung und das obligatorische Tragen von Masken während der Coronavirus-Pandemie als eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte beurteilt, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu vereinbaren sind.

Lassen Sie mich eine ganz persönliche Hoffnung mit Ihnen teilen: vor Tagen durfte ich feststellen, dass eine wohl seit Jahrhunderten muntere Quelle in unserer Gegend, über die vor rund vierhundert Jahren eine Kapelle gebaut wurde und die – mit meinem tiefsten Einverständnis, im Frühling plötzlich fast ganz versiegte – nun wieder sprudelt. Das gibt mir Anlass zur Freude! Nichts hält mich davon an, dies als ein gutes Zeichen zu werten.

Ich wünsche uns allen Kraft, unser Licht hingebungsvoll, Tag für Tag zu nähren und es überall dort zu verbreiten, wohin wir auch kommen. Besonders dort, wo es beinahe erloschen ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Anteilnahme.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten!

Lisa Marie Binder

Kundgebung in Grafing

Zum Nikolaus, am 6. Dezember, versammelten sich rund 100 Grafinger und Menschen aus benachbarten Gemeinden und Landkreisen, um für eine menschenwürdige Politik einzustehen. Versammlungsleiter Andreas Krause stellte ein offenes Mikrofon zur Verfügung, das frequentiert in Anspruch genommen wurde. Es kamen kontroverse Themen zur Sprache – und der erste Schritt zur Diskussion in Gang.

Aufgrund des medialen Aufruhrs, wegen einer der vorgetragenenen Reden, erlaube ich mir den Hinweis auf einen, aus meiner Sicht, gelungenen Artikel, zum im Zusammenhang mit dem Nichteinverständnis zur aktuellen „Corona-Politik“ seitens offiziellem Narrativ mitklingenden Antisemitismusvorwurf: „Aufrechter Gang“ von Andrea Drescher, erschienen am 9. Dezember 2020 auf RUBIKON.

Unten finden Sie meine Rede zum Nachlesen und Anschauen.

Rede in Grafing am 6. Dezember 2020

Dr. Roger Hodkinson: Corona-Krise als „größter Schwindel, der je einer ahnungslosen Öffentlichkeit angetan wurde“

Dr. Roger Hodkinson, kanadischer Spitzenpathologe, Vorsitzender einer Ärztevereinigung sowie CEO & Medical Director von wma, des Western Medical Assessments, einem in der der medizinischen Biotechnologie tätigen Unternehmen, bezeichnete die Coronakrise und die Regierungs-Maßnahmen bei einer öffentlichen Anhörung an die anwesenden Regierungsvertreter als den „größten Schwindel („Hoax“), der je einer ahnungslosen Öffentlichkeit angetan wurde“ und forderte den Stopp der Tests und Maßnahmen.

„Dies ist nicht Ebola. Es ist nicht SARS. Es ist die Politik, die Medizin spielt, und das ist ein sehr gefährliches Spiel.“

Masken seien nutzlos. Sie stellten nichts anderes dar, als ein Gehorsamssignal. Die gleiche Nutzlosigkeit sozialer Distanzierung ergebe sich aus dem Umstand, dass Covid durch Aerosole verbreitet würde, die sich etwa 30 Meter ausbreiten würden, bevor sie landeten. Weil Isolierungen allen Ortes schreckliche Folgen nach sich zogen, sollten Lockdowns umgehend beendet werden, ganz im Sinne der Erklärung von Great Barrington, die Roger Hodkinson vor diesem Treffen in Umlauf gebracht hat.

Zum Artikel „Nur heiße Luft“ von Jens Bernert auf RUBIKON, der sich mit der Stellungnahme Hodkinsons auseinandersetzt, gelangen Sie hier.

