Zum aktuellen Stand – 17.09.2021

Unterstützung einer Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO

Momentan finanzieren wir ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung gemäß § 304 StPO. Hier entlang.

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Verfahrensstand im Prozess gegen die Quarantäne-Anordnung:

Eine aktuelle Anfrage unserer Kanzlei beim Verwaltungsgericht München zu dem von uns unterstützten Verfahren gegen eine Quarantäne-Anordnung ergibt, dass vor Ablauf eines Jahres, also vor Mai 2022, nicht mit einem Fortgang im Verfahren zu rechnen ist.

Die zuständige Kammer ist aktuell noch mit Verfahren aus den Jahren 2017 bis 2018, sowie den Eilverfahren im IfSG beschäftigt.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und Ausdauer!

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Zur Unterstützung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier Informationen.

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Zur Strafverfolgung wegen Maskenattesten finden Sie hier nähere Infos.

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Zu unserem aktuellen Vorgehen gegen eine Quarantäne-Anordnung finden Sie hier nähere Infos.

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Bitte beachten Sie unseren Aufruf zur Mithilfe!

Melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen ein Fall bekannt ist, der
Adressat einer Anordnung zur Einzelisolation in Bayern wurde.

Das gleich gilt, wenn an Ihrer Schule eine Zwangstestung ohne elterliche Einverständniserklärung vorgenommen wurden. Hier geht`s lang.

Hinweise zur Ausstellung von ärztlichen Attesten zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht und Stellungnahme unserer Kanzlei zur Aufbewahrung und Speicherung von Attesten in den Schülerunterlagen: Hier geht`s lang.

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Klage gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln

Pünktlich zum Schulbeginn wollten wir ein weiteres Mal gegen Maskenzwang und Abstandsregeln an Schulen vorgehen, wofür wir in den Ferien bereits die aktuelle Studienlage für die Begründung zusammen gestellt hatten. Eine Initiative aus Nürnberg war ebenfalls indieser Sache beschäftigt, so dass wir uns um eine Kooperation bemühten. Diese kam nicht zustande.

Der Eilantrag wurde nun am 7. September 2020 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) abgelehnt. Wir vermuten, dass der der BayVGH hinter diese Entscheidung bei unveränderter Tatsachenlage nicht zurück kehren wird.

Dies macht umso deutlicher, dass es an uns, Eltern und Großeltern und allen interessierten Mitmenschen liegt, unser Nichteinverstandensein zu verdeutlichen.

Unsere Anfragen an RKI, BMG und BVL

Während wir vom BVL eine erste knappe Antwort zu unseren Anfragen vom 31. Juli 2020 erhalten haben, stehen die Antworten vom RKI und BMG weiterhin aus. Wir werden einige Wochen zuwarten und dann eine entsprechende Klage in Erwägung ziehen.

Weitere Vorgehen in Planung

Wir halten die Situation um häusliche Isolationsmaßnahmen, die Kinder betreffen für weiterhin für inakzeptabel und prüfen Erfolgsaussichten, sobald wir einen Bescheid von Betroffenen erhalten haben. Gleiches gilt für möglicherweise durchgeführte Testungen an Kindern ohne elterliches Einverständnis.

Eine Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen schätzen wir aktuell – jedenfalls ohne Vorliegen von Bescheiden zur häuslichen Isolation – als wenig erfolgsversprechend ein. Es zeigt sich, dass vielerorts Schulen bereit sind, Kinder nach Absprache von der Präsenzpflicht zu befreien.

Nach wie vor halten wir die inhaltliche Überprüfung der PCR-Tests für fallentscheidend. Wir sind hierzu in Planung und informieren Sie, sobald wir in dieser Sache konkret werden können.

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Liebe Mitmenschen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 31. Juli 2020 haben wir unseren Anwalt bevollmächtigt, Auskunft sowie Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen zu den von uns ausgearbeiteten Fragen gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz, sowie Verbraucherinformationsgesetz zu verlangen.

Wir fragen nach!

Zunächst zu den Themen PCR-Tests und Beurteilung der epidemischen Lage, denn diese bilden die Grundlage für jegliche verordnete Aussetzung unserer Grund- und Menschenrechte.

Außerdem geht es uns um die „Covid-App“. Diese muss nach einer positiven Testung und Quarantäne-Verordnung manuell vom Nutzer „zurückgesetzt“ werden, weil nach einer positiven Testung laut FAQ des Herstellers TELEKOM eine Neu-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Weil wir hierin einen eklatanten Widerspruch zu Bedarf und Wirksamkeit eines Impfstoffs sehen, haken wir nach. Schließlich stellen wir Fragen zu Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen, sowie zu den Impfungen gegen Covid-19, deren Entwicklung wir kritisch verfolgen.

Wir werden nach Erhalt der Antworten nicht nur die Öffentlichkeit informieren – welche der Medien die Ergebnisse aufgreift, wird sich zeigen – sondern auch für folgende Klagen geeignete Argumentationsgrundlagen schaffen.

Noch immer sehen wir erhöhten Klagebedarf. Uns brennen drei Themen unter den Nägeln: die Zustände in Pflegeheimen, die Zustände in Schulen und das Vorgehen der Gesundheitsämter bei Quarantäne-Anordnungen (gegenüber Kindern).

Eine Klage ist nur zulässig bei „Betroffenheit“ des Klägers. Aus diesem Grund werden wir in den nächsten Wochen erneut abwägen, an welcher Stelle wir die größten Erfolgsaussichten einer Klage sehen. Mit der Inkraftsetzung des aktuellen Hygieneplans für Bayerns Schulen, sehen wir uns grundsätzlich in der Lage, gegen diesen vorzugehen.