Kundgebung in Haar am 20. November 2020

Unter der Initiative von Christian Rösch aus Haar und Herrn Bernd Bräuer, Unternehmer in Hohenbrunn, fanden sich an einem winterlichen Abend, bereits einige Tage nach Sankt Martin, in Haar etwa vierzig Menschen am Rathaus ein, um friedlich, sachlich, doch dabei bestimmt gegen die immer „unfassbareren Reglementierungen“ der Corona-Politik und dabei für eine demokratische und den Menschen achtende Politik einzustehen.

Die Veranstalter sind der Meinung, insbesondere Kinder trügen bei fehlender Evidenz der angeordneten und umgesetzten Maßnahmen eine große Last in der Corona-Situation. Nicht nur die Pflicht zum Tragen einer Maske, sondern auch das geforderte „Social Distancing“ und die allgegenwärtig verursachte Angst schwäche und schädige die zukünftige Generation.

Sie ermutigen daher, auch in den Kommunen immer wieder zum Dialog aufzurufen. Dort seien Bürgermeister und Landräte zu adressieren, die die Umsetzung der Maßnahmen in Schulen und Kitas maßgeblich mitgestalten. Viele Lokalpolitiker seien mit den Entscheidungen „von oben“ immer weniger einverstanden.

Bernd Bräuer setzt sich aus diesen Gründen mit Unterstützung seiner Frau nicht nur in Haar, sondern auch in Rosenheim, Poing, und Hohenbrunn sowie künftig auch in München aktiv für die Menschen ein, leistet moralische Unterstützung, wo nötig und sorgt für die notwendige Vernetzung mit Kunden und Lieferanten.

Um meinen Beitrag in der Region zu leisten, wollte ich Bernd Bräuer und die Haarer Bürger gerne unterstützen. Hier finden Sie meine Rede zum Herunterladen:

Verwaltungsgericht München stellt Befreiung von der Maskenpflicht fest

Das Verwaltungsgericht München stellte am 29. Oktober 2020 in seinem Beschluss fest, dass der Antragsteller, ein zehnjähriger Schüler eines Staatlichen Gymnasiums in Miesbach, am Unterricht teilnehmen darf, obwohl er mittels ärztlichen Attests vom Tragen der Maske aus gesundheitlichen Gründen befreit ist. Der Schulleiter hatte dieses Attest zuvor nicht anerkannt.

Der Antragsteller sollte beim weiteren Fernbleiben vom Unterricht ein schulärztliches Zeugnis vorlegen. Desweiteren wurde mit einer Verweisung vom Schulgelände und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gedroht.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Schüler mit Vorlegen des ärztlichen Attests gegenüber dem Schulleiter die geforderten gesundheitlichen Gründe glaubhaft gemacht, die ihm das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände des Staatlichen Gymnasiums und in den Unterrichtsräumen unzumutbar machen.

In dem der Schule vorgelegten Attest wird ausgeführt, dass die gesundheitlichen Hinderungsgründe in einem „zunehmend(en) Beklemmungsgefühl, Sauerstoffmangel, Konzentrationsstörung verbunden mit Angststörung/Panik)“ beim Tragen der Maske lägen, wobei die Angststörung sich bis hin zur Hyperventilation verschlechtere. Die Diagnose ergebe sich aus einem ausführlichen Gespräch bei der Wiedervorstellung am … Oktober 2020. Das vorgelegte ärztliche Attest ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung. Grundsätzlich ungeeignet wäre die Vorlage nur dann, wenn sie, wie bis zuletzt im konkreten Fall geschehen, geschwärzt erfolgte.

Das vorliegende Attest genügt auch den inhaltlichen Anforderungen, die an ein ärztliches Attest in diesem Zusammenhang zu stellen sind. Nach dem BayVGH muss ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule nachvollziehbare Befundtatsachen sowie eine Diagnose enthalten. Es ist insbesondere hinreichend substantiiert darzulegen, aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen in der konkret relevanten Tragesituation keine Maske getragen werden könne. Dazu muss das Attest zumindest erkennen lassen, welche Beeinträchtigung bei der Schülerin oder dem Schüler festgestellt wurde und inwiefern sich deswegen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nachteilig auswirkt. Es muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen.

Es muss ausreichen, wenn das Attest bei vernünftiger Betrachtung hinreichende Aussagekraft im Hinblick auf die Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Maskentragens aus gesundheitlichen Gründen hat. Das vorgelegte Attest genügt diesen Anforderungen, ohne dass zu erörtern wäre, ob die im Rahmenhygieneplan Schulen festgelegten Vorgaben die Anforderungen an ärztliche Atteste überspannen. Denn auch diesen Anforderungen genügt das vorgelegte Attest.

Damit enthält das Attest konkrete und nachvollziehbare Angaben, um der Schule und dem Gericht eine Überprüfung des Vorliegens einer „Unzumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen“ zu ermöglichen.

Dem Antragsteller wird eine Angststörung diagnostiziert, die auf konkrete Befundtatsachen in Form von verschiedenen Symptomen beim Tragen der Maske wie Beklemmungsgefühl, Sauerstoffmangel und Konzentrationsstörung beruht. Damit steht fest, dass die Beeinträchtigungen durch die Maske Krankheitswert haben und über das hinausgehen, was jeder Schüler beim Tragen der Maske als beeinträchtigend empfindet. Zusätzlich ist angegeben, dass die Diagnose im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs stattgefunden und nach wiederholter Vorstellung stattgefunden hat. Die Gefahr, dass ggf. durch eine Vielzahl von Gefälligkeitsattesten die grundsätzlich angeordnete Maskenpflicht auf dem Schulgelände unterlaufen und ihre Wirksamkeit verlieren würde, ist durch die Anerkennung des streitgegenständlichen Attests nicht gegeben, da hier keine Anhaltspunkte für ein Gefälligkeitsattest vorliegen.

Hier gelangen Sie zum Beschluss des VG München, v. 29.10.2020 – M 26a E 20.5090.

Kinder & Corona-Onlinekongress

Ich möchte alle Eltern und am Wohl unserer Kinder interessierten Menschen über den Onlinekongress der Glücksknirpse informieren.

Vom 2. bis 10. Dezember werden 25 Interviews von Kiki und Christian mit Experten ganz unterschiedlicher Fachgebiete ausgestrahlt. Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Juristen, Journalisten, Pädagogen, Ingenieure, Coaches und Autoren beschäftigen sich mit wesentlichen Fragen rund um die Causa Corona:

„Wie wirkt sich der mediale, politische & gesellschaftliche Umgang mit Corona auf Gesundheit & Entwicklung unserer Kindern aus? Wie sicher ist eine mögliche Corona-Impfung, wird es eine Zwangsimpfung geben und wie können wir uns dagegen wehren, wenn wir uns gegen eine Impfung entscheiden sollten? Wie kann ich meine Familie wirklich schützen vor Infektionen, aber auch vor behördlichen Maßnahmen? Welche Rechte haben wir – und wie können wir souverän dafür eintreten? Wie kann ich mir und meinen Kindern die Ängste nehmen? Wie kann ich friedlich & achtsam zu einer Veränderung beitragen?

In Zeiten, in denen diejenigen Einrichtungen und Initiativen schweigen, die sich bisher für das Wohl unserer Kinder stark gemacht haben, halte ich diese mutige Idee der Glücksknirpse für äußerst unterstützenswert.

Hier geht es zur Anmeldung.

Reiner Fuellmich bei KENFM

Reiner Fuellmich in den Startlöchern: Letzte Vorbereitungen für die Sammel-Klage gegen Christian Drosten in den USA.

Die Grundlage der sogenannten Corona-Pandemie bildet der PCR-Test des Christian Drosten. Er kann nicht das, „was er vorgibt zu können“. Für die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Paragraphen 263 Strafgesetzbuches – Betruges – ist Vorsatz notwendig. Sein Vorliegen soll im Verfahren bewiesen werden.

Zwei Stunden Gespräch, die Mut machen!