Dies, zur guten Nachricht.

Unseres Ermessens nach ist dieser inhaltlich aus gesundheitlichen, pädagogischen und menschenrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar. Es erscheint uns dringend geboten, dass alle interessierten Menschen in diesem Land auch abseits des Klagewegs Initiative ergreifen!

Wer in Berlin war, hat – trotz des unwürdigen Endes – wahrgenommen:

Wir sind erstens sehr viele! Und wir sind durchaus in der Lage, gemeinsam Dinge zu verändern. Vernetzen wir uns, denn: gemeinsam sind wir sehr stark!

Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihrer aller Unterstützung!

Verbreiten Sie unser Anliegen weiter, wir werden finanzielle Mittel nötig haben, um nicht aufzuhören, bevor Grund- und Menschenrechte und eine funktionale Demokratie wiedereingesetzt sind.

Mit herzlichen Grüßen,

Lisa Marie Binder-Raupenstrauch und Volker Raupenstrauch

Im Folgenden zur Ansicht das Anschreiben an das RKI:

Mein Artikel auf RUBIKON zu unserem Vorgehen: „Behördliche Kindesmisshandlung“

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Stand: 14. Juli 20

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Am 18. Juni 20 haben wir uns zum ersten Mal mit unserem Anwalt in Stuttgart getroffen. In diesem Gespräch kristallisierte sich unser Anspruch heraus, dass unter der Prämisse einer möglichst großen Erfolgsaussicht ein Urteil in seiner Wiederherstellung verschiedener Grundrechte möglichst breite Wirkung entfalten sollte.

Am geeignetsten erschien uns in seiner Konkretheit das Thema Schulen und Kindergärten. Was sich hier abspielt, halten wir – freilich immer unter der Einsicht, dass diese Maßnahmen seit vielen Wochen ohne jede Not umgesetzt werden – für besonders schädlich.

Nach der Sichtung der bereits ergangenen und schon anhängigen Entscheidungen verfolgten wir zunächst die Idee einer Kooperation mit einer Münchener Anwaltskanzlei. Hier hätten Expertise und Arbeitsaufwand gebündelt werden können. Diese Kooperation konnte nicht weiter verfolgt werden, weil auf der anderen Seite Versicherungen involviert werden sollten, wozu es dann nicht kam.

Gestern wollten wir in die Gutachtenerstellung gehen, um bis morgen, Mittwoch, den 15.07., im Rahmen eines Normenkontrollantrags gegen Maskenpflicht und Abstandsregelungen an Schulen eine Klage anhängig zu machen.

Dem kam uns die Klarstellung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im letzten Moment zuvor. Es stellte fest, was wir aus der geltenden Hygieneverordnung und internen Schreiben des Regierungsschuldirektors an die Lehrer in Bayern bereits wussten, was aber an Schulen nicht beachtet wird – eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht an Schulen ist nicht gegeben. Nicht einmal das Hausrecht der jeweiligen Schule bietet einen Spielraum zur Einführung einer solchen.

Mit dem Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Juli entfällt für uns die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Klage gegen die Maskenpflicht an Schulen.

Aus dieser Klarstellung resultiert für uns alle jedoch folgender Auftrag: begeben wir uns in die Schulen, wo wir ein dringendes Gespräch mit unseren Schulleitern führen müssen! Jetzt heißt es, politisch und gesellschaftlich Druck aufzubauen.

Obwohl tatsächlich noch Spielraum für eine Klage gegen die Abstandsregelungen gegeben ist, scheinen uns einerseits die Erfolgsaussichten in den uns vorliegenden Klägersituationen als denkbar gering und bewerten wir andererseits den Zeitpunkt für ein gerichtliches Vorgehen dagegen als ungünstig. Offizieller Ansage zufolge, strebt man einen uneingeschränkten Unterricht ab dem neuen Schuljahr an. Durch den Beschluss von heute ist eine Verlängerung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 02.08.20 beschlossen worden. Somit ist ab dem 2. August eine neue Verordnung zu erwarten. Bis zum Ende der Ferien soll ein neuen Hygienekonzept vorgestellt werden.

Mögliche Impfflicht

Wir haben uns nun für ein vorerst anderes Vorgehen entschieden: Wir werden gemäß Informationsfreiheitsgesetz verschiedene Anfragen an Bundesbehörden und nachgelagerte Institutionen stellen, um insbesondere einer möglichen Impfflicht frühzeitig entgegen wirken zu können. Wir stehen weiterhin im intensiven Austausch mit unserem Anwalt, um die geeignetsten Anfragen gemeinsam heraus zu arbeiten.

Sollten wir wider der Ankündigung seitens Politik und Schulen im neuen Schuljahr feststellen, dass die Zustände weiterhin nicht mit den Grundrechten unserer Kinder vereinbar sind, so werden wir nach Prüfung der dann geltenden Verordnung und des Hygienekonzepts zu diesem Zeitpunkt gegen die entsprechende Verordnung vorgehen.

Sollte der Klagebedarf entfallen, freuen wir uns. Allerdings sind wir sehr skeptisch. Die Schulen kündigten bereits einen „Plan B“ an für den Fall, dass die pandemische Situation weiterhin eine „neue Normalität“ einfordert. Und gerade wurde bekannt gemacht, dass Baden-Württemberg im neuen Schuljahr eine Maskenpflicht für weitergehende Schulen einführen will.

Noch sind Testungen lediglich Empfehlungen. Sollte sich dies ändern, werden wir auch ein Vorgehen in diese Richtung prüfen.

Die seit März diesen Jahres ausgesprochen volatile rechtliche Situation macht jedwedes juristische Unterfangen zu einer Herausforderung.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und bleiben hartnäckig!